Berechnung Kürzung des Urlaubes -EZ, BV etc... Hilfe - AG will nicht gewähren
03.12.2021 11:18
Huhu ihr Lieben.
Hilfe, ich hab nen Knoten im Hirn.
Ich bin seit Mitte Oktober 21 bis Mitte September 22 in Elternzeit.
Nun darf mein AG 1/12tel meines Urlaubes pro vollem Monat berechnen.
Okt und Sep zählen dann ja nicht.
Ich habe eine 75% Stelle, 5 Tage-Woche und 30 Tage Urlaub im Jahr. Bezahlung lt. TV-L.
Wieviel Urlaub steht mir denn nu für dieses Jahr noch zu?
Seit Februar 21 war ich im Beschaftigungsverbot, dann natürlich Mutterschutz, Mini ist am 26.9. 21 geboren.
Mein AG sagt nun, mein gesamter Urlaub verfällt. Aber das kann ja nicht stimmen.
Auf meiner Abrechnung stehen seit November anstatt 30 Tagen nur noch 28 Tage Gesamturlaub.
Wer kann mir helfen?
Danke
Hilfe, ich hab nen Knoten im Hirn.
Ich bin seit Mitte Oktober 21 bis Mitte September 22 in Elternzeit.
Nun darf mein AG 1/12tel meines Urlaubes pro vollem Monat berechnen.
Okt und Sep zählen dann ja nicht.
Ich habe eine 75% Stelle, 5 Tage-Woche und 30 Tage Urlaub im Jahr. Bezahlung lt. TV-L.
Wieviel Urlaub steht mir denn nu für dieses Jahr noch zu?
Seit Februar 21 war ich im Beschaftigungsverbot, dann natürlich Mutterschutz, Mini ist am 26.9. 21 geboren.
Mein AG sagt nun, mein gesamter Urlaub verfällt. Aber das kann ja nicht stimmen.
Auf meiner Abrechnung stehen seit November anstatt 30 Tagen nur noch 28 Tage Gesamturlaub.
Wer kann mir helfen?
Danke
03.12.2021 11:22
PS.
Die Personalabteilung behauptet, ich hätte den Urlaub direkt nach dem Beschaftigungsverbot holen müssen
Bzw. Jetzt heißt es nach dem Mutterschutz
Die Personalabteilung behauptet, ich hätte den Urlaub direkt nach dem Beschaftigungsverbot holen müssen
Bzw. Jetzt heißt es nach dem Mutterschutz
03.12.2021 11:55
Also erstmal… bist du sicher mit der Elternzeit? Oder hast du da jetzt evtl sogar den Mutterschutzmit rein berechnet?
Wieviele Urlaubstage stehen dir pro Jahr zu?
Das teilst du durch 12 und nimmst es mal die Monate, in denen du beschäftigt bist in dem Jahr (inkl Mutterschutz)
Wieviele Urlaubstage stehen dir pro Jahr zu?
Das teilst du durch 12 und nimmst es mal die Monate, in denen du beschäftigt bist in dem Jahr (inkl Mutterschutz)
03.12.2021 11:56
Ach so, 30 Tage…. Also wie ich 2,5 Tage im Monat. Wenn du also bis Oktober gearbeitet hast stehen dir 25 Tage zu
03.12.2021 11:56
Zitat von DieOhneNamen:
PS.
Die Personalabteilung behauptet, ich hätte den Urlaub direkt nach dem Beschaftigungsverbot holen müssen
Bzw. Jetzt heißt es nach dem Mutterschutz
Wenn du Beschäftigungsverbot dann Mutterschutz und dann Elternzeit hast verfällt der Resturlaub nicht. Du kannst ihn nach der Elternzeit nehmen.
03.12.2021 11:57
Und für nächstes Jahr stehen dir ab September (wenn du im September noch einen Tag arbeitest) ebenfalls 2,5 Tage pro Monat zu. Es sei denn die Anzahl der Arbeitstage pro Woche hat sich geändert.
Bedeutet 10 Tage neuer Urlaub
Bedeutet 10 Tage neuer Urlaub
03.12.2021 11:59
Zitat von DieOhneNamen:
PS.
Die Personalabteilung behauptet, ich hätte den Urlaub direkt nach dem Beschaftigungsverbot holen müssen
Bzw. Jetzt heißt es nach dem Mutterschutz
War der Mutterschutz direkt vor der Elternzeit?
Dann nein, denn du hattest ja gar keine Möglichkeit dieses zu nehmen, da es keine Arbeitstage gab.
03.12.2021 12:00
Zitat von Enfelchen:
Also erstmal… bist du sicher mit der Elternzeit? Oder hast du da jetzt evtl sogar den Mutterschutzmit rein berechnet?
Wieviele Urlaubstage stehen dir pro Jahr zu?
Das teilst du durch 12 und nimmst es mal die Monate, in denen du beschäftigt bist in dem Jahr (inkl Mutterschutz)
Hast Recht, bin erst seit November in EZ
Pro Jahr hab ich 30 Tage.
Ich peil des irgendwie nie.
Beschaftigungsverbot und Mutterschutz zählen ja auch als Beschäftigungszeit.
Januar hab ich noch regulär gearbeitet und dann bis November BV und Mutterschutz..
Darf der AG dann nur den Dezember kürzen? Und wie wird des berechnet?
So wie du sagst?
03.12.2021 12:01
Zitat von nilou:
Zitat von DieOhneNamen:
PS.
Die Personalabteilung behauptet, ich hätte den Urlaub direkt nach dem Beschaftigungsverbot holen müssen
Bzw. Jetzt heißt es nach dem Mutterschutz
Wenn du Beschäftigungsverbot dann Mutterschutz und dann Elternzeit hast verfällt der Resturlaub nicht. Du kannst ihn nach der Elternzeit nehmen.
Danke, hab ich auch gesagt, die stellen sich grad aber bissl doof an
03.12.2021 12:02
Zitat von Enfelchen:
Zitat von DieOhneNamen:
PS.
Die Personalabteilung behauptet, ich hätte den Urlaub direkt nach dem Beschaftigungsverbot holen müssen
Bzw. Jetzt heißt es nach dem Mutterschutz
War der Mutterschutz direkt vor der Elternzeit?
Dann nein, denn du hattest ja gar keine Möglichkeit dieses zu nehmen, da es keine Arbeitstage gab.
Ja BV, dann direkt Mutterschutz und dann direkt EZ..
Habe bis 25.9.22 Elternzeit
03.12.2021 12:11
Also dann stehen dir bis zum Eintritt in die Ez 2,5 Tage pro Monat zu.
Das sind 27,5. die werden aufgerundet auf 28.
Also passt das doch was bei dir drauf stehr
Das sind 27,5. die werden aufgerundet auf 28.
Also passt das doch was bei dir drauf stehr
03.12.2021 12:12
Dann hast du 2022 28 Tage Resturlaub und 10 Tage neuen Urlaub
03.12.2021 12:16
Ah die 28 Tage stimmen dann anscheinend.
Nur sagt mein Chef mir, der gesamte Urlaub würde verfallen
Nur sagt mein Chef mir, der gesamte Urlaub würde verfallen
03.12.2021 12:17
Zitat von Enfelchen:
Also dann stehen dir bis zum Eintritt in die Ez 2,5 Tage pro Monat zu.
Das sind 27,5. die werden aufgerundet auf 28.
Also passt das doch was bei dir drauf stehr
Das gilt - soweit ich weiß - bei TV-L nur für die voll gearbeiteten Monate.
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