Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld auf ein oder zwei Jahre aufteilen?

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21.05.2013 12:15
Achso dann habe ich steuerlich die gleichen Abzüge egal ob ich das Elterngeld in einem Jahr oder auf zwei Jahre nehme.

Ich dachte dass man evtl. mehr Abzüge hätte, da dass Elterngeld, dann auf meinem seinen Lohn mit angerechnet wird.
Oh ist das alles kompliziert.

Ok das heißt dann dass ich mein Urlaub nach der Elternzeit nehmen kann und dieser nicht verfällt?

21.05.2013 12:17
@drachenmama1984

dir wurde es also doch angerechnet?
Ich habe das Gefühl von den Behörden kann keiner einem richtig Auskunft geben.
-Brünni88
23365 Beiträge
21.05.2013 12:20
Zitat von Mami26:

Achso dann habe ich steuerlich die gleichen Abzüge egal ob ich das Elterngeld in einem Jahr oder auf zwei Jahre nehme.

Ich dachte dass man evtl. mehr Abzüge hätte, da dass Elterngeld, dann auf meinem seinen Lohn mit angerechnet wird.
Oh ist das alles kompliziert.

Ok das heißt dann dass ich mein Urlaub nach der Elternzeit nehmen kann und dieser nicht verfällt?


zum fettgeschrieben ja.

bei dem anderen googlest du am besten mal "progressionsvorbehalt beim elterngeld"

das ist nicht so einfach zu erklären. ich hab bei der lohnsteuerabrechung 400 euro zurück bekommen, andere bezahlen 800 euro nach. das richtet sich individuell nach einkommen, steuerfreibeträgen etc...
drachenmama1984
2433 Beiträge
21.05.2013 12:23
Zitat von Mami26:

@drachenmama1984

dir wurde es also doch angerechnet?
Ich habe das Gefühl von den Behörden kann keiner einem richtig Auskunft geben.

Ja, mir wurde es angerechnet und ich hab dann anstatt knapp 300 euro nur noch 120 bekommen. Deshalb hab ich es mir dann bei den anderen auf 1 Jahr auszahlen lassen und auch unser Steuerberater meinte, dass das sinnvoller sei, weil du dann eben nach einem Jahr beruflich wieder machen kannst was du möchtest
drachenmama1984
2433 Beiträge
21.05.2013 12:25
Zitat von -Brünni88:

Zitat von Mami26:

Achso dann habe ich steuerlich die gleichen Abzüge egal ob ich das Elterngeld in einem Jahr oder auf zwei Jahre nehme.

Ich dachte dass man evtl. mehr Abzüge hätte, da dass Elterngeld, dann auf meinem seinen Lohn mit angerechnet wird.
Oh ist das alles kompliziert.

Ok das heißt dann dass ich mein Urlaub nach der Elternzeit nehmen kann und dieser nicht verfällt?


zum fettgeschrieben ja.

bei dem anderen googlest du am besten mal "progressionsvorbehalt beim elterngeld"

das ist nicht so einfach zu erklären. ich hab bei der lohnsteuerabrechung 400 euro zurück bekommen, andere bezahlen 800 euro nach. das richtet sich individuell nach einkommen, steuerfreibeträgen etc...


Genau!!! Wir haben 1000 Euro beim ersten nachzahlen müssen und da gibt es ein ,,Faustregel,, vom Steuerberater, die besagt, dass meistens 10 % des ausgezahlten Elterngeldes bei der Einkommensteuererklärung zurückgefordert werden. Bin gespannt ob ich beim 2. auch nachzahlen muss (die ist gerade beim Finanzamt, hab noch keinen Bescheid) weil ich da lediglich die 300 Euro bekommen hab.
-Brünni88
23365 Beiträge
21.05.2013 12:30
Zitat von drachenmama1984:

Zitat von -Brünni88:

Zitat von Mami26:

Achso dann habe ich steuerlich die gleichen Abzüge egal ob ich das Elterngeld in einem Jahr oder auf zwei Jahre nehme.

Ich dachte dass man evtl. mehr Abzüge hätte, da dass Elterngeld, dann auf meinem seinen Lohn mit angerechnet wird.
Oh ist das alles kompliziert.

Ok das heißt dann dass ich mein Urlaub nach der Elternzeit nehmen kann und dieser nicht verfällt?


zum fettgeschrieben ja.

bei dem anderen googlest du am besten mal "progressionsvorbehalt beim elterngeld"

das ist nicht so einfach zu erklären. ich hab bei der lohnsteuerabrechung 400 euro zurück bekommen, andere bezahlen 800 euro nach. das richtet sich individuell nach einkommen, steuerfreibeträgen etc...


Genau!!! Wir haben 1000 Euro beim ersten nachzahlen müssen und da gibt es ein ,,Faustregel,, vom Steuerberater, die besagt, dass meistens 10 % des ausgezahlten Elterngeldes bei der Einkommensteuererklärung zurückgefordert werden. Bin gespannt ob ich beim 2. auch nachzahlen muss (die ist gerade beim Finanzamt, hab noch keinen Bescheid) weil ich da lediglich die 300 Euro bekommen hab.


Ich hatte den kinderfreibetrag an steuern zurückbekommen. bin aber auch nicht verheiratet.
21.05.2013 12:34
Wenn man mit den Steuerklassen trickst, kann es passieren, dass man zurückzahlen muss... wenn man das allerdings bleiben lässt und dafür u.U. pro Monat weniger in angriff nimmt, dürfte man nicht nachzahlen müssen...

wegen dem anrechnen drachenmama: hast du mehr als die 30 stunden gearbeitet? Sonst hätte an sich nichts angerechnet werden dürfen... denn strenggenommen könnte man im 2. jahr sich auch den komplett ausstehenden rest auf einmal auszahlen lassen...
drachenmama1984
2433 Beiträge
21.05.2013 13:16
Zitat von Viala:

Wenn man mit den Steuerklassen trickst, kann es passieren, dass man zurückzahlen muss... wenn man das allerdings bleiben lässt und dafür u.U. pro Monat weniger in angriff nimmt, dürfte man nicht nachzahlen müssen...

wegen dem anrechnen drachenmama: hast du mehr als die 30 stunden gearbeitet? Sonst hätte an sich nichts angerechnet werden dürfen... denn strenggenommen könnte man im 2. jahr sich auch den komplett ausstehenden rest auf einmal auszahlen lassen...

Wir haben mit den Steuerklassen nix gemacht, sind normal 3/5 weil mein Mann von hausaus mehr verdient wie ich und wir mussten so viel nachzahlen.

nein, hab ich nicht, ich habe auf 300 Euro gearbeitet, also ca. 25-28 Std. die Woche.
drachenmama1984
2433 Beiträge
21.05.2013 13:17
Zitat von drachenmama1984:

Zitat von Viala:

Wenn man mit den Steuerklassen trickst, kann es passieren, dass man zurückzahlen muss... wenn man das allerdings bleiben lässt und dafür u.U. pro Monat weniger in angriff nimmt, dürfte man nicht nachzahlen müssen...

wegen dem anrechnen drachenmama: hast du mehr als die 30 stunden gearbeitet? Sonst hätte an sich nichts angerechnet werden dürfen... denn strenggenommen könnte man im 2. jahr sich auch den komplett ausstehenden rest auf einmal auszahlen lassen...

Wir haben mit den Steuerklassen nix gemacht, sind normal 3/5 weil mein Mann von hausaus mehr verdient wie ich und wir mussten so viel nachzahlen.

nein, hab ich nicht, ich habe auf 300 Euro gearbeitet, also ca. 25-28 Std. die Woche.

sorry, nicht die woche, im Monat meinte ich.
-Brünni88
23365 Beiträge
21.05.2013 13:18
Zitat von drachenmama1984:

Zitat von drachenmama1984:

Zitat von Viala:

Wenn man mit den Steuerklassen trickst, kann es passieren, dass man zurückzahlen muss... wenn man das allerdings bleiben lässt und dafür u.U. pro Monat weniger in angriff nimmt, dürfte man nicht nachzahlen müssen...

wegen dem anrechnen drachenmama: hast du mehr als die 30 stunden gearbeitet? Sonst hätte an sich nichts angerechnet werden dürfen... denn strenggenommen könnte man im 2. jahr sich auch den komplett ausstehenden rest auf einmal auszahlen lassen...

Wir haben mit den Steuerklassen nix gemacht, sind normal 3/5 weil mein Mann von hausaus mehr verdient wie ich und wir mussten so viel nachzahlen.

nein, hab ich nicht, ich habe auf 300 Euro gearbeitet, also ca. 25-28 Std. die Woche.

sorry, nicht die woche, im Monat meinte ich.

ich wollte schon gerade fragten was das für ein hungerlohn war
drachenmama1984
2433 Beiträge
21.05.2013 13:21
Zitat von -Brünni88:

Zitat von drachenmama1984:

Zitat von drachenmama1984:

Zitat von Viala:

Wenn man mit den Steuerklassen trickst, kann es passieren, dass man zurückzahlen muss... wenn man das allerdings bleiben lässt und dafür u.U. pro Monat weniger in angriff nimmt, dürfte man nicht nachzahlen müssen...

wegen dem anrechnen drachenmama: hast du mehr als die 30 stunden gearbeitet? Sonst hätte an sich nichts angerechnet werden dürfen... denn strenggenommen könnte man im 2. jahr sich auch den komplett ausstehenden rest auf einmal auszahlen lassen...

Wir haben mit den Steuerklassen nix gemacht, sind normal 3/5 weil mein Mann von hausaus mehr verdient wie ich und wir mussten so viel nachzahlen.

nein, hab ich nicht, ich habe auf 300 Euro gearbeitet, also ca. 25-28 Std. die Woche.

sorry, nicht die woche, im Monat meinte ich.

ich wollte schon gerade fragten was das für ein hungerlohn war

ohhhh jaaaaaaaaaaaa, damit hättest aber absolut recht!
Marja
6987 Beiträge
21.05.2013 21:37
Zitat von drachenmama1984:

Zitat von Mami26:

@drachenmama1984

dir wurde es also doch angerechnet?
Ich habe das Gefühl von den Behörden kann keiner einem richtig Auskunft geben.

Ja, mir wurde es angerechnet und ich hab dann anstatt knapp 300 euro nur noch 120 bekommen. Deshalb hab ich es mir dann bei den anderen auf 1 Jahr auszahlen lassen und auch unser Steuerberater meinte, dass das sinnvoller sei, weil du dann eben nach einem Jahr beruflich wieder machen kannst was du möchtest


Da kann aber irgendetwas nicht stimmen.
Um auf "knapp" 300 EUR bei einem 2-jährigen Zahlungszeitraum zu kommen, hättest Du vorher knapp 900 EUR verdient.

67% von 900 =603 EUR geteilt durch 2 = knapp über 300 EUR.

Wenn Du dann also 300 EUR dazu verdienst, errechnet sich das neue Elterngeld mit der Differenz aus neuem und altem Lohn. Also 900-300=600
67% von 600 EUR = 402,- EUR Elterngeld. (geteilt durch 2 sind das immer noch 201 EUR und keine 120 EUR.)

Wenn Du von Anfang an den Mindestsatz von 300 EUR bekommen hast, dann hättest Du ja von Beginn an max. 150 EUR ausbezahlt bekommen.


Was immer da angerechnet worden ist. Das Gehalt wird im zweiten Jahr nicht mehr auf das Elterngeld angerechnet. Die Ansprüche auf das Geld entstehen im ersten Jahr!!
Man kann auch auf zwei Jahre splitten und sich dann doch nach einem Jahr den Rest ausbezahlen lassen. Oder nach 1,5 Jahren.. wie auch immer man das regelt.. der Anspruch entsteht im ersten Jahr!

drachenmama1984
2433 Beiträge
22.05.2013 11:43
Gut, dass andere es immer beser wissen, wie es bei einem ist!
Ich hatte Einspruch eingelegt und war sogar bei denen und es war nunmal so.
Wenn es bei anderen anders war, freut es mich für diejenige! Bei mir war es nicht so.
Marja
6987 Beiträge
22.05.2013 20:21
Zitat von drachenmama1984:

Gut, dass andere es immer beser wissen, wie es bei einem ist!
Ich hatte Einspruch eingelegt und war sogar bei denen und es war nunmal so.
Wenn es bei anderen anders war, freut es mich für diejenige! Bei mir war es nicht so.


Hat ja nichts mit Besser-wissen zu tun. Ich habe mir die Sätze und Berechnungsgrundlagen ja nicht ausgedacht.
Das sind ja Fakten, die sich problemlos belegen lassen. Find's nicht nachvollziehbar, wie man sich dann mit einem "ist halt so... " nach Hause schicke lassen kann. Denen ich hätte ich den Elterngeldratgeber auf den Tisch gelegt, die Gesetztestexte ausgedruckt und denen das anschliessend auch noch vorgerechnet, wenn es hätte sein müssen.... so lange, bis mir jemand erklärt hätte, was mir da abgezogen wird, warum wieviel und wie sich das errechnet.
drachenmama1984
2433 Beiträge
25.05.2013 09:46
Zitat von Marja:

Zitat von drachenmama1984:

Gut, dass andere es immer beser wissen, wie es bei einem ist!
Ich hatte Einspruch eingelegt und war sogar bei denen und es war nunmal so.
Wenn es bei anderen anders war, freut es mich für diejenige! Bei mir war es nicht so.


Hat ja nichts mit Besser-wissen zu tun. Ich habe mir die Sätze und Berechnungsgrundlagen ja nicht ausgedacht.
Das sind ja Fakten, die sich problemlos belegen lassen. Find's nicht nachvollziehbar, wie man sich dann mit einem "ist halt so... " nach Hause schicke lassen kann. Denen ich hätte ich den Elterngeldratgeber auf den Tisch gelegt, die Gesetztestexte ausgedruckt und denen das anschliessend auch noch vorgerechnet, wenn es hätte sein müssen.... so lange, bis mir jemand erklärt hätte, was mir da abgezogen wird, warum wieviel und wie sich das errechnet.


Ja, genau, weil ich das ja NICHT getan hab!! Hast schon Recht und mein Steuerberater ist auch ein Idiot, alles klar! Komisch, dass es mehreren schon so ergangen ist.
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