Unterhaltsvorschussgesetz
18.02.2014 20:07
Zitat von ANJUKA:doch die beiden haben ja ein gemeinsames Kind, also wird auch davon ausgegangen das sie gegenseitig für einander einstehen.
Zitat von -Eiskristall-:
Und wenn du Einkommen hast wird es ihm auf sein ALG 2 angerechnet, denn wenn ihr zusammen wohnt seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft
Nicht ganz, das erste Jahr ist Anrechnungsfrei.
18.02.2014 20:52
Zitat von ANJUKA:nicht überall,das scheint wohl in der befugnis der sachbearbeiterin zu liegen.ich hab mal nachgefragt,und mir wurde gesagt,das es das nicht gibt.
Zitat von -Eiskristall-:
Und wenn du Einkommen hast wird es ihm auf sein ALG 2 angerechnet, denn wenn ihr zusammen wohnt seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft
Nicht ganz, das erste Jahr ist Anrechnungsfrei.
18.02.2014 21:00
Zitat von imo2009:
Zitat von ANJUKA:nicht überall,das scheint wohl in der befugnis der sachbearbeiterin zu liegen.ich hab mal nachgefragt,und mir wurde gesagt,das es das nicht gibt.
Zitat von -Eiskristall-:
Und wenn du Einkommen hast wird es ihm auf sein ALG 2 angerechnet, denn wenn ihr zusammen wohnt seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft
Nicht ganz, das erste Jahr ist Anrechnungsfrei.
das gibt es schon, aber du musst nachweisen können dass ihr nicht zusammen wirtschaftet, also kein gemeinsames Konto und das keiner über das Geld des anderen verfügen kann oder Geld für den anderen ausgebt. Das nachzuweisen ist nicht einfach, nach der Ablehnung , bleibt nur der Widerspruch und der Gang zum Sozialgericht und das kann dann alles ewig dauern
18.02.2014 21:03
Zitat von -Eiskristall-:
Zitat von imo2009:
Zitat von ANJUKA:nicht überall,das scheint wohl in der befugnis der sachbearbeiterin zu liegen.ich hab mal nachgefragt,und mir wurde gesagt,das es das nicht gibt.
Zitat von -Eiskristall-:
Und wenn du Einkommen hast wird es ihm auf sein ALG 2 angerechnet, denn wenn ihr zusammen wohnt seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft
Nicht ganz, das erste Jahr ist Anrechnungsfrei.
das gibt es schon, aber du musst nachweisen können dass ihr nicht zusammen wirtschaftet, also kein gemeinsames Konto und das keiner über das Geld des anderen verfügen kann oder Geld für den anderen ausgebt. Das nachzuweisen ist nicht einfach, nach der Ablehnung , bleibt nur der Widerspruch und der Gang zum Sozialgericht und das kann dann alles ewig dauern
Wenn ein gemeinsames Kind im Haushalt lebt gibt es das eine Jahr Schonfrist nicht, auch nicht wenn man gemeinsam wirtschaftet oder der eine über die Konten des anderen verfügen kann...
18.02.2014 21:05
an die TS: Erhälst du auch ALG II? Wenn nicht, dann wird bei der Berechnung seines ALG II´s dein Einkommen mit angerechnet da ihr eine Bedarfsgemeinschaft wegen dem Kind bildet
18.02.2014 21:13
Zitat von Colli89:getrennte konten können ja nicht das problem sein.und wer den wocheneinkauf macht ist ja sicher nicht nachweispflichtig.das kein gemeinsams kind da ist,sollte klar sein......interessant,weil wir ab april auf wohnungssuche gehen und mein vertrag vielleicht genau da ausläuft.wir würden jeder ein kind mitbringen.
Zitat von -Eiskristall-:
Zitat von imo2009:
Zitat von ANJUKA:nicht überall,das scheint wohl in der befugnis der sachbearbeiterin zu liegen.ich hab mal nachgefragt,und mir wurde gesagt,das es das nicht gibt.
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das gibt es schon, aber du musst nachweisen können dass ihr nicht zusammen wirtschaftet, also kein gemeinsames Konto und das keiner über das Geld des anderen verfügen kann oder Geld für den anderen ausgebt. Das nachzuweisen ist nicht einfach, nach der Ablehnung , bleibt nur der Widerspruch und der Gang zum Sozialgericht und das kann dann alles ewig dauern
Wenn ein gemeinsames Kind im Haushalt lebt gibt es das eine Jahr Schonfrist nicht, auch nicht wenn man gemeinsam wirtschaftet oder der eine über die Konten des anderen verfügen kann...
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18.02.2014 21:47
Zitat von imo2009:
Zitat von Colli89:getrennte konten können ja nicht das problem sein.und wer den wocheneinkauf macht ist ja sicher nicht nachweispflichtig.das kein gemeinsams kind da ist,sollte klar sein......interessant,weil wir ab april auf wohnungssuche gehen und mein vertrag vielleicht genau da ausläuft.wir würden jeder ein kind mitbringen.
Zitat von -Eiskristall-:
Zitat von imo2009:
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das gibt es schon, aber du musst nachweisen können dass ihr nicht zusammen wirtschaftet, also kein gemeinsames Konto und das keiner über das Geld des anderen verfügen kann oder Geld für den anderen ausgebt. Das nachzuweisen ist nicht einfach, nach der Ablehnung , bleibt nur der Widerspruch und der Gang zum Sozialgericht und das kann dann alles ewig dauern
Wenn ein gemeinsames Kind im Haushalt lebt gibt es das eine Jahr Schonfrist nicht, auch nicht wenn man gemeinsam wirtschaftet oder der eine über die Konten des anderen verfügen kann...
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Ich kann mich morgen gern nochmal schlau lesen wenn du magst... schreib dir dann ne pn
18.02.2014 21:49
Zitat von Colli89:
Zitat von imo2009:
Zitat von Colli89:getrennte konten können ja nicht das problem sein.und wer den wocheneinkauf macht ist ja sicher nicht nachweispflichtig.das kein gemeinsams kind da ist,sollte klar sein......interessant,weil wir ab april auf wohnungssuche gehen und mein vertrag vielleicht genau da ausläuft.wir würden jeder ein kind mitbringen.
Zitat von -Eiskristall-:
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Wenn ein gemeinsames Kind im Haushalt lebt gibt es das eine Jahr Schonfrist nicht, auch nicht wenn man gemeinsam wirtschaftet oder der eine über die Konten des anderen verfügen kann...
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Ich kann mich morgen gern nochmal schlau lesen wenn du magst... schreib dir dann ne pn
bzw du würdest dann ja vermutlich ALG I bekommen dann müsste man natürlich rechnen ob es einen Anspruch auf ALG II für "euch" gibt je nachdem mit Kindesunterhalt und KiGe ist das immer so ne Sache weil die Bedarfe der Unterkunft dann ja auch geteilt werden...
18.02.2014 22:18
Zitat von Colli89:danke
Zitat von imo2009:
Zitat von Colli89:getrennte konten können ja nicht das problem sein.und wer den wocheneinkauf macht ist ja sicher nicht nachweispflichtig.das kein gemeinsams kind da ist,sollte klar sein......interessant,weil wir ab april auf wohnungssuche gehen und mein vertrag vielleicht genau da ausläuft.wir würden jeder ein kind mitbringen.
Zitat von -Eiskristall-:
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Wenn ein gemeinsames Kind im Haushalt lebt gibt es das eine Jahr Schonfrist nicht, auch nicht wenn man gemeinsam wirtschaftet oder der eine über die Konten des anderen verfügen kann...
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Ich kann mich morgen gern nochmal schlau lesen wenn du magst... schreib dir dann ne pn
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18.02.2014 22:19
Zitat von imo2009:
Zitat von Colli89:danke
Zitat von imo2009:
Zitat von Colli89:getrennte konten können ja nicht das problem sein.und wer den wocheneinkauf macht ist ja sicher nicht nachweispflichtig.das kein gemeinsams kind da ist,sollte klar sein......interessant,weil wir ab april auf wohnungssuche gehen und mein vertrag vielleicht genau da ausläuft.wir würden jeder ein kind mitbringen.
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Ich kann mich morgen gern nochmal schlau lesen wenn du magst... schreib dir dann ne pn
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bin aber erst abends dran.hab morgen tagschicht.
bin auch erst abens hier
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18.02.2014 22:20
Zitat von Colli89:ne,würde alg2 bekommen,weil ich noch aufstockung bekomme.
Zitat von Colli89:
Zitat von imo2009:
Zitat von Colli89:getrennte konten können ja nicht das problem sein.und wer den wocheneinkauf macht ist ja sicher nicht nachweispflichtig.das kein gemeinsams kind da ist,sollte klar sein......interessant,weil wir ab april auf wohnungssuche gehen und mein vertrag vielleicht genau da ausläuft.wir würden jeder ein kind mitbringen.
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Ich kann mich morgen gern nochmal schlau lesen wenn du magst... schreib dir dann ne pn
bzw du würdest dann ja vermutlich ALG I bekommen dann müsste man natürlich rechnen ob es einen Anspruch auf ALG II für "euch" gibt je nachdem mit Kindesunterhalt und KiGe ist das immer so ne Sache weil die Bedarfe der Unterkunft dann ja auch geteilt werden...
18.02.2014 22:23
Zitat von imo2009:
Zitat von Colli89:ne,würde alg2 bekommen,weil ich noch aufstockung bekomme.
Zitat von Colli89:
Zitat von imo2009:
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Ich kann mich morgen gern nochmal schlau lesen wenn du magst... schreib dir dann ne pn
bzw du würdest dann ja vermutlich ALG I bekommen dann müsste man natürlich rechnen ob es einen Anspruch auf ALG II für "euch" gibt je nachdem mit Kindesunterhalt und KiGe ist das immer so ne Sache weil die Bedarfe der Unterkunft dann ja auch geteilt werden...
das ist so nicht stimmig - also wenn du aktuell arbeitest und h4 bekommst und du den Job dann nicht mehr hast kannst du wenn du die normalen Bedingungen für ALG I erfüllst dieses auch erhalten bzw musst du sogar weil das Jobcenter dich auffordern wird, ALG I zu beantragen (wie gesagt wenn da Anspruch drauf besteht sprich in den letzten 24 Monaten mind. 12 sozialversicherungspflichtig gearbeitet usw.)
18.02.2014 22:27
Zitat von Colli89:musste mich ende januar beim arbeitsamt melden und hab die auskunft so bekommen.muss zwar,wenn ich bescheid weiss den alg1 antrag und unterlagen ausfüllen ( bekomme ich erst wenn ich sie brauche )aber die sb meinte,das ih alg 2 bekommen würde....ich hätte dann 17 monate da gearbeitet.
Zitat von imo2009:
Zitat von Colli89:ne,würde alg2 bekommen,weil ich noch aufstockung bekomme.
Zitat von Colli89:
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bzw du würdest dann ja vermutlich ALG I bekommen dann müsste man natürlich rechnen ob es einen Anspruch auf ALG II für "euch" gibt je nachdem mit Kindesunterhalt und KiGe ist das immer so ne Sache weil die Bedarfe der Unterkunft dann ja auch geteilt werden...
das ist so nicht stimmig - also wenn du aktuell arbeitest und h4 bekommst und du den Job dann nicht mehr hast kannst du wenn du die normalen Bedingungen für ALG I erfüllst dieses auch erhalten bzw musst du sogar weil das Jobcenter dich auffordern wird, ALG I zu beantragen (wie gesagt wenn da Anspruch drauf besteht sprich in den letzten 24 Monaten mind. 12 sozialversicherungspflichtig gearbeitet usw.)
18.02.2014 22:31
Zitat von imo2009:
Zitat von Colli89:musste mich ende januar beim arbeitsamt melden und hab die auskunft so bekommen.muss zwar,wenn ich bescheid weiss den alg1 antrag und unterlagen ausfüllen ( bekomme ich erst wenn ich sie brauche )aber die sb meinte,das ih alg 2 bekommen würde....ich hätte dann 17 monate da gearbeitet.
Zitat von imo2009:
Zitat von Colli89:ne,würde alg2 bekommen,weil ich noch aufstockung bekomme.
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das ist so nicht stimmig - also wenn du aktuell arbeitest und h4 bekommst und du den Job dann nicht mehr hast kannst du wenn du die normalen Bedingungen für ALG I erfüllst dieses auch erhalten bzw musst du sogar weil das Jobcenter dich auffordern wird, ALG I zu beantragen (wie gesagt wenn da Anspruch drauf besteht sprich in den letzten 24 Monaten mind. 12 sozialversicherungspflichtig gearbeitet usw.)
Also du wirst schon weiterhin ALG II bekommen aber eben auch ALG I also bleibst du quasi Aufstocker nur eben nicht zusättzlich zur Arbeit sondern zum ALG I... dein Anspruch auf ALG II verringert sich dann um die Summe des ALG I (30 Euro Freibetrag gibts da).
19.02.2014 07:39
Zitat von luv_jolien:
Schon krass, das einem dann der Unterhalt entzogen wird. Ich wüsste gar nicht, wie ich ohne Unterhaltsvorschuss klar kommen würde. Was bleibt wäre dann nur noch Kindergeld und davon kann man kein Kind ernähren.![]()
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Ich finde es "krass" was andere so erwarten!
Ich bekomme auch kein unterhalt(svorschuss)! Warum auch? Schließlich lebe ich mit dem Vater meiner Kinder zusammen! Ist doch normal!
Ich hoffe euch/dir ist klar, dass dein unterhaltsvorschuss als Schulden an deinen Freund angerechnet wird und er, sobald er arbeiten geht, diese zurückzahlen muss!
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