Mütter- und Schwangerenforum

nicht verheiratete eltern - nachnamen des kindes / vaterschaftsanerkennung / sorgerecht

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Ninette85
1248 Beiträge
29.02.2012 13:33
Wir sind zum Jugendamt (vor Geburt) und haben die Vaterschaft anerkennen lassen. Der Vater muss sie anerkennen und du musst mit der Anerkennung einverstanden sein. Nach der VAterschaftsanerkennung haben wir gleich das geteielte Sorgerecht gemacht. War alles kein Problem. Kostenfrei und du musste keinerlei Tests machen. Wenn die Vaterschaft anerkannt ist, kann dein Kind auch von Geburt an so heißen wie der Papa.
29.02.2012 13:35
Zitat von nine-soraya:

hallooo zusammen
so jetzt mal zusammengewürfelt hier alles ..
irgendwie kommen jetzt tausend fragen auf ...

wenn ein paar gemeinsam ein kind bekommt und nicht verheiratet ist ...
wie ist es

1. mit dem nachnamen des kindes
Hat meinen
2. mit der vaterschaftsanerkennung ( hab schon gehört dass man einen dna test machen muss bevor ein vater die vaterschaft anerkennen darf - wenn nicht verheiratet ) Wir mussten kein machen ging so beim Standesamt!
3. sorgerechtsanerkennung bei nicht verheirateten paaren ....
Jugendamt mit Vaterschaftsanerkennung vom Standesamt

wie habt ihr das alles gemacht ???

eure erfahrungen ?
wer kennt sich aus ???

bin doch etwas verwirrt ...



Ganz einfach wenn dann mal nachfragen!
29.02.2012 13:41
Zitat:
Wegen dem Sorgerecht... auf keinen fall geteiltes Sorgereicht. Der Vater bekommt bei einer Hochzeit sowieso das geteilte Sorgerecht. Aber wenn man sich trennung solltet und man geht vielleicht im Streit auseinander dann hab man ein echtes Problem, weil man gar nichts ohne des Vater entscheiden darf. Und wenn man dann Streit hat dann kann das echt schwierig werden. Und mal ehrlich: wenn irh sowieso irgendwann heiratet dann kann das gemeinsame Sorgerecht auch bis zur Hochzeit warten.


Sorry wenn ich das so sage aber diesen Beitrag finde ich total daneben.Hat der Vater eines Kindes weniger "Recht an dem Kind" als die Mutter nur weil sie nicht verheiratet sind?
Ich finde es sollte generell so geregelt sein das wenn ein unverheirateter Mann die Vaterschaft anerkennt das er auch automatisch das Sorgerecht bekommt.
Ich und der Vater meiner Großen haben auch das geteilte Sorgerecht und ich hatte noch nie Probleme theoretisch irgendetwas ohne ihn zu entscheiden.Generell kommt das für mich aber auch nicht in Frage,er ist ihr Vater und hat genauso die Verantwortung für irgendwelche Etscheidungen zu tragen wie ich.
Im übrigen ohne da jetzt vorzugreifen,wir haben/hatten auch nicht immer das beste Verhältnis aber wenn es um unsere Tochter ging/geht können wir immer reden und finden eigentlich auch immer einen Nenner.So erwachsen sollte man schon sein wenn man Kinder in die Welt setzt.

(Ausnahmen bestätigen hier die Regel,ich meine nur generell sollte es so sein!)
Dreamgate
35234 Beiträge
29.02.2012 13:53
Die Vaterschaftsanerkennung haben wir nach der Geburt beim Standesamt machen lassen.
Das gemeinsame Sorgerecht wird beim Jugendamt bei uns geregelt
Beide Kinder haben meinen Nachnamen. Den vom Vater(meinem Freund)würden sie nur bekommen, wenn wir heiraten.
freyaa
1576 Beiträge
29.02.2012 14:00
Zitat von Madi-79:

Zitat von nine-soraya:

hallooo zusammen
so jetzt mal zusammengewürfelt hier alles ..
irgendwie kommen jetzt tausend fragen auf ...

wenn ein paar gemeinsam ein kind bekommt und nicht verheiratet ist ...
wie ist es

1. mit dem nachnamen des kindes
http://www.123recht.net/Welchen-Namen-traegt-das-n ichteheliche-Kind-__a16820.html
2. mit der vaterschaftsanerkennung ( hab schon gehört dass man einen dna test machen muss bevor ein vater die vaterschaft anerkennen darf - wenn nicht verheiratet )
das ist schwachsinn, man kann vor der geburt oder auch danach die vaterschaft anerkennen. anders ist es, wenn man noch verheiratet ist und der neue der vater ist
3. sorgerechtsanerkennung bei nicht verheirateten paaren ....
kann man auch vor oder nach der geburt machen
wie habt ihr das alles gemacht ???

eure erfahrungen ?
wer kennt sich aus ???

bin doch etwas verwirrt ...



vaterschaftsanerkennung und namensgebung haben wir vor der geburt gemacht. sorgerecht erst danach, aber nur weil wir erst einen termin nach der geburt bekommen haben. sonst wäre das auch vorher passiert.


echt ? kann man das VOR der geburt schon machen ? die namensgebung ? brauchts dazu nicht erstmal ne geburtsurkunde ??? wie lang vor der geburt habt ihr das gemacht ? und wie lang vor der geburt DARF man das machen ??? ich dachte immer das geht erst nach der geburt ..
freyaa
1576 Beiträge
29.02.2012 14:05
puhhh und DANKESCHÖN für alle beiträge ...

Schlumpfi_007
728 Beiträge
29.02.2012 14:23
Hallo. Also mein Sohn trägt denn Nachnamen meines Mannes. Wir müssten nichts beantragen dafür einfach im krankenhaus mit angeben. Sorgerecht haben wir beim JugendAmt gemacht und VaterschaftsanerKennung haben wir auf dem Standesamt gemacht vor der Geburt
hafenperle
16199 Beiträge
29.02.2012 14:32
nö das darfste alles vor der geburt machen
is doch auch schön, weil du dann nach der geburt nicht das gerenne hast.
wenn du das vor der geburt machst, steht der papa auch gleich mit auf der geburtsurkunde.
wenn du das nach der geburt machst muss er nachgetragen werden und das kostet dich dann nochma
ich bekomm jetzt mein baby und hab alles ( mit anerkennung und sorgerecht) im oktober gemacht!
punishermen
4027 Beiträge
29.02.2012 14:33
Wir haben die Vaterschaft nach der Geburt anerkennen lassen, ging ganz leicht. Nachnamen ist meiner und ich habe das Sorgerecht aber bald wird geheiratet, dann hat er's auch.

A Propos automatisch geteiltes Sorgerecht: jeder Vater hat soweit er normal ist ein recht auf sein Kind aber ich Fonds gut dass ich das alleinige fuer meine Tochter habe, denn der Erzeuger ist psychisch krank und unberechenbar. Sowas gibt es auch!! Ich hoffe es wird niemals automatisch geteilt damit solche Männer das nicht ausnutzen können. Wenn man sich im Streit trennt, hat dr Vater auch ohne Sorgerecht ein recht aufs Kind, das reicht. Die Entscheidungen sollte der Elternteil treffen wo das Kind lebt. Besonders bei so komischen Vätern... Man kann als normaler Vater immer noch das halbe sorgerecht erkaempfwn. So sollte es sein. Hat ein Vater Interesse, macht er das wenn die Frau ihm quer kommt
29.02.2012 14:36
Ich weiß nicht, ob es in Deutschland genau so ist, aber bei uns war es so: Die Kinder haben beide meinen Nachnamen, das haben wir gemeinsam so entschieden. Der Mann ist brav nach der Geburt zu den Ämtern maschiert und hat alle Wege erledigt: Geburtsurkunde besorgen, Meldezettel usw. - und eben auch die Vaterschaftsanerkennung. Dazu hat er überhaupt nix gebraucht, keinen Vaterschaftstest und auch von mir keine Bestätigung. Ich hab nach ca. 2 Wochen eine Kopie der Vaterschaftsanerkennung per Post bekommen und hätte Einspruch einlegen können. Ansonsten war da nix. Wie es mit dem Sorgerecht ist, weiß ich gar nicht genau, wir haben uns das von Anfang an so ausgemacht: Ich unterschreibe alles und gut isses.
Bailey
95 Beiträge
29.02.2012 15:41
Hallo zusammen
Da muss ich Julia.u.Joey recht geben, warum wollen die meisten Mamas nicht das gemeinsame Sorgerecht? Zu mir sagt auch jeder ich soll nichts machen, damit ich das alleineige Sorgerecht habe. Aber er ist doch der Papa, natürlich gibt es auch ausnahmen, wenn gewalt oder so was im spiel ist. Aber wenn ich doch eine intakte Beziehung habe, finde ich das man sich das Sorgerecht teilen sollte. Für mich war der auslöser mich so zu entscheiden, weil wenn mir als Mama mal was passiert müsste mein Freund sich das Sorgerecht erkämpfen, und was wenn irgendein Amt entscheidet er bekommt es nicht. Dann kommt mein Kind in eine Heim oder zu einer Pflegefamilie, das würde ich nicht wollen. Wir haben das Kind gemeinsam gezeugt/geplant und da finde ich das jeder die gleichen Rechte und Pflichten haben sollte.
annimi
549 Beiträge
29.02.2012 17:32
Zitat von Julia.u.Joey:

Zitat:
Wegen dem Sorgerecht... auf keinen fall geteiltes Sorgereicht. Der Vater bekommt bei einer Hochzeit sowieso das geteilte Sorgerecht. Aber wenn man sich trennung solltet und man geht vielleicht im Streit auseinander dann hab man ein echtes Problem, weil man gar nichts ohne des Vater entscheiden darf. Und wenn man dann Streit hat dann kann das echt schwierig werden. Und mal ehrlich: wenn irh sowieso irgendwann heiratet dann kann das gemeinsame Sorgerecht auch bis zur Hochzeit warten.


Sorry wenn ich das so sage aber diesen Beitrag finde ich total daneben.Hat der Vater eines Kindes weniger "Recht an dem Kind" als die Mutter nur weil sie nicht verheiratet sind?
Ich finde es sollte generell so geregelt sein das wenn ein unverheirateter Mann die Vaterschaft anerkennt das er auch automatisch das Sorgerecht bekommt.
Ich und der Vater meiner Großen haben auch das geteilte Sorgerecht und ich hatte noch nie Probleme theoretisch irgendetwas ohne ihn zu entscheiden.Generell kommt das für mich aber auch nicht in Frage,er ist ihr Vater und hat genauso die Verantwortung für irgendwelche Etscheidungen zu tragen wie ich.
Im übrigen ohne da jetzt vorzugreifen,wir haben/hatten auch nicht immer das beste Verhältnis aber wenn es um unsere Tochter ging/geht können wir immer reden und finden eigentlich auch immer einen Nenner.So erwachsen sollte man schon sein wenn man Kinder in die Welt setzt.

(Ausnahmen bestätigen hier die Regel,ich meine nur generell sollte es so sein!)


Davon, dass der Vater wenn er die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben hat er automatisch das Sorgerecht mitbekommt halte ich gar nichts. Ich finde es gut, dass man es selber regeln kann.
Nach der Belehrung im Jugenamt hatten wir uns auch dagegen entschieden. Der Beamte riet uns sogar davon ab.

Es ist einfach so, dass rein rechtlich IMMER beide Sorgeberechtigten ihre Unterschriften leisten müssen und gemeinsam entscheiden.
Der Papa vom Großen war allerdings viel unterwegs und arbeitete Montage. Da war es für uns schon einfacher, dass nur meine Unterschriften gebraucht wurden.

Für uns war es also sehr gut, dass wir es selbst entscheiden durften.
Trotzdem ist der Papa (auch wenn er kein Sorgerecht hat) in allen Entscheidungen immer mit eingebunden. Nur weil es nicht irgendwo auf dem Papier steht , heißt es doch nicht, dass der Papa nichts zu sagen hat. Das finde ich quatsch.
elina
883 Beiträge
29.02.2012 17:40
Zitat von nine-soraya:

hallooo zusammen
so jetzt mal zusammengewürfelt hier alles ..
irgendwie kommen jetzt tausend fragen auf ...

wenn ein paar gemeinsam ein kind bekommt und nicht verheiratet ist ...
wie ist es

1. mit dem nachnamen des kindes
2. mit der vaterschaftsanerkennung ( hab schon gehört dass man einen dna test machen muss bevor ein vater die vaterschaft anerkennen darf - wenn nicht verheiratet )
3. sorgerechtsanerkennung bei nicht verheirateten paaren ....

wie habt ihr das alles gemacht ???

eure erfahrungen ?
wer kennt sich aus ???

bin doch etwas verwirrt ...




Hallo,

also als unser Sohnemann geboren wurde waren wir noch nicht verheiratet und haben es folgendermaßen geregelt:
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1. mit dem nachnamen des kindes ...er bekam meinen Nahchnamen, denn das ist einfacher, wenn DU )und das ist wohl in den allermeisten Fällen die Mutter) mit dem Kind unterwegs bist...sonst heist dein Kind xy...und du must dann ständig nachweisen, dass du die Mutter bist.

2. mit der vaterschaftsanerkennung ( hab schon gehört dass man einen dna test machen muss bevor ein vater die vaterschaft anerkennen darf - wenn nicht verheiratet )...das ist totaler Quatsch....die Vaterschaftsannerkennung kann jeder X-beliebige-mann die Unterschreiben.

3. sorgerechtsanerkennung bei nicht verheirateten paaren ...ich habe alleiniges Sorgerecht gehabt...auch wegen dem ganzen Kram, den man entscheiden muss..Impfungen, Konto...etc...so war es am einfachsten.

Als wir geheiratet haben, da bekam das Kind ganz automatischden namen des Mannes, sowie der Mann das halbe Sorgerecht, dazu mussten wir dann nichts extra Unterschreiben.....und so haben wir usn auch papierkram gesparrt.....

Niji
32929 Beiträge
29.02.2012 17:45
Huhu
du hast ja shcon einige antworten bekommen. Bei usn ist es noch niocht so lange her.
Wir sind in der Schwangerschaft einfach zum amt hingegangen ohne Termin oder ähnliches einfach hingestellt udn kamen auch sofort ran. haben dann gesgat wir wollen vaterschaft anerkennen lassen und dann hat sie uns nen belehrungspampflet gegeben dsa wir unterzeichnen mussten udn dnan das formblatt zur anerkennung.
dann hat sie gefragt ob sorgerecht auch gleich gemacht werden soll. wir dachten dazu müssne wir noch woanders hin, aber es ging auch gleich dort. also haben wirs in einem abwasch gemacht. das ganze hat 10min. gedauert udn fertig waren wir.

unsere tochter trägt den nachnamen des papas. dazu muss man ins krankenhaus die anerkennung mitbringen damit die dann beim standesamt so eingereicht werden kann und eben auf dem bogen im krankenhaus eintragen, dass es seinen namen bekommen soll.
wir hatten null probleme, aber uns wurde gesagt, dass wenn man das nachträglich amcht also anch der geburt bestimmte gebühren anfallen. bei uns hats nix gekostet
(achso bundesland sachsen falls es da unterschiede gibt)
Nicky41187
2760 Beiträge
29.02.2012 18:22
Zitat von Julia.u.Joey:

Zitat:
Wegen dem Sorgerecht... auf keinen fall geteiltes Sorgereicht. Der Vater bekommt bei einer Hochzeit sowieso das geteilte Sorgerecht. Aber wenn man sich trennung solltet und man geht vielleicht im Streit auseinander dann hab man ein echtes Problem, weil man gar nichts ohne des Vater entscheiden darf. Und wenn man dann Streit hat dann kann das echt schwierig werden. Und mal ehrlich: wenn irh sowieso irgendwann heiratet dann kann das gemeinsame Sorgerecht auch bis zur Hochzeit warten.


Sorry wenn ich das so sage aber diesen Beitrag finde ich total daneben.Hat der Vater eines Kindes weniger "Recht an dem Kind" als die Mutter nur weil sie nicht verheiratet sind?
Ich finde es sollte generell so geregelt sein das wenn ein unverheirateter Mann die Vaterschaft anerkennt das er auch automatisch das Sorgerecht bekommt.
Ich und der Vater meiner Großen haben auch das geteilte Sorgerecht und ich hatte noch nie Probleme theoretisch irgendetwas ohne ihn zu entscheiden.Generell kommt das für mich aber auch nicht in Frage,er ist ihr Vater und hat genauso die Verantwortung für irgendwelche Etscheidungen zu tragen wie ich.
Im übrigen ohne da jetzt vorzugreifen,wir haben/hatten auch nicht immer das beste Verhältnis aber wenn es um unsere Tochter ging/geht können wir immer reden und finden eigentlich auch immer einen Nenner.So erwachsen sollte man schon sein wenn man Kinder in die Welt setzt.

(Ausnahmen bestätigen hier die Regel,ich meine nur generell sollte es so sein!)


Ja genau ausnahmen bestätigen die Regel
Stell dir doch mal vor... man geht im Streit auseinander... du kannst für dein Kind nichts alleine entscheiden... und wenn der Vater dann einen Ärgern will und nichts unterschreibt weil er bockig ist dann sitz man da und was dann? Ich weiß nicht wo das Problem ist wenn der die Mutter das alleinige Sorgerecht hat? Der Vater darf sein Kidn doch trotzdem sehen und mit der Mutter alles besprechen.
Aber du brauchst meinen Beitrag hier nicht schlecht machen... die TS hat nach Erfahrungen gefragt und ich hab meine Erfahrung geschrieben und ich hatte nur Ärger wegen diesem geteilten Sorgerecht...
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