Mütter- und Schwangerenforum

Juli 2009 Babys

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19.04.2009 22:35
Zitat von Bibi_1:

OK, da gehts mir wohl doch besser als dir


Naja, ich hab ja dann alle Zeit der Welt und fuelle irgendwie auch recht gerne Formulare aus Ja, ich weiss, ich bin verstoert
sheppy
2493 Beiträge
19.04.2009 23:05
öhm
muss son foto hier auch für die anträge gemacht werden? O.o
das wäre ja ma end stressig kaum auf der welt schon n fotothermin und stundenlang beim amt im stickigen warteraum sitzen
19.04.2009 23:07
Zitat von sheppy:

öhm
muss son foto hier auch für die anträge gemacht werden? O.o
das wäre ja ma end stressig kaum auf der welt schon n fotothermin und stundenlang beim amt im stickigen warteraum sitzen



Das Foto ist fuer den Deutschen Pass, gehe mal davon aus, dass das direkt in Deutschland auch nicht anders gehandhabt wird als in der Londoner Botschaft. Allerdings brauchst du den Pass ja auch nur, wenn du mit deinem Kleinen ins Ausland willst.
Chenia
4281 Beiträge
20.04.2009 07:05
Zitat von Bibi_1:

MAL NE WICHTIGE FRAGE:

Habe mit Schreck festgestellt, dass ich morgen schon meinen Antrag auf Elternzeit beim Chef abgeben muss - toll das ich gerade Urlaub habe

Bin mir über die Länge aber noch total im unklaren 2 oder 3 Jahre? Das Elterngeld wird ja max 2 Jahre gezahlt, da wären dann 2 besser und das 3. dann später oder gesplittet in Monate??

Habt ihr euren auch schon abgegeben? Wielange habt ihr beantragt und nach welchen Kriterien?


Auszug aus dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit

§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit

(1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes auf den Zeitraum nach Satz 1 angerechnet. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub, werden die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes und die Zeit des Erholungsurlaubs auf den Zweijahreszeitraum nach Satz 1 angerechnet. Die Elternzeit kann auf zwei Zeitabschnitte verteilt werden; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin die Elternzeit zu bescheinigen.


Wieso musst du (d)einen antrag auf elternzeit bei deinem chef schon so früh abgeben?
(Antrag stellt man doch für Elterngeld und nicht für Elternzeit!)

Für mich heißt es da oben , dass ich schriftl., kurz vor Beginn des Mutterschutzes meinem Arbeitgeber bescheid gebe, wie lange ich in Elterzeit gehe. Dafür brauche ich aber keinen Antrag, es reicht doch ein formloses schreiben.

Ich möchte zb für 2 Jahr in elternzeit gehen.

Finanziell bedeutet das für mich ich könnte 10Monate mein Elterngeld normal beziehen (bsp. 700€ pro monat), ich lasse es aber auf 20monate aufsplitten (d.h. durch 2 Teilen 350€ pro Monat)

20.04.2009 08:02
guten morgen ihr lieben
ich weiß es gehört zwar nicht hier her aber meine kleine schwester hat am 10. mai konfirmation und ich mach mir halt jetzt schon gedanken da ich nicht wie jeder andere mit einem briefumschlag mit geld auftauchen möchte.
nun hab ich mal gegooglt und hab da was gefunden und nun meine frage
wie warm oder kalt muss ein ü ei sein um die schokolade an dem rand aufzumachen ohne das sie kaputt geht?
und wie bekomm ich das ei wieder eingepackt so das es aussieht als wenn es niemals ausgepackt war?
hab ich ja noch garnicht erwähnt die überraschung wird ausgetauscht und durch das geld ersetzt.
dazu bekommt sie dann noch einen stern der ihren namen tragen wird den habe ich vor bei ebay zu ersteigern.
schaut mal ist das zu kitschig? ich hab damals mein führerschein zur konfiramtion bekommen und einen schäferhund der eigendlich eine katze ist vom verhalten her deshalb wollte ich ihr etwas anderes aussergewöhliches schenken.
http://cgi.ebay.de/Luxus-Sternentaufe-mit-Feng-Shu i-Kristall-Stern_W0QQitemZ230338227370QQcmdZViewIt emQQptZFeng_Shui?hash=item230338227370&_trksid =p3286.c0.m14&_trkparms=72%3A1229 |66%3A2|65%3A12|39%3A1|240%3A1318
ich wäre euch echt dankbar wenn mir jemand von euch vielleicht tipss geben kann oder vielleicht eine tolle idee für ein geldgeschenk hat.
20.04.2009 08:13
Guten Morgen!

caessy... das mit dem Ü-Ei ist ne tolle Idee. Normalerweise geht das beim öffnen doch nicht kaputt, sonst hol mal 2-3 auf Reserve... hehe. Vor dem schließen kurz die Ränder anwärmen, damit es wieder zuhält.

Elternzeit beantragen? Davon hab ich ja noch nie was gehört.... Mußte ich bei Alina nicht und diesmal hat mir das auch keiner nahe gelegt. Ich denke, das muß man sicher nur tun, wenn man die Zeit aufsplitten will.

Nur noch 3 Tage (mit heute), dann hab ich offiziell Urlaub! Der geht dann in den Mutterschutz über und ich brauch nicht mehr arbeiten!!! Wahnsinn wie die Zeit vergeht!
Vroni
3036 Beiträge
20.04.2009 09:00
Zitat von Chenia:

Zitat von Bibi_1:

MAL NE WICHTIGE FRAGE:

Habe mit Schreck festgestellt, dass ich morgen schon meinen Antrag auf Elternzeit beim Chef abgeben muss - toll das ich gerade Urlaub habe

Bin mir über die Länge aber noch total im unklaren 2 oder 3 Jahre? Das Elterngeld wird ja max 2 Jahre gezahlt, da wären dann 2 besser und das 3. dann später oder gesplittet in Monate??

Habt ihr euren auch schon abgegeben? Wielange habt ihr beantragt und nach welchen Kriterien?


Auszug aus dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit

§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit

(1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes auf den Zeitraum nach Satz 1 angerechnet. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub, werden die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes und die Zeit des Erholungsurlaubs auf den Zweijahreszeitraum nach Satz 1 angerechnet. Die Elternzeit kann auf zwei Zeitabschnitte verteilt werden; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin die Elternzeit zu bescheinigen.


Wieso musst du (d)einen antrag auf elternzeit bei deinem chef schon so früh abgeben?
(Antrag stellt man doch für Elterngeld und nicht für Elternzeit!)

Für mich heißt es da oben , dass ich schriftl., kurz vor Beginn des Mutterschutzes meinem Arbeitgeber bescheid gebe, wie lange ich in Elterzeit gehe. Dafür brauche ich aber keinen Antrag, es reicht doch ein formloses schreiben.

Ich möchte zb für 2 Jahr in elternzeit gehen.

Finanziell bedeutet das für mich ich könnte 10Monate mein Elterngeld normal beziehen (bsp. 700€ pro monat), ich lasse es aber auf 20monate aufsplitten (d.h. durch 2 Teilen 350€ pro Monat)

Genauso hatte ich das auch vor. Hab bis jetzt nichts abgegeben beim Chef, erstmal brauch ich doch eine Bescheinigung für die KK über den vorraussichtlichen ET? Oder wie ist das ?
Chenia
4281 Beiträge
20.04.2009 09:04
Man bekommt nach der 33. woche einen K-Schein vom FA und damit geht man zur Krankenkasse um Mutterschaftsgeld beantragen zu können, das macht dann aber die Krankenkasse . Wichtig ist nur das man diesen K-Schein schnell bei der Krankenkasse abgibt. So hat es mir mein FA erklärt.
Vroni
3036 Beiträge
20.04.2009 09:07
Zitat von Chenia:

Man bekommt nach der 33. woche einen K-Schein vom FA und damit geht man zur Krankenkasse um Mutterschaftsgeld beantragen zu können, das macht dann aber die Krankenkasse . Wichtig ist nur das man diesen K-Schein schnell bei der Krankenkasse abgibt. So hat es mir mein FA erklärt.
Danke für die schnelle Antwort. Dachte schon, ich hab was vergessen...hab Schwangerschaftsdemenz, sagt mein Mann.
Chenia
4281 Beiträge
20.04.2009 09:24
die hab ich auch
redcayenne81
20 Beiträge
20.04.2009 10:37
Huhu, habt ihr manchmal auch das Gefühl, dass der Bauch oder euer Bauchzwerg schon ganz schön nach unten drückt?
xenia06
3834 Beiträge
20.04.2009 10:50
Zitat von redcayenne81:

Huhu, habt ihr manchmal auch das Gefühl, dass der Bauch oder euer Bauchzwerg schon ganz schön nach unten drückt?


ja das habe ich aufn abend immer
aber am schlimmsten ist es momentan bei den rippen
xenia06
3834 Beiträge
20.04.2009 10:52
morgen beginnt mein GVK ich freu mich schon so und mein schatz kommt mit juhu
redcayenne81
20 Beiträge
20.04.2009 11:05
Nach oben hin ist noch alles erträglich, aber du hast recht, bei mir ist es auch eher zum Abend hin.

Unser GVK fängt erst am 08.05. an, aber ist ja auch schon bald...
xenia06
3834 Beiträge
20.04.2009 11:26
Zitat von redcayenne81:

Nach oben hin ist noch alles erträglich, aber du hast recht, bei mir ist es auch eher zum Abend hin.

Unser GVK fängt erst am 08.05. an, aber ist ja auch schon bald...


die würmer merken das man sich am abend entspannen möchte hihi und dann fangen die an ein zu ärgern

ja das stimm is auch bald
am 8.5 bekommen wir unsere neue küche freu

hab heut endlich wieder mein termin beim FA mein schatz und meine kleine kommen auch mit freu mal schauen wie xenia auf das ctg reagiert sie kennt ja sowas gar net
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