Mütter- und Schwangerenforum

Nach 8 Wochen arbeiten

Gehe zu Seite:
Anonym 1 (210593)
0 Beiträge
03.10.2023 18:13
Zitat von LöwenHerz:

Zitat von Anonym 1 (210593):

Zitat von LöwenHerz:

Dein Mann hat also Elternzeit bewilligt bekommen und trotz dessen wolltest du nach 8 Wochen mit einem Baby arbeiten gehen? Er kann sich also keine 8 Stunden um das Kind kümmern ( verständlich mit einer Krankheit/Einschränkung) aber du kannst mit dem Baby arbeiten?
Das ist für mich persönlich eine komische Lösung die ihr da gefunden habt. ( überhaupt nicht böse gemeint).
Wieso hast nicht du die Elternzeit genommen?

Zu der allgemeinen Frage: solche Abmachungen die nicht der Norm entsprechen, sollte man immer schriftlich festhalten, vorallem wenn es um wichtige Punkte geht wie Kind und Arbeit. Einen Lösungsvorschlag habe ich leider nicht aber ich hoffe für dich das ihr für euch entsprechend lösen könnt.


Weil ich mich total gefreut habe, ich mag meinen Job eigentlich und geh gerne hin... Nun allerdings nicht mehr und ich Ärger mich richtig das nicht schriftlich zu haben


Verstehe. Ich habe auch lange im Büro gearbeitet, könnte es mir aber wirklich nicht vorstellen das es auf Dauer gut gehen würde. Für dich nicht, für die Kollegen nicht und auch für die Qualität der Arbeit nicht. Ich kann natürlich verstehen das man es trotzdem probieren will.

Das glaube ich dir aufs Wort, aber ärgern bringt jetzt nichts mehr, eine Lösung muss her....


Ich geh morgen erstmal hin und rede mit denen und wenn wir keine Lösung finden die uns allen passt werd ich wohl den Schritt der Kündigung machen müssen....
Enfelchen
14094 Beiträge
03.10.2023 18:17
Zitat von shelyra:

Zitat von Tifa:

In dem Fall wär mir mein Baby wichtiger und ich würd mich solange krank schreiben lassen bis man mich raus wirft.


Krank schreiben obwohl man nicht krank ist geht gar nicht - sorry.
Da müssen andere Lösungen gefunden werden um dieses selbst gemachte Problem zu lösen. Und die gibt es auch.

Kein Wunder dass viele AG mittlerweile scheuen Mütter einzustellen wenn die Mentalität "dann lasse ich mich krank schreiben" herrscht.


Aber die herrscht doch nicht vorwiegend bei Müttern?
KullerBienchen
2456 Beiträge
03.10.2023 18:19
Zitat von Anonym 1 (210593):

Zitat von KullerBienchen:

Ist den dein Mann nicht krankgeschrieben, wenn er krank ist?

Ich würde versuchen, das ich Elterngeld bekomme und in Elternzeit gehen.


Nein er hat den "Z6" Status beim Jobcenter.... Er musste zum Amtsarzt und so, ist aber schon ne Weile her... Psychisch krank ist janein großer Bereich.. Er hat ne Esstörung und ist Manisch zumal er seine kindheitstrauma nicht los wird, trotz Therapie


Ich kenn mich mit dem Status nicht aus.

Wie gesagt, ich würde morgen nachfragen, ob der Tausch möglich ist, dann beim AG den Erziehungsurlaub beantragen für 12 oder 24 Monate und mir in dieser Zeit einen neuen Job suchen.

Enfelchen
14094 Beiträge
03.10.2023 18:21
Versicherungstechnisch ist sowas sicher auch nicht ohne weiteres möglich ein Baby mitzunehmen. Ich finde auch, es gehört nach Hause-sofern möglich. Weit ab vom Stress/Lärm, etc.
Wenn du arbeitest, dann kannst du dich sicher nicht zu 100% auf das Baby und Arbeit gleichzeitig konzentrieren.
Lass es dann noch 3-Monatskoliken bekommen, gekoppelt von evtl nem Stillmarathon oder ähnliches.
Zwerginator
7770 Beiträge
03.10.2023 18:42
Zitat von Anonym 1 (210593):

Zitat von Babyboy2020:

Zitat von lilly555:

Stillst du? Wenn ja, könntest du dir ein still-bv holen (entweder weil deine Arbeit Risikobehaftet ist oder es so unattraktiv für deinen AG gestalten das er dich da freiwillig aussetzen lässt)

Ansonsten super doofe Situation. Und ja, mit Kündigung kann es sein das du gesperrt wirst für 3 Monate und auch so, stehst du denn Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung (durch Baby betreuung) das du kein ALG 1 Anspruch hast.


Bürgergeld nach dem SGB II bekommen Mütter trotzdem, auch wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht sofort zur Verfügung stehen.

Der Tatbestand der Arbeitsfähigkeit hängt nicht damit zusammen ob morgen ein Job begonnen werden kann sondern ob theoretisch 3 Stunden am Tag gearbeitet werden könnte. Ansonsten folgt die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und man kommt ins SGB XII (auch Bürgergeld, ehemals Grundsicherung).

Als Mitarbeiterin im SGB II/Jobcenter würde ich dir raten, die 10% Minderung deines Anspruches auf Bürgergeld hinzunehmen. Das wären derzeit 52,00 € im Gesamtbedarf weniger. Das würde mit dem Freibetrag des Elterngeldes (bei dir oder deinem Mann, ihr habt ja Anspruch auf min. 300€) in Höhe von 250€ gut kompensiert sein. Dann hättet ihr rechnerisch "nur" einen Freibetrag von 198 €, also 198€ mehr als Bezieher, die kein Elterngeld bekommen.

Die Minderung von 10% würde nur für die Dauer der Sperrung der Agentur für Arbeit greifen. Das sind max. 3 Monate.

Bezieh Leistungen nach dem SGB II, bis du sicher bist, wieder arbeiten zu wollen/können. Die helfen dir auch mit Kinderbetreuung und Arbeitssuche.

Du kriegst das hin!


Oh danke, ja die sperre von max. 30% würde ich in Kauf nehmen, ich habe nur Angst das es komplett wegfällt. Miete bekommen wir ja immer noch bezahlt weil ich nicht genug verdiene.

Ich arbeite derzeit als, mit, in? Soziale Teilhabe

Vielen Dank

Ich habe eine zeitlang als Soz. Päd. in einer Einrichtung zur soz. Teilhabe bzw. 2. Arbeitsmarkt gearbeitet und das wäre kein Umfeld für ein Neugeborenes gewesen.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 4 mal gemerkt