Mütter- und Schwangerenforum

Nach 8 Wochen arbeiten

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Tifa
8672 Beiträge
03.10.2023 15:20
In dem Fall wär mir mein Baby wichtiger und ich würd mich solange krank schreiben lassen bis man mich raus wirft.
03.10.2023 16:44
Zitat von lilly555:

Stillst du? Wenn ja, könntest du dir ein still-bv holen (entweder weil deine Arbeit Risikobehaftet ist oder es so unattraktiv für deinen AG gestalten das er dich da freiwillig aussetzen lässt)

Ansonsten super doofe Situation. Und ja, mit Kündigung kann es sein das du gesperrt wirst für 3 Monate und auch so, stehst du denn Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung (durch Baby betreuung) das du kein ALG 1 Anspruch hast.


Bürgergeld nach dem SGB II bekommen Mütter trotzdem, auch wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht sofort zur Verfügung stehen.

Der Tatbestand der Arbeitsfähigkeit hängt nicht damit zusammen ob morgen ein Job begonnen werden kann sondern ob theoretisch 3 Stunden am Tag gearbeitet werden könnte. Ansonsten folgt die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und man kommt ins SGB XII (auch Bürgergeld, ehemals Grundsicherung).

Als Mitarbeiterin im SGB II/Jobcenter würde ich dir raten, die 10% Minderung deines Anspruches auf Bürgergeld hinzunehmen. Das wären derzeit 52,00 € im Gesamtbedarf weniger. Das würde mit dem Freibetrag des Elterngeldes (bei dir oder deinem Mann, ihr habt ja Anspruch auf min. 300€) in Höhe von 250€ gut kompensiert sein. Dann hättet ihr rechnerisch "nur" einen Freibetrag von 198 €, also 198€ mehr als Bezieher, die kein Elterngeld bekommen.

Die Minderung von 10% würde nur für die Dauer der Sperrung der Agentur für Arbeit greifen. Das sind max. 3 Monate.

Bezieh Leistungen nach dem SGB II, bis du sicher bist, wieder arbeiten zu wollen/können. Die helfen dir auch mit Kinderbetreuung und Arbeitssuche.

Du kriegst das hin!
shelyra
69203 Beiträge
03.10.2023 17:11
Zitat von Tifa:

In dem Fall wär mir mein Baby wichtiger und ich würd mich solange krank schreiben lassen bis man mich raus wirft.


Krank schreiben obwohl man nicht krank ist geht gar nicht - sorry.
Da müssen andere Lösungen gefunden werden um dieses selbst gemachte Problem zu lösen. Und die gibt es auch.

Kein Wunder dass viele AG mittlerweile scheuen Mütter einzustellen wenn die Mentalität "dann lasse ich mich krank schreiben" herrscht.
Mimiminime
1804 Beiträge
03.10.2023 17:16
Zitat von Babyboy2020:

Zitat von lilly555:

Stillst du? Wenn ja, könntest du dir ein still-bv holen (entweder weil deine Arbeit Risikobehaftet ist oder es so unattraktiv für deinen AG gestalten das er dich da freiwillig aussetzen lässt)

Ansonsten super doofe Situation. Und ja, mit Kündigung kann es sein das du gesperrt wirst für 3 Monate und auch so, stehst du denn Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung (durch Baby betreuung) das du kein ALG 1 Anspruch hast.


Bürgergeld nach dem SGB II bekommen Mütter trotzdem, auch wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht sofort zur Verfügung stehen.

Der Tatbestand der Arbeitsfähigkeit hängt nicht damit zusammen ob morgen ein Job begonnen werden kann sondern ob theoretisch 3 Stunden am Tag gearbeitet werden könnte. Ansonsten folgt die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und man kommt ins SGB XII (auch Bürgergeld, ehemals Grundsicherung).

Als Mitarbeiterin im SGB II/Jobcenter würde ich dir raten, die 10% Minderung deines Anspruches auf Bürgergeld hinzunehmen. Das wären derzeit 52,00 € im Gesamtbedarf weniger. Das würde mit dem Freibetrag des Elterngeldes (bei dir oder deinem Mann, ihr habt ja Anspruch auf min. 300€) in Höhe von 250€ gut kompensiert sein. Dann hättet ihr rechnerisch "nur" einen Freibetrag von 198 €, also 198€ mehr als Bezieher, die kein Elterngeld bekommen.

Die Minderung von 10% würde nur für die Dauer der Sperrung der Agentur für Arbeit greifen. Das sind max. 3 Monate.

Bezieh Leistungen nach dem SGB II, bis du sicher bist, wieder arbeiten zu wollen/können. Die helfen dir auch mit Kinderbetreuung und Arbeitssuche.

Du kriegst das hin!


Genau, der Freibetrag gilt aber nur, wenn sie vorher berufstätig war und Einkommen hatte, das liest man aus dem Sachverhalt nicht heraus.
Je nachdem wenn sie vorher gearbeitet hat und eine Anwartschaft würde ja auch ein Anspruch auf sgb3 Leistungen/ Arbeitslosengeld bestehen nach der Sperrzeit von drei Monaten gesetz dem Fall sie nimmt keine Elternzeit/ Elterngeld in Anspruch sondern der Partner.
Heati
2779 Beiträge
03.10.2023 17:35
Ich verstehe nicht so ganz, warum du nicht selber die Elternzeit für dich beantragt hast. Wenn dein Mann aus psychischen Gründen nicht arbeiten kann, hat er bestimmt irgendeine Form vom Attest dafür vorliegen. Du kannst es noch nachträglich ändern lassen, haben wir damals auch gemacht. Mein Mann war dann Ein Jahr in Elternzeit und ich habe die paar Monate rückwirkend bekommen. Bei uns sind es andere Gründe, aber das ganze funktioniert. Ruf morgen direkt bei der Elterngeldstelle an, das ist kein Problem
03.10.2023 17:35
Zitat von Mimiminime:

Zitat von Babyboy2020:

Zitat von lilly555:

Stillst du? Wenn ja, könntest du dir ein still-bv holen (entweder weil deine Arbeit Risikobehaftet ist oder es so unattraktiv für deinen AG gestalten das er dich da freiwillig aussetzen lässt)

Ansonsten super doofe Situation. Und ja, mit Kündigung kann es sein das du gesperrt wirst für 3 Monate und auch so, stehst du denn Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung (durch Baby betreuung) das du kein ALG 1 Anspruch hast.


Bürgergeld nach dem SGB II bekommen Mütter trotzdem, auch wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht sofort zur Verfügung stehen.

Der Tatbestand der Arbeitsfähigkeit hängt nicht damit zusammen ob morgen ein Job begonnen werden kann sondern ob theoretisch 3 Stunden am Tag gearbeitet werden könnte. Ansonsten folgt die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und man kommt ins SGB XII (auch Bürgergeld, ehemals Grundsicherung).

Als Mitarbeiterin im SGB II/Jobcenter würde ich dir raten, die 10% Minderung deines Anspruches auf Bürgergeld hinzunehmen. Das wären derzeit 52,00 € im Gesamtbedarf weniger. Das würde mit dem Freibetrag des Elterngeldes (bei dir oder deinem Mann, ihr habt ja Anspruch auf min. 300€) in Höhe von 250€ gut kompensiert sein. Dann hättet ihr rechnerisch "nur" einen Freibetrag von 198 €, also 198€ mehr als Bezieher, die kein Elterngeld bekommen.

Die Minderung von 10% würde nur für die Dauer der Sperrung der Agentur für Arbeit greifen. Das sind max. 3 Monate.

Bezieh Leistungen nach dem SGB II, bis du sicher bist, wieder arbeiten zu wollen/können. Die helfen dir auch mit Kinderbetreuung und Arbeitssuche.

Du kriegst das hin!


Genau, der Freibetrag gilt aber nur, wenn sie vorher berufstätig war und Einkommen hatte, das liest man aus dem Sachverhalt nicht heraus.
Je nachdem wenn sie vorher gearbeitet hat und eine Anwartschaft würde ja auch ein Anspruch auf sgb3 Leistungen/ Arbeitslosengeld bestehen nach der Sperrzeit von drei Monaten gesetz dem Fall sie nimmt keine Elternzeit/ Elterngeld in Anspruch sondern der Partner.


Da sie den Vertrag im Februar unterschrieben hat, nahm ich schlicht an, dass zumindest sie vor dem Mutterschutz zumindest einen Teil gearbeitet hatte.
Anonym 1 (210593)
0 Beiträge
03.10.2023 17:59
Zitat von Babyboy2020:

Zitat von lilly555:

Stillst du? Wenn ja, könntest du dir ein still-bv holen (entweder weil deine Arbeit Risikobehaftet ist oder es so unattraktiv für deinen AG gestalten das er dich da freiwillig aussetzen lässt)

Ansonsten super doofe Situation. Und ja, mit Kündigung kann es sein das du gesperrt wirst für 3 Monate und auch so, stehst du denn Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung (durch Baby betreuung) das du kein ALG 1 Anspruch hast.


Bürgergeld nach dem SGB II bekommen Mütter trotzdem, auch wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht sofort zur Verfügung stehen.

Der Tatbestand der Arbeitsfähigkeit hängt nicht damit zusammen ob morgen ein Job begonnen werden kann sondern ob theoretisch 3 Stunden am Tag gearbeitet werden könnte. Ansonsten folgt die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und man kommt ins SGB XII (auch Bürgergeld, ehemals Grundsicherung).

Als Mitarbeiterin im SGB II/Jobcenter würde ich dir raten, die 10% Minderung deines Anspruches auf Bürgergeld hinzunehmen. Das wären derzeit 52,00 € im Gesamtbedarf weniger. Das würde mit dem Freibetrag des Elterngeldes (bei dir oder deinem Mann, ihr habt ja Anspruch auf min. 300€) in Höhe von 250€ gut kompensiert sein. Dann hättet ihr rechnerisch "nur" einen Freibetrag von 198 €, also 198€ mehr als Bezieher, die kein Elterngeld bekommen.

Die Minderung von 10% würde nur für die Dauer der Sperrung der Agentur für Arbeit greifen. Das sind max. 3 Monate.

Bezieh Leistungen nach dem SGB II, bis du sicher bist, wieder arbeiten zu wollen/können. Die helfen dir auch mit Kinderbetreuung und Arbeitssuche.

Du kriegst das hin!


Oh danke, ja die sperre von max. 30% würde ich in Kauf nehmen, ich habe nur Angst das es komplett wegfällt. Miete bekommen wir ja immer noch bezahlt weil ich nicht genug verdiene.

Ich arbeite derzeit als, mit, in? Soziale Teilhabe

Vielen Dank
Anonym 1 (210593)
0 Beiträge
03.10.2023 18:01
Zitat von Babyboy2020:

Zitat von Mimiminime:

Zitat von Babyboy2020:

Zitat von lilly555:

Stillst du? Wenn ja, könntest du dir ein still-bv holen (entweder weil deine Arbeit Risikobehaftet ist oder es so unattraktiv für deinen AG gestalten das er dich da freiwillig aussetzen lässt)

Ansonsten super doofe Situation. Und ja, mit Kündigung kann es sein das du gesperrt wirst für 3 Monate und auch so, stehst du denn Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung (durch Baby betreuung) das du kein ALG 1 Anspruch hast.


Bürgergeld nach dem SGB II bekommen Mütter trotzdem, auch wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht sofort zur Verfügung stehen.

Der Tatbestand der Arbeitsfähigkeit hängt nicht damit zusammen ob morgen ein Job begonnen werden kann sondern ob theoretisch 3 Stunden am Tag gearbeitet werden könnte. Ansonsten folgt die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und man kommt ins SGB XII (auch Bürgergeld, ehemals Grundsicherung).

Als Mitarbeiterin im SGB II/Jobcenter würde ich dir raten, die 10% Minderung deines Anspruches auf Bürgergeld hinzunehmen. Das wären derzeit 52,00 € im Gesamtbedarf weniger. Das würde mit dem Freibetrag des Elterngeldes (bei dir oder deinem Mann, ihr habt ja Anspruch auf min. 300€) in Höhe von 250€ gut kompensiert sein. Dann hättet ihr rechnerisch "nur" einen Freibetrag von 198 €, also 198€ mehr als Bezieher, die kein Elterngeld bekommen.

Die Minderung von 10% würde nur für die Dauer der Sperrung der Agentur für Arbeit greifen. Das sind max. 3 Monate.

Bezieh Leistungen nach dem SGB II, bis du sicher bist, wieder arbeiten zu wollen/können. Die helfen dir auch mit Kinderbetreuung und Arbeitssuche.

Du kriegst das hin!


Genau, der Freibetrag gilt aber nur, wenn sie vorher berufstätig war und Einkommen hatte, das liest man aus dem Sachverhalt nicht heraus.
Je nachdem wenn sie vorher gearbeitet hat und eine Anwartschaft würde ja auch ein Anspruch auf sgb3 Leistungen/ Arbeitslosengeld bestehen nach der Sperrzeit von drei Monaten gesetz dem Fall sie nimmt keine Elternzeit/ Elterngeld in Anspruch sondern der Partner.


Da sie den Vertrag im Februar unterschrieben hat, nahm ich schlicht an, dass zumindest sie vor dem Mutterschutz zumindest einen Teil gearbeitet hatte.


Ich habe bevor ich den Vertrag bekommen habe schon 2 Jahre als 1,50€ Kraft dort gearbeitet, ab Februar halt per Mindestlohn.
Anonym 1 (210593)
0 Beiträge
03.10.2023 18:03
Zitat von Heati:

Ich verstehe nicht so ganz, warum du nicht selber die Elternzeit für dich beantragt hast. Wenn dein Mann aus psychischen Gründen nicht arbeiten kann, hat er bestimmt irgendeine Form vom Attest dafür vorliegen. Du kannst es noch nachträglich ändern lassen, haben wir damals auch gemacht. Mein Mann war dann Ein Jahr in Elternzeit und ich habe die paar Monate rückwirkend bekommen. Bei uns sind es andere Gründe, aber das ganze funktioniert. Ruf morgen direkt bei der Elterngeldstelle an, das ist kein Problem


Weil es hieß ich könne den kleinen mitnehmen und im Tuch oder im Büro von mir schlafen lassen... Erst vor ein paar Tagen hieß es er dürfte nicht mit... Deswegen habe ich keine Elternzeit genommen und mich gefreut beides zu können
Anonym 1 (210593)
0 Beiträge
03.10.2023 18:05
Zitat von shelyra:

Zitat von Tifa:

In dem Fall wär mir mein Baby wichtiger und ich würd mich solange krank schreiben lassen bis man mich raus wirft.


Krank schreiben obwohl man nicht krank ist geht gar nicht - sorry.
Da müssen andere Lösungen gefunden werden um dieses selbst gemachte Problem zu lösen. Und die gibt es auch.

Kein Wunder dass viele AG mittlerweile scheuen Mütter einzustellen wenn die Mentalität "dann lasse ich mich krank schreiben" herrscht.


Ja krankmelden ist da nicht das richtige... ? Find es auch doof da ich ja gesund bin
LöwenHerz
57 Beiträge
03.10.2023 18:06
Dein Mann hat also Elternzeit bewilligt bekommen und trotz dessen wolltest du nach 8 Wochen mit einem Baby arbeiten gehen? Er kann sich also keine 8 Stunden um das Kind kümmern ( verständlich mit einer Krankheit/Einschränkung) aber du kannst mit dem Baby arbeiten?
Das ist für mich persönlich eine komische Lösung die ihr da gefunden habt. ( überhaupt nicht böse gemeint).
Wieso hast nicht du die Elternzeit genommen?

Zu der allgemeinen Frage: solche Abmachungen die nicht der Norm entsprechen, sollte man immer schriftlich festhalten, vorallem wenn es um wichtige Punkte geht wie Kind und Arbeit. Einen Lösungsvorschlag habe ich leider nicht aber ich hoffe für dich das ihr für euch entsprechend lösen könnt.
Anonym 1 (210593)
0 Beiträge
03.10.2023 18:08
Zitat von LöwenHerz:

Dein Mann hat also Elternzeit bewilligt bekommen und trotz dessen wolltest du nach 8 Wochen mit einem Baby arbeiten gehen? Er kann sich also keine 8 Stunden um das Kind kümmern ( verständlich mit einer Krankheit/Einschränkung) aber du kannst mit dem Baby arbeiten?
Das ist für mich persönlich eine komische Lösung die ihr da gefunden habt. ( überhaupt nicht böse gemeint).
Wieso hast nicht du die Elternzeit genommen?

Zu der allgemeinen Frage: solche Abmachungen die nicht der Norm entsprechen, sollte man immer schriftlich festhalten, vorallem wenn es um wichtige Punkte geht wie Kind und Arbeit. Einen Lösungsvorschlag habe ich leider nicht aber ich hoffe für dich das ihr für euch entsprechend lösen könnt.


Weil ich mich total gefreut habe, ich mag meinen Job eigentlich und geh gerne hin... Nun allerdings nicht mehr und ich Ärger mich richtig das nicht schriftlich zu haben
KullerBienchen
2497 Beiträge
03.10.2023 18:09
Ist den dein Mann nicht krankgeschrieben, wenn er krank ist?

Ich würde versuchen, das ich Elterngeld bekomme und in Elternzeit gehen.
LöwenHerz
57 Beiträge
03.10.2023 18:12
Zitat von Anonym 1 (210593):

Zitat von LöwenHerz:

Dein Mann hat also Elternzeit bewilligt bekommen und trotz dessen wolltest du nach 8 Wochen mit einem Baby arbeiten gehen? Er kann sich also keine 8 Stunden um das Kind kümmern ( verständlich mit einer Krankheit/Einschränkung) aber du kannst mit dem Baby arbeiten?
Das ist für mich persönlich eine komische Lösung die ihr da gefunden habt. ( überhaupt nicht böse gemeint).
Wieso hast nicht du die Elternzeit genommen?

Zu der allgemeinen Frage: solche Abmachungen die nicht der Norm entsprechen, sollte man immer schriftlich festhalten, vorallem wenn es um wichtige Punkte geht wie Kind und Arbeit. Einen Lösungsvorschlag habe ich leider nicht aber ich hoffe für dich das ihr für euch entsprechend lösen könnt.


Weil ich mich total gefreut habe, ich mag meinen Job eigentlich und geh gerne hin... Nun allerdings nicht mehr und ich Ärger mich richtig das nicht schriftlich zu haben


Verstehe. Ich habe auch lange im Büro gearbeitet, könnte es mir aber wirklich nicht vorstellen das es auf Dauer gut gehen würde. Für dich nicht, für die Kollegen nicht und auch für die Qualität der Arbeit nicht. Ich kann natürlich verstehen das man es trotzdem probieren will.

Das glaube ich dir aufs Wort, aber ärgern bringt jetzt nichts mehr, eine Lösung muss her....
Anonym 1 (210593)
0 Beiträge
03.10.2023 18:12
Zitat von KullerBienchen:

Ist den dein Mann nicht krankgeschrieben, wenn er krank ist?

Ich würde versuchen, das ich Elterngeld bekomme und in Elternzeit gehen.


Nein er hat den "Z6" Status beim Jobcenter.... Er musste zum Amtsarzt und so, ist aber schon ne Weile her... Psychisch krank ist janein großer Bereich.. Er hat ne Esstörung und ist Manisch zumal er seine kindheitstrauma nicht los wird, trotz Therapie
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