Alleinerziehende Mütter Plauderthread
19.06.2012 17:47
Zitat von alicia2008:
ich war schon 3 mal da, hab denen auch gesagt wenn ich bis zum 30 nichts einreiche sie mir das geld sperren, und da einkommen nicht ausreicht um mich und alicia zu ernähren, da ja auch miete gezahlt werden muss, die meinten nur ja tut mir leid anders gehts nicht
mit da abgeben, die nehmen den ja erst garnet an wenn die daten net vollständig sind, deswegen mach ich den postweg dann sidn die sozusagen gezwungen schriftlich zu antworten, so das ich was vorlegen kann
19.06.2012 17:56
Also rein rechtlich gesehen müsste die UVG Stelle, wenn schwerwiegende Gründe dafür sprechen, den Namen des Vaters nicht zu nennen, Unterhaltsvorschuss gewähren.
Diese Gründe sind ja im Grunde sogar durch andere Stelle festgehalten.
Mit entsprechendem Schreiben von dort müsste dir die UVG Stelle im Grunde sogar den UVG zahlen.
Diese Gründe sind ja im Grunde sogar durch andere Stelle festgehalten.
Mit entsprechendem Schreiben von dort müsste dir die UVG Stelle im Grunde sogar den UVG zahlen.
19.06.2012 18:05
Zitat von Azala:
Also rein rechtlich gesehen müsste die UVG Stelle, wenn schwerwiegende Gründe dafür sprechen, den Namen des Vaters nicht zu nennen, Unterhaltsvorschuss gewähren.
Diese Gründe sind ja im Grunde sogar durch andere Stelle festgehalten.
Mit entsprechendem Schreiben von dort müsste dir die UVG Stelle im Grunde sogar den UVG zahlen.
ja aber auf meinen namen dann, dh wenn ich genug verdiene muss ich es wieder zurück zahlen
und wer macht schon freiwillig schulden, ich bin ja nicht auf dieses geld angewiesen, hab als single geschafft mit 100€ im monat auszukommen
19.06.2012 18:08
Na ja ich sag ja auch nur rein theoretisch...
Aber die bei der UVG Stelle müssten dir da wenigstens in irgendeiner form Auskunft geben können.
Wie gesagt; wir können zu den Laufzeiten bei euch auch nicht viel sagen. Bei denen einen gehts schneller, bei den andren nicht.
Das Gespräch mit einem kompetenten SB wäe deutlich hilfreicher.
Aber die bei der UVG Stelle müssten dir da wenigstens in irgendeiner form Auskunft geben können.
Wie gesagt; wir können zu den Laufzeiten bei euch auch nicht viel sagen. Bei denen einen gehts schneller, bei den andren nicht.
Das Gespräch mit einem kompetenten SB wäe deutlich hilfreicher.
19.06.2012 18:09
Zitat von Azala:
Na ja ich sag ja auch nur rein theoretisch...
Aber die bei der UVG Stelle müssten dir da wenigstens in irgendeiner form Auskunft geben können.
Wie gesagt; wir können zu den Laufzeiten bei euch auch nicht viel sagen. Bei denen einen gehts schneller, bei den andren nicht.
Das Gespräch mit einem kompetenten SB wäe deutlich hilfreicher.
wie egsagt hab da schon 3 mal vorgesprochen, die sagen alle das gleiche, erst antrag stellen, ablehnung oder bewilligung abwarten, erst dann kann man schreiben ausstellen.
19.06.2012 18:10
naja ich schreib der einfaCH NOCHMAL NE EMAIL DAS DIE DIE FRSIT VERLÄNGERN; DA ICH ERST NEUANTRAG STELLEN MUSS UDN ICH NET WEIS WIE LANGE DAS DAUERT
19.06.2012 18:13
Zitat von alicia2008:
naja ich schreib der einfaCH NOCHMAL NE EMAIL DAS DIE DIE FRSIT VERLÄNGERN; DA ICH ERST NEUANTRAG STELLEN MUSS UDN ICH NET WEIS WIE LANGE DAS DAUERT
Können die sich nicht einfach untereinander verständigen, vllt auch mit den Stellen, die von den Umständen wissen?
19.06.2012 18:22
Zitat von SureLona:
Zitat von alicia2008:
naja ich schreib der einfaCH NOCHMAL NE EMAIL DAS DIE DIE FRSIT VERLÄNGERN; DA ICH ERST NEUANTRAG STELLEN MUSS UDN ICH NET WEIS WIE LANGE DAS DAUERT
Können die sich nicht einfach untereinander verständigen, vllt auch mit den Stellen, die von den Umständen wissen?
nein die sozialarbeiter von jugendamt die das wissen haben schweigepflicht, will nicht das es weiter rumgeht, arge interessiert sowas net, und sobald höhere stelle JA weis das es ihn doch bekannt gibt MUSS ich den als vater eintragen lassen und UG beantragen, irgendwas mit kindesrecht
19.06.2012 18:23
Hast du denn nicht irgendeinen Wisch von der Sozialdienststelle über die Sache mit Kindeswohlgefährdung etc?
Dann würde ich denen das mit einem "ausgefülten" Antrag auf den Tisch legen und einfach um ein AZ bitten. Frei nach dem Motto wenn dich die Nummer habe, können Sie mit dem Antrag machen was sie wollen.
Die vollständige Bearbeitung ist für das JC doch noch garnicht nötig.
Die müssen doch bloß erstmal wissen, dass da was in Klärung ist, auf das sie Bezug nehmen können. Ob da eine Bewilligung oder Ablehnung kommt, ist erstmal irrelevant.
Dann würde ich denen das mit einem "ausgefülten" Antrag auf den Tisch legen und einfach um ein AZ bitten. Frei nach dem Motto wenn dich die Nummer habe, können Sie mit dem Antrag machen was sie wollen.
Die vollständige Bearbeitung ist für das JC doch noch garnicht nötig.
Die müssen doch bloß erstmal wissen, dass da was in Klärung ist, auf das sie Bezug nehmen können. Ob da eine Bewilligung oder Ablehnung kommt, ist erstmal irrelevant.
19.06.2012 18:27
Zitat von Azala:
Hast du denn nicht irgendeinen Wisch von der Sozialdienststelle über die Sache mit Kindeswohlgefährdung etc?
Dann würde ich denen das mit einem "ausgefülten" Antrag auf den Tisch legen und einfach um ein AZ bitten. Frei nach dem Motto wenn dich die Nummer habe, können Sie mit dem Antrag machen was sie wollen.
Die vollständige Bearbeitung ist für das JC doch noch garnicht nötig.
Die müssen doch bloß erstmal wissen, dass da was in Klärung ist, auf das sie Bezug nehmen können. Ob da eine Bewilligung oder Ablehnung kommt, ist erstmal irrelevant.
nochmal das ist intern das sie die umstände kenne, also nichts schriftlich oder so, was in 3 hände gelangen kann.
doch die brauchen ja den vollständigen also den nachweis das KEIN unterhalt gezahlt wird, wenn ich nur den antrag einreiche denken die aha dann können wir schonmal den mindessatz abrechnen da sie ja von ausgehen das mind 133 gezahlt wird.
19.06.2012 18:29
Na ja aber das JC wird dir die 133,- ja nicht aufstocken, oder?
Wenn das "intern" bekannt ist, dann soll da doch "intern" sich auch jemand zu erkundigen^^
Ich weiß nicht, wo da jetzt das Problem ist?
Wenn das "intern" bekannt ist, dann soll da doch "intern" sich auch jemand zu erkundigen^^
Ich weiß nicht, wo da jetzt das Problem ist?
19.06.2012 18:36
Zitat von Azala:
Na ja aber das JC wird dir die 133,- ja nicht aufstocken, oder?
Wenn das "intern" bekannt ist, dann soll da doch "intern" sich auch jemand zu erkundigen^^
Ich weiß nicht, wo da jetzt das Problem ist?
doch ich bekomm dieses geld von arge, noral wird ja unterhalt auch angerechnet aber in meinem fall ja bisher nicht da ich keins beziehe.
ich weis nicht wie ich erklären soll, mit dem problem, ist ja auch egal wollte nur bearbeitsungszeit wissen.naja werd ich ja sehen
19.06.2012 18:58
hi danke fürs willkommen heißen
ich heiße laurena meine tochter ist 2 und ich komme aus eckenhagen.
ich bin seit ein paar monaten von meinem freund getrennt
ich heiße laurena meine tochter ist 2 und ich komme aus eckenhagen.
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