Mütter- und Schwangerenforum

Kündigung,was soll ich damit anfangen?

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nilou
14371 Beiträge
30.12.2020 10:08
Also du scheinst die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zu haben.

Ich würde ersteinmal in deinen Arbeitsvertrag nachsehen ob das stimmt.

Wegen den falschen Daten. Nun ja, dir ist ja schon klar was gemeint ist. Ich würde demnach den Arbeitgeber darauf hinweisen.

Jetzt ist die Frage was du willst:

Willst du zu Ende Januar raus, deinen Urlaub und deinen Umzug? Wenn ja, würde ich es jetzt korrigieren und mich damit arbeitslos melden.

Willst du länger dort beschäftigt sein. Urlaub/Umzug egal. Lass es korrigieren, sag es aber erst im neuen Jahr, dann müssen sie die Kündigung neu machen und wieder die 4 Wochen einhalten.

Willst du da egal was wirklich weiter arbeiten ist die Frage wie viele Mitarbeiter sie haben. Du kannst innerhalb von 3 Wochen auch auch Kündigungsschutzklage erheben.

Gar nichts machen empfehle ich dir auf keinen Fall. Du musst dich ja auch arbeitslos melden und wenn’s blöd läuft stehst du ohne Geld da.
Gwen85
18465 Beiträge
30.12.2020 10:13
Zitat von Maryme30:

Zitat von Gwen85:

Wenn du im Sommer einen neuen Vertrag bekommen hast, gilt ab da eine neue Probezeit, die gesetzliche ist 6 Monate, wenn nichts im Vertrag steht. Neuer Vertrag= neues Arbeitsverhältnis. Mies, dir das nach so langer Zeit so rein zu würgen.
Und mit dem Unternehmen möchtest du umziehen?


Naja neuer Vertrag nicht, ich hatte nach zwei Jahren befristet nur in ein unbefristeten Vertrag gewechselt.


Dann ist es dennoch rechtlich ein neues Arbeitsverhältnis.
Schau mal in den Vertrag bezüglich Kündigungsfristen, die müsste dann 4 Wochen betragen.
Aber dein Kündigungsschreiben trotzt nur so von Form- und Zeitfehlern, sprich unverbindlich mit einem Anwalt und der Arbeitsagentur. Eine Kündigungsschutzklage dürftest du dennoch einreichen können, da du länger als 6 Monate bei dem Unternehmen gearbeitet hast. Du hast zwar mit dem neuen Vertrag eine neue Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit, die dann gesetzlich 6 Monate beträgt, aber aufgrund deiner Betriebsangehörigkeit und je nach dem wie du sozial dastehst, sprich z.B. Kinder könnte die Kündigung-nicht nur wegen der ganzen Fehler unwirksam gemacht werden. Aber das kann dir nur ein Anwalt oder ein zuständiger Mitarbeiter der Arbeitsagentur erklären und dich dahingehend beraten. Wichtig ist, dass du zu den Gesprächen nicht nur die Kündigung mitnimmst, oder einreichst, sonder auch den aktuellen und alten befristeten Arbeitsvertrag. Damit du den Nachweis und Beweis hast, dass du über 2 Jahre Betriebsangehörigkeit verfügst.
nilou
14371 Beiträge
30.12.2020 10:14
Zitat von Gwen85:

Zitat von Maryme30:

Zitat von Gwen85:

Wenn du im Sommer einen neuen Vertrag bekommen hast, gilt ab da eine neue Probezeit, die gesetzliche ist 6 Monate, wenn nichts im Vertrag steht. Neuer Vertrag= neues Arbeitsverhältnis. Mies, dir das nach so langer Zeit so rein zu würgen.
Und mit dem Unternehmen möchtest du umziehen?


Naja neuer Vertrag nicht, ich hatte nach zwei Jahren befristet nur in ein unbefristeten Vertrag gewechselt.


Dann ist es dennoch rechtlich ein neues Arbeitsverhältnis.
Schau mal in den Vertrag bezüglich Kündigungsfristen, die müsste dann 4 Wochen betragen.
Aber dein Kündigungsschreiben trotzt nur so von Form- und Zeitfehlern, sprich unverbindlich mit einem Anwalt und der Arbeitsagentur. Eine Kündigungsschutzklage dürftest du dennoch einreichen können, da du länger als 6 Monate bei dem Unternehmen gearbeitet hast. Du hast zwar mit dem neuen Vertrag eine neue Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit, die dann gesetzlich 6 Monate beträgt, aber aufgrund deiner Betriebsangehörigkeit und je nach dem wie du sozial dastehst, sprich z.B. Kinder könnte die Kündigung-nicht nur wegen der ganzen Fehler unwirksam gemacht werden. Aber das kann dir nur ein Anwalt oder ein zuständiger Mitarbeiter der Arbeitsagentur erklären und dich dahingehend beraten. Wichtig ist, dass du zu den Gesprächen nicht nur die Kündigung mitnimmst, oder einreichst, sonder auch den aktuellen und alten befristeten Arbeitsvertrag. Damit du den Nachweis und Beweis hast, dass du über 2 Jahre Betriebsangehörigkeit verfügst.


Nein das ist rechtlich kein neues Arbeitsverhältnis. Der befristete Vertrag wurde „nur“ entfristet. Eine Befristung ohne Sachgrund ist gesetzlich nicht länger als 2 Jahre möglich.
Gwen85
18465 Beiträge
30.12.2020 10:16
Zitat von nilou:

Zitat von Gwen85:

Zitat von Maryme30:

Zitat von Gwen85:

Wenn du im Sommer einen neuen Vertrag bekommen hast, gilt ab da eine neue Probezeit, die gesetzliche ist 6 Monate, wenn nichts im Vertrag steht. Neuer Vertrag= neues Arbeitsverhältnis. Mies, dir das nach so langer Zeit so rein zu würgen.
Und mit dem Unternehmen möchtest du umziehen?


Naja neuer Vertrag nicht, ich hatte nach zwei Jahren befristet nur in ein unbefristeten Vertrag gewechselt.


Dann ist es dennoch rechtlich ein neues Arbeitsverhältnis.
Schau mal in den Vertrag bezüglich Kündigungsfristen, die müsste dann 4 Wochen betragen.
Aber dein Kündigungsschreiben trotzt nur so von Form- und Zeitfehlern, sprich unverbindlich mit einem Anwalt und der Arbeitsagentur. Eine Kündigungsschutzklage dürftest du dennoch einreichen können, da du länger als 6 Monate bei dem Unternehmen gearbeitet hast. Du hast zwar mit dem neuen Vertrag eine neue Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit, die dann gesetzlich 6 Monate beträgt, aber aufgrund deiner Betriebsangehörigkeit und je nach dem wie du sozial dastehst, sprich z.B. Kinder könnte die Kündigung-nicht nur wegen der ganzen Fehler unwirksam gemacht werden. Aber das kann dir nur ein Anwalt oder ein zuständiger Mitarbeiter der Arbeitsagentur erklären und dich dahingehend beraten. Wichtig ist, dass du zu den Gesprächen nicht nur die Kündigung mitnimmst, oder einreichst, sonder auch den aktuellen und alten befristeten Arbeitsvertrag. Damit du den Nachweis und Beweis hast, dass du über 2 Jahre Betriebsangehörigkeit verfügst.


Nein das ist rechtlich kein neues Arbeitsverhältnis. Der befristete Vertrag wurde „nur“ entfristet. Eine Befristung ohne Sachgrund ist gesetzlich nicht länger als 2 Jahre möglich.


Aber ein neuer Vertrag bedeutet doch neue Kündigungsfristen.
nilou
14371 Beiträge
30.12.2020 10:21
Zitat von Gwen85:

Zitat von nilou:

Zitat von Gwen85:

Zitat von Maryme30:

...


Dann ist es dennoch rechtlich ein neues Arbeitsverhältnis.
Schau mal in den Vertrag bezüglich Kündigungsfristen, die müsste dann 4 Wochen betragen.
Aber dein Kündigungsschreiben trotzt nur so von Form- und Zeitfehlern, sprich unverbindlich mit einem Anwalt und der Arbeitsagentur. Eine Kündigungsschutzklage dürftest du dennoch einreichen können, da du länger als 6 Monate bei dem Unternehmen gearbeitet hast. Du hast zwar mit dem neuen Vertrag eine neue Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit, die dann gesetzlich 6 Monate beträgt, aber aufgrund deiner Betriebsangehörigkeit und je nach dem wie du sozial dastehst, sprich z.B. Kinder könnte die Kündigung-nicht nur wegen der ganzen Fehler unwirksam gemacht werden. Aber das kann dir nur ein Anwalt oder ein zuständiger Mitarbeiter der Arbeitsagentur erklären und dich dahingehend beraten. Wichtig ist, dass du zu den Gesprächen nicht nur die Kündigung mitnimmst, oder einreichst, sonder auch den aktuellen und alten befristeten Arbeitsvertrag. Damit du den Nachweis und Beweis hast, dass du über 2 Jahre Betriebsangehörigkeit verfügst.


Nein das ist rechtlich kein neues Arbeitsverhältnis. Der befristete Vertrag wurde „nur“ entfristet. Eine Befristung ohne Sachgrund ist gesetzlich nicht länger als 2 Jahre möglich.


Aber ein neuer Vertrag bedeutet doch neue Kündigungsfristen.


Das ist kein neuer Vertrag/Arbeitsverhältnis. Der befristete Vertrag wurde nur entfristet.
Gwen85
18465 Beiträge
30.12.2020 10:25
Zitat von nilou:

Zitat von Gwen85:

Zitat von nilou:

Zitat von Gwen85:

...


Nein das ist rechtlich kein neues Arbeitsverhältnis. Der befristete Vertrag wurde „nur“ entfristet. Eine Befristung ohne Sachgrund ist gesetzlich nicht länger als 2 Jahre möglich.


Aber ein neuer Vertrag bedeutet doch neue Kündigungsfristen.


Das ist kein neuer Vertrag. Der befristete Vertrag wurde nur entfristet.


Jetzt habe ich es gerade oben richtig gelesen, danke.
Titanium2016
3279 Beiträge
30.12.2020 10:45
Also erstmal musst du wissen, was du willst. Wenn du einen Anwalt einschaltest und gegen die Kündigung vorgehen willst das ist dann das Ziel?
Willst du dann überhaupt noch länger da arbeiten?
Also wenn ich die Kündigung - und dann auch noch so eine - ohne vorausgegangene Gespräche mit dem AG so bekommen würde, hätte mich dieser AG auch gar nicht verdient.
Wenn du es noch einen Monat länger ziehen willst, schaffst du das sicher und es ist ja auch Erkältungszeit, da muss dein AG ggf. auch mit erkrankten Mitarbeitern rechnen....
Mimiminime
1809 Beiträge
30.12.2020 11:01
Egal was ist, du musst dich sofort bei der Agentur für Arbeit melden, sonst droht dir eine 3 monatige Sperre. Das ist wirklich wichtig.
Alles drumherum kannst du ja so klären.
Ich wünsche dir alles liebe und gute.
30.12.2020 11:03
Zitat von Mimiminime:

Egal was ist, du musst dich sofort bei der Agentur für Arbeit melden, sonst droht dir eine 3 monatige Sperre. Das ist wirklich wichtig.
Alles drumherum kannst du ja so klären.
Ich wünsche dir alles liebe und gute.

Ja aber diese Kündigung scheint mir unwirksam . Zu wann soll sie sich den Arbeitssuchend melden ? Der Betrieb scheint jedenfalls sehr schlecht organisiert ...
nilou
14371 Beiträge
30.12.2020 11:16
Zitat von sterndesnordes:

Zitat von Mimiminime:

Egal was ist, du musst dich sofort bei der Agentur für Arbeit melden, sonst droht dir eine 3 monatige Sperre. Das ist wirklich wichtig.
Alles drumherum kannst du ja so klären.
Ich wünsche dir alles liebe und gute.

Ja aber diese Kündigung scheint mir unwirksam . Zu wann soll sie sich den Arbeitssuchend melden ? Der Betrieb scheint jedenfalls sehr schlecht organisiert ...


Bei er AA einfach so angeben wie es aktuell ist. Wenn man ein Datum angeben muss den 1.2 nehmen. Durch den Betreff und den Verweis auf den BGB Paragrafen ist recht deutlich was sie eigentlich wollen.

Das die Kündigung so nicht ok ist ist richtig, aber der Arbeitgeber wird das korrigieren wenn er es weis. Also lieber jetzt schon Arbeitssuchend und arbeitslos melden egal was man hinterher macht dann ist man auf der sicheren Seite und hat alle Fristen eingehalten. Die (drohende) Arbeitslosigkeit ist durch die Kündigung ja offensichtlich.
30.12.2020 11:18
Zitat von nilou:

Zitat von sterndesnordes:

Zitat von Mimiminime:

Egal was ist, du musst dich sofort bei der Agentur für Arbeit melden, sonst droht dir eine 3 monatige Sperre. Das ist wirklich wichtig.
Alles drumherum kannst du ja so klären.
Ich wünsche dir alles liebe und gute.

Ja aber diese Kündigung scheint mir unwirksam . Zu wann soll sie sich den Arbeitssuchend melden ? Der Betrieb scheint jedenfalls sehr schlecht organisiert ...


Bei er AA einfach so angeben wie es aktuell ist. Wenn man ein Datum angeben muss den 1.2 nehmen. Durch den Betreff und den Verweis auf den BGB Paragrafen ist recht deutlich was sie eigentlich wollen.

Das die Kündigung so nicht ok ist ist richtig, aber der Arbeitgeber wird das korrigieren wenn er es weis. Also lieber jetzt schon Arbeitssuchend und arbeitslos melden egal was man hinterher macht dann ist man auf der sicheren Seite und hat alle Fristen eingehalten. Die (drohende) Arbeitslosigkeit ist durch die Kündigung ja offensichtlich.

Ich würde in jedem Fall über den 31.12 hinaus warten ... dann ist die Frist schon mal Geschichte...
nilou
14371 Beiträge
30.12.2020 11:19
Zitat von sterndesnordes:

Zitat von nilou:

Zitat von sterndesnordes:

Zitat von Mimiminime:

Egal was ist, du musst dich sofort bei der Agentur für Arbeit melden, sonst droht dir eine 3 monatige Sperre. Das ist wirklich wichtig.
Alles drumherum kannst du ja so klären.
Ich wünsche dir alles liebe und gute.

Ja aber diese Kündigung scheint mir unwirksam . Zu wann soll sie sich den Arbeitssuchend melden ? Der Betrieb scheint jedenfalls sehr schlecht organisiert ...


Bei er AA einfach so angeben wie es aktuell ist. Wenn man ein Datum angeben muss den 1.2 nehmen. Durch den Betreff und den Verweis auf den BGB Paragrafen ist recht deutlich was sie eigentlich wollen.

Das die Kündigung so nicht ok ist ist richtig, aber der Arbeitgeber wird das korrigieren wenn er es weis. Also lieber jetzt schon Arbeitssuchend und arbeitslos melden egal was man hinterher macht dann ist man auf der sicheren Seite und hat alle Fristen eingehalten. Die (drohende) Arbeitslosigkeit ist durch die Kündigung ja offensichtlich.

Ich würde in jedem Fall über den 31.12 hinaus warten ... dann ist die Frist schon mal Geschichte...


Das kommt darauf an was sie möchte. Umzug/Urlaub steht noch im Raum.
Ella-Bella
2901 Beiträge
30.12.2020 11:51
Zitat von nilou:

Zitat von sterndesnordes:

Zitat von nilou:

Zitat von sterndesnordes:

...


Bei er AA einfach so angeben wie es aktuell ist. Wenn man ein Datum angeben muss den 1.2 nehmen. Durch den Betreff und den Verweis auf den BGB Paragrafen ist recht deutlich was sie eigentlich wollen.

Das die Kündigung so nicht ok ist ist richtig, aber der Arbeitgeber wird das korrigieren wenn er es weis. Also lieber jetzt schon Arbeitssuchend und arbeitslos melden egal was man hinterher macht dann ist man auf der sicheren Seite und hat alle Fristen eingehalten. Die (drohende) Arbeitslosigkeit ist durch die Kündigung ja offensichtlich.

Ich würde in jedem Fall über den 31.12 hinaus warten ... dann ist die Frist schon mal Geschichte...


Das kommt darauf an was sie möchte. Umzug/Urlaub steht noch im Raum.


Aber auch eine eventuelle Schwangerschaft. Die würde die Kündigung unwirksam machen und sie könnte direkt ins BV. Oder bin ich da auf dem Holzweg?
nilou
14371 Beiträge
30.12.2020 12:43
Zitat von Ella-Bella:

Zitat von nilou:

Zitat von sterndesnordes:

Zitat von nilou:

...

Ich würde in jedem Fall über den 31.12 hinaus warten ... dann ist die Frist schon mal Geschichte...


Das kommt darauf an was sie möchte. Umzug/Urlaub steht noch im Raum.


Aber auch eine eventuelle Schwangerschaft. Die würde die Kündigung unwirksam machen und sie könnte direkt ins BV. Oder bin ich da auf dem Holzweg?


Ja die Schwangerschaft macht eine wirksame Kündigung so oder so unwirksam. BV dann wenn der Arbeitgeber oder FA es ausspricht.
Teechen
2697 Beiträge
30.12.2020 13:09
Zitat von Maryme30:

Hallo ihr lieben,
Ich habe hier etwas trauriges was zu gleich schon wieder lustig ist. Siehe Bild!

Noch eine kurze Erklärung dazu:

Ich arbeite in einem Umzugsunternehmen und möchte Anfang Februar umziehen. Eigentlich mit dieser Firma!

Weise ich jetzt auf den Fehler hin oder nicht was würdet ihr tun.
Ich würde die Kündigung wohl noch um 1 Monat rauszögern können, dann würde ich aber meinen Umzug nicht machen können weil ich dann definitiv kein Urlaub dafür bekomme ( hab grad Betriebsferien und dank corona sind diese länger als sonst, weshalb ich schon 4 Urlaubstage aus dem neuen Jahr nehmen sollte)

Ich weiß auch garnicht ob das Amt die Kündigung so akzeptiert? Weiß das jemand von euch ?

Liebe Grüße

Was mich aber wundert es steht kein Grund da warum sie gekündigt wurde. Theoretisch ist nicht in Probezeit und daher muss der Arbeitgeber einen Grund angeben. Ich würde Klage einreichen Vll könnt ihr euch einigen. Und wenn es wirklich wegen dem Kinderwunsch ist dann ist die Kündigung eh nicht rechtskräftig
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