Berechnung Kürzung des Urlaubes -EZ, BV etc... Hilfe - AG will nicht gewähren
03.12.2021 12:24
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht oder ein Beratungstelefon.
Normal darf das nicht verfallen. Du musst es nur zügig abbauen bei Arbeitsbeginn.
Normal darf das nicht verfallen. Du musst es nur zügig abbauen bei Arbeitsbeginn.
03.12.2021 12:27
Ich muss mal guggn, bin über meinen Mann mit in der Rechtsschutz...
03.12.2021 13:00
Du brauchst keinen Rechtsschutz. Dein Urlaub verfällt nicht. Ich habe meinen Resturlaub ganz normal nach den 3 Jahren Elternzeit dann genommen.
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
§ 17 Urlaub
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
( 2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
(3) Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.
(4) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vor Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als ihm oder ihr nach Absatz 1 zusteht, kann der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um die zu viel gewährten Urlaubstage kürzen.
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
§ 17 Urlaub
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
( 2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
(3) Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.
(4) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vor Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als ihm oder ihr nach Absatz 1 zusteht, kann der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um die zu viel gewährten Urlaubstage kürzen.
03.12.2021 13:25
Zitat von nilou:
Du brauchst keinen Rechtsschutz. Dein Urlaub verfällt nicht. Ich habe meinen Resturlaub ganz normal nach den 3 Jahren Elternzeit dann genommen.
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
§ 17 Urlaub
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
( 2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
(3) Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.
(4) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vor Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als ihm oder ihr nach Absatz 1 zusteht, kann der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um die zu viel gewährten Urlaubstage kürzen.
Danke dir.
Ich weiß auch nicht wie er dazu kommt, sowas zu behaupten.
Muss mit ihm nochmal darüber reden, aber nervig dass solche grundlegenden Dinge nun zum Problem werden
03.12.2021 13:26
Zitat von Schnecke510:
Zitat von Enfelchen:
Also dann stehen dir bis zum Eintritt in die Ez 2,5 Tage pro Monat zu.
Das sind 27,5. die werden aufgerundet auf 28.
Also passt das doch was bei dir drauf stehr
Das gilt - soweit ich weiß - bei TV-L nur für die voll gearbeiteten Monate.
Bei mir zumindest in 2 von 2 Fällen nicht. Jeder angefangene Monat
03.12.2021 13:31
Zitat von Enfelchen:
Zitat von Schnecke510:
Zitat von Enfelchen:
Also dann stehen dir bis zum Eintritt in die Ez 2,5 Tage pro Monat zu.
Das sind 27,5. die werden aufgerundet auf 28.
Also passt das doch was bei dir drauf stehr
Das gilt - soweit ich weiß - bei TV-L nur für die voll gearbeiteten Monate.
Bei mir zumindest in 2 von 2 Fällen nicht. Jeder angefangene Monat
Ja, so hab ich es auch gelesen.
Angebrochene Monate werden auch gezählt und ich hab Anspruch
03.12.2021 13:35
Zitat von nilou:
Du brauchst keinen Rechtsschutz. Dein Urlaub verfällt nicht. Ich habe meinen Resturlaub ganz normal nach den 3 Jahren Elternzeit dann genommen.
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
§ 17 Urlaub
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
( 2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
(3) Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.
(4) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vor Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als ihm oder ihr nach Absatz 1 zusteht, kann der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um die zu viel gewährten Urlaubstage kürzen.
Bevor ich mich aber ewig rumstreite und ärgere mit dem AG hilft der Brief vom Anwalt manchmal wunder..
I
03.12.2021 13:39
Zitat von DieOhneNamen:
Zitat von Enfelchen:
Zitat von Schnecke510:
Zitat von Enfelchen:
Also dann stehen dir bis zum Eintritt in die Ez 2,5 Tage pro Monat zu.
Das sind 27,5. die werden aufgerundet auf 28.
Also passt das doch was bei dir drauf stehr
Das gilt - soweit ich weiß - bei TV-L nur für die voll gearbeiteten Monate.
Bei mir zumindest in 2 von 2 Fällen nicht. Jeder angefangene Monat
Ja, so hab ich es auch gelesen.
Angebrochene Monate werden auch gezählt und ich hab Anspruch
Toll, hab es gerade selber rausgesucht
Genau, für den vollen Monat Elternzeit fällt anteilig der Urlaub weg. Bedeutet für September bekommst du noch Urlaub.
03.12.2021 13:41
Zitat von Enfelchen:
Zitat von DieOhneNamen:
Zitat von Enfelchen:
Zitat von Schnecke510:
...
Bei mir zumindest in 2 von 2 Fällen nicht. Jeder angefangene Monat
Ja, so hab ich es auch gelesen.
Angebrochene Monate werden auch gezählt und ich hab Anspruch
Toll, hab es gerade selber rausgesucht
Genau, für den vollen Monat Elternzeit fällt anteilig der Urlaub weg. Bedeutet für September bekommst du noch Urlaub.
Zählt Mutterschutz nicht auch noch?
03.12.2021 13:49
Zitat von DieOhneNamen:
Zitat von Enfelchen:
Zitat von DieOhneNamen:
Zitat von Enfelchen:
...
Ja, so hab ich es auch gelesen.
Angebrochene Monate werden auch gezählt und ich hab Anspruch
Toll, hab es gerade selber rausgesucht
Genau, für den vollen Monat Elternzeit fällt anteilig der Urlaub weg. Bedeutet für September bekommst du noch Urlaub.
Zählt Mutterschutz nicht auch noch?
Naja, du bist ja in dem Mutterschutz weiterhin im Arbeitsverhältnis. Danach beginnt die Elternzeit.
03.12.2021 13:51
Zitat von Enfelchen:
Wann ist denn das Kind geboren?
Am 26.9.21
03.12.2021 13:53
Kam es zu früh? Das ist auch noch wichtig evtl. Wann war ET?
03.12.2021 13:58
Zitat von Enfelchen:
Kam es zu früh? Das ist auch noch wichtig evtl. Wann war ET?
Nee war recht pünktlich. ET war der 2.10.21
03.12.2021 14:00
Zitat von DieOhneNamen:
Zitat von Enfelchen:
Kam es zu früh? Das ist auch noch wichtig evtl. Wann war ET?
Nee war recht pünktlich. ET war der 2.10.21
Ist aber wichtig. Da deine Mutterschutzfrist dann länger ist, als nach dem tatsächlichen ET. Und wenn du dann in nen neuen Monat rutscht sieht das anders aus.
Mutterschutz nach vorne geht nicht bei vorzeitiger Entbindung. Sondern nur wenn übertragen wurde nach hinten
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