Vorgesorgt, für den Fall der Fälle?
19.09.2007 10:21
Zitat von "Candy86":
hat er den nach einer scheidung noch das sogerecht? kenn mich da ja ni so aus, aber ich dachte wenn man geschieden ist bekommt es die mutter?
ne so einfach is das nich, das sorgerecht haben immernoch beide und die müssen dann vors gericht ziehen, wenn sie es ändern wollen
19.09.2007 10:24
Wenn das so wäre, dann würde ja (Beispiel) die alkoholkranke Mutter automatisch das Sorgerecht zugesprochen bekommen, obwohl der Vater besser für das Kind sorgen könnte.
Also, so einfach sind diese Sorgerechtsgeschichten nicht.
Ich hab auch mal gehört, dass das Sorgerecht gleichmäßiger verteilt wird, wenn die Partner verheiratet waren bevor sie sich getrennt haben. Bei Unverheirateten bekommt erstmal die Frau das Sorgerecht... Kann aber auch sein, dass ich da eine ganz irre Story gehört habe.
Also, so einfach sind diese Sorgerechtsgeschichten nicht.
Ich hab auch mal gehört, dass das Sorgerecht gleichmäßiger verteilt wird, wenn die Partner verheiratet waren bevor sie sich getrennt haben. Bei Unverheirateten bekommt erstmal die Frau das Sorgerecht... Kann aber auch sein, dass ich da eine ganz irre Story gehört habe.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/159.gif)
19.09.2007 10:29
wenn man als unverheiratetes pärchen keine oder eine vaterschaftanerkennung hat, bekommt die mutter das sorgerecht und das kind heisst auch wie die mutter
beantragt man in der ss das sorgerecht auch für den vater (beim Jugendamt) oder ist man verheiratet in der ss haben beide eltern das sorgerecht und man kann sich den nachnamen aussuchen (bei verheirateten bekommt das kind den familiennamen)
beantragt man in der ss das sorgerecht auch für den vater (beim Jugendamt) oder ist man verheiratet in der ss haben beide eltern das sorgerecht und man kann sich den nachnamen aussuchen (bei verheirateten bekommt das kind den familiennamen)
19.09.2007 10:33
Alles klar... Dann war ich ja doch richtig informiert.
Das war nämlich einer der Gründe, warum ich wollte, dass mein Dicker und ich heiraten. Aus Fairness, weil ich denke, dass, egal was zwischen uns beiden ist, er trotzdem ein guter Vater wäre.
Das war nämlich einer der Gründe, warum ich wollte, dass mein Dicker und ich heiraten. Aus Fairness, weil ich denke, dass, egal was zwischen uns beiden ist, er trotzdem ein guter Vater wäre.
19.09.2007 10:37
wir haben in der ss bei beiden das sorgerecht für teddy beantragt, sonst hätten sie meinen namen bekommen und wir hättens umschreiben lassen müssen.
ausserdem hätten meine eltern bestimmt um das sorgerecht gestritten wenn mir was passiert wäre
ausserdem hätten meine eltern bestimmt um das sorgerecht gestritten wenn mir was passiert wäre
19.09.2007 10:45
Also haben deine Kidds den Nachnamen vom Papa erhalten wo ihr noch nicht verheiratet ward, oder?
Hab ich das jetzt richtig verstanden.
Und das geht nur wenn mann ne vaterschaftsanerkennung macht und das sorgerecht beantragt, oder?
Hab ich das jetzt richtig verstanden.
Und das geht nur wenn mann ne vaterschaftsanerkennung macht und das sorgerecht beantragt, oder?
19.09.2007 10:48
Zitat von "lieblingsmami":
Also haben deine Kidds den Nachnamen vom Papa erhalten wo ihr noch nicht verheiratet ward, oder?
Hab ich das jetzt richtig verstanden.
Und das geht nur wenn mann ne vaterschaftsanerkennung macht und das sorgerecht beantragt, oder?
genau, sonst bekommt das kind deinen namen, du musst zum jugendamt, ich glaub die vaterschaftsanerkennung is denn gleich mit drinnen
19.09.2007 10:48
Zitat von "minhuhn":
wenn man als unverheiratetes pärchen keine oder eine vaterschaftanerkennung hat, bekommt die mutter das sorgerecht und das kind heisst auch wie die mutter
beantragt man in der ss das sorgerecht auch für den vater (beim Jugendamt) oder ist man verheiratet in der ss haben beide eltern das sorgerecht und man kann sich den nachnamen aussuchen (bei verheirateten bekommt das kind den familiennamen)
das stimmt nicht ganz !
Mein Freund und ich sind nicht verheiratet, keiner von uns hat das sorgerecht von meiner Tochter... Und trotzdem heisst unsere Kind so wieder der Papa
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/49.gif)
19.09.2007 10:51
wie ihr habt beide nicht das Sorgerecht??
Also bei mir war es damals so ich bin zu meinem Dad meine Eltern waren geschieden meine Mutter hat ihren Mädchennamen wieder angenomen und ich ahb trotzdem so gehießen wie mein Dad.
Mein VAter hat dann vor gericht das Aufentalsbestimmungsrecht bekommen aber beide hatten das sorgerecht aber derjenige der das Aufentalsbestimmungsrecht hat hat mehr zusagen!
Also bei mir war es damals so ich bin zu meinem Dad meine Eltern waren geschieden meine Mutter hat ihren Mädchennamen wieder angenomen und ich ahb trotzdem so gehießen wie mein Dad.
Mein VAter hat dann vor gericht das Aufentalsbestimmungsrecht bekommen aber beide hatten das sorgerecht aber derjenige der das Aufentalsbestimmungsrecht hat hat mehr zusagen!
19.09.2007 10:51
@Mietzekaetzchen
wer hat den da bei euch das sorferecht für eure tochter?
wer hat den da bei euch das sorferecht für eure tochter?
19.09.2007 10:51
Zitat von "minhuhn":
Zitat von "lieblingsmami":
Also haben deine Kidds den Nachnamen vom Papa erhalten wo ihr noch nicht verheiratet ward, oder?
Hab ich das jetzt richtig verstanden.
Und das geht nur wenn mann ne vaterschaftsanerkennung macht und das sorgerecht beantragt, oder?
genau, sonst bekommt das kind deinen namen, du musst zum jugendamt, ich glaub die vaterschaftsanerkennung is denn gleich mit drinnen
Ok , da muss ich noch zum jugendamt.
Kann ich aber erst machen wenn ich geschieden bin . Morgen hab ich Scheidungstermin. Freu mich schon riesig drauf. Muss dann noch auf de Papiere warten und dann kann es losgehen.
19.09.2007 10:51
habt ihr eigendlich gewusst, dass wenn eine frau noch nich geschieden is, aber schwanger von nem anderen, der ehegatte rechtlich gesehen der vater is und auch zahlen muss? da hilft auch kein vaterschaftstest, der ehegatte muss das sorgerecht erst abgeben und der richtige vater muss dann sein eigenes kind adoptieren.
is krass oder? basiert auf ein gesetz aus den 50gern oder 60gern
is krass oder? basiert auf ein gesetz aus den 50gern oder 60gern
19.09.2007 10:54
das sorgerecht von Leonie hat das Jugendamt, weil ich ja noch unter 18 bin... und mein Freund hat hat das sorgerecht zwar beantragt, bekommt es aber nicht, da mein "Erzeuger" darfür keine Unterschrift leistet... und die unterschrift brauchen sie aber darfür.... Weil ich am standesamt (wo man das beantragt, oder auch jugendamt) nicht selbst zustimmen darf das er das sorgerecht bekommt da ich unter 18 bin.... was ein mist immer....
19.09.2007 10:55
ja das stimmt , deswegen wollte ich so schnell wie möglich die Scheidung . Bevor das Baby da ist. Der ist nur rechtlich der Vater wenn du noch verheitatet bist und das kind schon geboren ist. Wenn du vor der Geburt geschieden wirst is alles ok
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