Mütter- und Schwangerenforum

Hartz 4 . Partner zu Besuch . Anonyme Anzeige

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ANJUKA
23753 Beiträge
28.06.2016 10:31
Zitat von _evedin_:

Zitat von ANJUKA:

Den gleichen Fall hat eine Freundin von mir auch.

ABER er geht arbeiten und beide wohnen nicht zusammen haben aber 2 Kinder zusammen.
Er sollte Unterhalt zahlen, bzw sie sollte UV beantragen. Hat sie aber nicht und er zahlt auch nicht.
Das ist eine Gesetzliche Grauzone die man sich legen kann wie man will.

Ihr seit in einer Beziehung, jedoch getrennte Wohnverhältnisse. In diesem Fall kannst du sagen, das du nur 50% des Leistungsbezuges deiner Tochter in Anspruch nimmst und er, sollte er H4 bekommen, die anderen 50%. somit teilt ihr euch die Unterhaltsversorgung eurer Tochter und schon kann euch das Amt nichts mehr.

In Schränke dürfen sie NICHT wühlen, es sei denn du erlaubst einen Blick hinein. Genauso wie Schlafzimmer.
Du musst sie auch nicht rein lassen, egal ob sie angemeldet erscheinen oder nicht. Wirft aber kein gutes Licht auf dich

Im übrigen darf dein Partner 6 Nächte die Woche bei dir sein. Er muss lediglich nur eine Nacht ausserhalb deiner Wohnung verbringen. Genauso dürfen Zahnbürste, Rasierer etc pp in deinem Haushalt sein. Das kann dir keiner verbieten. Gibt dieses letzlich keinerlei Aufschluß darüber ob er bei dir wohnt.

Ich persönlich finde diese anonyme Anscheisserei zum kotzen.


Er geht arbeiten , hat sie ja geschrieben und sie bekommt Unterhalt von ihm.

aber 6 mal die Woche Übermacht bleiben und das ganzen Monat ? Das glaube ich eher weniger .. Hört sich schon sehr viel an ..

Ich hab es auch nicht geglaubt. Habe es aber selber von ihrem SB gehört.

@TS
Dein Geld wird kommen. Sie müssen erstmal Gründe finden es zu sperren. Und das geht nur nach einer Kontrolle. Keine Angst wird alles gut.
Anonym 189033
18 Beiträge
28.06.2016 10:36
Zitat von ANJUKA:

Zitat von _evedin_:

Zitat von ANJUKA:

Den gleichen Fall hat eine Freundin von mir auch.

ABER er geht arbeiten und beide wohnen nicht zusammen haben aber 2 Kinder zusammen.
Er sollte Unterhalt zahlen, bzw sie sollte UV beantragen. Hat sie aber nicht und er zahlt auch nicht.
Das ist eine Gesetzliche Grauzone die man sich legen kann wie man will.

Ihr seit in einer Beziehung, jedoch getrennte Wohnverhältnisse. In diesem Fall kannst du sagen, das du nur 50% des Leistungsbezuges deiner Tochter in Anspruch nimmst und er, sollte er H4 bekommen, die anderen 50%. somit teilt ihr euch die Unterhaltsversorgung eurer Tochter und schon kann euch das Amt nichts mehr.

In Schränke dürfen sie NICHT wühlen, es sei denn du erlaubst einen Blick hinein. Genauso wie Schlafzimmer.
Du musst sie auch nicht rein lassen, egal ob sie angemeldet erscheinen oder nicht. Wirft aber kein gutes Licht auf dich

Im übrigen darf dein Partner 6 Nächte die Woche bei dir sein. Er muss lediglich nur eine Nacht ausserhalb deiner Wohnung verbringen. Genauso dürfen Zahnbürste, Rasierer etc pp in deinem Haushalt sein. Das kann dir keiner verbieten. Gibt dieses letzlich keinerlei Aufschluß darüber ob er bei dir wohnt.

Ich persönlich finde diese anonyme Anscheisserei zum kotzen.


Er geht arbeiten , hat sie ja geschrieben und sie bekommt Unterhalt von ihm.

aber 6 mal die Woche Übermacht bleiben und das ganzen Monat ? Das glaube ich eher weniger .. Hört sich schon sehr viel an ..

Ich hab es auch nicht geglaubt. Habe es aber selber von ihrem SB gehört.

@TS
Dein Geld wird kommen. Sie müssen erstmal Gründe finden es zu sperren. Und das geht nur nach einer Kontrolle. Keine Angst wird alles gut.


Ja aber ganz ehrlich . Sie haben sich ja telefonisch angemeldet. In anderen Fällen hätte man dann doch soweiso die Gelegenheit gehabt alles verschwinden zu lassen. Dass trifft bei mir jetzt nicht zu
Katimini
3633 Beiträge
28.06.2016 10:44
Wie hier so manche gleich wieder auf die ts los geht ist mir ein Rätsel . Nur weil ihr so etwas nicht selber so machen würdet verurteilt man doch niemanden der es so handhabt !
Ich finde es völlig legitim das die beiden noch nicht zusammen wohnen und das er sie oft besucht ist auch völlig ok ! Das Amt wird dir nichts anhaben . Er müsste schon sehr ersichtlich bei dir leben um das die rechtlich etwas übernehmen können .
Ich selber habe mit meinem Mann die ersten 2! Jahre so verbracht . Ich habe meinen Sohn aus erster Beziehung bei mir gehabt und hätte ihm nie zugemutet direkt mit meinem neuen Partner zusammen zu leben . Da ich zu dem Zeitpunkt ebenfalls ergänzend alg2 bekam ( zwar nur 199€ , dennoch Harz ) war ich also in der selben Situation . Ein gemeinsames Kind haben wir allerdings auch noch nicht .
Erst als ich mir sicher war das alles passt , mein Sohn von ihm genau so behandelt wird wie ich es von meinem Partner verlange haben wir und eine gemeinsame Wohnung genommen und dann später ein Haus gekauft .

Konstruktive Kritik find ich gut , die Untertöne die man hier mehrfach nicht überlesen kann gehören nicht hier her !
Meine Meinung !

Liebe ts , mach dich bitte nicht verrückt . Das Amt kann dir gar nichts und bleib bei deiner Einstellung . Zieh mit ihm zusammen wenn du meinst es ist richtig . Die Leute reden eh immer , ganz egal was du tust .
Alli
593 Beiträge
28.06.2016 10:47
Zitat von Anonym 189033:

Zitat von Rudelmutter90:

Zitat von Anonym 189033:

Zitat von Rudelmutter90:

So einen Fall hatte eine flüchtige Bekannte.

Ich kann deine Angst verstehen, allerdings können und dürfen Sie dir nicht einfach so die Leistung entziehen.
Ich würde es ganz einfach schildern, dass dein Freund fast täglich zu Besuch erscheint, da ihr eine gemeinsame Tochter habt.
Er schläft, wenn es hoch kommt , mal am Wochenende bei Euch, ist bei ihm arbeitsabhängig.

Wie gesagt, ich kann deine Angst verstehen, aber einfach mal Geld bzw Leistungen einziehen dürfen Sie nicht.

Wenn Du keine Kleidung da hast und nichts von deinem Freund rum steht, ist das schon mal der erste Beweis.
Schränke durchwühlen dürfen Sie nicht!

Nur, mit Einverständnis, in die Zimmer gucken.


Also dürfen sie nur in den Schrank gucken aber nix anfassen ?
Was ist wenn sie uns beobachtet haben Fotos gemacht haben ect ? Aber ich darf doch wohl Besuch bekommen und mit meinem Partner was unternehmen


Dazu fällt mir tatsächlich gerade nur eines ein --->

Wie es schon erwähnt wurde, warum zieht ihr nicht zusammen, wenn ihr Euch sowie so täglich seht?

Geht es dir wirklich nur darum, dass sein Geld angerechnet wird und Du weniger Leistung bekommst?
Denn 9 Monate Schwangerschaft plus 8 Monate Alter deines Kindes, ist lange, ich finde, da kann man dann auch schon zusammen ziehen - ist ja nicht so, als wärt ihr ers seit 2 Monaten ein Paar?!


Ich sage nochmal - muss man sofort mit seinem Partner zusammen ziehen ???? Bestimmt nicht. Wir wollten es langsam angehen lassen. Ausserdem bezahlt er hier überhaupt nix. Er isst nichtmal hier da er Meisten bei seiner Mutter isst bevor er nach hier kommt.

Kann doch nicht sein dass ich direkt mit meinem Partner zusammen ziehen muss , nur damit ich keine Probleme bekomme. Und schlafen tut er total selten hier weil meine grosse Tochter meistens bei mir im Bett mit schläft. Er schläft höchstes mal hier wenn meine Tochter bei ihrem Vater ist


Nein, das muss man nicht. Aber du bekommst sicherlich einen Mehrbedarf für Alleinerziehung, oder?
Alli
593 Beiträge
28.06.2016 10:51
Zitat von Anonym 189033:

Wie gesagt ich hab nur angst dass ich ne anzeige bekomme eventuell noch Geld nachzahleb muss und wenn es hart kommt kann ich mich wahrscheinlich dann noch setzten gehen. Wenn die mir ankommenden Donnerstag mein Geld nicht überweisen stehe ich da


Da die Verarbeitung bereits war, kann das Geld gar nicht mehr gestoppt werden. Vermutlich würdest du, sollte ein begründeter Sachverhalt vorliegen, erstmal dazu angehört.
Nach 1 1/2 Jahren würde ich persönlich dennoch die ganze Situation mal überdenken, dann machst du dich auch nicht angreifbar. Schön ist es nicht, immer auf der Hut zu sein und ständig auf der gepackten Kulturtasche zu sitzen
Marf
28745 Beiträge
28.06.2016 10:53
Ich finde auch das sich kein Amt einmischen darf.Oder zu etwas zwingen.Doch nach dem Rechten sehen,dass sollen sie!
Hier sehe ich diese Anzeige langsam als berechtigt an .Die TS reagiert total panisch,übertrieben....naja,2x die Woche oder 3x,ich glaub das es mehr war,das er dort ein und aus geht.Ansonsten braucht man ja kein schlechtes Gewissen haben oder gleich an den Knast denken,nicht wahr?! Und ....die Nachbarn zeigen sicherlich niemanden an nur weil es ihnen langweilig ist.
....wie ich schon schrieb,klare Verhältnisse - und man hat seine Ruhe.Muss sich nicht rechtfertigen oder sich ängstigen.
Naala
295 Beiträge
28.06.2016 10:56
Wenn das alles so wäre wie du schreibst...tut mir leid,aber dann reagiert man nicht so über.

Wem möchtest du denn erzählen,dass er selten oder nie bei dir isst oder nie etwas einkauft?

ALGII ist eine vorübergehende Sicherung des Lebensunterhalts,nicht mehr und nicht weniger.
cooky
12570 Beiträge
28.06.2016 10:57
Ich versteh die Vorwürfe an die TE nicht. Sie schrieb was von “wenn es hoch kommt“ zwei Nächte. Das können dann auch mal keine gemeinsamen Übernachtungen sein. Und selbst wenn, Besuch (und wenn es sogar zwei Nächte in der Woche wären) ist erlaubt, Zusammenziehenzwang ist Quatsch.
Wenn für die beiden dieses Modell gut funktioniert im Zusammenleben
Rudelmutter90
154 Beiträge
28.06.2016 10:58
Zitat von Marf:

Ich finde auch das sich kein Amt einmischen darf.Oder zu etwas zwingen.Doch nach dem Rechten sehen,dass sollen sie!
Hier sehe ich diese Anzeige langsam als berechtigt an .Die TS reagiert total panisch,übertrieben....naja,2x die Woche oder 3x, ich glaub das es mehr war,das er dort ein und aus geht.Ansonsten braucht man ja kein schlechtes Gewissen haben oder gleich an den Knast denken,nicht wahr?! Und ....die Nachbarn zeigen sicherlich niemanden an nur weil es ihnen langweilig ist.
....wie ich schon schrieb,klare Verhältnisse - und man hat seine Ruhe.Muss sich nicht rechtfertigen oder sich ängstigen.


Genau DAS gibt mir nämlich auch zu denken.

Wie kann man direkt an das Gefängnis denken? Selbst eine Anzeige würde man nicht erhalten, wegen Betruges - die TS stapft gerade selber von ein Fettnäpfchen in das nächste.

Genau aus diesem panischen, aufgedrehten "Oh Gott, die könnten uns jetzt erwischen, was passiert dann bloß 1,5 Jahre rückwirkend....." heraus, verrät man sich.

Ich will die TS nicht beschuldigen, ABER es fällt doch auf.

Warum also ein schlechtes Gewissen haben?
cooky
12570 Beiträge
28.06.2016 11:02
Zitat von Marf:

Ich finde auch das sich kein Amt einmischen darf.Oder zu etwas zwingen.Doch nach dem Rechten sehen,dass sollen sie!
Hier sehe ich diese Anzeige langsam als berechtigt an .Die TS reagiert total panisch,übertrieben....naja,2x die Woche oder 3x,ich glaub das es mehr war,das er dort ein und aus geht.Ansonsten braucht man ja kein schlechtes Gewissen haben oder gleich an den Knast denken,nicht wahr?! Und ....die Nachbarn zeigen sicherlich niemanden an nur weil es ihnen langweilig ist.
....wie ich schon schrieb,klare Verhältnisse - und man hat seine Ruhe.Muss sich nicht rechtfertigen oder sich ängstigen.


Joa dein zweiter Absatz ist nochmal eine andere Kiste.
Wenn es so ist wie geäußert wieso dann so eine Panik?
Aber vielleicht ist das bei manchen Leuten einfach die normale Reaktion? Da fälle ich kein Urteil.
28.06.2016 11:05
Zitat von Anonym 189033:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Das Amt darf nicht über dein Privatleben entscheiden. Wenn ihr nicht zusammenziehen wollt (und das ist euer gutes Recht, es gibt Paare, die kommen nur miteinander aus, wenn jeder in seinem Reich bleibt) dann können sie euch auch nicht zwingen. Ich erlebe das auf meiner Arbeit immer wieder, dass das Amt zur Kontrolle kommt, und dann meint, man müsse das Paar "zwingen" (Nämlich einschüchtern) zum Zusammenziehen. Das dürfen sie nicht.
Es darf dich besuchen kommen, wer immer will. UNd es darf auch jemand bei dir schlafen. ihr habt ein gemeinsames Kind, das verstärkt das nochmal. Ich hasse das, wenn die so drauf sind.
Ich, als Familienhelfer, gehe dann gern zum Amt und fordere mir die Beweise ein, dass die junge Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Ich will sehen, woran sie das fest machen. Meist können sie das nicht und die Sanktion ist vom Tisch. Denn ich lege dann die Meldebescheinigung des jungen Mannes, den Mietvertrag des jungen Mannes usw. auf den Tisch und frage sie, wie er da LEBEN kann, wenn er doch seinen eigenen Hausstand hat.

Wenn sie dir das vorwerfen, sind sie auch in der Beweispflicht. Wenn eine Nachbarin meint, er lebe aber dort und du sagst das Gegenteil, dann ist das Aussage gegen Aussage und beweist gar nichts. Lass dich nicht einschüchtern.

LG Zaubi


Wenn du d8xh ja damit auskennst .... Wenn ich eine Anzeige bekommen SOLLTE kann es da passieren dass ich wegen den betrug ins Gefängnissen komme ???? Oder was kann im schlimmsten Fall passieren ?


Nö. Wenn es zur Verurteilung kommt.... Wenn..... Dann werden dir Leistungen gestrichen, du wirst etwas zurückzahlen müssen und eine Geldstrafe erhalten, die man aber in Raten zahlen kann.
Nur wenn du alles ignorierst und doch tot stellst, kommt es zum Haftbefehl. Aber das dauert ewig.
Letztlich wird aber nichts von dem passieren, denn sie müssen dir den sozialbetrug erstmal beweisen.
MiramitLionel
7484 Beiträge
28.06.2016 11:19
Mich schockiert etwas, wie viele darauf plädieren, dass die Ts mit ihrem Freund zusammenzieht, obwohl sie das gar nicht will. Keiner von uns weiß doch, wie es um die beiden steht, kennt die Charaktere hinter dem verfassten Post. Vllt braucht einfach jeder von ihnen ein wenig Freiraum und deswegen hat jeder seine eigene Wohnung. Deswegen sind sie nicht weniger Familie, als Menschen, die zusammen wohnen.
Und im Internet kursieren so viele Horrorstories, klar kriegt sie da vllt Angst, ihr passiert was, sie ist wohl einfach gerade etwas emotional.
Nach eineinhalb Jahren und einem gemeinsamen Kind MUSS man doch nicht direkt zusammen leben, das soll doch bitte jeder so gestalten, wie er möchte Manche Meinungen kann ich wirklich nicht nachvollziehen. Zweimal in der Woche bedeutet doch nicht, er hat seinen Lebensmittelpunkt bei der Ts

Wir haben hier eine ähnliche Ausgangslage, leben nicht zusammen, haben aber auch kein gemeinsames Kind und fühlen uns dennoch als Familie. Jeder braucht hier mal einen Abend nur für sich, und mein Freund geht auch mal am Wochenende weg und schläft dann bei sich in der Wohnung. Alles nicht verwerflich. Wobei ich behaupte, man sieht, dass hier nicht noch jemand mit in der Wohnung lebt.
28.06.2016 11:36
Es ist doch völlig normal dass er jeden Tag vorbei kommt und das irgendwie sein Lebensmittelpaket da ist wo seine Tochter ist.äda steigt dass er sich kümmern möchte und es auch tut.
und deswegen lebt man ja noch nicht zusammen oder ist bereit zusammen z Leben.

Also ich finde jetzt auch nicht verwerflich was ihr tut, solange es die Gründe sind die du angibst. Ich hätte auch Angst wen das Amt deswegen kommt, aber wie schon gesagt wurde, sie dürfen nichts durchsuchen.
Wenn sie nichts sehen, gibt es keine Beweise.
Und dass er sein Kind jeden Tag besucht ist doch was tolles.

selbst wenn er zweimal die Woche bei dir im Bett pennt...

28.06.2016 11:41
Zitat von Naala:

Wenn das alles so wäre wie du schreibst...tut mir leid,aber dann reagiert man nicht so über.

Wem möchtest du denn erzählen,dass er selten oder nie bei dir isst oder nie etwas einkauft?

ALGII ist eine vorübergehende Sicherung des Lebensunterhalts,nicht mehr und nicht weniger.


Mag vielleicht für manche nicht nachvollziehbar sein aber wie hier das Amt vor der Tür stand, angemeldet, nachdem ich ein Baby bekommen habe, habe ich auch extreme Panik geschoben. Wieso die nun kommen, was ich gemacht habe, was wenn denen was nicht gefällt... Also so unnormal finde ich das nicht dass man Panik schiebt
Rudelmutter90
154 Beiträge
28.06.2016 11:43
Zitat von PasDeNom:

Zitat von Naala:

Wenn das alles so wäre wie du schreibst...tut mir leid,aber dann reagiert man nicht so über.

Wem möchtest du denn erzählen,dass er selten oder nie bei dir isst oder nie etwas einkauft?

ALGII ist eine vorübergehende Sicherung des Lebensunterhalts,nicht mehr und nicht weniger.


Mag vielleicht für manche nicht nachvollziehbar sein aber wie hier das Amt vor der Tür stand, angemeldet, nachdem ich ein Baby bekommen habe, habe ich auch extreme Panik geschoben. Wieso die nun kommen, was ich gemacht habe, was wenn denen was nicht gefällt... Also so unnormal finde ich das nicht dass man Panik schiebt


Aber wie kann man denn bitte an Gefängnis denken?

Ich denke doch ohne Grund nicht an solche Optionen?!

Und die vom Amt sind auch nur Menschen, solange man vernünftig redet und erläutert stellt nichts ein Problem dar.
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