Mütter- und Schwangerenforum

Alleinerziehende Mütter Plauderthread

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Melushka
5154 Beiträge
20.06.2012 20:05
Zitat von Ella.im.Wunderland:

jap so hab ich das auch vor aber irgendwie stockt es gerade bei mir beim elterngeldantrag..


Wieso?
Ella.im.Wunderland
1167 Beiträge
20.06.2012 20:21
Zitat von MummyMeli:

Zitat von Ella.im.Wunderland:

jap so hab ich das auch vor aber irgendwie stockt es gerade bei mir beim elterngeldantrag..


Wieso?


naja.. bei dem punkt "mutterschaftsgeld / arbeitgeberzuschuss / vergleichbare leistungen" .. bekomme ja mutterschaftsgeld, aber der arbeitgeberzuschuss ist ja nicht selbstverständlich denke ich?!
.
dann die erklärungen zum einkommen.. "einkommen NACH der geburt des kindes" und "einkommen NACH der geburt des kindes im beantragten zeitraum".. klar, bin weiterhin im angestelltenverhältnis.. bei ersteren kann ich doch dann meine normalen 40 std/woche angeben? und beim zweiten? ich meine ich bleibe ja die ersten 14 monate zu hause.. da hab ich doch keine einnahmen aus berufstätigkeit sondern das eltern- und kindergeld..
20.06.2012 20:45
Dann schreibst du das mit rein. Geht einfach darum, ob du in Elternzeit Teilzeit arbeitest. Ist bei mir zb so.
Ella.im.Wunderland
1167 Beiträge
20.06.2012 20:46
in elternzeit mache ich nichts und danach.. weiß ichs ehrlich gesagt noch nicht. bin zwar noch in meiner alten firma.. aber die ist in hamburg und ich wohne in bremen.. denke nicht, dass ich danach da weiter arbeiten werde..
Jeanny75
1008 Beiträge
20.06.2012 20:57
Zitat von Ella.im.Wunderland:

in elternzeit mache ich nichts und danach.. weiß ichs ehrlich gesagt noch nicht. bin zwar noch in meiner alten firma.. aber die ist in hamburg und ich wohne in bremen.. denke nicht, dass ich danach da weiter arbeiten werde..


Zum Ende der Elternzeit darf man kündigen, wenn die Betreuung nicht gesichert werden kann. Ich hab das machen müssen, wegen der Arbeitszeiten im alten Job.
Ella.im.Wunderland
1167 Beiträge
20.06.2012 21:10
Zitat von Jeanny75:

Zitat von Ella.im.Wunderland:

in elternzeit mache ich nichts und danach.. weiß ichs ehrlich gesagt noch nicht. bin zwar noch in meiner alten firma.. aber die ist in hamburg und ich wohne in bremen.. denke nicht, dass ich danach da weiter arbeiten werde..


Zum Ende der Elternzeit darf man kündigen, wenn die Betreuung nicht gesichert werden kann. Ich hab das machen müssen, wegen der Arbeitszeiten im alten Job.


ich versuche natürlich in bremen einen neuen job zu finden, und zwar am besten so, dass ich den in hamburg kündige und "nahtlos" in bremen einsteigen kann. und um die betreuung kümmere ich mich dann auch entsprechend, hoffe das klappt alles so.. aber was ist, wenn ich das nicht schaffe mit dem job und den anderen trotzdem gekündigt habe? da bekommt man ja sperren usw.. ich beantrage für 14 monate elterngeld, muss meinem arbeitgeber aber für 2 jahre gegenüber elternzeit beantragen, das wollen die da so.
.
also kann ich bei "nach geburt" vom jetzigen stand ausgehen? also normal 40 wochen usw und bei "nach geburt für beantragungszeitraum" lass ichs halt, weil ich nix mache?
Melushka
5154 Beiträge
20.06.2012 21:13
MÄDELS WO SEIT IHR ALLE...?

Na gut dann mach ich eben alleine SINGEL Party

BRATATATEEEE
Jeanny75
1008 Beiträge
20.06.2012 21:22
Zitat von Ella.im.Wunderland:

Zitat von Jeanny75:

Zitat von Ella.im.Wunderland:

in elternzeit mache ich nichts und danach.. weiß ichs ehrlich gesagt noch nicht. bin zwar noch in meiner alten firma.. aber die ist in hamburg und ich wohne in bremen.. denke nicht, dass ich danach da weiter arbeiten werde..


Zum Ende der Elternzeit darf man kündigen, wenn die Betreuung nicht gesichert werden kann. Ich hab das machen müssen, wegen der Arbeitszeiten im alten Job.


ich versuche natürlich in bremen einen neuen job zu finden, und zwar am besten so, dass ich den in hamburg kündige und "nahtlos" in bremen einsteigen kann. und um die betreuung kümmere ich mich dann auch entsprechend, hoffe das klappt alles so.. aber was ist, wenn ich das nicht schaffe mit dem job und den anderen trotzdem gekündigt habe? da bekommt man ja sperren usw.. ich beantrage für 14 monate elterngeld, muss meinem arbeitgeber aber für 2 jahre gegenüber elternzeit beantragen, das wollen die da so.
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also kann ich bei "nach geburt" vom jetzigen stand ausgehen? also normal 40 wochen usw und bei "nach geburt für beantragungszeitraum" lass ichs halt, weil ich nix mache?


Ja das habe ich auch so gemacht. Ich war zwischendurch nur 15 Tage arbeitslos und habe keine Sperre bekommen. Ich hätte in meinem Job aber auch 3 Schichten arbeiten müssen, geht ja schlecht mit Kind... Ich musste das beim Amt schriftlich begründen und das wars.
Ella.im.Wunderland
1167 Beiträge
20.06.2012 21:30
Zitat von Jeanny75:

Zitat von Ella.im.Wunderland:

Zitat von Jeanny75:

Zitat von Ella.im.Wunderland:

in elternzeit mache ich nichts und danach.. weiß ichs ehrlich gesagt noch nicht. bin zwar noch in meiner alten firma.. aber die ist in hamburg und ich wohne in bremen.. denke nicht, dass ich danach da weiter arbeiten werde..


Zum Ende der Elternzeit darf man kündigen, wenn die Betreuung nicht gesichert werden kann. Ich hab das machen müssen, wegen der Arbeitszeiten im alten Job.


ich versuche natürlich in bremen einen neuen job zu finden, und zwar am besten so, dass ich den in hamburg kündige und "nahtlos" in bremen einsteigen kann. und um die betreuung kümmere ich mich dann auch entsprechend, hoffe das klappt alles so.. aber was ist, wenn ich das nicht schaffe mit dem job und den anderen trotzdem gekündigt habe? da bekommt man ja sperren usw.. ich beantrage für 14 monate elterngeld, muss meinem arbeitgeber aber für 2 jahre gegenüber elternzeit beantragen, das wollen die da so.
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also kann ich bei "nach geburt" vom jetzigen stand ausgehen? also normal 40 wochen usw und bei "nach geburt für beantragungszeitraum" lass ichs halt, weil ich nix mache?


Ja das habe ich auch so gemacht. Ich war zwischendurch nur 15 Tage arbeitslos und habe keine Sperre bekommen. Ich hätte in meinem Job aber auch 3 Schichten arbeiten müssen, geht ja schlecht mit Kind... Ich musste das beim Amt schriftlich begründen und das wars.


ja.. ich müsste auch in 3 schichten arbeiten und dazu noch in hamburg. geht also auch nicht wirklich..
Jeanny75
1008 Beiträge
20.06.2012 21:36
Zitat von Ella.im.Wunderland:

Zitat von Jeanny75:

Zitat von Ella.im.Wunderland:

Zitat von Jeanny75:

Zitat von Ella.im.Wunderland:

in elternzeit mache ich nichts und danach.. weiß ichs ehrlich gesagt noch nicht. bin zwar noch in meiner alten firma.. aber die ist in hamburg und ich wohne in bremen.. denke nicht, dass ich danach da weiter arbeiten werde..


Zum Ende der Elternzeit darf man kündigen, wenn die Betreuung nicht gesichert werden kann. Ich hab das machen müssen, wegen der Arbeitszeiten im alten Job.


ich versuche natürlich in bremen einen neuen job zu finden, und zwar am besten so, dass ich den in hamburg kündige und "nahtlos" in bremen einsteigen kann. und um die betreuung kümmere ich mich dann auch entsprechend, hoffe das klappt alles so.. aber was ist, wenn ich das nicht schaffe mit dem job und den anderen trotzdem gekündigt habe? da bekommt man ja sperren usw.. ich beantrage für 14 monate elterngeld, muss meinem arbeitgeber aber für 2 jahre gegenüber elternzeit beantragen, das wollen die da so.
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also kann ich bei "nach geburt" vom jetzigen stand ausgehen? also normal 40 wochen usw und bei "nach geburt für beantragungszeitraum" lass ichs halt, weil ich nix mache?


Ja das habe ich auch so gemacht. Ich war zwischendurch nur 15 Tage arbeitslos und habe keine Sperre bekommen. Ich hätte in meinem Job aber auch 3 Schichten arbeiten müssen, geht ja schlecht mit Kind... Ich musste das beim Amt schriftlich begründen und das wars.


ja.. ich müsste auch in 3 schichten arbeiten und dazu noch in hamburg. geht also auch nicht wirklich..


Also ganz ähnlich wie bei mir. Ich hatte vorher mal einen Termin beim Amt gemacht und mich beraten lassen, die war sehr nett. Mir wurde gesagt, dass das Kind und die Betreuung oberste Priorität hat, bis zum 12.Lj. des Kindes. Kündigen musst du erst 3 Monate vor Ende der Elternzeit. Am besten erstmal 2 Jahre beantragen, würde ich sagen und sich aufs Baby freuen
Azala
8635 Beiträge
20.06.2012 22:52
Was hast du denn auf dem Herzen? Magste erzählen?
Melushka
5154 Beiträge
20.06.2012 22:57
@ Lips was ist den los ?
Azala
8635 Beiträge
21.06.2012 12:37
und sollst du da nun regelmäßig aufs Kind aufpassen oder für welchen Zeitraum?
Azala
8635 Beiträge
21.06.2012 13:13
Also für einen Tag würde ich meiner Cousine mal den Gefallen tun...
Klar ist das stressig, aber da kann man doch mal in die Bresche springen, wenn sie sonst niemanden hat!?
Ella.im.Wunderland
1167 Beiträge
21.06.2012 15:20
Zitat von Jeanny75:

Zitat von Ella.im.Wunderland:

Zitat von Jeanny75:

Zitat von Ella.im.Wunderland:

Zitat von Jeanny75:

Zitat von Ella.im.Wunderland:

in elternzeit mache ich nichts und danach.. weiß ichs ehrlich gesagt noch nicht. bin zwar noch in meiner alten firma.. aber die ist in hamburg und ich wohne in bremen.. denke nicht, dass ich danach da weiter arbeiten werde..


Zum Ende der Elternzeit darf man kündigen, wenn die Betreuung nicht gesichert werden kann. Ich hab das machen müssen, wegen der Arbeitszeiten im alten Job.


ich versuche natürlich in bremen einen neuen job zu finden, und zwar am besten so, dass ich den in hamburg kündige und "nahtlos" in bremen einsteigen kann. und um die betreuung kümmere ich mich dann auch entsprechend, hoffe das klappt alles so.. aber was ist, wenn ich das nicht schaffe mit dem job und den anderen trotzdem gekündigt habe? da bekommt man ja sperren usw.. ich beantrage für 14 monate elterngeld, muss meinem arbeitgeber aber für 2 jahre gegenüber elternzeit beantragen, das wollen die da so.
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also kann ich bei "nach geburt" vom jetzigen stand ausgehen? also normal 40 wochen usw und bei "nach geburt für beantragungszeitraum" lass ichs halt, weil ich nix mache?


Ja das habe ich auch so gemacht. Ich war zwischendurch nur 15 Tage arbeitslos und habe keine Sperre bekommen. Ich hätte in meinem Job aber auch 3 Schichten arbeiten müssen, geht ja schlecht mit Kind... Ich musste das beim Amt schriftlich begründen und das wars.


ja.. ich müsste auch in 3 schichten arbeiten und dazu noch in hamburg. geht also auch nicht wirklich..


Also ganz ähnlich wie bei mir. Ich hatte vorher mal einen Termin beim Amt gemacht und mich beraten lassen, die war sehr nett. Mir wurde gesagt, dass das Kind und die Betreuung oberste Priorität hat, bis zum 12.Lj. des Kindes. Kündigen musst du erst 3 Monate vor Ende der Elternzeit. Am besten erstmal 2 Jahre beantragen, würde ich sagen und sich aufs Baby freuen


okay, danke
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jap.. 2 jahre eltenrzeit MUSS ich verbindlich beantragen bei meinem arbeitgeber, elterngeld dann 14 monate.
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ich glaube ich blicke jetzt durch mit dem antrag, danke
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