November Babys 2009
01.08.2009 21:42
Zitat von JungeMama1984:
Zitat von smokin:
Ach und wo du grad hier bist,... musstest du auch so´n Unterhalt vom Vater wegen schwangerschaft kram ausfüllen???
kriege bis heute keinen Mehrbedarf ...![]()
ne???? die verarschen dich!!!!!!
der vater hat damit garnichts zu tun!!! mehrbedarf ist für dich als schwangere und kein unterhalt für das ungeborene!!!!! lass dich nicht verarschen, leg so schnell wie möglich wiederspruch ein!! ich bekomm ja auch mehrbedarf
ne,war schon beim Anwalt.... er muss jetzt schon für MICH zahlen... wir wissen nur nicht,wieviel.... aber das liebe Amt lässt sich ja zeit
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01.08.2009 21:44
§ 1615l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!
(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt; sie endet drei Jahre nach der Geburt, sofern es nicht insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, einen Unterhaltsanspruch nach Ablauf dieser Frist zu versagen.
(3) Die Vorschriften über die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten sind entsprechend anzuwenden. Die Verpflichtung des Vaters geht der Verpflichtung der Verwandten der Mutter vor. Die Ehefrau und minderjährige unverheiratete Kinder des Vaters gehen bei Anwendung des § 1609 der Mutter vor; die Mutter geht den übrigen Verwandten des Vaters vor. § 1613 Abs. 2 gilt entsprechend. Der Anspruch erlischt nicht mit dem Tod des Vaters.
(4) Wenn der Vater das Kind betreut, steht ihm der Anspruch nach Absatz 2 Satz 2 gegen die Mutter zu. In diesem Falle gilt Absatz 3 entsprechend.
(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!
(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt; sie endet drei Jahre nach der Geburt, sofern es nicht insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, einen Unterhaltsanspruch nach Ablauf dieser Frist zu versagen.
(3) Die Vorschriften über die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten sind entsprechend anzuwenden. Die Verpflichtung des Vaters geht der Verpflichtung der Verwandten der Mutter vor. Die Ehefrau und minderjährige unverheiratete Kinder des Vaters gehen bei Anwendung des § 1609 der Mutter vor; die Mutter geht den übrigen Verwandten des Vaters vor. § 1613 Abs. 2 gilt entsprechend. Der Anspruch erlischt nicht mit dem Tod des Vaters.
(4) Wenn der Vater das Kind betreut, steht ihm der Anspruch nach Absatz 2 Satz 2 gegen die Mutter zu. In diesem Falle gilt Absatz 3 entsprechend.
01.08.2009 21:44
Dani, ich würd das auch alles versuchen was smokin dir vorgeschlagen hat. Muss doch irgendwie möglich das du ne Whg bekommst!
01.08.2009 21:45
Zitat von smokin:
Kaution kann man auch als Bankenbürgschaft machen,also evtl. deine Mutter... ansonsten ist das ja ein Sparbuch... geht ja nix verloren.... also Mutti bequatschenhmmm... und als Darlehen macht das Amt dann auch nicht,wenn du denen das genau erklärst?
Sonst zu pro familia,denen das erklären... und Anwalt,... müsstest auch nur 10 Euro bezahlen,weil ALG... das ist so alles was mir einfällt.... die Eile ist ja unverkennbar!
ja weiß was du meinst, aber das macht das amt nicht und meine mutter hat leider auch nicht das geld... ausserdem, ich müsste es ihr ja wiederzahlen, denn wer weiß wann ich dann aus dieser wohnung mal ausziehen würde.... is halt alles ein bisschen dumm....
so isses halt, jeder stellt sich quer
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im allerschlimmsten fall müsst ich warten bis die kleine da is, und mir dann erst ne wohnung über meine mutter nehmen, denn dann kann ich die kaution zahlen, da bekommen wir ja elterngeld.... so kacke wie das is, aber mir würde nichts anderes übrig bleiben
01.08.2009 21:48
Zitat von smokin:
Zitat von JungeMama1984:
Zitat von smokin:
Ach und wo du grad hier bist,... musstest du auch so´n Unterhalt vom Vater wegen schwangerschaft kram ausfüllen???
kriege bis heute keinen Mehrbedarf ...![]()
ne???? die verarschen dich!!!!!!
der vater hat damit garnichts zu tun!!! mehrbedarf ist für dich als schwangere und kein unterhalt für das ungeborene!!!!! lass dich nicht verarschen, leg so schnell wie möglich wiederspruch ein!! ich bekomm ja auch mehrbedarf
ne,war schon beim Anwalt.... er muss jetzt schon für MICH zahlen... wir wissen nur nicht,wieviel.... aber das liebe Amt lässt sich ja zeit![]()
WAS??? davon habe ich noch nie gehört, ich mein hab schon oft mit amt zu tun gehabt, das ist ja auch meine zweite schwangerschaft, aber von sowas hab ich noch nie gehört!!!!!!!!!!!!! ich wurde auch nie in der schwangerschaft gefragt wer der papa ist, denn das geht die garnichts an????? wie kann das sein dass das in deutschland so unterschiedlich funktioniert???????? bist du dir sicher dass da nicht doch irgendwas falsch läuft????
01.08.2009 21:49
Also,bei der Bankenbürgschaft geht gar kein Geld verloren,bedeutet nur,dass wenn später was ist (Mietnomade
oder so) kann das Konto gepfändet werden,oder so....
und ansonsten kannste meine Wohnung haben
ist nur leider in Kiel.....
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/1.gif)
und ansonsten kannste meine Wohnung haben
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01.08.2009 21:50
Zitat von smokin:
§ 1615l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!
(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt; sie endet drei Jahre nach der Geburt, sofern es nicht insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, einen Unterhaltsanspruch nach Ablauf dieser Frist zu versagen.
(3) Die Vorschriften über die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten sind entsprechend anzuwenden. Die Verpflichtung des Vaters geht der Verpflichtung der Verwandten der Mutter vor. Die Ehefrau und minderjährige unverheiratete Kinder des Vaters gehen bei Anwendung des § 1609 der Mutter vor; die Mutter geht den übrigen Verwandten des Vaters vor. § 1613 Abs. 2 gilt entsprechend. Der Anspruch erlischt nicht mit dem Tod des Vaters.
(4) Wenn der Vater das Kind betreut, steht ihm der Anspruch nach Absatz 2 Satz 2 gegen die Mutter zu. In diesem Falle gilt Absatz 3 entsprechend.
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01.08.2009 21:53
Zitat von smokin:
Also,bei der Bankenbürgschaft geht gar kein Geld verloren,bedeutet nur,dass wenn später was ist (Mietnomadeoder so) kann das Konto gepfändet werden,oder so....
und ansonsten kannste meine Wohnung habenist nur leider in Kiel.....
hehe ne kiel is mir zu weit weg^^
ja was das zu bedeuten hat mit kaution weiß ich ja.... nur wer zahlt die ein... ich kenn kein der mal eben 1000 euro zahlen kann für mich oder in drei raten, wir leben in deutschland, da hat glaub ich keiner geld über
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01.08.2009 21:55
ist ein neues Gesetz.... ich hab erst den Antrag auf Mehrbedarf usw gestellt..MIT ner ärztlichen Bescheinigung!!!!. 4ochen später sollte ich die Anlage UH ausfüllen und meinen Mutterpass vorlegen.... bin ich hin,habe denen die Kopierte Seite mit ET und dem Hinweis,dass die meinen Mutterpass nicht sehen dürfen / müssen gegeben,das UH Ding ausgefüllt...
Die Sachbearbeiterin wusste da auch nix von.... ??? nun hab ich letzten Monat zwar normal mein Geld bekommen,aber keinen Mehrbedarf.... und jetzt bin ich gespannt ob bzw was jetzt kommt.... bis Oktober lebe ich ja noch allein...bin gespannt
Die Sachbearbeiterin wusste da auch nix von.... ??? nun hab ich letzten Monat zwar normal mein Geld bekommen,aber keinen Mehrbedarf.... und jetzt bin ich gespannt ob bzw was jetzt kommt.... bis Oktober lebe ich ja noch allein...bin gespannt
01.08.2009 21:58
Ne,bei der Bankenbürgschaft gibt man kein Geld ab
der Vermieter kriegt schriftlich von der Bank z.B. Sparkasse, dass später im Falle von Bedarf,die Sparkasse offene Geldforderungen pfändet... Also nur,wenn du die Wände einhaust,auf den Teppich pischst... oder sowas
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der Vermieter kriegt schriftlich von der Bank z.B. Sparkasse, dass später im Falle von Bedarf,die Sparkasse offene Geldforderungen pfändet... Also nur,wenn du die Wände einhaust,auf den Teppich pischst... oder sowas
01.08.2009 21:59
Zitat von smokin:
ist ein neues Gesetz.... ich hab erst den Antrag auf Mehrbedarf usw gestellt..MIT ner ärztlichen Bescheinigung!!!!. 4ochen später sollte ich die Anlage UH ausfüllen und meinen Mutterpass vorlegen.... bin ich hin,habe denen die Kopierte Seite mit ET und dem Hinweis,dass die meinen Mutterpass nicht sehen dürfen / müssen gegeben,das UH Ding ausgefüllt...
Die Sachbearbeiterin wusste da auch nix von.... ??? nun hab ich letzten Monat zwar normal mein Geld bekommen,aber keinen Mehrbedarf.... und jetzt bin ich gespannt ob bzw was jetzt kommt.... bis Oktober lebe ich ja noch allein...bin gespannt
das ist krass.... das ist ja echt kacke.... und wofür bekommt man dann noch hilfe vom amt?? ich dachte immer deutschland möchte kinder haben??? nur was bringt das denn wenn die einem nur steine in weg legen und das geld was man bekommt oder was einem zusteht wieder am anderen ende abzieht??? die sind sowas von dumm ehrlich.... bin ja mal gespannt wann sowas zu mir ankommt und die von sascha geld sehen wollen -.-
01.08.2009 22:00
01.08.2009 22:01
Zitat von smokin:
Ne,bei der Bankenbürgschaft gibt man kein Geld ab![]()
der Vermieter kriegt schriftlich von der Bank z.B. Sparkasse, dass später im Falle von Bedarf,die Sparkasse offene Geldforderungen pfändet... Also nur,wenn du die Wände einhaust,auf den Teppich pischst... oder sowas
achso, kenn ich garnicht??
dachte du meintest dieses konto wo die kaution drauf kommt..
aber ich würde doch sowas da auch nicht bekommen dank meiner schönen schufa....
01.08.2009 22:03
Zitat von smokin:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vor drucke/A07-Geldleistung/Publikation/Anlage-UH-Unte rhaltsansprueche-geg-Dritten.pdf
Abschnitt 2![]()
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bin sprachlos echt....
ich hoffe sowas bekomm ich nicht, mein freund wird sich bedanken... bin mal gespannt
01.08.2009 22:05
das schönste ist,bisher hab ich von denen immer nur ca 300 plus krankenversicherung bekommen,weil mein Einkommen nicht reicht (bekomme für die Jungs keinen Unterhalt,der Papa ist Dauerstudent,und muss keine Studiengebühren zahlen weil mit Kind...-kotz)
und nun sowas.... soll mich auch jetzt bewerben,weil ich in meinem Job grad nicht Arbeiten darf,klasse Idee... bin froh,wenn ich den Laden los bin
und nun sowas.... soll mich auch jetzt bewerben,weil ich in meinem Job grad nicht Arbeiten darf,klasse Idee... bin froh,wenn ich den Laden los bin
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