Mütter- und Schwangerenforum

Brief vom Anwalt HILFE !!!

Gehe zu Seite:
Julia123
1597 Beiträge
17.09.2021 19:09
Ich werde aufjedenfall berichten.
-M-Y-A-
23393 Beiträge
17.09.2021 20:01
Mein Laienveratändnis sagt folgendes : Diese Familie hat während des Besuchs deines Kindes die Aufsichtspflicht. Dieser Pflicht sind sie anscheinend nicht nachgekommen. Also Pech. Ich würde maximal anbieten, beim suchen zu helfen, aber mehr auch nicht.

Das Anwaltsschreiben ist ein echter Witz. Bin gespannt, was du berichtest.
Julia123
1597 Beiträge
17.09.2021 20:04
Zitat von -M-Y-A-:

Mein Laienveratändnis sagt folgendes : Diese Familie hat während des Besuchs deines Kindes die Aufsichtspflicht. Dieser Pflicht sind sie anscheinend nicht nachgekommen. Also Pech. Ich würde maximal anbieten, beim suchen zu helfen, aber mehr auch nicht.

Das Anwaltsschreiben ist ein echter Witz. Bin gespannt, was du berichtest.


Meine Tochter hat denen sogar beim suchen geholfen.
Litschi
1121 Beiträge
17.09.2021 20:57
Zitat von Kitja:

Zitat von Marf:

Der Brief soll aus einer Kanzlei kommen?! Hihi


Ich finde den auch etwas komisch.


Allein die Schrift... Ne ne.. das ist nichts Offizielles. Und wenn doch, na denn! Zu der Kanzlei würd ich nicht gehen
FoxMami
3188 Beiträge
17.09.2021 21:16
Zitat von Litschi:

Zitat von Kitja:

Zitat von Marf:

Der Brief soll aus einer Kanzlei kommen?! Hihi


Ich finde den auch etwas komisch.


Allein die Schrift... Ne ne.. das ist nichts Offizielles. Und wenn doch, na denn! Zu der Kanzlei würd ich nicht gehen


Aber sagen wir mal, den Anwalt gibt es nicht und der Brief ist von der Nachbarin selbst verfasst, ist das nicht eine Straftat?
Enfelchen
14176 Beiträge
17.09.2021 21:27
Zitat von Kitja:

Zitat von Litschi:

Zitat von Kitja:

Zitat von Marf:

Der Brief soll aus einer Kanzlei kommen?! Hihi


Ich finde den auch etwas komisch.


Allein die Schrift... Ne ne.. das ist nichts Offizielles. Und wenn doch, na denn! Zu der Kanzlei würd ich nicht gehen


Aber sagen wir mal, den Anwalt gibt es nicht und der Brief ist von der Nachbarin selbst verfasst, ist das nicht eine Straftat?


Betrug-würde ich sagen
Zelda86
2561 Beiträge
17.09.2021 21:42
Zitat von -M-Y-A-:

Mein Laienveratändnis sagt folgendes : Diese Familie hat während des Besuchs deines Kindes die Aufsichtspflicht. Dieser Pflicht sind sie anscheinend nicht nachgekommen. Also Pech. Ich würde maximal anbieten, beim suchen zu helfen, aber mehr auch nicht.

Das Anwaltsschreiben ist ein echter Witz. Bin gespannt, was du berichtest.


Wobei Aufsichtspflicht ja nicht gleich Aufsichtspflicht ist - es kommt auf das Alter und die Reife des Kindes an. Bei 9 jährigen Kindern hat niemand, wenn die Kids im eigenen Garten gespielt und nur ein Schlüssel verloren wurde, die Aufsichtspflicht verletzt.
Die Aufsichtspflicht dient dazu, dass weder das Kind, noch dritte Personen zu Schaden kommen.
Kinder von 9 Jahren können auch mal, je nach Reife des Kindes, 2 Stunden unbeaufsichtigt sein.
Das Argument Aufsichtspflicht zieht in diesem Fall weder in die eine, noch in die andere Richtung.

In Versicherungsfragen kenne ich mich nicht aus.
Wenn ich Versicherer wäre, würde ich sagen, dass die Schlüssel für Haus- und ggf Wohnungstür ersetzt werden. Aber der Autoschlüssel nicht - der hat nichts in Kinderhänden verloren. Da würde der Besitzer auf dem Schaden sitzen bleiben.
-M-Y-A-
23393 Beiträge
17.09.2021 21:47
Zitat von Zelda86:

Zitat von -M-Y-A-:

Mein Laienveratändnis sagt folgendes : Diese Familie hat während des Besuchs deines Kindes die Aufsichtspflicht. Dieser Pflicht sind sie anscheinend nicht nachgekommen. Also Pech. Ich würde maximal anbieten, beim suchen zu helfen, aber mehr auch nicht.

Das Anwaltsschreiben ist ein echter Witz. Bin gespannt, was du berichtest.


Wobei Aufsichtspflicht ja nicht gleich Aufsichtspflicht ist - es kommt auf das Alter und die Reife des Kindes an. Bei 9 jährigen Kindern hat niemand, wenn die Kids im eigenen Garten gespielt und nur ein Schlüssel verloren wurde, die Aufsichtspflicht verletzt.
Die Aufsichtspflicht dient dazu, dass weder das Kind, noch dritte Personen zu Schaden kommen.
Kinder von 9 Jahren können auch mal, je nach Reife des Kindes, 2 Stunden unbeaufsichtigt sein.
Das Argument Aufsichtspflicht zieht in diesem Fall weder in die eine, noch in die andere Richtung.

In Versicherungsfragen kenne ich mich nicht aus.
Wenn ich Versicherer wäre, würde ich sagen, dass die Schlüssel für Haus- und ggf Wohnungstür ersetzt werden. Aber der Autoschlüssel nicht - der hat nichts in Kinderhänden verloren. Da würde der Besitzer auf dem Schaden sitzen bleiben.
sie war 8 Jahre und der Schlüssel hing draußen unbeaufsichtigt, das allein ist ja schon fahrlässig, denn theoretisch hätte den jeder nehmen können.
Zelda86
2561 Beiträge
17.09.2021 21:52
Zitat von -M-Y-A-:

Zitat von Zelda86:

Zitat von -M-Y-A-:

Mein Laienveratändnis sagt folgendes : Diese Familie hat während des Besuchs deines Kindes die Aufsichtspflicht. Dieser Pflicht sind sie anscheinend nicht nachgekommen. Also Pech. Ich würde maximal anbieten, beim suchen zu helfen, aber mehr auch nicht.

Das Anwaltsschreiben ist ein echter Witz. Bin gespannt, was du berichtest.


Wobei Aufsichtspflicht ja nicht gleich Aufsichtspflicht ist - es kommt auf das Alter und die Reife des Kindes an. Bei 9 jährigen Kindern hat niemand, wenn die Kids im eigenen Garten gespielt und nur ein Schlüssel verloren wurde, die Aufsichtspflicht verletzt.
Die Aufsichtspflicht dient dazu, dass weder das Kind, noch dritte Personen zu Schaden kommen.
Kinder von 9 Jahren können auch mal, je nach Reife des Kindes, 2 Stunden unbeaufsichtigt sein.
Das Argument Aufsichtspflicht zieht in diesem Fall weder in die eine, noch in die andere Richtung.

In Versicherungsfragen kenne ich mich nicht aus.
Wenn ich Versicherer wäre, würde ich sagen, dass die Schlüssel für Haus- und ggf Wohnungstür ersetzt werden. Aber der Autoschlüssel nicht - der hat nichts in Kinderhänden verloren. Da würde der Besitzer auf dem Schaden sitzen bleiben.
sie war 8 Jahre und der Schlüssel hing draußen unbeaufsichtigt, das allein ist ja schon fahrlässig, denn theoretisch hätte den jeder nehmen können.


Der fahrlässige Umgang mit dem Schlüssel hat aber nichts mit Aufsichtspflicht den Kindern gegenüber zu tun. Aber ich verstehe, was du meinst.

Wie sind die Kinder denn wieder rein gekommen?
bambina_1990
16691 Beiträge
17.09.2021 22:26
Zitat von Enfelchen:

Zitat von Kitja:

Zitat von Litschi:

Zitat von Kitja:

...


Allein die Schrift... Ne ne.. das ist nichts Offizielles. Und wenn doch, na denn! Zu der Kanzlei würd ich nicht gehen


Aber sagen wir mal, den Anwalt gibt es nicht und der Brief ist von der Nachbarin selbst verfasst, ist das nicht eine Straftat?


Betrug-würde ich sagen
Ich glaube das geht sogar in Richtung Urkundenfälschung
Julia123
1597 Beiträge
17.09.2021 22:34
Zitat von Zelda86:

Zitat von -M-Y-A-:

Zitat von Zelda86:

Zitat von -M-Y-A-:

Mein Laienveratändnis sagt folgendes : Diese Familie hat während des Besuchs deines Kindes die Aufsichtspflicht. Dieser Pflicht sind sie anscheinend nicht nachgekommen. Also Pech. Ich würde maximal anbieten, beim suchen zu helfen, aber mehr auch nicht.

Das Anwaltsschreiben ist ein echter Witz. Bin gespannt, was du berichtest.


Wobei Aufsichtspflicht ja nicht gleich Aufsichtspflicht ist - es kommt auf das Alter und die Reife des Kindes an. Bei 9 jährigen Kindern hat niemand, wenn die Kids im eigenen Garten gespielt und nur ein Schlüssel verloren wurde, die Aufsichtspflicht verletzt.
Die Aufsichtspflicht dient dazu, dass weder das Kind, noch dritte Personen zu Schaden kommen.
Kinder von 9 Jahren können auch mal, je nach Reife des Kindes, 2 Stunden unbeaufsichtigt sein.
Das Argument Aufsichtspflicht zieht in diesem Fall weder in die eine, noch in die andere Richtung.

In Versicherungsfragen kenne ich mich nicht aus.
Wenn ich Versicherer wäre, würde ich sagen, dass die Schlüssel für Haus- und ggf Wohnungstür ersetzt werden. Aber der Autoschlüssel nicht - der hat nichts in Kinderhänden verloren. Da würde der Besitzer auf dem Schaden sitzen bleiben.
sie war 8 Jahre und der Schlüssel hing draußen unbeaufsichtigt, das allein ist ja schon fahrlässig, denn theoretisch hätte den jeder nehmen können.


Der fahrlässige Umgang mit dem Schlüssel hat aber nichts mit Aufsichtspflicht den Kindern gegenüber zu tun. Aber ich verstehe, was du meinst.

Wie sind die Kinder denn wieder rein gekommen?


Er steckte in der Tür als die Kinder rein gegangen sind.

Jacky.JH
455 Beiträge
18.09.2021 07:56
Ich selber würde das Schreiben des ( angeblichen) Anwalts meiner Privathaftpflichtversicherung geben und den kompletten Schaden mit allen Bedenken denen schildern.
Eine Haftpflichtversicherung ist nicht nur da um Schäden zu bezahlen sondern auch unberechtigte Ansprüche abzuwehren! Die führen dann selber den Schriftwechsel mit dem Anwalt bzw schalten ihre eigenen ein.

Und die Geschichte mit Freunden/ Bekannten/ Nachbarn dass da einfach gezahlt wird ist auch Quatsch. Da wird genauso geprüft wir bei "Fremden" und wenn unberechtigt abgelehnt.
Zirkonia85
2075 Beiträge
18.09.2021 08:18
Ich würde mich jetzt nicht darauf fokussierten das das Schreiben nicht echt ist. Das schreiben die Anwälte ja nickt selbst, sondern diktieren es meist der Sekretärin. Wenn es keiner mehr gegen gelesen hat, kommt halt sowas bei raus. Und ich kenne auch Anwälte die Legastheniker sind.

Die Enttäuschung wird sein, wenn du Montag da anrufst wird du es feststellen. Und nickt jeder neue Anwalt wird sofort auf der Home Page festgehalten, das dauert ihre Monate. Und im Kopf stehen meistens nur die Partner. Ein Angestellter Anwalt wird da oft nicht namentlich erwähnt.

Versuch es mit ihm dann zu klären, aber ich denke nicht das euch was zu befürchten ist, bzw deinem Kind die Verantwortung übertragen werden konnte.

Marf
28608 Beiträge
18.09.2021 08:22
Zitat von bambina_1990:

Zitat von Enfelchen:

Zitat von Kitja:

Zitat von Litschi:

...


Aber sagen wir mal, den Anwalt gibt es nicht und der Brief ist von der Nachbarin selbst verfasst, ist das nicht eine Straftat?


Betrug-würde ich sagen
Ich glaube das geht sogar in Richtung Urkundenfälschung

Ich würde auf - Missbrauch eines Titels,Urkundenfälschung und versuchter Betrug tippen.
Wäre interessant ,was ein gescheiter Anwalt daraus machen könnte.
Zirkonia85
2075 Beiträge
18.09.2021 08:22
Und keine Angst Klage kann er mir einreichen wenn ausreichende Aussicht auf Erfolg sonst wird es eh sofort angewiesen…und bei einer 9 jährigen na ja lass es drauf ankommen
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 70 mal gemerkt