Mütter- und Schwangerenforum

Januar/Februar/Märzbabys 2013

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suppengrün
13851 Beiträge
04.02.2014 21:45
was ist denn vorraussetzung um das betreuungsgeld zu erhalten?
redrose
972 Beiträge
04.02.2014 21:55
Zitat von suppengrün:

was ist denn vorraussetzung um das betreuungsgeld zu erhalten?

Wann liegt die Nutzung einer öffentlich geförderten Kinderbetreuung vor?
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Anspruch auf Betreuungsgeld ist, dass für das Kind keine Betreuung in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch genommen wird (Leistungen nach § 24 Abs. 2 Achtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VIII).

Öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren sind insbesondere Kinderkrippen, altersgeöffnete Kindergärten und Häuser für Kinder.
Eltern-Kind-Gruppen, Spielgruppen oder stundenweise Förderangebote sind keine Kindertageseinrichtungen.

In Bayern werden Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflege nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) bzw. nach dem Bayerischen Hochschulgesetz öffentlich gefördert. Eine derartige Förderung schließt einen Anspruch auf Betreuungsgeld aus.
redrose
972 Beiträge
04.02.2014 21:56
Welche Anspruchsvoraussetzungen müssen vorliegen?
Anspruch auf Betreuungsgeld hat, wer insbesondere

einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
die Einkommensgrenze im Kalenderjahr vor der Geburt (500.000 Euro bei Elternpaaren; 250.000 Euro bei Alleinerziehenden) nicht überschreitet und
für das Kind keine Betreuung in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nimmt.
suppengrün
13851 Beiträge
04.02.2014 22:17
Zitat von redrose:

Welche Anspruchsvoraussetzungen müssen vorliegen?
Anspruch auf Betreuungsgeld hat, wer insbesondere

einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
die Einkommensgrenze im Kalenderjahr vor der Geburt (500.000 Euro bei Elternpaaren; 250.000 Euro bei Alleinerziehenden) nicht überschreitet und
für das Kind keine Betreuung in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nimmt.



wenn ich jetzt 2 jahre zu hause bleibe und das 3. jahr zwecke in die krippe gebe, steht mir das dann für das 2. jahr zu?
redrose
972 Beiträge
04.02.2014 22:26
Zitat von suppengrün:

Zitat von redrose:

Welche Anspruchsvoraussetzungen müssen vorliegen?
Anspruch auf Betreuungsgeld hat, wer insbesondere

einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
die Einkommensgrenze im Kalenderjahr vor der Geburt (500.000 Euro bei Elternpaaren; 250.000 Euro bei Alleinerziehenden) nicht überschreitet und
für das Kind keine Betreuung in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nimmt.



wenn ich jetzt 2 jahre zu hause bleibe und das 3. jahr zwecke in die krippe gebe, steht mir das dann für das 2. jahr zu?

Ich denke doch schon denn du nimmst ja im zweiten Jahr keinen Betreuungsplatz in Anspruch sondern betreust das Kind selbst
Mietzeee
11583 Beiträge
04.02.2014 22:28
Du kannst neben dem BG auch noch Landeserziehungsgeld beantragen beide sachen kann man zusammen beziehen. Aber nur dann wenn man kein Elterngeld mehr bekommt.
Es gibt auch ausnahmen wo man vor dem 15 Monat die sachen beantragen kann.
redrose
972 Beiträge
04.02.2014 22:33
Wir haben den Betreuungsgeldantrag jetzt schon abgeschickt weil wir jetzt einfach dran gedacht haben...
suppengrün
13851 Beiträge
04.02.2014 22:44
Zitat von Mietzeee:

Du kannst neben dem BG auch noch Landeserziehungsgeld beantragen beide sachen kann man zusammen beziehen. Aber nur dann wenn man kein Elterngeld mehr bekommt.
Es gibt auch ausnahmen wo man vor dem 15 Monat die sachen beantragen kann.


ah, danke. dann fällts also doch für mich weg. ich habe mir das elterngeld ja auf 2 jahre aufteilen lassen.
redrose
972 Beiträge
04.02.2014 22:50
Zitat von suppengrün:

Zitat von Mietzeee:

Du kannst neben dem BG auch noch Landeserziehungsgeld beantragen beide sachen kann man zusammen beziehen. Aber nur dann wenn man kein Elterngeld mehr bekommt.
Es gibt auch ausnahmen wo man vor dem 15 Monat die sachen beantragen kann.


ah, danke. dann fällts also doch für mich weg. ich habe mir das elterngeld ja auf 2 jahre aufteilen lassen.
Können Betreuungsgeld und Elterngeld gleichzeitig bezogen werden?
Elterngeld und Betreuungsgeld zeitgleich zu beziehen ist nicht möglich. Grundsätzlich wird das Betreuungsgeld erst nach dem Ende des Bezugs von Elterngeld gezahlt. Eine Ausnahme besteht, wenn man die Auszahlung des Elterngeldes auf zwei Jahre ausdehnt. Dann kann man während des Bezugs der zweiten Hälfte des Elterngeldes Betreuungsgeld beziehen.

Es ist auch nicht möglich als Mutter Betreuungsgeld zu beziehen, wenn der Vater Elterngeld erhält, also etwa im 13. oder 14. Lebensmonat des Kindes. Umgekehrt natürlich ebensowenig.
Schnecki33
2565 Beiträge
05.02.2014 13:48
Zitat von suppengrün:

Zitat von Mietzeee:

Du kannst neben dem BG auch noch Landeserziehungsgeld beantragen beide sachen kann man zusammen beziehen. Aber nur dann wenn man kein Elterngeld mehr bekommt.
Es gibt auch ausnahmen wo man vor dem 15 Monat die sachen beantragen kann.


ah, danke. dann fällts also doch für mich weg. ich habe mir das elterngeld ja auf 2 jahre aufteilen lassen.


*reinschleich - das geht trotzdem. Das zweite Jahr ist lediglich ein verlängerter Auszahlungszeitraum. Ich habe es auch auf 2 Jahre und bekomme das Betreuungsgeld dann trotzdem (den Bescheid habe ich bereits erhalten).
franfine
23132 Beiträge
05.02.2014 16:08
Hallo ihr Lieben!
Mich hats voll erwischt! Ich hab seit Sonntag Abend Fieber bis über 39° und war heute beim Arzt! Der meinte, dass die Lunge auch nicht so super klingt und er mir am liebsten Antibiotika verschreiben würde, aber ich stille ja noch! Er fand das toll, dass ich das noch mache (er ist ein schwarzer Arzt aus Afrika, da ist das Langzeitstillen ganz offensichtlich nicht so verpöhnt wie hier) und will mir jetzt morgen früh nochmal Blut abnehmen um zu schauen ob eine Entzündung vorliegt!
Er war ein bißchen ratlos welches Antibiotikum er geben kann und will es nur im äußersten Notfall machen! Er war ganz süß und meinte "Wenn sie meine Frau wären, würde ich ihnen jetzt auch keins verschreiben"
Jetzt wüßte ich gerne, ob jemand von euch schon mal Antibiotika in der Stillzeit bekommen hat und welches es war! Möchte mich vorher einfach auch mal schlau machen!
E
redrose
972 Beiträge
05.02.2014 16:19
Zitat von franfine:

Hallo ihr Lieben!
Mich hats voll erwischt! Ich hab seit Sonntag Abend Fieber bis über 39° und war heute beim Arzt! Der meinte, dass die Lunge auch nicht so super klingt und er mir am liebsten Antibiotika verschreiben würde, aber ich stille ja noch! Er fand das toll, dass ich das noch mache (er ist ein schwarzer Arzt aus Afrika, da ist das Langzeitstillen ganz offensichtlich nicht so verpöhnt wie hier) und will mir jetzt morgen früh nochmal Blut abnehmen um zu schauen ob eine Entzündung vorliegt!
Er war ein bißchen ratlos welches Antibiotikum er geben kann und will es nur im äußersten Notfall machen! Er war ganz süß und meinte "Wenn sie meine Frau wären, würde ich ihnen jetzt auch keins verschreiben"
Jetzt wüßte ich gerne, ob jemand von euch schon mal Antibiotika in der Stillzeit bekommen hat und welches es war! Möchte mich vorher einfach auch mal schlau machen!
E


Ich habe jetzt Zwei mal in der Stillzeit Penecellin genommen . 20Tage sind das dann im ganzen. ( endlich ist die Mandelentzündung weg)
Hier wurde ne Seite gepostet auf der kannst du erfahren ob das Antibiotikum in der Stillzeit unbedenklich ist...embryotox.de
redrose
972 Beiträge
05.02.2014 16:20
Achso ,cooler Arzt ... schön das es auch andere Ärzte mit anderer Einstellung zum Thema stillen gibt.
franfine
23132 Beiträge
05.02.2014 16:24
Danke dir, da werde ich gleich mal schauen
suppengrün
13851 Beiträge
05.02.2014 19:00
Zitat von Schnecki33:

Zitat von suppengrün:

Zitat von Mietzeee:

Du kannst neben dem BG auch noch Landeserziehungsgeld beantragen beide sachen kann man zusammen beziehen. Aber nur dann wenn man kein Elterngeld mehr bekommt.
Es gibt auch ausnahmen wo man vor dem 15 Monat die sachen beantragen kann.


ah, danke. dann fällts also doch für mich weg. ich habe mir das elterngeld ja auf 2 jahre aufteilen lassen.


*reinschleich - das geht trotzdem. Das zweite Jahr ist lediglich ein verlängerter Auszahlungszeitraum. Ich habe es auch auf 2 Jahre und bekomme das Betreuungsgeld dann trotzdem (den Bescheid habe ich bereits erhalten).


und wie lange bleibst du zu hause?
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