Ab wann dürfen Kinder wie lange alleine bleiben?
23.06.2017 12:06
Zitat von Marf:
Mit 6 sollte ein Kind alleine gehen können.Es kommt o.ist in der Schule......und da sollte man doch soweit sein und ohne Eltern den Weg meistern können. ( mal von 20km Anfahrt usw. abgesehen)
Das ist so nicht ganz richtig. Wir hatten damals tatsächlich ein längeres Gespräch mitm Schulamt deswegen. Gab da Theater wegen der Schülerjahreskarte. Hab dort gefragt, ob ich sie jetzt schon allein gehen lassen soll oder wie? Antwort: "Um Gottes Willen, bloß nicht, viel zu gefährlich."
Muss dazu sagen, der Schulweg is nicht so ganz ohne bei uns gewesen. Und auch jetzt, wo es glaub nicht mal nen km ist, ist dort genau eine gefährliche Kreuzung, da würd ich im Leben keine 1. Klässlerin allein gehen lassen.
23.06.2017 12:26
Zitat von sunshine_26:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von Seesternchen_2.0:
Ab 6 jahren darf das kind für 30 minuten alleine bleiben.
Echt? Gibt es da tatsächlich irgendwelche Vorschriften, Empfehlungen etc.? Also ich muss ja sagen, meine fast 6- Jährige würde ich im Leben nie allein lassen, nichtmal für 10 Minuten. Ich musste mal zu nem wichtigen Elternabend als mein Mann Spätschicht hatte. Und da hab ich unsere Große (zu dem Zeitpunkt 15) mit den beiden Kleinen (8 und 5) das erste Mal allein gelassen. Also Ruhe hatte ich da keine. Wenn ich die Jüngste von der KiTa abhole (ca. 20-30 Minuten), dann is die Große mal mit der 8-Jährigen allein, aber sonst nicht. Und ich würde ehrlich auch meine 8-Jährige nicht ganz allein lassen.
Finde das voll krass das man das pauschal sagen kann.
Hast du da eine quelle dazu seesternchen?
Denn irgendwie mag ich das nicht so glauben
Solche Behauptungen stelle ich nie ohne Quellen auf
Was verlangt die elterliche Aufsichtspflicht?
Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge, die nach § 1631 BGB allgemein die Pflicht und das Recht der Eltern umfasst, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Generell erfüllt die Aufsichtspflicht zwei Schutzzwecke: Erstens den Schutz der Minderjährigen vor Schäden aller Art, die ihnen durch sie selbst oder durch Dritte entstehen können, und zweitens den Schutz außenstehender Dritter vor Schäden, die diesen von den Kindern zugefügt werden können. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für die ganze Familie ist daher allen Eltern dringend zu empfehlen.
Die Aufsichtspflicht bedeutet nicht unbedingt, dass ein Überwachen des Kindes durch ständige Kontrolle erforderlich ist. Ab einem bestimmten Alter kann je nach Situation auch gelegentliches oder stichprobenartiges Kontrollieren ausreichen. In einem Urteil des Amtsgerichtes Ansbach aus dem Jahre 1993 beispielsweise wird von 10 bis 15minütigen Überwachungsintervallen bei einem vierjährigen Kind ausgegangen, das auf einem nicht eingefriedeten Grundstück spielt. Für sechsjährige Kinder betrachtete das Gericht Überwachungsintervalle mit Augenkontakt von 30 Minuten und mehr als ausreichend, da ihnen infolge ihres Alters und ihrer Entwicklung ein entsprechender Freiraum zur Entwicklung zur Selbständigkeit zuzubilligen sei. Diese Aussagen lassen sich jedoch nicht ohne weiteres auf andere Kinder gleichen Alters übertragen: Was die Aufsichtspflicht verlangt, ist in erheblichem Maße von den beteiligten Kindern, ihrem Entwicklungsstand und Erziehungshintergrund abhängig sowie davon, was die Situation erfordert (an einem See z.B. ist ständige Aufsicht erforderlich).
§ 1626 BGB , Absatz 2 legt fest: „Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit des Kindes zu selbständigem und verantwortungsbewußtem Handeln. (...)" Die Aufsichtspflicht steht also in einem Spannungsverhältnis zu dem Recht des Kindes auf Entfaltung seiner Persönlichkeit. Nach ständiger Rechtssprechung bestimmt sich das Maß der gebotenen Aufsicht nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie danach, was den Eltern in ihren jeweiligen Verhältnissen zugemutet werden kann. Entscheidend ist somit, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müssen, um Schaden abzuwenden. Die Aufsichtsmöglichkeiten umfassen abgestuft Belehrung, Überwachung, Verbote und das Unmöglichmachen von Handlungen, die dem Kind oder Dritten schaden.
Die Eltern können ihre Aufsichtspflicht zeitweise auf Dritte, beispielsweise Gruppenleiter, Großeltern oder andere Eltern, übertragen.
QUELLE: Bundesarbeitsgemeinschaft
Mehr Sicherheit für Kinder e. V
23.06.2017 12:33
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von sunshine_26:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von Seesternchen_2.0:
Ab 6 jahren darf das kind für 30 minuten alleine bleiben.
Echt? Gibt es da tatsächlich irgendwelche Vorschriften, Empfehlungen etc.? Also ich muss ja sagen, meine fast 6- Jährige würde ich im Leben nie allein lassen, nichtmal für 10 Minuten. Ich musste mal zu nem wichtigen Elternabend als mein Mann Spätschicht hatte. Und da hab ich unsere Große (zu dem Zeitpunkt 15) mit den beiden Kleinen (8 und 5) das erste Mal allein gelassen. Also Ruhe hatte ich da keine. Wenn ich die Jüngste von der KiTa abhole (ca. 20-30 Minuten), dann is die Große mal mit der 8-Jährigen allein, aber sonst nicht. Und ich würde ehrlich auch meine 8-Jährige nicht ganz allein lassen.
Finde das voll krass das man das pauschal sagen kann.
Hast du da eine quelle dazu seesternchen?
Denn irgendwie mag ich das nicht so glauben
Solche Behauptungen stelle ich nie ohne Quellen auf
Was verlangt die elterliche Aufsichtspflicht?
Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge, die nach § 1631 BGB allgemein die Pflicht und das Recht der Eltern umfasst, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Generell erfüllt die Aufsichtspflicht zwei Schutzzwecke: Erstens den Schutz der Minderjährigen vor Schäden aller Art, die ihnen durch sie selbst oder durch Dritte entstehen können, und zweitens den Schutz außenstehender Dritter vor Schäden, die diesen von den Kindern zugefügt werden können. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für die ganze Familie ist daher allen Eltern dringend zu empfehlen.
Die Aufsichtspflicht bedeutet nicht unbedingt, dass ein Überwachen des Kindes durch ständige Kontrolle erforderlich ist. Ab einem bestimmten Alter kann je nach Situation auch gelegentliches oder stichprobenartiges Kontrollieren ausreichen. In einem Urteil des Amtsgerichtes Ansbach aus dem Jahre 1993 beispielsweise wird von 10 bis 15minütigen Überwachungsintervallen bei einem vierjährigen Kind ausgegangen, das auf einem nicht eingefriedeten Grundstück spielt. Für sechsjährige Kinder betrachtete das Gericht Überwachungsintervalle mit Augenkontakt von 30 Minuten und mehr als ausreichend, da ihnen infolge ihres Alters und ihrer Entwicklung ein entsprechender Freiraum zur Entwicklung zur Selbständigkeit zuzubilligen sei. Diese Aussagen lassen sich jedoch nicht ohne weiteres auf andere Kinder gleichen Alters übertragen: Was die Aufsichtspflicht verlangt, ist in erheblichem Maße von den beteiligten Kindern, ihrem Entwicklungsstand und Erziehungshintergrund abhängig sowie davon, was die Situation erfordert (an einem See z.B. ist ständige Aufsicht erforderlich).
§ 1626 BGB , Absatz 2 legt fest: „Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit des Kindes zu selbständigem und verantwortungsbewußtem Handeln. (...)" Die Aufsichtspflicht steht also in einem Spannungsverhältnis zu dem Recht des Kindes auf Entfaltung seiner Persönlichkeit. Nach ständiger Rechtssprechung bestimmt sich das Maß der gebotenen Aufsicht nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie danach, was den Eltern in ihren jeweiligen Verhältnissen zugemutet werden kann. Entscheidend ist somit, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müssen, um Schaden abzuwenden. Die Aufsichtsmöglichkeiten umfassen abgestuft Belehrung, Überwachung, Verbote und das Unmöglichmachen von Handlungen, die dem Kind oder Dritten schaden.
Die Eltern können ihre Aufsichtspflicht zeitweise auf Dritte, beispielsweise Gruppenleiter, Großeltern oder andere Eltern, übertragen.
QUELLE: Bundesarbeitsgemeinschaft
Mehr Sicherheit für Kinder e. V
Ja aber ich versteh das so, dass das in EINEM urteil entschieden wurde. Und nicht allgemein für 6 jährige gilt.
23.06.2017 12:40
Zitat von sunshine_26:
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von sunshine_26:
Zitat von BlödmannVomDienst:
...
Finde das voll krass das man das pauschal sagen kann.
Hast du da eine quelle dazu seesternchen?
Denn irgendwie mag ich das nicht so glauben
Solche Behauptungen stelle ich nie ohne Quellen auf
Was verlangt die elterliche Aufsichtspflicht?
Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge, die nach § 1631 BGB allgemein die Pflicht und das Recht der Eltern umfasst, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Generell erfüllt die Aufsichtspflicht zwei Schutzzwecke: Erstens den Schutz der Minderjährigen vor Schäden aller Art, die ihnen durch sie selbst oder durch Dritte entstehen können, und zweitens den Schutz außenstehender Dritter vor Schäden, die diesen von den Kindern zugefügt werden können. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für die ganze Familie ist daher allen Eltern dringend zu empfehlen.
Die Aufsichtspflicht bedeutet nicht unbedingt, dass ein Überwachen des Kindes durch ständige Kontrolle erforderlich ist. Ab einem bestimmten Alter kann je nach Situation auch gelegentliches oder stichprobenartiges Kontrollieren ausreichen. In einem Urteil des Amtsgerichtes Ansbach aus dem Jahre 1993 beispielsweise wird von 10 bis 15minütigen Überwachungsintervallen bei einem vierjährigen Kind ausgegangen, das auf einem nicht eingefriedeten Grundstück spielt. Für sechsjährige Kinder betrachtete das Gericht Überwachungsintervalle mit Augenkontakt von 30 Minuten und mehr als ausreichend, da ihnen infolge ihres Alters und ihrer Entwicklung ein entsprechender Freiraum zur Entwicklung zur Selbständigkeit zuzubilligen sei. Diese Aussagen lassen sich jedoch nicht ohne weiteres auf andere Kinder gleichen Alters übertragen: Was die Aufsichtspflicht verlangt, ist in erheblichem Maße von den beteiligten Kindern, ihrem Entwicklungsstand und Erziehungshintergrund abhängig sowie davon, was die Situation erfordert (an einem See z.B. ist ständige Aufsicht erforderlich).
§ 1626 BGB , Absatz 2 legt fest: „Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit des Kindes zu selbständigem und verantwortungsbewußtem Handeln. (...)" Die Aufsichtspflicht steht also in einem Spannungsverhältnis zu dem Recht des Kindes auf Entfaltung seiner Persönlichkeit. Nach ständiger Rechtssprechung bestimmt sich das Maß der gebotenen Aufsicht nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie danach, was den Eltern in ihren jeweiligen Verhältnissen zugemutet werden kann. Entscheidend ist somit, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müssen, um Schaden abzuwenden. Die Aufsichtsmöglichkeiten umfassen abgestuft Belehrung, Überwachung, Verbote und das Unmöglichmachen von Handlungen, die dem Kind oder Dritten schaden.
Die Eltern können ihre Aufsichtspflicht zeitweise auf Dritte, beispielsweise Gruppenleiter, Großeltern oder andere Eltern, übertragen.
QUELLE: Bundesarbeitsgemeinschaft
Mehr Sicherheit für Kinder e. V
Ja aber ich versteh das so, dass das in EINEM urteil entschieden wurde. Und nicht allgemein für 6 jährige gilt.
Das Urteil ist aber weitläufig bekannt und wird auch als Maßstab benutzt.
Leider ist das trotzdem alles keine rechtliche Regelung. Ich kann auch mein dreijähriges Kind für 10 Minuten alleine Zuhause lassen. Sollte in der Zeit was passieren, ist es wieder vollkommen abhängig vom Richter, wie er das einschätzt. (Wobei ich mir auch sehr sicher bin, dass das Urteil bei einem dreijährigen Kind immer zum Nachteil der Eltern ausgelegt wird). Anders sieht es eben bei 4- und 5 jährigen Kindern aus.
Rechtlich gesehen gilt in Deutschland: die Eltern müssen ihr Kind einschätzen und sind verpflichtet, es zur Selbständigkeit zu erziehen.
Also alles sehr verschwommen.
23.06.2017 12:44
Zitat von Alaska:
Zitat von sunshine_26:
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von sunshine_26:
...
Solche Behauptungen stelle ich nie ohne Quellen auf
Was verlangt die elterliche Aufsichtspflicht?
Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge, die nach § 1631 BGB allgemein die Pflicht und das Recht der Eltern umfasst, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Generell erfüllt die Aufsichtspflicht zwei Schutzzwecke: Erstens den Schutz der Minderjährigen vor Schäden aller Art, die ihnen durch sie selbst oder durch Dritte entstehen können, und zweitens den Schutz außenstehender Dritter vor Schäden, die diesen von den Kindern zugefügt werden können. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für die ganze Familie ist daher allen Eltern dringend zu empfehlen.
Die Aufsichtspflicht bedeutet nicht unbedingt, dass ein Überwachen des Kindes durch ständige Kontrolle erforderlich ist. Ab einem bestimmten Alter kann je nach Situation auch gelegentliches oder stichprobenartiges Kontrollieren ausreichen. In einem Urteil des Amtsgerichtes Ansbach aus dem Jahre 1993 beispielsweise wird von 10 bis 15minütigen Überwachungsintervallen bei einem vierjährigen Kind ausgegangen, das auf einem nicht eingefriedeten Grundstück spielt. Für sechsjährige Kinder betrachtete das Gericht Überwachungsintervalle mit Augenkontakt von 30 Minuten und mehr als ausreichend, da ihnen infolge ihres Alters und ihrer Entwicklung ein entsprechender Freiraum zur Entwicklung zur Selbständigkeit zuzubilligen sei. Diese Aussagen lassen sich jedoch nicht ohne weiteres auf andere Kinder gleichen Alters übertragen: Was die Aufsichtspflicht verlangt, ist in erheblichem Maße von den beteiligten Kindern, ihrem Entwicklungsstand und Erziehungshintergrund abhängig sowie davon, was die Situation erfordert (an einem See z.B. ist ständige Aufsicht erforderlich).
§ 1626 BGB , Absatz 2 legt fest: „Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit des Kindes zu selbständigem und verantwortungsbewußtem Handeln. (...)" Die Aufsichtspflicht steht also in einem Spannungsverhältnis zu dem Recht des Kindes auf Entfaltung seiner Persönlichkeit. Nach ständiger Rechtssprechung bestimmt sich das Maß der gebotenen Aufsicht nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie danach, was den Eltern in ihren jeweiligen Verhältnissen zugemutet werden kann. Entscheidend ist somit, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müssen, um Schaden abzuwenden. Die Aufsichtsmöglichkeiten umfassen abgestuft Belehrung, Überwachung, Verbote und das Unmöglichmachen von Handlungen, die dem Kind oder Dritten schaden.
Die Eltern können ihre Aufsichtspflicht zeitweise auf Dritte, beispielsweise Gruppenleiter, Großeltern oder andere Eltern, übertragen.
QUELLE: Bundesarbeitsgemeinschaft
Mehr Sicherheit für Kinder e. V
Ja aber ich versteh das so, dass das in EINEM urteil entschieden wurde. Und nicht allgemein für 6 jährige gilt.
Das Urteil ist aber weitläufig bekannt und wird auch als Maßstab benutzt.
Leider ist das trotzdem alles keine rechtliche Regelung. Ich kann auch mein dreijähriges Kind für 10 Minuten alleine Zuhause lassen. Sollte in der Zeit was passieren, ist es wieder vollkommen abhängig vom Richter, wie er das einschätzt. (Wobei ich mir auch sehr sicher bin, dass das Urteil bei einem dreijährigen Kind immer zum Nachteil der Eltern ausgelegt wird). Anders sieht es eben bei 4- und 5 jährigen Kindern aus.
Rechtlich gesehen gilt in Deutschland: die Eltern müssen ihr Kind einschätzen und sind verpflichtet, es zur Selbständigkeit zu erziehen.
Also alles sehr verschwommen.
Ich finde es zum glück, dass es keine rechtliche regelung ist.
Es wird auch 6 jährige geben, die man eben nicht 30 min alleine daheim lassen kann.
23.06.2017 13:13
Ich habe meine Kleine mit 6 mal ganz alleine gelassen, um 15 Minuten zum Laden um die Ecke zu gehen. Es dauerte dann aber leider ein paar Minuten länger, das Kind kam mir weinend, nur halb angezogen entgegen, weil es zu lange gedauert hat. Sie möchte auch jetzt mit 7 nicht alleine bleiben (mit der grossen Schwester ist es aber okay).
Die Grosse wollte auch lange nicht alleine sein. Mal zum Briefkasten oder sowas war okay, ansonsten nicht so gern. Inzwischen ist sie 10 und bleibt gerne auch mal 1-2 Stunden alleine, wenn ich mit meinem Freund und der Kleinen einkaufen fahre. Da geniesst sie dann die Alleinzeit zu Hause.
Vor 6 Jahren hätte ich keine von beiden alleine gelassen. Ab 6 finde ich bis maximal eine halbe Stunde in Ordnung, wenn das Kind eine Möglichkeit hat die Mama zu erreichen und man schnell zurück sein kann. Und wenn das Kind es eben auch möchte.
Hier ist es aber auch nicht ungewöhnlich, dass 7-8jährige nachmittags bis zu 5 Stunden allein zu Hause sind nach der Schule. Spätestens ab 9 gibt es auch gar keine Nachmittagsbetreuung mehr, da können sie dann eh nur entweder mit zu Freunden oder müssen dann allein zu Hause sein, bis die Eltern kommen.
Die Grosse wollte auch lange nicht alleine sein. Mal zum Briefkasten oder sowas war okay, ansonsten nicht so gern. Inzwischen ist sie 10 und bleibt gerne auch mal 1-2 Stunden alleine, wenn ich mit meinem Freund und der Kleinen einkaufen fahre. Da geniesst sie dann die Alleinzeit zu Hause.
Vor 6 Jahren hätte ich keine von beiden alleine gelassen. Ab 6 finde ich bis maximal eine halbe Stunde in Ordnung, wenn das Kind eine Möglichkeit hat die Mama zu erreichen und man schnell zurück sein kann. Und wenn das Kind es eben auch möchte.
Hier ist es aber auch nicht ungewöhnlich, dass 7-8jährige nachmittags bis zu 5 Stunden allein zu Hause sind nach der Schule. Spätestens ab 9 gibt es auch gar keine Nachmittagsbetreuung mehr, da können sie dann eh nur entweder mit zu Freunden oder müssen dann allein zu Hause sein, bis die Eltern kommen.
23.06.2017 13:28
Mir hat kürzlich eine Mama erzählt, sie fährt mit dem Auto 15 bis 20 Minuten einkaufen, wenn die Kinder beide schlafen. Die Kinder sind 3 und 2. Ich hab gedacht ich steh im Wald.
Meiner ist knapp 3 und mehr als Briefkasten und Müll würde ich nie machen. Ab wann sich das ändert weiß ich nicht aber ich schätze mal nicht vor 5 oder 6, da der junge Mann eher wilderen Gemüts ist
Meiner ist knapp 3 und mehr als Briefkasten und Müll würde ich nie machen. Ab wann sich das ändert weiß ich nicht aber ich schätze mal nicht vor 5 oder 6, da der junge Mann eher wilderen Gemüts ist
23.06.2017 14:32
Das kommt wohl auch immer auf das Kind an.
Ist es " reif" genug gefahren zu erkennen / kann es mit dem Telefon umgehen ( Polizei Oma Usw) weiß es was in Notsituationen zu tun ist. Und vor allem: fühlt sich das Kind in der Lage kurz alleine zu bleiben.
Meine Tochter ist 8 Jahre alt und wenn sie mal keine Lust hat mich zu begleiten, darf sie allein Zuhause bleiben. Dabei sind die oben genannten Kriterien erfüllt. Länger als 30 Minuten bin ich nie weg und es ist allgemein eher sehr selten der Fall das sie dann tatsächlich mal kurz alleine ist.
Zum Thema Schulweg: das erste Schuljahr wurde meine Tochter immer von meinem Partner oder mir den 20 minütigen Fußweg hin gebracht und wieder abgeholt. Im 2. Schuljahr fing sie an in einer Rollergemeinschaft von 6. Kindern mit zu fahren ( ohne Eltern ). Im Februar sind wir umgezogen in eine andere Stadt ( es gab einen Schulwechsel ) und da der weg nun zu Fuß für mich auf jeden Fall zu gefährlich ist, da mehrere Straßen zu überqueren wären an denen keine Ampel ist, sind wir immer mit der Bahn gefahren ( 3 Haltestellen ) und mussten beim Ausstieg nur eine Ampel überqueren. Seit einer Woche darf meine Tochter auf ihr bitten gemeinsam mit unseren Nachbarsjungen mit dem sie befreundet ist und der auf die selbe Schule geht, alleine mit der Bahn nach Hause kommen. Hin bringe ich sie morgens noch da wir besprochen haben, erstmal zu schauen wie das mittags klappt und wie sie sich damit fühlt. Ich möchte ihr einfach zeigen das ich ihr vertraue, wenn sie äußert das sie das kann, ihr selbständig werden unterstützen.
Am Ende muss natürlich jeder für sich wissen wie er es macht .
Schön finde ich allerdings nicht das nur weil man es anders macht als andere, das handhaben kritisiert und schlecht redet. Man darf nie vergessen das jeder anders erzieht und nicht jedes Kind in einem gewissen Alter gleich ist
Ist es " reif" genug gefahren zu erkennen / kann es mit dem Telefon umgehen ( Polizei Oma Usw) weiß es was in Notsituationen zu tun ist. Und vor allem: fühlt sich das Kind in der Lage kurz alleine zu bleiben.
Meine Tochter ist 8 Jahre alt und wenn sie mal keine Lust hat mich zu begleiten, darf sie allein Zuhause bleiben. Dabei sind die oben genannten Kriterien erfüllt. Länger als 30 Minuten bin ich nie weg und es ist allgemein eher sehr selten der Fall das sie dann tatsächlich mal kurz alleine ist.
Zum Thema Schulweg: das erste Schuljahr wurde meine Tochter immer von meinem Partner oder mir den 20 minütigen Fußweg hin gebracht und wieder abgeholt. Im 2. Schuljahr fing sie an in einer Rollergemeinschaft von 6. Kindern mit zu fahren ( ohne Eltern ). Im Februar sind wir umgezogen in eine andere Stadt ( es gab einen Schulwechsel ) und da der weg nun zu Fuß für mich auf jeden Fall zu gefährlich ist, da mehrere Straßen zu überqueren wären an denen keine Ampel ist, sind wir immer mit der Bahn gefahren ( 3 Haltestellen ) und mussten beim Ausstieg nur eine Ampel überqueren. Seit einer Woche darf meine Tochter auf ihr bitten gemeinsam mit unseren Nachbarsjungen mit dem sie befreundet ist und der auf die selbe Schule geht, alleine mit der Bahn nach Hause kommen. Hin bringe ich sie morgens noch da wir besprochen haben, erstmal zu schauen wie das mittags klappt und wie sie sich damit fühlt. Ich möchte ihr einfach zeigen das ich ihr vertraue, wenn sie äußert das sie das kann, ihr selbständig werden unterstützen.
Am Ende muss natürlich jeder für sich wissen wie er es macht .
Schön finde ich allerdings nicht das nur weil man es anders macht als andere, das handhaben kritisiert und schlecht redet. Man darf nie vergessen das jeder anders erzieht und nicht jedes Kind in einem gewissen Alter gleich ist
23.06.2017 14:46
Zitat von LuliBubi:Hoffentlich meinst Du das nicht ernst. Das ist unverantwortlich von euch.
Nennt mich Rabenmutter, aber meine 4,5 Jährige ist ab und an mal 15-25min alleine, wenn wir einkaufen gehen und sie nicht mit möchte. Und das seit etwa einem 3/4 Jahr.
Ich finde auch, dass man das pauschal nicht sagen kann, wir können unserer Tochter zu 1000000% vertrauen. Wenn mein Mann umd ich gemeinsam einkaufen gehen und sie zuhause bleibt dann lassen wir ihr auch ein Handy da und sie kann uns jederzeit erreichen.
Ich lasse meinen Sohn gerade mal 1 Minute alleine, wenn ich den Müll raus bringe. Ich glaube das ich meinen Sohn, und meinen Bauchbewohner mit 8 Jahren das erste mal für maximal 1 Stunde alleine lasse. Aber das entscheidet sich in der Zukunft.
23.06.2017 14:49
Zitat von BigGirl37:
Zitat von LuliBubi:Hoffentlich meinst Du das nicht ernst. Das ist unverantwortlich von euch.
Nennt mich Rabenmutter, aber meine 4,5 Jährige ist ab und an mal 15-25min alleine, wenn wir einkaufen gehen und sie nicht mit möchte. Und das seit etwa einem 3/4 Jahr.
Ich finde auch, dass man das pauschal nicht sagen kann, wir können unserer Tochter zu 1000000% vertrauen. Wenn mein Mann umd ich gemeinsam einkaufen gehen und sie zuhause bleibt dann lassen wir ihr auch ein Handy da und sie kann uns jederzeit erreichen.
Ich lasse meinen Sohn gerade mal 1 Minute alleine, wenn ich den Müll raus bringe. Ich glaube das ich meinen Sohn, und meinen Bauchbewohner mit 8 Jahren das erste mal für maximal 1 Stunde alleine lasse. Aber das entscheidet sich in der Zukunft.
Ja eben. Das entscheidet sich in der zukunft.
Ich würde nicht mal ein 8 jähriges kind alleine lassen.
23.06.2017 15:02
Mit 8 nicht alleine?
Also meine Große war ab 7 Jahre zu Mittag auch mal 1 bis 1 1/4 Stunden alleine daheim - ging nicht anders wenn ich die Mittlere von der Schule abholen musste und dann gleich mit ihr zusammen die Kleine ausm Kiga.
Jetzt mit 8 und 9 bleiben die Großen alleine wenn ich sie Kleine ausm Kiga hol - sind so ca. 20 bis 25 Minuten im Schnitt. In der Zeit essen sie oder machen HÜ und dürfen fernsehschauen währenddessen.
Also meine Große war ab 7 Jahre zu Mittag auch mal 1 bis 1 1/4 Stunden alleine daheim - ging nicht anders wenn ich die Mittlere von der Schule abholen musste und dann gleich mit ihr zusammen die Kleine ausm Kiga.
Jetzt mit 8 und 9 bleiben die Großen alleine wenn ich sie Kleine ausm Kiga hol - sind so ca. 20 bis 25 Minuten im Schnitt. In der Zeit essen sie oder machen HÜ und dürfen fernsehschauen währenddessen.
23.06.2017 15:16
Zitat von sunshine_26:
Zitat von BigGirl37:
Zitat von LuliBubi:Hoffentlich meinst Du das nicht ernst. Das ist unverantwortlich von euch.
Nennt mich Rabenmutter, aber meine 4,5 Jährige ist ab und an mal 15-25min alleine, wenn wir einkaufen gehen und sie nicht mit möchte. Und das seit etwa einem 3/4 Jahr.
Ich finde auch, dass man das pauschal nicht sagen kann, wir können unserer Tochter zu 1000000% vertrauen. Wenn mein Mann umd ich gemeinsam einkaufen gehen und sie zuhause bleibt dann lassen wir ihr auch ein Handy da und sie kann uns jederzeit erreichen.
Ich lasse meinen Sohn gerade mal 1 Minute alleine, wenn ich den Müll raus bringe. Ich glaube das ich meinen Sohn, und meinen Bauchbewohner mit 8 Jahren das erste mal für maximal 1 Stunde alleine lasse. Aber das entscheidet sich in der Zukunft.
Ja eben. Das entscheidet sich in der zukunft.
Ich würde nicht mal ein 8 jähriges kind alleine lassen.
Dein Ernst?
Und wann soll das Kind auch mal das Gefühl bekommen, dass Mama und Papa ihm vertrauen und ihm auch zutrauen, alleine zu sein?
Darf es dann auch nicht alleine zur Schule/Spielplatz und Co.? Rennst du da auch hinterher?
23.06.2017 15:24
Meinen Großen habe ich damals mit 5,5 Jahren das erste Mal alleine gelassen. Waren nur knapp 5 Minuten, aber ich habe mich dabei ganz schlecht gefühlt, obwohl er es unbedingt wollte und auch alles gut ging. Er war da aber auch sehr gewissenhaft. Mit 6 durfte er auch mal längere Zeit 30-60 min alleine zuhause bleiben, weil er es wollte und er uns eben gezeigt hat, dass er es auch kann.
Meinen Mittleren, jetzt knapp 6, habe ich noch nie alleine gelassen, obwohl er es auch gerne würde. Aber dafür ist er einfach noch nicht bereit und ich würde fast wetten, dass irgendetwas passieren würde. Mal schauen, wann wir es ihm zutrauen.
Meinen Mittleren, jetzt knapp 6, habe ich noch nie alleine gelassen, obwohl er es auch gerne würde. Aber dafür ist er einfach noch nicht bereit und ich würde fast wetten, dass irgendetwas passieren würde. Mal schauen, wann wir es ihm zutrauen.
23.06.2017 15:33
Wer seinem 14-jährigen Kind nicht ein Wochenende allein zutraut, sollte seine Erziehung überdenken.
Ich hatte mit 15 ausbildungsbedingt eine eigene Wohnung.
Mit 17 Urlaube mit einer (volljährigen) Freundin im außereuropäischen Ausland und ein halbes Jahr im Rahmen der Ausbildung alleine im europäischen Ausland.
Es gibt genug 16 - jährige, die ein Jahr als Au-Pair o.ä. wegfliegen. Die wurden dann aber auch zumeist nicht so begluckt, haben Selbstständigkeit gelernt und trauen sich das zu.
Und wenn man der 14-jährigen Tochter zutraut, dass sie, kaum aus den Augen, nachts betrunken über die Straße wankt, dann gibts da ganz andere Probleme, als die Aufsichtspflicht...
Ich hatte mit 15 ausbildungsbedingt eine eigene Wohnung.
Mit 17 Urlaube mit einer (volljährigen) Freundin im außereuropäischen Ausland und ein halbes Jahr im Rahmen der Ausbildung alleine im europäischen Ausland.
Es gibt genug 16 - jährige, die ein Jahr als Au-Pair o.ä. wegfliegen. Die wurden dann aber auch zumeist nicht so begluckt, haben Selbstständigkeit gelernt und trauen sich das zu.
Und wenn man der 14-jährigen Tochter zutraut, dass sie, kaum aus den Augen, nachts betrunken über die Straße wankt, dann gibts da ganz andere Probleme, als die Aufsichtspflicht...
23.06.2017 16:15
Meine ist 5 und wuselt grade nicht das erste mal mit der Nachbars Enkelin durch die Nachbarschaft. Das große kind geht im Sommer in die vierte klasse.
An verbote halten sich beide und wenn was seltsam ist kommen die durch die Gärten zurück.
Hab die beiden auch schon mal zum rewe gejagt, da läuft man ca 30 Minuten für beide strecken.
Fahrrad/roller fährt meine aber auch allein vor dem Haus.
Und wenn ich mich mit der Nachbarin verquatsch sitzt sie auch schon mal alleine im Garten oder Haus.
Hab da eher weniger bedenken das da was passiert
Sie weiss, egal was wo piepst das sie dann vorne raus geht und zu den Nachbarn geht und da Bescheid sagt, auch sollte ich mal umkippen oder sonst was. Da durch den Garten durch die lose zaun latte zur Nachbarin oder den papa anrufen.
Ich möchte das kind ja zu einem selbstständigen Menschen erziehen und ich hab vertrauen in sie und das nachbarskind.
An verbote halten sich beide und wenn was seltsam ist kommen die durch die Gärten zurück.
Hab die beiden auch schon mal zum rewe gejagt, da läuft man ca 30 Minuten für beide strecken.
Fahrrad/roller fährt meine aber auch allein vor dem Haus.
Und wenn ich mich mit der Nachbarin verquatsch sitzt sie auch schon mal alleine im Garten oder Haus.
Hab da eher weniger bedenken das da was passiert
Sie weiss, egal was wo piepst das sie dann vorne raus geht und zu den Nachbarn geht und da Bescheid sagt, auch sollte ich mal umkippen oder sonst was. Da durch den Garten durch die lose zaun latte zur Nachbarin oder den papa anrufen.
Ich möchte das kind ja zu einem selbstständigen Menschen erziehen und ich hab vertrauen in sie und das nachbarskind.
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