Mütter- und Schwangerenforum

Arbeitsrecht: bezahlter Urlaub

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Anonym 1 (211330)
0 Beiträge
13.07.2024 10:24
Zitat von DieW:

Ich verstehe das arbeitslos melden nicht.

Man kann sich doch freiwillig selbst versichern,bzw.wenn man verheiratet ist eben die KV über den Ehepartner.
Denn sonst wäre ja jede Hausfrau,jeder Hausmann nicht versichert.
Oder hab ich nen Denkfehler?

Also ich bin Hausfrau und über meinen Mann krankenversichert.
Rentenpunkte in meinem Fall durch die Pflege meiner Schwiegermutter,aber kann man ja auch privat vorsorgen.
Das ist völlig richtig.
Niemand muss sich arbeitslos melden. Man kann auch "einfach so" zu Hause bleiben.
Vorteil: Man steht nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, muss nicht jede zumutbare Stelle annehmen, kann problemlos seine Kinder zu Hause betreuen und kann in den Urlaub fahren. Machen viele Hausfrauen so, die keine bezahlte Beschäftigtung ausüben möchten.
Die Krankenversicherung läuft dann als Familienversicherung über den Ehemann
Nachteil: Man bekommt kein Arbeitslosengeld und die Beiträge für die Sozialversicherung werden nicht übernommen.

Ich werde mich in den Sommerferien nicht arbeitslos melden, weil ich unsere Kinder betreue, wir in den Urlaub fahren möchten und weil ich sowieso keine Ansprüche auf Geld hätte.
Anonym 1 (211330)
0 Beiträge
13.07.2024 10:27
Zitat von Marf:

Zitat von DieW:

Zitat von EmMi1415:

Zitat von Anonym 1 (211330):

Danke für eure Beiträge. Ich versuche, auf die Fragen einzugehen.

Im Vertrag steht meine wöchentliche Arbeitszeit in Stunden. Und genau so viele Stunden bekomme ich auch bezahlt. Also kein Vorarbeiten für Schulferien o. ä. Dabei wird auf eine Eingruppierung im öffentlichen Dienst verwiesen. Gilt dadurch der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst?

Zu den Ferien steht im Arbeitsvertrag, dass der Urlaubsanspruch durch die Schulferien abgegolten ist.

Arbeitslos kann ich mich in den Sommerferien nicht melden, weil ich unsere Kinder betreuen muss und weil wir da auch 2 Wochen verreisen möchten. Außerdem würde ich sowieso kein Geld bekomme, weil ich in der Familienpause war.


Was hat die Kinderbetreuung damit zu tun verstehe ich nicht ganz
Musst du dich nicht arbeitslos melden wegen der Krankenversicherung


Sie könnte sich arbeitslos melden,dann aber nicht in den Urlaub,weil sie ja dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung stehen muss.
Krankenversicherung wird dann sicher in die Familienversicherung gehen?!

Doch,dass Geht.Den Urlaub einfach angeben.Die Gründe sind aus der Situation nachvollziehbar für das Amt.
Dann wären 2 Wochen Urlaub geklärt, aber nicht die anderen 4,5 Wochen Kinderbetreuung. Ich habe beim Arbeitsamt nachgefragt. Außerdem bekäme ich sowieso keine Geld, da ich keine Ansprüche erworben habe.
DieW
3636 Beiträge
13.07.2024 10:29
So ,hab jetzt etwas länger mit meinem Mann gesprochen.
Diese Form,wie Du sie beschreibst kennt er von Schulbegleitern.Da der Bedarf ja nicht 100 Prozent planbar ist.
In seinem Vertrag sind Überstunden so nicht festgehalten (so wie ich gestern schrieb),er arbeitet nicht vor.
Gehalt(nach Tarif) und "Überstunden "sind am Ende so,dass alle Ferien ohne Minusstunden und "Arbeitslosigkeit " gewährleistet sind.
Er hat also schon seine festen Urlaubstage,aber dadurch monatlich etwas weniger Gehalt.
Im Gegensatz zu den Lehrkräften muss er ja nichts vorbereiten oder korrigieren oder oder..Lehrer haben ja ,auch wenn die breite Masse das anders sieht,nicht wirklich Urlaub in den Ferien.

Anonym 1 (211330)
0 Beiträge
13.07.2024 10:31
Zitat von Anvil:

Zitat von Anonym 1 (211330):

Zitat von DieW:

Zitat von EmMi1415:

...


Sie könnte sich arbeitslos melden,dann aber nicht in den Urlaub,weil sie ja dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung stehen muss.
Krankenversicherung wird dann sicher in die Familienversicherung gehen?!
Ja, ganz genau so ist es.
Wenn ich mich arbeitslos melde, muss ich einer neuen Arbeit jederzeit zur Verfügung stehen. Ich könnte also in der Zeit meine Kinder nicht betreuen und auch nicht in den Urlaub fahren. Also zumindest nicht planbar. Jederzeit könnte es heißen "Heute bewerben und morgen anfangen".

Ein großer Vorteil meiner jetzigen Tätigkeit ist, dass ich alle Schulferien automatisch frei habe (aber eben nicht alle bezahlt).
Doch, du kannst dich arbeitslos melden, sofern du den 2 Vertrag schon unterschrieben hast, dann hast du ja eine Arbeit, die in absehbarer Zeit anfängt und keiner wird dich auf Arbeitssuche schicken. Den Urlaub musst du natürlich schon bekanntgeben und bekommst dann für diesen Zeitraum kein Geld.
Aber das Arbeitsamt könnte verlangen, dass ich für die restliche Zeit, in der ich meine Kinder betreue, z. B. einen niedrig qualifizierten Job annehme. Beispielsweise Putzen bei einer Gebäudereinigung. Dort werden immer Leute gesucht, auch für ganz kurze Zeiträume. Dann müsste ich aber jemand für die Betreuung der Kinder suchen. Das wäre es mir nicht wert.
Anonym 1 (211330)
0 Beiträge
13.07.2024 10:37
Zitat von DieW:

So ,hab jetzt etwas länger mit meinem Mann gesprochen.
Diese Form,wie Du sie beschreibst kennt er von Schulbegleitern.Da der Bedarf ja nicht 100 Prozent planbar ist.
In seinem Vertrag sind Überstunden so nicht festgehalten (so wie ich gestern schrieb),er arbeitet nicht vor.
Gehalt(nach Tarif) und "Überstunden "sind am Ende so,dass alle Ferien ohne Minusstunden und "Arbeitslosigkeit " gewährleistet sind.
Er hat also schon seine festen Urlaubstage,aber dadurch monatlich etwas weniger Gehalt.
Im Gegensatz zu den Lehrkräften muss er ja nichts vorbereiten oder korrigieren oder oder..Lehrer haben ja ,auch wenn die breite Masse das anders sieht,nicht wirklich Urlaub in den Ferien.
Danke fürs Nachfragen. Dann ist der Arbeitsvertrag deines Mannes anders als meiner.

Mein Job ist eine "besondere Stelle", die immer wieder von "höchster Stelle" neu genehmigt werden muss. Erst war die Genehmigung bis zu den Sommerferien, jetzt bis Ende 2024. Näher möchte ich auf die Art der Tätigkeit nicht eingehen, denn es tut auch nichts zur Sache.
Anvil
381 Beiträge
13.07.2024 10:38
Zitat von Anonym 1 (211330):

Zitat von Anvil:

Zitat von Anonym 1 (211330):

Zitat von DieW:

...
Ja, ganz genau so ist es.
Wenn ich mich arbeitslos melde, muss ich einer neuen Arbeit jederzeit zur Verfügung stehen. Ich könnte also in der Zeit meine Kinder nicht betreuen und auch nicht in den Urlaub fahren. Also zumindest nicht planbar. Jederzeit könnte es heißen "Heute bewerben und morgen anfangen".

Ein großer Vorteil meiner jetzigen Tätigkeit ist, dass ich alle Schulferien automatisch frei habe (aber eben nicht alle bezahlt).
Doch, du kannst dich arbeitslos melden, sofern du den 2 Vertrag schon unterschrieben hast, dann hast du ja eine Arbeit, die in absehbarer Zeit anfängt und keiner wird dich auf Arbeitssuche schicken. Den Urlaub musst du natürlich schon bekanntgeben und bekommst dann für diesen Zeitraum kein Geld.
Aber das Arbeitsamt könnte verlangen, dass ich für die restliche Zeit, in der ich meine Kinder betreue, z. B. einen niedrig qualifizierten Job annehme. Beispielsweise Putzen bei einer Gebäudereinigung. Dort werden immer Leute gesucht, auch für ganz kurze Zeiträume. Dann müsste ich aber jemand für die Betreuung der Kinder suchen. Das wäre es mir nicht wert.
Ich habe selbst mal mit 30.6.gekündigt und mit 1.9.wonanders angefangen. Ich habe einfach den unterschriebenen Arbeitsvertrag vorgelegt und die Sache war erledigt. Ausserdem dürfen sie dir doch anfangs keine weniger qualifizierte Stelle zuweisen, erst wenn du länger arbeitslos bist.
Anonym 1 (211330)
0 Beiträge
13.07.2024 10:40
Zitat von Anvil:

Zitat von Anonym 1 (211330):

Zitat von Anvil:

Zitat von Anonym 1 (211330):

...
Doch, du kannst dich arbeitslos melden, sofern du den 2 Vertrag schon unterschrieben hast, dann hast du ja eine Arbeit, die in absehbarer Zeit anfängt und keiner wird dich auf Arbeitssuche schicken. Den Urlaub musst du natürlich schon bekanntgeben und bekommst dann für diesen Zeitraum kein Geld.
Aber das Arbeitsamt könnte verlangen, dass ich für die restliche Zeit, in der ich meine Kinder betreue, z. B. einen niedrig qualifizierten Job annehme. Beispielsweise Putzen bei einer Gebäudereinigung. Dort werden immer Leute gesucht, auch für ganz kurze Zeiträume. Dann müsste ich aber jemand für die Betreuung der Kinder suchen. Das wäre es mir nicht wert.
Ich habe selbst mal mit 30.6.gekündigt und mit 1.9.wonanders angefangen. Ich habe einfach den unterschriebenen Arbeitsvertrag vorgelegt und die Sache war erledigt. Ausserdem dürfen sie dir doch anfangs keine weniger qualifizierte Stelle zuweisen, erst wenn du länger arbeitslos bist.
Mir hat das Arbeitsamt bei einem Abruf etwas anderes gesagt. Siehe oben.
Marf
28577 Beiträge
13.07.2024 13:04
Wenn du für die Kinder keine Betreuung hast müssen die es berücksichtigen.Das Amt wird dir keine Schwierigkeiten bereiten weil du ja im Prinzip Arbeit hast.Und für die restliche Zeit melde dich arbeitslos,wird bei der Rente später wichtig.
Anvil
381 Beiträge
13.07.2024 14:50
Zitat von Marf:

Wenn du für die Kinder keine Betreuung hast müssen die es berücksichtigen.Das Amt wird dir keine Schwierigkeiten bereiten weil du ja im Prinzip Arbeit hast.Und für die restliche Zeit melde dich arbeitslos,wird bei der Rente später wichtig.
Genau, für die Rente zählen die Zeiten, die man beim Arbeitsamt gemeldet war und da kommt es unter Umständen dann auf jeden Monat an. Wenn man aber mitversichert ist, zählt das nicht.
schnibbe
2235 Beiträge
13.07.2024 17:35
Mein Mann war zwischen Abschluss Weiterbildung (Meister in Vollzeit) und dem Antritt einer neuen Stelle 2 Monate ohne Job, der neue Vertrag schon unterschrieben. Er hat sich für diese Zeit arbeitslos gemeldet. Sein Sachbearbeiter meinte, da wäre er schön "dumm" wenn er das nicht machen würde. Es wurde ganz klar berücksichtigt, dass er ja schon etwas neues hat. Er musste sich damals nirgends bewerben.

Bestimmt ist das bei dir dann auch so. Ich würde einfach beim Arbeitsamt anrufen und mich beraten lassen.
nilou
14322 Beiträge
13.07.2024 19:14
Also ist in deinem Arbeitsvertrag kein Bezug auf einen Tarifvertrag?

Dann gilt die gesetzliche Regelung:
Nach § 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG entsteht der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses anteilig. Da das Gesetz lediglich von "Monaten" und nicht von "Kalendermonaten" spricht, geht es um volle Beschäftigungsmonate.

Bei einer 5 Tage Woche sind es pro Jahr 20 Tage.

Anonym 1 (211330)
0 Beiträge
13.07.2024 19:21
Danke für deine Hilfe, nilou.
Ich habe noch einmal nachgeschaut und das hier gefunden:

Maisie-Mama
122 Beiträge
13.07.2024 23:49
Zitat von DieW:

Zitat von EmMi1415:

Zitat von Anonym 1 (211330):

Danke für eure Beiträge. Ich versuche, auf die Fragen einzugehen.

Im Vertrag steht meine wöchentliche Arbeitszeit in Stunden. Und genau so viele Stunden bekomme ich auch bezahlt. Also kein Vorarbeiten für Schulferien o. ä. Dabei wird auf eine Eingruppierung im öffentlichen Dienst verwiesen. Gilt dadurch der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst?

Zu den Ferien steht im Arbeitsvertrag, dass der Urlaubsanspruch durch die Schulferien abgegolten ist.

Arbeitslos kann ich mich in den Sommerferien nicht melden, weil ich unsere Kinder betreuen muss und weil wir da auch 2 Wochen verreisen möchten. Außerdem würde ich sowieso kein Geld bekomme, weil ich in der Familienpause war.


Was hat die Kinderbetreuung damit zu tun verstehe ich nicht ganz
Musst du dich nicht arbeitslos melden wegen der Krankenversicherung


Sie könnte sich arbeitslos melden,dann aber nicht in den Urlaub,weil sie ja dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung stehen muss.
Krankenversicherung wird dann sicher in die Familienversicherung gehen?!


Nein, man kann auch arbeitslos in den Urlaub fahren. 21 Tage, inkl. WE und Feiertage stehen einem ALG 1 Bezieher zu.

Maisie-Mama
122 Beiträge
13.07.2024 23:50
Zitat von Anvil:

Zitat von Anonym 1 (211330):

Zitat von DieW:

Zitat von EmMi1415:

...


Sie könnte sich arbeitslos melden,dann aber nicht in den Urlaub,weil sie ja dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung stehen muss.
Krankenversicherung wird dann sicher in die Familienversicherung gehen?!
Ja, ganz genau so ist es.
Wenn ich mich arbeitslos melde, muss ich einer neuen Arbeit jederzeit zur Verfügung stehen. Ich könnte also in der Zeit meine Kinder nicht betreuen und auch nicht in den Urlaub fahren. Also zumindest nicht planbar. Jederzeit könnte es heißen "Heute bewerben und morgen anfangen".

Ein großer Vorteil meiner jetzigen Tätigkeit ist, dass ich alle Schulferien automatisch frei habe (aber eben nicht alle bezahlt).
Doch, du kannst dich arbeitslos melden, sofern du den 2 Vertrag schon unterschrieben hast, dann hast du ja eine Arbeit, die in absehbarer Zeit anfängt und keiner wird dich auf Arbeitssuche schicken. Den Urlaub musst du natürlich schon bekanntgeben und bekommst dann für diesen Zeitraum kein Geld.


Quatsch. Man darf auch arbeitslos in den Urlaub fahren. Man muss es nur bekanntgeben und die Tage sind begrenzt. ALG 1 gibt es trotzdem.
Maisie-Mama
122 Beiträge
13.07.2024 23:55
Aber von dem Melden jetzt mal abgesehen, ich finde diese Arbeitsverträge ziemlich unverschämt. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels würde ich mir da was anderes suchen. Das würde ich jedenfalls nicht unterschreiben.
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