Mütter- und Schwangerenforum

Arbeitsrecht: bezahlter Urlaub

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Anonym 1 (211330)
0 Beiträge
12.07.2024 19:03
Ich arbeite an einer Schule. Aber nicht verbeamtet, sondern als Angestellte.
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass Urlaubsansprüche mit den Schulferien abgegolten werden. Das hört sich erst mal nach sehr viel Urlaub an. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich ausreichend viele Tage bezahlten Urlaub bekommen habe. Kennt sich damit jemand aus?

Arbeitsbeginn eigentlich am 1.4., aber da waren Schulferien.
Vertrag 1 :
Start am 8.4. , da war aber nur eine Besprechung.
Erster richtiger Arbeitstag am 10.4., ab da Bezahlung
20.-31.5. Pfingstferien, darin 2 Feiertage, somit 8 bezahlte Arbeitstage
Ende Arbeitsvertrag 1: 24.7. da danach Sommerferien sind.

Sommerferien kein Vertrag und somit kein Geld.

Vertrag 2 : noch nicht unterschrieben
Beginn direkt nach den Sommerferien 9.9.
28.10.-1.11. Herbstferien, darin 1 Feiertag, somit 4 bezahlte Urlaubstage
Ende Arbeitsvertrag 2: 20.12. da danach Weihnachtsferien sind.
Die Stelle wurde zur Zeit nur für 2024 genehmigt.

Ich habe dann also im Prinzip 9 Monate April - Dezember gearbeitet, aber nur 12 Tage bezahlten Urlaub bekommen (und sehr viel unbezahlten Urlaub).

Ist das so rechtlich in Ordnung? Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?

Im Moment geht es darum, ob ich den 2. Arbeitsvertrag unterschreiben soll. Wenn das nicht rechtmäßig sein sollte, könnte ich daran vielleicht noch etwas ändern.

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Recht, Geld, Arbeit

Seesternchen_2.0
9729 Beiträge
12.07.2024 19:38
Das kann dir hier keiner sagen! Hast du nur anspruch auf den gesetzlichen Urlaub, oder ist es lt TVöD mehr? Gesetzlich wären es 20 Tage bei einer 5 Tage Woche und der TVöD sagt 30 Tage.

Ich hatte als Schulsekretärin 30 Tage, habe dann 6 Stunden/Tag gearbeitet aber nur 5,34 Stunden bezahlt bekommen. Der Rest ging auf ein Zeitkonto damit ich in den Ferien weiter Geld bekomme. Das wurde jedes Schuljahr neu berechnet.

So einen Vertag wie du ihn beschreibst würde ich niemals unterschreiben. Denn prinzipiell musst du dich jedesmal wenn du kein Geld erhältst Arbeitslosengeld beantragen. Und wie ist das jetzt in den Ferien? Wer zahlt da deine Krankenversicherung? Oder deine Rentenversicherung?

Wie gesagt so einen Vertrag der nur bis zu den Ferien geht bzw bei dem ich in den Ferien unbezahlt freigestellt werde würde ich im Leben nicht unterschreiben.

Aber das ist nur meine Meinung.
DieW
3608 Beiträge
12.07.2024 21:04
Mein Mann arbeitet seit Anfang des Jahres als angestellter Ergotherapeut an einer Grundschule.
Alle Ferien und Brückentage frei.
Und wenn ich es richtig verstanden habe,dann hat er seine vertraglichen wöchentlichen Arbeitszeiten ,plus die vertraglichen "Überstunden"damit eben die Ferien komplett abgedeckt sind.
Wie das nun genau ist ,kann ich nicht sagen.
Aber er ist über sie Landesschulbehörde angestellt und er nickte es grad ab.

Sein Arbeitsvertrag begann am 01.01.2024 ,sein 1.Arbeitstag war der 1.Schultag.

Achso-und ein unbefristeter Vertag.
Da passt mein Beitrag vielleicht nicht wirklich.
nilou
14232 Beiträge
12.07.2024 22:47
Einen Denkfehler hast du bzgl der Zeit. Du arbeitetest bzw. bist nicht von April bis Dez. angestellt. Die Zeiten wo du keinen Vertrag hast darfst du bzgl Urlaub nicht mit berücksichtigen. Da ist auch kein unbezahlter Urlaub.

Ansonsten wie schon geschrieben: wieviel Urlaubsanspruch hast du lt. Arbeitsvertrag?

Und gibt es eine vertragliche Regelung bzw. gilt ein Tarifvertrag bzgl.nicht voller Beschäftigungsmonate?
shelyra
69155 Beiträge
13.07.2024 00:14
Welche Daten stehen denn im Arbeitsvertrag als Beginn/Ende? Wirklich diese "krummen" oder zb Beginn 1.7.

Davon hängt es nämlich auch etwas ab wie viel Urlaubsanspruch du hast.
Für jeden vollen Arbeitsmonat steht dir 1/12 des Jahresurlaubs zu (gesetzlich mindestens 20 Tage, kann aber auch mehr sein).
Die Zeit zwischen den beiden Verträgen darfst du auch nicht in die Rechnung mit hinein ziehen da du dort als arbeitslos zählst
Anonym 1 (211330)
0 Beiträge
13.07.2024 08:25
Danke für eure Beiträge. Ich versuche, auf die Fragen einzugehen.

Im Vertrag steht meine wöchentliche Arbeitszeit in Stunden. Und genau so viele Stunden bekomme ich auch bezahlt. Also kein Vorarbeiten für Schulferien o. ä. Dabei wird auf eine Eingruppierung im öffentlichen Dienst verwiesen. Gilt dadurch der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst?

Zu den Ferien steht im Arbeitsvertrag, dass der Urlaubsanspruch durch die Schulferien abgegolten ist.

Arbeitslos kann ich mich in den Sommerferien nicht melden, weil ich unsere Kinder betreuen muss und weil wir da auch 2 Wochen verreisen möchten. Außerdem würde ich sowieso kein Geld bekomme, weil ich in der Familienpause war.
Jaspina1
2423 Beiträge
13.07.2024 08:58
Diese Verträge sind so eine Schweinerei!
Als was arbeitest du denn?
EmMi1415
929 Beiträge
13.07.2024 09:22
Zitat von Anonym 1 (211330):

Danke für eure Beiträge. Ich versuche, auf die Fragen einzugehen.

Im Vertrag steht meine wöchentliche Arbeitszeit in Stunden. Und genau so viele Stunden bekomme ich auch bezahlt. Also kein Vorarbeiten für Schulferien o. ä. Dabei wird auf eine Eingruppierung im öffentlichen Dienst verwiesen. Gilt dadurch der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst?

Zu den Ferien steht im Arbeitsvertrag, dass der Urlaubsanspruch durch die Schulferien abgegolten ist.

Arbeitslos kann ich mich in den Sommerferien nicht melden, weil ich unsere Kinder betreuen muss und weil wir da auch 2 Wochen verreisen möchten. Außerdem würde ich sowieso kein Geld bekomme, weil ich in der Familienpause war.


Was hat die Kinderbetreuung damit zu tun verstehe ich nicht ganz
Musst du dich nicht arbeitslos melden wegen der Krankenversicherung
DieW
3608 Beiträge
13.07.2024 09:32
Zitat von EmMi1415:

Zitat von Anonym 1 (211330):

Danke für eure Beiträge. Ich versuche, auf die Fragen einzugehen.

Im Vertrag steht meine wöchentliche Arbeitszeit in Stunden. Und genau so viele Stunden bekomme ich auch bezahlt. Also kein Vorarbeiten für Schulferien o. ä. Dabei wird auf eine Eingruppierung im öffentlichen Dienst verwiesen. Gilt dadurch der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst?

Zu den Ferien steht im Arbeitsvertrag, dass der Urlaubsanspruch durch die Schulferien abgegolten ist.

Arbeitslos kann ich mich in den Sommerferien nicht melden, weil ich unsere Kinder betreuen muss und weil wir da auch 2 Wochen verreisen möchten. Außerdem würde ich sowieso kein Geld bekomme, weil ich in der Familienpause war.


Was hat die Kinderbetreuung damit zu tun verstehe ich nicht ganz
Musst du dich nicht arbeitslos melden wegen der Krankenversicherung


Sie könnte sich arbeitslos melden,dann aber nicht in den Urlaub,weil sie ja dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung stehen muss.
Krankenversicherung wird dann sicher in die Familienversicherung gehen?!
EmMi1415
929 Beiträge
13.07.2024 09:36
Ich musste mich nach der Ausbildung auch arbeitslos melden, obwohl ich schon einen unbefristeten Vertrag unterschrieben hatte für meine neue Arbeitsstelle
Da ich diese aber erst nach zwei Wochen angetreten bin, war ich zwei Wochen arbeitslos
DieW
3608 Beiträge
13.07.2024 09:57
Ich verstehe das arbeitslos melden nicht.

Man kann sich doch freiwillig selbst versichern,bzw.wenn man verheiratet ist eben die KV über den Ehepartner.
Denn sonst wäre ja jede Hausfrau,jeder Hausmann nicht versichert.
Oder hab ich nen Denkfehler?

Also ich bin Hausfrau und über meinen Mann krankenversichert.
Rentenpunkte in meinem Fall durch die Pflege meiner Schwiegermutter,aber kann man ja auch privat vorsorgen.

EmMi1415
929 Beiträge
13.07.2024 10:02
Ist bei mir auch paar Jahre her
War damals nickt verheiratet
Kenne es nur so ??‍♀️
Marf
28437 Beiträge
13.07.2024 10:11
Zitat von DieW:

Zitat von EmMi1415:

Zitat von Anonym 1 (211330):

Danke für eure Beiträge. Ich versuche, auf die Fragen einzugehen.

Im Vertrag steht meine wöchentliche Arbeitszeit in Stunden. Und genau so viele Stunden bekomme ich auch bezahlt. Also kein Vorarbeiten für Schulferien o. ä. Dabei wird auf eine Eingruppierung im öffentlichen Dienst verwiesen. Gilt dadurch der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst?

Zu den Ferien steht im Arbeitsvertrag, dass der Urlaubsanspruch durch die Schulferien abgegolten ist.

Arbeitslos kann ich mich in den Sommerferien nicht melden, weil ich unsere Kinder betreuen muss und weil wir da auch 2 Wochen verreisen möchten. Außerdem würde ich sowieso kein Geld bekomme, weil ich in der Familienpause war.


Was hat die Kinderbetreuung damit zu tun verstehe ich nicht ganz
Musst du dich nicht arbeitslos melden wegen der Krankenversicherung


Sie könnte sich arbeitslos melden,dann aber nicht in den Urlaub,weil sie ja dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung stehen muss.
Krankenversicherung wird dann sicher in die Familienversicherung gehen?!

Doch,dass Geht.Den Urlaub einfach angeben.Die Gründe sind aus der Situation nachvollziehbar für das Amt.
Anonym 1 (211330)
0 Beiträge
13.07.2024 10:14
Zitat von DieW:

Zitat von EmMi1415:

Zitat von Anonym 1 (211330):

Danke für eure Beiträge. Ich versuche, auf die Fragen einzugehen.

Im Vertrag steht meine wöchentliche Arbeitszeit in Stunden. Und genau so viele Stunden bekomme ich auch bezahlt. Also kein Vorarbeiten für Schulferien o. ä. Dabei wird auf eine Eingruppierung im öffentlichen Dienst verwiesen. Gilt dadurch der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst?

Zu den Ferien steht im Arbeitsvertrag, dass der Urlaubsanspruch durch die Schulferien abgegolten ist.

Arbeitslos kann ich mich in den Sommerferien nicht melden, weil ich unsere Kinder betreuen muss und weil wir da auch 2 Wochen verreisen möchten. Außerdem würde ich sowieso kein Geld bekomme, weil ich in der Familienpause war.


Was hat die Kinderbetreuung damit zu tun verstehe ich nicht ganz
Musst du dich nicht arbeitslos melden wegen der Krankenversicherung


Sie könnte sich arbeitslos melden,dann aber nicht in den Urlaub,weil sie ja dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung stehen muss.
Krankenversicherung wird dann sicher in die Familienversicherung gehen?!
Ja, ganz genau so ist es.
Wenn ich mich arbeitslos melde, muss ich einer neuen Arbeit jederzeit zur Verfügung stehen. Ich könnte also in der Zeit meine Kinder nicht betreuen und auch nicht in den Urlaub fahren. Also zumindest nicht planbar. Jederzeit könnte es heißen "Heute bewerben und morgen anfangen".

Ein großer Vorteil meiner jetzigen Tätigkeit ist, dass ich alle Schulferien automatisch frei habe (aber eben nicht alle bezahlt).
Anvil
349 Beiträge
13.07.2024 10:24
Zitat von Anonym 1 (211330):

Zitat von DieW:

Zitat von EmMi1415:

Zitat von Anonym 1 (211330):

Danke für eure Beiträge. Ich versuche, auf die Fragen einzugehen.

Im Vertrag steht meine wöchentliche Arbeitszeit in Stunden. Und genau so viele Stunden bekomme ich auch bezahlt. Also kein Vorarbeiten für Schulferien o. ä. Dabei wird auf eine Eingruppierung im öffentlichen Dienst verwiesen. Gilt dadurch der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst?

Zu den Ferien steht im Arbeitsvertrag, dass der Urlaubsanspruch durch die Schulferien abgegolten ist.

Arbeitslos kann ich mich in den Sommerferien nicht melden, weil ich unsere Kinder betreuen muss und weil wir da auch 2 Wochen verreisen möchten. Außerdem würde ich sowieso kein Geld bekomme, weil ich in der Familienpause war.


Was hat die Kinderbetreuung damit zu tun verstehe ich nicht ganz
Musst du dich nicht arbeitslos melden wegen der Krankenversicherung


Sie könnte sich arbeitslos melden,dann aber nicht in den Urlaub,weil sie ja dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung stehen muss.
Krankenversicherung wird dann sicher in die Familienversicherung gehen?!
Ja, ganz genau so ist es.
Wenn ich mich arbeitslos melde, muss ich einer neuen Arbeit jederzeit zur Verfügung stehen. Ich könnte also in der Zeit meine Kinder nicht betreuen und auch nicht in den Urlaub fahren. Also zumindest nicht planbar. Jederzeit könnte es heißen "Heute bewerben und morgen anfangen".

Ein großer Vorteil meiner jetzigen Tätigkeit ist, dass ich alle Schulferien automatisch frei habe (aber eben nicht alle bezahlt).
Doch, du kannst dich arbeitslos melden, sofern du den 2 Vertrag schon unterschrieben hast, dann hast du ja eine Arbeit, die in absehbarer Zeit anfängt und keiner wird dich auf Arbeitssuche schicken. Den Urlaub musst du natürlich schon bekanntgeben und bekommst dann für diesen Zeitraum kein Geld.
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