Mütter- und Schwangerenforum

Unterhaltsvorschussgesetz

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Glücksbärchi246
648 Beiträge
19.02.2014 08:17
Zitat von ANJUKA:

Zitat von -Eiskristall-:

Und wenn du Einkommen hast wird es ihm auf sein ALG 2 angerechnet, denn wenn ihr zusammen wohnt seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft

Nicht ganz, das erste Jahr ist Anrechnungsfrei.


Falsch wenn Kinder vorallem eigene im
Spiel sind fällt es weg und es wird komplett alles angerechnet
ChildrenSurprise
27325 Beiträge
19.02.2014 10:23
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von luv_jolien:

Schon krass, das einem dann der Unterhalt entzogen wird. Ich wüsste gar nicht, wie ich ohne Unterhaltsvorschuss klar kommen würde. Was bleibt wäre dann nur noch Kindergeld und davon kann man kein Kind ernähren.





Ich finde es "krass" was andere so erwarten!

Ich bekomme auch kein unterhalt(svorschuss)! Warum auch? Schließlich lebe ich mit dem Vater meiner Kinder zusammen! Ist doch normal!

Ich hoffe euch/dir ist klar, dass dein unterhaltsvorschuss als Schulden an deinen Freund angerechnet wird und er, sobald er arbeiten geht, diese zurückzahlen muss!


also ich finde das sollte geändert werden. Das man das auch bekommt, wenn man mit denen zusammen ist, aber er nicht zahlen kann.
Und sorry, pech für den mann, wenn der das schulden hat. Man kann auch einfach zahlen. ( krankheiten ausgenommen)
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