Mütter- und Schwangerenforum

januar babys 2009

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Rella
7596 Beiträge
24.08.2009 21:45
Caro
Landeserziehingsgeld gibt es doch nur in Sachsen

Flocke
Ich bin übrigens deiner Meinung und würde wenn Charly den Brei nicht will auch einfach ne Flasche geben.
Lioba
4594 Beiträge
24.08.2009 21:50
in BaWÜ gibts auch ein Landeserziehungsgeld
Aber leider erfüll ich die voraussetzungen nit

Rella
7596 Beiträge
24.08.2009 21:53
Zitat von Prilblume:

@früher und heute
in der heutigen Zeit haben wir mehr Erkenntnise über Babyernährung etc.
Früher war auch nicht immer alles besser.


Meine Meinung nicht nur Babynahrung sondern auch noch viele andere Sachen (Medizin usw)
Rella
7596 Beiträge
24.08.2009 21:55
Zitat von Lioba:

in BaWÜ gibts auch ein Landeserziehungsgeld
Aber leider erfüll ich die voraussetzungen nit


Ahso so Lio was sind denn die Voraussetzungen
Lioba
4594 Beiträge
24.08.2009 21:57
Es gibt sicherlich sachen die früher toll waren keine Frage aber warum besinnt man sich auf den ganzen blöden kram? sowas wie schreien weitet die Lungen und Karottensaft ab der ersten Flasche mit rein könnte noch so viel aufzählen halt mich aber lieber geschlossen
bauchgnom
11688 Beiträge
24.08.2009 21:57
Zitat von Cinderella84:

Zitat von Lioba:

in BaWÜ gibts auch ein Landeserziehungsgeld
Aber leider erfüll ich die voraussetzungen nit


Ahso so Lio was sind denn die Voraussetzungen

du darfst nichts verdienen
es gibt ne einkommensgrenze und meiner meinung nach ist die voll sch****e
bauchgnom
11688 Beiträge
24.08.2009 21:58
Zitat von Lioba:

Es gibt sicherlich sachen die früher toll waren keine Frage aber warum besinnt man sich auf den ganzen blöden kram? sowas wie schreien weitet die Lungen und Karottensaft ab der ersten Flasche mit rein könnte noch so viel aufzählen halt mich aber lieber geschlossen

das hab ich ja noch nie gehört......
Lioba
4594 Beiträge
24.08.2009 21:58
Zitat von Cinderella84:

Zitat von Lioba:

in BaWÜ gibts auch ein Landeserziehungsgeld
Aber leider erfüll ich die voraussetzungen nit


Ahso so Lio was sind denn die Voraussetzungen


Voraussetzungen für den Bezug von Landeserziehungsgeld:

deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder bestimmter mit der EU assoziierter Staaten (zum Beispiel Türkei). Es genügt auch, wenn der Ehegatte oder der andere im gleichen Haushalt lebende Elternteil oder das Kind eine dieser Staatsangehörigkeiten besitzt. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Baden-Württemberg.
Auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg können Grenzgänger aus an Deutschland angrenzenden Staaten, die hier in einem Arbeitsverhältnis stehen, Landeserziehungsgeld erhalten. Das Arbeitsverhältnis aus dieser Beschäftigung muss regelmäßig im Monat 400 Euro übersteigen, es darf keine geringfügige Beschäftigung gemäß § 8 Abs. 1 SGB IV vorliegen. Die Regelung gilt bei einer mehr als geringfügigen Selbstständigkeit entsprechend.
Personensorgerecht für das Kind, mit dem die antragstellende Person in einem gemeinsamen Haushalt lebt und das sie selbst betreut und erzieht,
die Person, die den Antrag stellt, darf keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben. Eine Erwerbstätigkeit bis zu 21 Wochenstunden kann ausgeübt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen oder bei gleichzeitiger Teilerwerbstätigkeit beider Ehegatten/Elternteile sind bis zu 30 Wochenstunden möglich.
Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen

FÜR DISCH MON CHERE
Lioba
4594 Beiträge
24.08.2009 21:59
Zitat von bauchgnom:

Zitat von Lioba:

Es gibt sicherlich sachen die früher toll waren keine Frage aber warum besinnt man sich auf den ganzen blöden kram? sowas wie schreien weitet die Lungen und Karottensaft ab der ersten Flasche mit rein könnte noch so viel aufzählen halt mich aber lieber geschlossen

das hab ich ja noch nie gehört......


da könnt ich dir sachen erzählen carolein
Lioba
4594 Beiträge
24.08.2009 22:00
Das volle Landeserziehungsgeld von 205,00 Euro monatlich, ab dem dritten Kind 240,00 Euro monatlich, wird gezahlt, wenn das Familieneinkommen im Monat durchschnittlich die Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Die Einkommensgrenzen betragen

bei Verheirateten, die nicht dauernd getrennt leben, mit einem Kind 1.380,00 Euro. Diese Einkommensgrenze gilt auch dann, wenn die Eltern in eheähnlicher Gemeinschaft leben. bei Alleinerziehenden mit einem Kind 1.125,00 Euro. Die Einkommensgrenze erhöht sich um jeweils 230,00 Euro für jedes weitere Kind des Berechtigten oder seines von ihm nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder des anderen Elternteils, für das ihm, seinem Ehegatten oder dem anderen im gleichen Haushalt lebenden Elternteil Kindergeld gezahlt wird (oder Kindergeld ohne Anwendung des § 65 Abs. 1 EStG oder des § 4 Abs. 1 BKGG gewährt würde).

Maßgeblich sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Für Geburten und Adoptionen ab dem Jahr 2010 werden die Einkommensgrenzen für Paare auf 1.480,00 Euro und für allein Erziehende auf 1.225,00 Euro angehoben.

bauchgnom
11688 Beiträge
24.08.2009 22:01
Zitat von Lioba:

Zitat von bauchgnom:

Zitat von Lioba:

Es gibt sicherlich sachen die früher toll waren keine Frage aber warum besinnt man sich auf den ganzen blöden kram? sowas wie schreien weitet die Lungen und Karottensaft ab der ersten Flasche mit rein könnte noch so viel aufzählen halt mich aber lieber geschlossen

das hab ich ja noch nie gehört......


da könnt ich dir sachen erzählen carolein

oh ne lass mal sonst träum ich heute wieder so ein mist und laber die nacht müll
Rella
7596 Beiträge
24.08.2009 22:01
Zitat von Lioba:

Zitat von Cinderella84:

Zitat von Lioba:

in BaWÜ gibts auch ein Landeserziehungsgeld
Aber leider erfüll ich die voraussetzungen nit


Ahso so Lio was sind denn die Voraussetzungen


Voraussetzungen für den Bezug von Landeserziehungsgeld:

deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder bestimmter mit der EU assoziierter Staaten (zum Beispiel Türkei). Es genügt auch, wenn der Ehegatte oder der andere im gleichen Haushalt lebende Elternteil oder das Kind eine dieser Staatsangehörigkeiten besitzt. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Baden-Württemberg.
Auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg können Grenzgänger aus an Deutschland angrenzenden Staaten, die hier in einem Arbeitsverhältnis stehen, Landeserziehungsgeld erhalten. Das Arbeitsverhältnis aus dieser Beschäftigung muss regelmäßig im Monat 400 Euro übersteigen, es darf keine geringfügige Beschäftigung gemäß § 8 Abs. 1 SGB IV vorliegen. Die Regelung gilt bei einer mehr als geringfügigen Selbstständigkeit entsprechend.
Personensorgerecht für das Kind, mit dem die antragstellende Person in einem gemeinsamen Haushalt lebt und das sie selbst betreut und erzieht,
die Person, die den Antrag stellt, darf keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben. Eine Erwerbstätigkeit bis zu 21 Wochenstunden kann ausgeübt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen oder bei gleichzeitiger Teilerwerbstätigkeit beider Ehegatten/Elternteile sind bis zu 30 Wochenstunden möglich.
Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen

FÜR DISCH MON CHERE

Danke Schneggsche
Lioba
4594 Beiträge
24.08.2009 22:02
man beachte die anhebung der einkommensgrenze ab 2010 und da sag mal einer wir hätten keine Preissteigerung man wird doch nur verarscht Im Prinzip ist man doppelt gestraft.. wir dürfen am ende des Jahres schön nachblechen ... kurzarbeit und eltergeld unterliegen beide dem progressionsvorbehalt na bravo
Rella
7596 Beiträge
24.08.2009 22:03
Zitat von Lioba:

Es gibt sicherlich sachen die früher toll waren keine Frage aber warum besinnt man sich auf den ganzen blöden kram? sowas wie schreien weitet die Lungen und Karottensaft ab der ersten Flasche mit rein könnte noch so viel aufzählen halt mich aber lieber geschlossen

So sieht es aus und wenn ich diesen früher Satz momentan höre dann bekomm ich echt das große
bauchgnom
11688 Beiträge
24.08.2009 22:03
Zitat von Lioba:

Das volle Landeserziehungsgeld von 205,00 Euro monatlich, ab dem dritten Kind 240,00 Euro monatlich, wird gezahlt, wenn das Familieneinkommen im Monat durchschnittlich die Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Die Einkommensgrenzen betragen

bei Verheirateten, die nicht dauernd getrennt leben, mit einem Kind 1.380,00 Euro. Diese Einkommensgrenze gilt auch dann, wenn die Eltern in eheähnlicher Gemeinschaft leben. bei Alleinerziehenden mit einem Kind 1.125,00 Euro. Die Einkommensgrenze erhöht sich um jeweils 230,00 Euro für jedes weitere Kind des Berechtigten oder seines von ihm nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder des anderen Elternteils, für das ihm, seinem Ehegatten oder dem anderen im gleichen Haushalt lebenden Elternteil Kindergeld gezahlt wird (oder Kindergeld ohne Anwendung des § 65 Abs. 1 EStG oder des § 4 Abs. 1 BKGG gewährt würde).

Maßgeblich sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Für Geburten und Adoptionen ab dem Jahr 2010 werden die Einkommensgrenzen für Paare auf 1.480,00 Euro und für allein Erziehende auf 1.225,00 Euro angehoben.


ich schieb mir jessi wieder rein
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