Mütter- und Schwangerenforum

Arbeitsrecht: bezahlter Urlaub

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nilou
14232 Beiträge
15.07.2024 09:13
Zitat von Anonym 1 (211330):

Danke für deine Hilfe, nilou.
Ich habe noch einmal nachgeschaut und das hier gefunden:



https://www.oeffentlichen-dienst.de/tv-l/urlaub.ht ml#:~:text=Neue%20Regelung%20gem%C3%A4%C3%9F%20%C2 %A7%2021,Urlaubsanspruch%2030%20Arbeitstage%20pro% 20Kalenderjahr .

"§ 21 und § 26 TV-L
Gemäß § 21 TV-L haben Beschäftigte in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub, wobei das Entgelt fortgezahlt wird. Bei einer Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen beträgt der Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage pro Kalenderjahr."

"Greifende Regelungen aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

Wenn das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres beginnt, so bemisst sich der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses auf ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs nach Absatz 1 des BUrlG."
Anonym 1 (211330)
0 Beiträge
15.07.2024 09:17
Noch mal zurück zum Thema dieses Threads: bezahlter Urlaub
Ich habe jetrzt einmal eine Rechnung aufgemacht. Könnte da mal jemand von euch drüberschauen?

Jährlicher Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage (§ 26 Abs. 1 TVöD) bei einer 5-Tage-Woche

Vertrag 1:
8.4. - 24.7. sind 3,5 Monate -> Anspruch auf 11 Urlaubstage
Erhalten habe ich 8 Urlaubstage (2 Wochen abzüglich 2 Feiertage)

Vertrag 2:
9.9 - 20.12. sind ebenfalls 3,5 Monate -> Anspruch auf 11 Urlaubstage
Erhalten würde ich 4 Urlaubstage (1 Woche abzüglich 1 Feiertag)

nilou
14232 Beiträge
15.07.2024 09:21
Zitat von Anonym 1 (211330):

Noch mal zurück zum Thema dieses Threads: bezahlter Urlaub
Ich habe jetrzt einmal eine Rechnung aufgemacht. Könnte da mal jemand von euch drüberschauen?

Jährlicher Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage (§ 26 Abs. 1 TVöD) bei einer 5-Tage-Woche

Vertrag 1:
8.4. - 24.7. sind 3,5 Monate -> Anspruch auf 11 Urlaubstage
Erhalten habe ich 8 Urlaubstage (2 Wochen abzüglich 2 Feiertage)

Vertrag 2:
9.9 - 20.12. sind ebenfalls 3,5 Monate -> Anspruch auf 11 Urlaubstage
Erhalten würde ich 4 Urlaubstage (1 Woche abzüglich 1 Feiertag)


Also halbe Monate zählen nicht, steht oben: nur volle Monate.

Und dann muss man och schauen ob es für dein Bundesland noch eine einschlägige Dienstordnung gibt.

Und der TVöD zählt bei dir nicht. TV-L.
Anonym 1 (211330)
0 Beiträge
15.07.2024 09:23
Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 1 (211330):

Danke für deine Hilfe, nilou.
Ich habe noch einmal nachgeschaut und das hier gefunden:



https://www.oeffentlichen-dienst.de/tv-l/urlaub.ht ml#:~:text=Neue%20Regelung%20gem%C3%A4%C3%9F%20%C2 %A7%2021,Urlaubsanspruch%2030%20Arbeitstage%20pro% 20Kalenderjahr .

"§ 21 und § 26 TV-L
Gemäß § 21 TV-L haben Beschäftigte in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub, wobei das Entgelt fortgezahlt wird. Bei einer Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen beträgt der Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage pro Kalenderjahr."

"Greifende Regelungen aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

Wenn das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres beginnt, so bemisst sich der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses auf ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs nach Absatz 1 des BUrlG."
Danke dir. Das habe ich auch gelesen.

Heißt das, dass 3,5 Monate Arbeit auf 3 Monate abgerundet werden?
Dann würde man für 3,5 Monate nicht 11, sondern nur 10 Tage Urlaubsanspruch bekommen.

Wie rundet man denn den Urlaubsanspruch?
12 Monate -> 30 Tage
3,5 Monate -> 11,375 Tage
3 Monate -> 9,75 Tage
Anonym 1 (211330)
0 Beiträge
15.07.2024 09:23
Jetzt hat es sich überschnitten.
Anonym 1 (211330)
0 Beiträge
15.07.2024 09:38
Das habe ich im § 26 TV-L gefunden:

§ 26
Erholungsurlaub
(1) ..... 2Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage. .... 5Verbleibt bei der Berechnung des Urlaubs ein Bruchteil, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet; Bruchteile von weniger als einem halben Urlaubstag bleiben unberücksichtigt.

Also hier meine neue Rechnung:

Vertrag 1:
8.4. - 24.7. sind 3,5 Monate, es zählen aber nur ganze Monate, also 3 Monate
-> Anspruch auf 9,75 Urlaubstage wird aufgerundet auf 10 Tage
Erhalten habe ich aber nur 8 Urlaubstage (2 Wochen Herbstferien abzüglich 2 Feiertage)

Vertrag 2:
9.9 - 20.12. sind 3,5 Monate, es zählen aber nur ganze Monate, also 3 Monate
-> Anspruch auf 9,75 Urlaubstage wird aufgerundet auf 10 Tage
Erhalten würde ich aber nur 4 Urlaubstage (1 Woche Herbstferien abzüglich 1 Feiertag)


Ich hoffe, das stimmt jetzt so. Ich würde es dann gerne in einen entsprechenden Brief an das Landesamt für Besoldung und Versorgung reinkopieren.
Anonym 1 (211330)
0 Beiträge
15.07.2024 09:40
Zitat von Anonym 1 (211330):

Das habe ich im § 26 TV-L gefunden:

§ 26
Erholungsurlaub
(1) ..... 2Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage. .... 5Verbleibt bei der Berechnung des Urlaubs ein Bruchteil, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet; Bruchteile von weniger als einem halben Urlaubstag bleiben unberücksichtigt.

Also hier meine neue Rechnung:

Vertrag 1:
8.4. - 24.7. sind 3,5 Monate, es zählen aber nur ganze Monate, also 3 Monate
-> Anspruch auf 9,75 Urlaubstage wird aufgerundet auf 10 Tage
Erhalten habe ich aber nur 8 Urlaubstage (2 Wochen Herbstferien abzüglich 2 Feiertage)

Vertrag 2:
9.9 - 20.12. sind 3,5 Monate, es zählen aber nur ganze Monate, also 3 Monate
-> Anspruch auf 9,75 Urlaubstage wird aufgerundet auf 10 Tage
Erhalten würde ich aber nur 4 Urlaubstage (1 Woche Herbstferien abzüglich 1 Feiertag)


Ich hoffe, das stimmt jetzt so. Ich würde es dann gerne in einen entsprechenden Brief an das Landesamt für Besoldung und Versorgung reinkopieren.
Das erste waren natürlich die Pfingstferien und nicht die Herbstferien.
Minh
16 Beiträge
15.07.2024 11:29
Bei 30 Tagen Urlaub pro Jahr sind das doch auf einen Monat gerechnet 2,5 Tage. Somit hast du pro Vertrag 7,5 Tage Urlaub, gerundet dann 8 ( 3x 2,5 gleich 7,5)
MamiDiana
11320 Beiträge
15.07.2024 11:32
Zitat von Anonym 1 (211330):

Zitat von Anonym 1 (211330):

Das habe ich im § 26 TV-L gefunden:

§ 26
Erholungsurlaub
(1) ..... 2Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage. .... 5Verbleibt bei der Berechnung des Urlaubs ein Bruchteil, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet; Bruchteile von weniger als einem halben Urlaubstag bleiben unberücksichtigt.

Also hier meine neue Rechnung:

Vertrag 1:
8.4. - 24.7. sind 3,5 Monate, es zählen aber nur ganze Monate, also 3 Monate
-> Anspruch auf 9,75 Urlaubstage wird aufgerundet auf 10 Tage
Erhalten habe ich aber nur 8 Urlaubstage (2 Wochen Herbstferien abzüglich 2 Feiertage)

Vertrag 2:
9.9 - 20.12. sind 3,5 Monate, es zählen aber nur ganze Monate, also 3 Monate
-> Anspruch auf 9,75 Urlaubstage wird aufgerundet auf 10 Tage
Erhalten würde ich aber nur 4 Urlaubstage (1 Woche Herbstferien abzüglich 1 Feiertag)


Ich hoffe, das stimmt jetzt so. Ich würde es dann gerne in einen entsprechenden Brief an das Landesamt für Besoldung und Versorgung reinkopieren.
Das erste waren natürlich die Pfingstferien und nicht die Herbstferien.

Ich verstehe deine Rechnung nicht. 30 Tage Urlaub pro Jahr bedeuten 2,5 Tage pro vollen Monat. Bei 3 Monaten wären das 7,5 Tage, aufgerundet auf 8. Wie kommst du da auf 9,75?
Anonym 1 (211330)
0 Beiträge
15.07.2024 11:56
Keine Ahnung, welchen Mist ich da gerechnet habe. Aber ihr habt natürlich völlig recht. Danke.

2,5 Tage pro Monat entspricht 7,5 Tage, aufgerundet 8 Tage für jeden meiner Verträge.
Anonym 1 (211330)
0 Beiträge
15.07.2024 13:12
Zitat von nilou:

Du solltest noch klären ob für dich noch was anderes gilt.

schau einfach mal hier:

https://www.schulleiter.de/rechtsarchiv/gesetze-ur teile/urlaub-ausserhalb-der-schulferien-ist-das-mo eglich/#:~:text=Kann%20eine%20Lehrkraft%20ihren%20 Urlaub,den%20Schulferien%20zu%20nehmen%20ist .
Danke. Sehr informative Homepage.

Mir ist schon klar, dass ich keinen Urlaub außerhalb der Schulferien bekommen kann. Aber die Lösung wäre, dass mein Vertrag nicht direkt vor den Ferien endet, sondern in den Ferien noch so lange weitergeht, bis der Urlaub "abgegolten" ist.

Ich habe das hier gefunden, was auf mich zutreffen könnte:

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