Brief vom Anwalt HILFE !!!
18.09.2021 09:14
Zitat von Enfelchen:
Zitat von Kitja:
Zitat von Litschi:
Zitat von Kitja:
...
Allein die Schrift... Ne ne.. das ist nichts Offizielles. Und wenn doch, na denn! Zu der Kanzlei würd ich nicht gehen
Aber sagen wir mal, den Anwalt gibt es nicht und der Brief ist von der Nachbarin selbst verfasst, ist das nicht eine Straftat?
Betrug-würde ich sagen
Urkundenfälschung wenn die Unterschrift drauf ist
18.09.2021 09:29
Zitat von mini.maus:
Zitat von Enfelchen:
Zitat von Kitja:
Zitat von Litschi:
...
Aber sagen wir mal, den Anwalt gibt es nicht und der Brief ist von der Nachbarin selbst verfasst, ist das nicht eine Straftat?
Betrug-würde ich sagen
Urkundenfälschung wenn die Unterschrift drauf ist
Ja, aber das sehe ich ja nicht. Ebenso weiß ich nicht ob ein Name missbraucht wurde, den es tatsächlich gibt.
18.09.2021 10:08
Zitat von Enfelchen:
Zitat von mini.maus:
Zitat von Enfelchen:
Zitat von Kitja:
...
Betrug-würde ich sagen
Urkundenfälschung wenn die Unterschrift drauf ist
Ja, aber das sehe ich ja nicht. Ebenso weiß ich nicht ob ein Name missbraucht wurde, den es tatsächlich gibt.
Das ist der Tatbestand:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 267 Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Jeweils mit Absatz 2 „der Versuch ist strafbar“.
18.09.2021 19:50
Zitat von kataleia:
Zitat von Marie2010:
Zitat von kataleia:
Aber mir Freunden und Familie hält man sich am meisten auf und daher passiert da auch am meisten
Auch ganz ohne betrügerische Absichten.
Deine Aussage war aber sinngemäß, dass Versicherungen das bei Freunden einfach zahlen, um Streit zu vermeiden.
Und das stimmt so einfach nicht.
Der Versicherung ist es vollkommen egal, ob da ein Streit zwischen Freunden entsteht, wenn sie nicht zahlt.
Die Versicherung prüft, ob die Ansprüche rechtens sind (und da sind sie bei einem verwandtschaftlichen oder freundschaftlichen Verhältnis misstrauischer) und entscheidet dann.
Nein stimmt so nicht. Gerade bei Kindern, die nicht strafmündig sind, ist bei den meisten Versicherungen inklusive, dass sie bei Freunden und Nachbarn zahlen, bei fremden nicht.
Zum Beispiel, das Kind im Kinderwagen hat etwas in der Hand und zerkratzt ein Auto während die Mama es schiebt.
Pech gehabt.
Ist es der Nachbar, also dessen Auto, zahlen die meisten Versicherungen.
Dass es Versicherungen gibt, die auch für Kinder zahlen, obwohl sie unter 7 sind und die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, weiß ich.
Aber, dass eine Versicherung einen Schaden zahlt, obwohl überhaupt nicht bewiesen ist, dass das Kind, egal ob deliktfähig oder -unfähig, den Schaden überhaupt verursacht hat, nur weil der Geschädigte ein Freund oder Nachbar ist, glaube ich nicht. Habe ich auch echt noch nie gehört. Versicherungen haben weder was zu verschenken, noch sind sie Wohltäter. Unberechtigte Ansprüche sind unberechtigte Ansprüche.
Da könnte man ja immer behaupten, es war halt das Kind von Freunden, was einen Schaden verursacht hat und gut.
18.09.2021 20:04
Denkt ihr das geht überhaupt bis vor das Gericht?
Weil wir selber haben ja keinen anwalt, ist mir einfach zu teuer und sehe auch eigentlich keinen Grund. Mir wurde gesagt sollte es soweit kommen würde meiner Tochter ein staatlicher Anwalt oder so ähnlich gestellt.
Meine Nachbarin meinte das es evtl direkt fallen gelassen wird. Ohne das wir überhaupt zum Gericht müssen. Ist sowas möglich?
Weil wir selber haben ja keinen anwalt, ist mir einfach zu teuer und sehe auch eigentlich keinen Grund. Mir wurde gesagt sollte es soweit kommen würde meiner Tochter ein staatlicher Anwalt oder so ähnlich gestellt.
Meine Nachbarin meinte das es evtl direkt fallen gelassen wird. Ohne das wir überhaupt zum Gericht müssen. Ist sowas möglich?
18.09.2021 20:12
Zitat von Julia123:
Denkt ihr das geht überhaupt bis vor das Gericht?
Weil wir selber haben ja keinen anwalt, ist mir einfach zu teuer und sehe auch eigentlich keinen Grund. Mir wurde gesagt sollte es soweit kommen würde meiner Tochter ein staatlicher Anwalt oder so ähnlich gestellt.
Meine Nachbarin meinte das es evtl direkt fallen gelassen wird. Ohne das wir überhaupt zum Gericht müssen. Ist sowas möglich?
Pflichtverteidiger gibt es im Zivilrecht nicht.
Die Staatsanwaltschaft würde das einstellen.
Wie hoch ist den der Kostenvoranschlag?
18.09.2021 20:36
Zitat von nilou:
Zitat von Julia123:
Denkt ihr das geht überhaupt bis vor das Gericht?
Weil wir selber haben ja keinen anwalt, ist mir einfach zu teuer und sehe auch eigentlich keinen Grund. Mir wurde gesagt sollte es soweit kommen würde meiner Tochter ein staatlicher Anwalt oder so ähnlich gestellt.
Meine Nachbarin meinte das es evtl direkt fallen gelassen wird. Ohne das wir überhaupt zum Gericht müssen. Ist sowas möglich?
Pflichtverteidiger gibt es im Zivilrecht nicht.
Die Staatsanwaltschaft würde das einstellen.
Wie hoch ist den der Kostenvoranschlag?
540 Euro wollen die haben.
18.09.2021 20:40
Zitat von Julia123:
Zitat von nilou:
Zitat von Julia123:
Denkt ihr das geht überhaupt bis vor das Gericht?
Weil wir selber haben ja keinen anwalt, ist mir einfach zu teuer und sehe auch eigentlich keinen Grund. Mir wurde gesagt sollte es soweit kommen würde meiner Tochter ein staatlicher Anwalt oder so ähnlich gestellt.
Meine Nachbarin meinte das es evtl direkt fallen gelassen wird. Ohne das wir überhaupt zum Gericht müssen. Ist sowas möglich?
Pflichtverteidiger gibt es im Zivilrecht nicht.
Die Staatsanwaltschaft würde das einstellen.
Wie hoch ist den der Kostenvoranschlag?
540 Euro wollen die haben.
Waren die Schlüssel aus Gold?? Das ist Wucher.
18.09.2021 20:43
Zitat von nilou:
Zitat von Julia123:
Zitat von nilou:
Zitat von Julia123:
Denkt ihr das geht überhaupt bis vor das Gericht?
Weil wir selber haben ja keinen anwalt, ist mir einfach zu teuer und sehe auch eigentlich keinen Grund. Mir wurde gesagt sollte es soweit kommen würde meiner Tochter ein staatlicher Anwalt oder so ähnlich gestellt.
Meine Nachbarin meinte das es evtl direkt fallen gelassen wird. Ohne das wir überhaupt zum Gericht müssen. Ist sowas möglich?
Pflichtverteidiger gibt es im Zivilrecht nicht.
Die Staatsanwaltschaft würde das einstellen.
Wie hoch ist den der Kostenvoranschlag?
540 Euro wollen die haben.
Waren die Schlüssel aus Gold?? Das ist Wucher.
In ihrer WhatsApp Nachricht wollte sie über 1000 Euro haben.
18.09.2021 21:07
Zitat von Julia123:
Zitat von nilou:
Zitat von Julia123:
Zitat von nilou:
...
540 Euro wollen die haben.
Waren die Schlüssel aus Gold?? Das ist Wucher.
In ihrer WhatsApp Nachricht wollte sie über 1000 Euro haben.
Zahl bloß nicht, das ist Abzocke.
18.09.2021 21:10
Zitat von Marie2010:
Zitat von kataleia:
Zitat von Marie2010:
Zitat von kataleia:
Aber mir Freunden und Familie hält man sich am meisten auf und daher passiert da auch am meisten
Auch ganz ohne betrügerische Absichten.
Deine Aussage war aber sinngemäß, dass Versicherungen das bei Freunden einfach zahlen, um Streit zu vermeiden.
Und das stimmt so einfach nicht.
Der Versicherung ist es vollkommen egal, ob da ein Streit zwischen Freunden entsteht, wenn sie nicht zahlt.
Die Versicherung prüft, ob die Ansprüche rechtens sind (und da sind sie bei einem verwandtschaftlichen oder freundschaftlichen Verhältnis misstrauischer) und entscheidet dann.
Nein stimmt so nicht. Gerade bei Kindern, die nicht strafmündig sind, ist bei den meisten Versicherungen inklusive, dass sie bei Freunden und Nachbarn zahlen, bei fremden nicht.
Zum Beispiel, das Kind im Kinderwagen hat etwas in der Hand und zerkratzt ein Auto während die Mama es schiebt.
Pech gehabt.
Ist es der Nachbar, also dessen Auto, zahlen die meisten Versicherungen.
Dass es Versicherungen gibt, die auch für Kinder zahlen, obwohl sie unter 7 sind und die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, weiß ich.
Aber, dass eine Versicherung einen Schaden zahlt, obwohl überhaupt nicht bewiesen ist, dass das Kind, egal ob deliktfähig oder -unfähig, den Schaden überhaupt verursacht hat, nur weil der Geschädigte ein Freund oder Nachbar ist, glaube ich nicht. Habe ich auch echt noch nie gehört. Versicherungen haben weder was zu verschenken, noch sind sie Wohltäter. Unberechtigte Ansprüche sind unberechtigte Ansprüche.
Da könnte man ja immer behaupten, es war halt das Kind von Freunden, was einen Schaden verursacht hat und gut.
Mit dem nicht bewiesen, davon habe ich nichts geschrieben.
Aber es ist ja nicht klar, ob das Kind nicht doch was gemacht hat.
Und klar freut sich die Versicherung, wenn der Versicherungsnehmer sagt, nö ich/mein Kind hat nix gemacht.
18.09.2021 21:12
Ich würde am Montag definitiv mich bei dieser Kanzlei melden und nach diesem Anwalt fragen. Sollte der nicht da arbeiten (was ich von dem Schreiben her und was du erzählst sehr davon ausgehe) würde ich denen gleich den Sachverhalt schildern. Die Kanzlei wird sicherlich auch nicht erfreut sein wenn in ihrem Namen solche stümperhaften Briefe verfasst werden und dann eventuell sogar selber rechtliche Schritte einleiten.
Auf jedenfall würde ich, falls dann so rauskommt, dass es diesen Anwalt icht gibt, der Familie einen netten Brief (gibt es in Deutschland auch eingeschriebene Briefe??) schreiben mit den Erklärung dass dieser Anwalt nicht existiert und ihre "Klage" nichtig sei. Sollten sie rechtliche Schritte einleiten wollen, werdet ihr diese sicherlich wegen Urkundenfälschung und Betrug ebenfalls einleiten. Ich schätze dann sind sie mundtot
Auf jedenfall würde ich, falls dann so rauskommt, dass es diesen Anwalt icht gibt, der Familie einen netten Brief (gibt es in Deutschland auch eingeschriebene Briefe??) schreiben mit den Erklärung dass dieser Anwalt nicht existiert und ihre "Klage" nichtig sei. Sollten sie rechtliche Schritte einleiten wollen, werdet ihr diese sicherlich wegen Urkundenfälschung und Betrug ebenfalls einleiten. Ich schätze dann sind sie mundtot
18.09.2021 21:20
Zitat von nilou:
Zitat von Julia123:
Zitat von nilou:
Zitat von Julia123:
Denkt ihr das geht überhaupt bis vor das Gericht?
Weil wir selber haben ja keinen anwalt, ist mir einfach zu teuer und sehe auch eigentlich keinen Grund. Mir wurde gesagt sollte es soweit kommen würde meiner Tochter ein staatlicher Anwalt oder so ähnlich gestellt.
Meine Nachbarin meinte das es evtl direkt fallen gelassen wird. Ohne das wir überhaupt zum Gericht müssen. Ist sowas möglich?
Pflichtverteidiger gibt es im Zivilrecht nicht.
Die Staatsanwaltschaft würde das einstellen.
Wie hoch ist den der Kostenvoranschlag?
540 Euro wollen die haben.
Waren die Schlüssel aus Gold?? Das ist Wucher.
Muss noch nicht einmal Wucher sein, je nach Umfang und Art der Schlüssel. Es sollten ja mehrere Schlüssel an dem Bund gewesen sein. Vllt ist die Haustür eine Sicherheitstür; der Wagen soll ein Mercedes sein.
Wir fahren zwar keinen Benz, haben aber selber bereits 300 Eur für einen neuen Funkschlüssel inkl. Anlernen am Wagen zahlen müssen.
Über 1k Eur mutet dann aber doch bissl viel an. Bin ebenfalls gespannt, wie es hier weitergeht.
18.09.2021 21:37
Zitat von kataleia:
Zitat von Marie2010:
Zitat von kataleia:
Zitat von Marie2010:
...
Nein stimmt so nicht. Gerade bei Kindern, die nicht strafmündig sind, ist bei den meisten Versicherungen inklusive, dass sie bei Freunden und Nachbarn zahlen, bei fremden nicht.
Zum Beispiel, das Kind im Kinderwagen hat etwas in der Hand und zerkratzt ein Auto während die Mama es schiebt.
Pech gehabt.
Ist es der Nachbar, also dessen Auto, zahlen die meisten Versicherungen.
Dass es Versicherungen gibt, die auch für Kinder zahlen, obwohl sie unter 7 sind und die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, weiß ich.
Aber, dass eine Versicherung einen Schaden zahlt, obwohl überhaupt nicht bewiesen ist, dass das Kind, egal ob deliktfähig oder -unfähig, den Schaden überhaupt verursacht hat, nur weil der Geschädigte ein Freund oder Nachbar ist, glaube ich nicht. Habe ich auch echt noch nie gehört. Versicherungen haben weder was zu verschenken, noch sind sie Wohltäter. Unberechtigte Ansprüche sind unberechtigte Ansprüche.
Da könnte man ja immer behaupten, es war halt das Kind von Freunden, was einen Schaden verursacht hat und gut.
Mit dem nicht bewiesen, davon habe ich nichts geschrieben.
Aber es ist ja nicht klar, ob das Kind nicht doch was gemacht hat.
Und klar freut sich die Versicherung, wenn der Versicherungsnehmer sagt, nö ich/mein Kind hat nix gemacht.
Du hast mehrfach betont, dass Versicherungen bei Schäden, die ein Kind den Nachbarn oder Freunden zufügt eher zahlen, als wenn es den Schaden Fremden zufügt.
Und da sage ich, dass ich das für eine falsche Aussage halte.
Die Versicherung prüft, ob berechtigt oder nicht. Ob Freund, Nachbar oder Fremder ist egal.
18.09.2021 22:09
Zitat von Marie2010:
Zitat von kataleia:
Zitat von Marie2010:
Zitat von kataleia:
...
Dass es Versicherungen gibt, die auch für Kinder zahlen, obwohl sie unter 7 sind und die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, weiß ich.
Aber, dass eine Versicherung einen Schaden zahlt, obwohl überhaupt nicht bewiesen ist, dass das Kind, egal ob deliktfähig oder -unfähig, den Schaden überhaupt verursacht hat, nur weil der Geschädigte ein Freund oder Nachbar ist, glaube ich nicht. Habe ich auch echt noch nie gehört. Versicherungen haben weder was zu verschenken, noch sind sie Wohltäter. Unberechtigte Ansprüche sind unberechtigte Ansprüche.
Da könnte man ja immer behaupten, es war halt das Kind von Freunden, was einen Schaden verursacht hat und gut.
Mit dem nicht bewiesen, davon habe ich nichts geschrieben.
Aber es ist ja nicht klar, ob das Kind nicht doch was gemacht hat.
Und klar freut sich die Versicherung, wenn der Versicherungsnehmer sagt, nö ich/mein Kind hat nix gemacht.
Du hast mehrfach betont, dass Versicherungen bei Schäden, die ein Kind den Nachbarn oder Freunden zufügt eher zahlen, als wenn es den Schaden Fremden zufügt.
Und da sage ich, dass ich das für eine falsche Aussage halte.
Die Versicherung prüft, ob berechtigt oder nicht. Ob Freund, Nachbar oder Fremder ist egal.
Nein.
Ich schrieb dass sie das tun, wenn die entsprechende Passage in der Police ist
Und dass das oft der Fall ist, weil bei Kindern im Normalfall der Geschädigte auf dem schaden sitzen bleibt, aber nicht, wenn die Passage für Nachbarn und Freunde drin ist.
Die Sache mit berechtigt ist was völlig anderes.
Aber wäre ja noch schöner, wenn eine Versicherung sich quer stellt, wenn wirklich etwas passiert ist und der Versicherte und der Geschädigte sich einig sind
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