Mütter- und Schwangerenforum

Lebensgefährte hat sich getrennt

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Britta
25259 Beiträge
25.01.2013 00:28
Zitat von Anonym 143249:

Zitat von Britta:

Ok, nur das es jetzt vom Verständnis her richtig ist:
Du bist gerade bei deinen Eltern?
Dann Rufe morgens erstes bei nem Anwalt an und mach nen Termin aus wegen Unterhaltszahlungen und Ruf beim Amtsgericht an, wegen dem Beratungsschein

Wenn dein Papa den Umzugswagen zahlt, fährt gemeinsam in die alte Wohnung, holt deine Sachen und gut ist. Lass die kleine solange bei deiner Mama. Sprich mit deinen Eltern, ob sie dir eventuell noch Geld leihen können, welches du später zurück zahlst. Wie gesagt, ich sehe keinen Grund, warum dir irgend ein Amt den Umzug zahlen sollte, da kein Grund für den Umzug vorliegt, zumindest nicht so weit.

Ob du während des Elterngeldbezuges arbeiten darfst und wieviel, kann ich dir leider nicht sagen


Danke dir. Naja, die maus werde ich wohl mitnehmen müssen. Für so lange geht es nicht iohne mich, sind ja doch einige möbel etc.

Das musst du wissen, ob du ihr den Stress zumuten möchtest oder nicht. Und so lange wird es auch nicht sein. Im Normalfall 2-3 Tage. Ersten Tag hin, anfangen abzubauen und einzupacken, zweiten Tag einladen und Rest abbauen und einpacken, dritten Tag,falls noch was zum erlasen ist, verladen und zurück fahren. Ich würde auch nur das wichtigste an Sachen mitnehmen, also kein Dekokram oder Geschirr zb.
Anonym 143249
13 Beiträge
25.01.2013 00:31
Zitat von Britta:

Zitat von Anonym 143249:

Zitat von Britta:

Ok, nur das es jetzt vom Verständnis her richtig ist:
Du bist gerade bei deinen Eltern?
Dann Rufe morgens erstes bei nem Anwalt an und mach nen Termin aus wegen Unterhaltszahlungen und Ruf beim Amtsgericht an, wegen dem Beratungsschein

Wenn dein Papa den Umzugswagen zahlt, fährt gemeinsam in die alte Wohnung, holt deine Sachen und gut ist. Lass die kleine solange bei deiner Mama. Sprich mit deinen Eltern, ob sie dir eventuell noch Geld leihen können, welches du später zurück zahlst. Wie gesagt, ich sehe keinen Grund, warum dir irgend ein Amt den Umzug zahlen sollte, da kein Grund für den Umzug vorliegt, zumindest nicht so weit.

Ob du während des Elterngeldbezuges arbeiten darfst und wieviel, kann ich dir leider nicht sagen


Danke dir. Naja, die maus werde ich wohl mitnehmen müssen. Für so lange geht es nicht iohne mich, sind ja doch einige möbel etc.

Das musst du wissen, ob du ihr den Stress zumuten möchtest oder nicht. Und so lange wird es auch nicht sein. Im Normalfall 2-3 Tage. Ersten Tag hin, anfangen abzubauen und einzupacken, zweiten Tag einladen und Rest abbauen und einpacken, dritten Tag,falls noch was zum erlasen ist, verladen und zurück fahren. Ich würde auch nur das wichtigste an Sachen mitnehmen, also kein Dekokram oder Geschirr zb.


das ist schnell gepackt. Bin noch am stillen und abpumpen klappt ncht mehr, da bleibt mir nichts anderes übrig
Britta
25259 Beiträge
25.01.2013 00:45
Zitat von Anonym 143249:

Zitat von Britta:

Zitat von Anonym 143249:

Zitat von Britta:

Ok, nur das es jetzt vom Verständnis her richtig ist:
Du bist gerade bei deinen Eltern?
Dann Rufe morgens erstes bei nem Anwalt an und mach nen Termin aus wegen Unterhaltszahlungen und Ruf beim Amtsgericht an, wegen dem Beratungsschein

Wenn dein Papa den Umzugswagen zahlt, fährt gemeinsam in die alte Wohnung, holt deine Sachen und gut ist. Lass die kleine solange bei deiner Mama. Sprich mit deinen Eltern, ob sie dir eventuell noch Geld leihen können, welches du später zurück zahlst. Wie gesagt, ich sehe keinen Grund, warum dir irgend ein Amt den Umzug zahlen sollte, da kein Grund für den Umzug vorliegt, zumindest nicht so weit.

Ob du während des Elterngeldbezuges arbeiten darfst und wieviel, kann ich dir leider nicht sagen


Danke dir. Naja, die maus werde ich wohl mitnehmen müssen. Für so lange geht es nicht iohne mich, sind ja doch einige möbel etc.

Das musst du wissen, ob du ihr den Stress zumuten möchtest oder nicht. Und so lange wird es auch nicht sein. Im Normalfall 2-3 Tage. Ersten Tag hin, anfangen abzubauen und einzupacken, zweiten Tag einladen und Rest abbauen und einpacken, dritten Tag,falls noch was zum erlasen ist, verladen und zurück fahren. Ich würde auch nur das wichtigste an Sachen mitnehmen, also kein Dekokram oder Geschirr zb.


das ist schnell gepackt. Bin noch am stillen und abpumpen klappt ncht mehr, da bleibt mir nichts anderes übrig

Ok, dann ist das was anderes. Kann deine Mama dann mit, um eventuell auf sie auf zu passen?
Blauundweiss
835 Beiträge
25.01.2013 06:21
460 km hast du gesagt wer hat alles einen Führerschein?

Dann fahrt ihr nachts los baut morgens die Sachen ab und dann einladen und dann fährt der andere eben zurück! Ich denke ja nicht das du einen 7,5 Tonner brauchst oder ? Und wenn doch dann guck das du jemanden hast der den Fahren kann also zwei Personen!
Käsekuchen
619 Beiträge
25.01.2013 08:32
Zitat von Anonym 143249:

Man kann mich doch nicht zwingen dort zu bleiben, bin doch damals extra wegen ihn dorthingezogen und mir hat auch keiner was gezahlt. Bin fix und fertig momentan. Zahlen könnte ich das nicht. Und dort in der Gegend bleiben auch nicht.


Also so lange du das alleinige Sorgerecht hast kannst du ohne sein Einverständnis umziehen, du brauchst keine Unterschrift um euer Kind umzumelden.

Es gibt auch Ausnahme und Sonderregelungen, wenn es eine besondere Härte für dich darstellen würde wenn du da wohnen bleiben musst, danach sieht's ja aus.
Deswegen sag ich ja: am besten das Jugendamt fragen!

Oder einfach Tatsachen schaffen und abwarten.

Ich würde auch nicht dort bleiben!!!
...Teufelchen...
2672 Beiträge
25.01.2013 09:12
Aber um die Wohnung zu kündigen wo ihr beide drin steht brauch er dein Einverständnis nicht! Kenne es selbst, hatte gemeinsam mit meinem Ex ne Wohnung ich raus, wir standen beide drin, er hat sie einfach gekündigt! Es bedarf keiner Einverständnis von dir!
Anonym 143249
13 Beiträge
25.01.2013 10:24
Zitat von ...Teufelchen...:

Aber um die Wohnung zu kündigen wo ihr beide drin steht brauch er dein Einverständnis nicht! Kenne es selbst, hatte gemeinsam mit meinem Ex ne Wohnung ich raus, wir standen beide drin, er hat sie einfach gekündigt! Es bedarf keiner Einverständnis von dir!


Doch es bedarf einverständnis von mir, er ist anfang der schwangerschaft für 8 Wochen mal ausgezogen, konnte die wohnung auch nicht ohne mich kündigen.
Anonym 143249
13 Beiträge
25.01.2013 10:26
Zitat von Blauundweiss:

460 km hast du gesagt wer hat alles einen Führerschein?

Dann fahrt ihr nachts los baut morgens die Sachen ab und dann einladen und dann fährt der andere eben zurück! Ich denke ja nicht das du einen 7,5 Tonner brauchst oder ? Und wenn doch dann guck das du jemanden hast der den Fahren kann also zwei Personen!


So haben wir es auch jetzt vor. Werden wahrscheinlich dort hinten einen 7,5T mieten und hier wieder abgeben. einen fahrer werde ich schon finden,da ich den nicht fahren darf
Nicolche
22651 Beiträge
25.01.2013 10:31
Alo unterhalt, muss dein freund dir für die kinder Zahlen, und für dich auch, wenn er noch geld übrig hat. Da deine tochter ja erst 5 monate alt ist. Harz4 kannst du beantragen.

Dann kannst du zu deinen Eltern ziehen oder schauen, dass du eine vergleichbar günstige Wohnung findest. Dir steht als alleinerziehende merbedarf zu. Außerdem bekommst du Kindergarten oder Krippe vom Jugendamt bezahlt.

Ja dann kann ich dir den tipp haben. Have Fun und Lebe. Habe ich nach 7 jahren beziehung auch gemacht und mach es immer noch. Habe jetzt einen guten job, eine große Wohnung und Lebe mein leben mit Kindern
Anonym 143249
13 Beiträge
25.01.2013 15:44
Zitat von Nicolche:

Alo unterhalt, muss dein freund dir für die kinder Zahlen, und für dich auch, wenn er noch geld übrig hat. Da deine tochter ja erst 5 monate alt ist. Harz4 kannst du beantragen.

Dann kannst du zu deinen Eltern ziehen oder schauen, dass du eine vergleichbar günstige Wohnung findest. Dir steht als alleinerziehende merbedarf zu. Außerdem bekommst du Kindergarten oder Krippe vom Jugendamt bezahlt.

Ja dann kann ich dir den tipp haben. Have Fun und Lebe. Habe ich nach 7 jahren beziehung auch gemacht und mach es immer noch. Habe jetzt einen guten job, eine große Wohnung und Lebe mein leben mit Kindern


das geld sollte da sein. irgendwie bekomme ich das alles auf die reihe. am wichtigsten ist mir, dass es der kleinen dabei gut geht und mich bekomme ich irgendwann auch wieder hin. schaue jetzt vorwärts
Britta
25259 Beiträge
25.01.2013 19:40
Zitat von Käsekuchen:

Zitat von Anonym 143249:

Man kann mich doch nicht zwingen dort zu bleiben, bin doch damals extra wegen ihn dorthingezogen und mir hat auch keiner was gezahlt. Bin fix und fertig momentan. Zahlen könnte ich das nicht. Und dort in der Gegend bleiben auch nicht.


Also so lange du das alleinige Sorgerecht hast kannst du ohne sein Einverständnis umziehen, du brauchst keine Unterschrift um euer Kind umzumelden.


Es gibt auch Ausnahme und Sonderregelungen, wenn es eine besondere Härte für dich darstellen würde wenn du da wohnen bleiben musst, danach sieht's ja aus.
Deswegen sag ich ja: am besten das Jugendamt fragen!

Oder einfach Tatsachen schaffen und abwarten.

Ich würde auch nicht dort bleiben!!!

Das Einverständnis hat nichts mit alleinigem Sorgerecht zu tun und auch nichts mit dem ummelden. Es geht um das umgangsrecht und das hat er, auch wenn er kein Sorgerecht hat. Wie gesagt, zieht sie einfach um, kann er Klagen, das sie ihn entweder auf halber Strecke trifft oder im blödesten fall, sie die kompletten kosten tragen muss.
Weiß er aber, das sie zu ihren Eltern ziehen will und nimmt es jetzt stillschweigend hin, erklärt er sich im Endeffekt damit einverstanden.
Kimsophie74
11953 Beiträge
25.01.2013 19:46
Hallo,
hab mir nicht alles durchgelesen, aber ich hab mich damals, als meine Tochter 1,5 Jahre alt war auch von ihrem Papa getrennt und bin wieder nach Hause gezogen, knapp 400 Kilometer weit weg. Ich habe auch alleiniges Sorgerecht, aber ich muss nicht dafür Sorge tragen wie der Papa seine Tochter sehen kann, weder muss ich Fahrtkosten noch sonstwas bezahlen.
Er kommt 1-2 mal im Monat her und übernachtet dann bei uns (verstehen uns immer noch gut, für unsere Tochter) aber wie er herkommt ist sein Problem...

Vielleicht ist da jetzt was anders... ist ja schon 9 Jahre her
Anonym 143249
13 Beiträge
25.01.2013 21:20
Zitat von Britta:

Zitat von Käsekuchen:

Zitat von Anonym 143249:

Man kann mich doch nicht zwingen dort zu bleiben, bin doch damals extra wegen ihn dorthingezogen und mir hat auch keiner was gezahlt. Bin fix und fertig momentan. Zahlen könnte ich das nicht. Und dort in der Gegend bleiben auch nicht.


Also so lange du das alleinige Sorgerecht hast kannst du ohne sein Einverständnis umziehen, du brauchst keine Unterschrift um euer Kind umzumelden.


Es gibt auch Ausnahme und Sonderregelungen, wenn es eine besondere Härte für dich darstellen würde wenn du da wohnen bleiben musst, danach sieht's ja aus.
Deswegen sag ich ja: am besten das Jugendamt fragen!

Oder einfach Tatsachen schaffen und abwarten.

Ich würde auch nicht dort bleiben!!!

Das Einverständnis hat nichts mit alleinigem Sorgerecht zu tun und auch nichts mit dem ummelden. Es geht um das umgangsrecht und das hat er, auch wenn er kein Sorgerecht hat. Wie gesagt, zieht sie einfach um, kann er Klagen, das sie ihn entweder auf halber Strecke trifft oder im blödesten fall, sie die kompletten kosten tragen muss.
Weiß er aber, das sie zu ihren Eltern ziehen will und nimmt es jetzt stillschweigend hin, erklärt er sich im Endeffekt damit einverstanden.


er meint es ist besser für uns hierher zu ziehen, als dort zu bleiben
Britta
25259 Beiträge
26.01.2013 19:32
Zitat von Kimsophie74:

Hallo,
hab mir nicht alles durchgelesen, aber ich hab mich damals, als meine Tochter 1,5 Jahre alt war auch von ihrem Papa getrennt und bin wieder nach Hause gezogen, knapp 400 Kilometer weit weg. Ich habe auch alleiniges Sorgerecht, aber ich muss nicht dafür Sorge tragen wie der Papa seine Tochter sehen kann, weder muss ich Fahrtkosten noch sonstwas bezahlen.
Er kommt 1-2 mal im Monat her und übernachtet dann bei uns (verstehen uns immer noch gut, für unsere Tochter) aber wie er herkommt ist sein Problem...

Vielleicht ist da jetzt was anders... ist ja schon 9 Jahre her

Klar kann sich das geändert haben, aber ich denke eher, wie du selber schreibst, das ihr euch noch dem Kind zuliebe gut versteht. Ich denke mal, das er euch da keine Steine in den weg legen wollte und viele Väter wissen das auch gar nicht
Britta
25259 Beiträge
26.01.2013 19:33
Zitat von Anonym 143249:

Zitat von Britta:

Zitat von Käsekuchen:

Zitat von Anonym 143249:

Man kann mich doch nicht zwingen dort zu bleiben, bin doch damals extra wegen ihn dorthingezogen und mir hat auch keiner was gezahlt. Bin fix und fertig momentan. Zahlen könnte ich das nicht. Und dort in der Gegend bleiben auch nicht.


Also so lange du das alleinige Sorgerecht hast kannst du ohne sein Einverständnis umziehen, du brauchst keine Unterschrift um euer Kind umzumelden.


Es gibt auch Ausnahme und Sonderregelungen, wenn es eine besondere Härte für dich darstellen würde wenn du da wohnen bleiben musst, danach sieht's ja aus.
Deswegen sag ich ja: am besten das Jugendamt fragen!

Oder einfach Tatsachen schaffen und abwarten.

Ich würde auch nicht dort bleiben!!!

Das Einverständnis hat nichts mit alleinigem Sorgerecht zu tun und auch nichts mit dem ummelden. Es geht um das umgangsrecht und das hat er, auch wenn er kein Sorgerecht hat. Wie gesagt, zieht sie einfach um, kann er Klagen, das sie ihn entweder auf halber Strecke trifft oder im blödesten fall, sie die kompletten kosten tragen muss.
Weiß er aber, das sie zu ihren Eltern ziehen will und nimmt es jetzt stillschweigend hin, erklärt er sich im Endeffekt damit einverstanden.


er meint es ist besser für uns hierher zu ziehen, als dort zu bleiben


Dann hat er sich damit einverstanden erklärt und kann dir hinterher keinen Strick draus drehen
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