Lebensgefährte hat sich getrennt
24.01.2013 23:42
Hallo,
ich habe eine 5 Monate alte Tochter und mein Lebensgefährte und ich haben uns gestern wegen sehr vielen Meinungsverschiedenheiten, was das weitere Leben betrifft getrennt. Da wir eine gemeinsame Wohnung haben, die ich aber nicht alleine finanzieren kann, bleibt mir nichts anderes übrig, als zu meinen Eltern zu ziehen. Diese wohnen allerdings 460km von seiner heimat entfernt. ( Ich würde auch nicht dort bleiben, da ich dort keine Kontakte, etc aufgebaut habe.)
Jetzt meine Frage, worum muß ich mich kümmern. Ich besitze das alleinige Sorgerecht über unsere Tochter. Denke mal, dass ich zum Jugendamt muß wegen Unterhalt. Steht mir auch Unterhalt zu? (Wir sind nicht verheiratet, wohnen aber schon seit 4 Jahren zusammen) Gibt es zuschüsse zum Umzug? Und darf ich einen 450€ Job neben dem Elterngeld ausführen? (Mein befristeter Arbeitsvertrag wurde wegen der Schwangerschaft nicht verlängert.) Von mir aus darf er auch die kleine so oft wie er will besuchen, muß ich auch zu ihm mit der kleinen kommen? Das wäre mir ehrlich gesagt nicht so recht.
ich habe eine 5 Monate alte Tochter und mein Lebensgefährte und ich haben uns gestern wegen sehr vielen Meinungsverschiedenheiten, was das weitere Leben betrifft getrennt. Da wir eine gemeinsame Wohnung haben, die ich aber nicht alleine finanzieren kann, bleibt mir nichts anderes übrig, als zu meinen Eltern zu ziehen. Diese wohnen allerdings 460km von seiner heimat entfernt. ( Ich würde auch nicht dort bleiben, da ich dort keine Kontakte, etc aufgebaut habe.)
Jetzt meine Frage, worum muß ich mich kümmern. Ich besitze das alleinige Sorgerecht über unsere Tochter. Denke mal, dass ich zum Jugendamt muß wegen Unterhalt. Steht mir auch Unterhalt zu? (Wir sind nicht verheiratet, wohnen aber schon seit 4 Jahren zusammen) Gibt es zuschüsse zum Umzug? Und darf ich einen 450€ Job neben dem Elterngeld ausführen? (Mein befristeter Arbeitsvertrag wurde wegen der Schwangerschaft nicht verlängert.) Von mir aus darf er auch die kleine so oft wie er will besuchen, muß ich auch zu ihm mit der kleinen kommen? Das wäre mir ehrlich gesagt nicht so recht.
24.01.2013 23:48
Hi,
Das tut mir sehr leid für dich.
Du musst bedenken dass du die kosten für den Umgang tragen musst wenn du die Entfernung schaffst. Red am besten schnell mit dem Jugendamt ob du da drum rum kommen kannst.
Ich wünsch dir ganz viel kraft und Drücke alle Daumen dass du alles schnell und unkompliziert abwickeln kannst.
Das tut mir sehr leid für dich.
Du musst bedenken dass du die kosten für den Umgang tragen musst wenn du die Entfernung schaffst. Red am besten schnell mit dem Jugendamt ob du da drum rum kommen kannst.
Ich wünsch dir ganz viel kraft und Drücke alle Daumen dass du alles schnell und unkompliziert abwickeln kannst.
24.01.2013 23:51
Man kann mich doch nicht zwingen dort zu bleiben, bin doch damals extra wegen ihn dorthingezogen und mir hat auch keiner was gezahlt. Bin fix und fertig momentan. Zahlen könnte ich das nicht. Und dort in der Gegend bleiben auch nicht.
24.01.2013 23:51
1. dir steht Unterhalt zu, bis zum dritten Lebensjahr.
2. da dir auch unterhält zu steht, würde ich zum Anwalt gehen, er fordert die benötigten Unterlagen an und dir steht ab da an Unterhalt zu, also auch rückwirkend, bis zu dem Zeitpunkt, ab wann du es geltend gemacht hast.
3. hol dir beim Amtsgericht einen Antrag auf beratungsschein, somit musst du nur 10€ für den Anwalt zahlen.
4. umzugskosten wirst du wahrscheinlich keine bekommen
5. da du wegziehst, kann es dir passieren, das du euer Kind zu ihm bringen musst. Rein theoretisch darfst du ohne seine Einwilligung gar nicht so weit weg ziehen mit dem gemeinsamen Kind, auch wenn nur du das Sorgerecht hast. Also wenn er Arsch ist, klagt er und du musst entweder anteilig seine Reisekosten mit tragen oder dich auf halber Strecke mit ihm treffen, zB
2. da dir auch unterhält zu steht, würde ich zum Anwalt gehen, er fordert die benötigten Unterlagen an und dir steht ab da an Unterhalt zu, also auch rückwirkend, bis zu dem Zeitpunkt, ab wann du es geltend gemacht hast.
3. hol dir beim Amtsgericht einen Antrag auf beratungsschein, somit musst du nur 10€ für den Anwalt zahlen.
4. umzugskosten wirst du wahrscheinlich keine bekommen
5. da du wegziehst, kann es dir passieren, das du euer Kind zu ihm bringen musst. Rein theoretisch darfst du ohne seine Einwilligung gar nicht so weit weg ziehen mit dem gemeinsamen Kind, auch wenn nur du das Sorgerecht hast. Also wenn er Arsch ist, klagt er und du musst entweder anteilig seine Reisekosten mit tragen oder dich auf halber Strecke mit ihm treffen, zB
24.01.2013 23:52
Zitat von Anonym 143249:
Man kann mich doch nicht zwingen dort zu bleiben, bin doch damals extra wegen ihn dorthingezogen und mir hat auch keiner was gezahlt. Bin fix und fertig momentan. Zahlen könnte ich das nicht. Und dort in der Gegend bleiben auch nicht.
Könnten deine Eltern dir nicht eventuell helfen?
24.01.2013 23:53
Zitat von Anonym 143249:
Man kann mich doch nicht zwingen dort zu bleiben, bin doch damals extra wegen ihn dorthingezogen und mir hat auch keiner was gezahlt. Bin fix und fertig momentan. Zahlen könnte ich das nicht. Und dort in der Gegend bleiben auch nicht.
unter anderem verdient er 3000€ netto und ich habe grade mal 1100€ gehabt
25.01.2013 00:01
Zitat von Britta:er zieht ja auch aus, zu seinem 92 jährigen Opa, damit er es nicht so weit zur arbeit hat. und das sind auch 50km von der jetzigen wohnung entfernt.
1. dir steht Unterhalt zu, bis zum dritten Lebensjahr.
2. da dir auch unterhält zu steht, würde ich zum Anwalt gehen, er fordert die benötigten Unterlagen an und dir steht ab da an Unterhalt zu, also auch rückwirkend, bis zu dem Zeitpunkt, ab wann du es geltend gemacht hast.
3. hol dir beim Amtsgericht einen Antrag auf beratungsschein, somit musst du nur 10€ für den Anwalt zahlen.
4. umzugskosten wirst du wahrscheinlich keine bekommen
5. da du wegziehst, kann es dir passieren, das du euer Kind zu ihm bringen musst. Rein theoretisch darfst du ohne seine Einwilligung gar nicht so weit weg ziehen mit dem gemeinsamen Kind, auch wenn nur du das Sorgerecht hast. Also wenn er Arsch ist, klagt er und du musst entweder anteilig seine Reisekosten mit tragen oder dich auf halber Strecke mit ihm treffen, zB
danke für den tip mit dem amtsgericht
25.01.2013 00:03
Zitat von Britta:
Zitat von Anonym 143249:
Man kann mich doch nicht zwingen dort zu bleiben, bin doch damals extra wegen ihn dorthingezogen und mir hat auch keiner was gezahlt. Bin fix und fertig momentan. Zahlen könnte ich das nicht. Und dort in der Gegend bleiben auch nicht.
Könnten deine Eltern dir nicht eventuell helfen?
Mein Vater würde den Umzugswagen zahlen. Habe ja leider mein ganzes geld in unsere wohnung gesteckt, wo er in der ausbildung war wie dumm von mir
25.01.2013 00:06
Sein Umzug hat aber nichts mit deinem zu tun er wird deine kosten nicht tragen und auch nicht müssen. Einzige Chance, frag beim Jobcenter nach, bzw. bei der Arge oder Sozialamt. Aber ich denke, dass die da eher keiner eine positive Antwort gibt
Wie gesagt, mach als erstes den Unterhalt geltend, Wohnung muss ja auch erstmal gekündigt werden, was ja eigentlich 3 Monate sind und wenn er noch mit im Mietvertrag steht, muss er auch zahlen, auch wenn er nicht mehr drin wohnt
Wie sieht es mit deinen Eltern aus? Können die dir nicht helfen?
Wie gesagt, mach als erstes den Unterhalt geltend, Wohnung muss ja auch erstmal gekündigt werden, was ja eigentlich 3 Monate sind und wenn er noch mit im Mietvertrag steht, muss er auch zahlen, auch wenn er nicht mehr drin wohnt
Wie sieht es mit deinen Eltern aus? Können die dir nicht helfen?
25.01.2013 00:13
Zitat von Britta:
Sein Umzug hat aber nichts mit deinem zu tun er wird deine kosten nicht tragen und auch nicht müssen. Einzige Chance, frag beim Jobcenter nach, bzw. bei der Arge oder Sozialamt. Aber ich denke, dass die da eher keiner eine positive Antwort gibt
Wie gesagt, mach als erstes den Unterhalt geltend, Wohnung muss ja auch erstmal gekündigt werden, was ja eigentlich 3 Monate sind und wenn er noch mit im Mietvertrag steht, muss er auch zahlen, auch wenn er nicht mehr drin wohnt
Wie sieht es mit deinen Eltern aus? Können die dir nicht helfen?
Momentan sind die Maus und ich bei ihnen. Sie stellen uns ja sozusagen das oberste Stockwerk zur verfügung, damit ich keine Miete zahlen muß. Würde mir trotzdem gerne einen kleinen Job suchen, meine Mutter würde sich dann um die kleine in der zeit kümmern. Im Mietvertrag stehen wir beide, den kann er gar nicht alleine kündigen, aber was nützt mir das wegen der maus an was festzuhalten, was auf dauer eh nicht zu halten ist, schließlich hat er mich in der schwangerschaft schon 8 wochen sitzen lassen.
25.01.2013 00:14
Zitat von Anonym 143249:
Zitat von Britta:
Zitat von Anonym 143249:
Man kann mich doch nicht zwingen dort zu bleiben, bin doch damals extra wegen ihn dorthingezogen und mir hat auch keiner was gezahlt. Bin fix und fertig momentan. Zahlen könnte ich das nicht. Und dort in der Gegend bleiben auch nicht.
Könnten deine Eltern dir nicht eventuell helfen?
Mein Vater würde den Umzugswagen zahlen. Habe ja leider mein ganzes geld in unsere wohnung gesteckt, wo er in der ausbildung war wie dumm von mir
Viel mehr brauchst du doch auch gar nicht
25.01.2013 00:16
Zitat von Britta:
Zitat von Anonym 143249:
Zitat von Britta:
Zitat von Anonym 143249:
Man kann mich doch nicht zwingen dort zu bleiben, bin doch damals extra wegen ihn dorthingezogen und mir hat auch keiner was gezahlt. Bin fix und fertig momentan. Zahlen könnte ich das nicht. Und dort in der Gegend bleiben auch nicht.
Könnten deine Eltern dir nicht eventuell helfen?
Mein Vater würde den Umzugswagen zahlen. Habe ja leider mein ganzes geld in unsere wohnung gesteckt, wo er in der ausbildung war wie dumm von mir
Viel mehr brauchst du doch auch gar nicht
da hast du recht. hoffe nur, dass er bis zur kündigung weiterhin die komplette miete mit nk übernimmt, so wie es abgesprochen war. konnte ja auch nicht alleine aus dem mietvertrag raus
25.01.2013 00:20
Ok, nur das es jetzt vom Verständnis her richtig ist:
Du bist gerade bei deinen Eltern?
Dann Rufe morgens erstes bei nem Anwalt an und mach nen Termin aus wegen Unterhaltszahlungen und Ruf beim Amtsgericht an, wegen dem Beratungsschein
Wenn dein Papa den Umzugswagen zahlt, fährt gemeinsam in die alte Wohnung, holt deine Sachen und gut ist. Lass die kleine solange bei deiner Mama. Sprich mit deinen Eltern, ob sie dir eventuell noch Geld leihen können, welches du später zurück zahlst. Wie gesagt, ich sehe keinen Grund, warum dir irgend ein Amt den Umzug zahlen sollte, da kein Grund für den Umzug vorliegt, zumindest nicht so weit.
Ob du während des Elterngeldbezuges arbeiten darfst und wieviel, kann ich dir leider nicht sagen
Du bist gerade bei deinen Eltern?
Dann Rufe morgens erstes bei nem Anwalt an und mach nen Termin aus wegen Unterhaltszahlungen und Ruf beim Amtsgericht an, wegen dem Beratungsschein
Wenn dein Papa den Umzugswagen zahlt, fährt gemeinsam in die alte Wohnung, holt deine Sachen und gut ist. Lass die kleine solange bei deiner Mama. Sprich mit deinen Eltern, ob sie dir eventuell noch Geld leihen können, welches du später zurück zahlst. Wie gesagt, ich sehe keinen Grund, warum dir irgend ein Amt den Umzug zahlen sollte, da kein Grund für den Umzug vorliegt, zumindest nicht so weit.
Ob du während des Elterngeldbezuges arbeiten darfst und wieviel, kann ich dir leider nicht sagen
25.01.2013 00:21
Zitat von Anonym 143249:
Zitat von Britta:
Zitat von Anonym 143249:
Zitat von Britta:
...
Mein Vater würde den Umzugswagen zahlen. Habe ja leider mein ganzes geld in unsere wohnung gesteckt, wo er in der ausbildung war wie dumm von mir
Viel mehr brauchst du doch auch gar nicht
da hast du recht. hoffe nur, dass er bis zur kündigung weiterhin die komplette miete mit nk übernimmt, so wie es abgesprochen war. konnte ja auch nicht alleine aus dem mietvertrag raus
Ihm wird nichts anderes übrig bleiben, bei dir ist ja nichts zu holen
25.01.2013 00:23
Zitat von Britta:
Ok, nur das es jetzt vom Verständnis her richtig ist:
Du bist gerade bei deinen Eltern?
Dann Rufe morgens erstes bei nem Anwalt an und mach nen Termin aus wegen Unterhaltszahlungen und Ruf beim Amtsgericht an, wegen dem Beratungsschein
Wenn dein Papa den Umzugswagen zahlt, fährt gemeinsam in die alte Wohnung, holt deine Sachen und gut ist. Lass die kleine solange bei deiner Mama. Sprich mit deinen Eltern, ob sie dir eventuell noch Geld leihen können, welches du später zurück zahlst. Wie gesagt, ich sehe keinen Grund, warum dir irgend ein Amt den Umzug zahlen sollte, da kein Grund für den Umzug vorliegt, zumindest nicht so weit.
Ob du während des Elterngeldbezuges arbeiten darfst und wieviel, kann ich dir leider nicht sagen
Danke dir. Naja, die maus werde ich wohl mitnehmen müssen. Für so lange geht es nicht iohne mich, sind ja doch einige möbel etc.
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