Elterngeld auf ein oder zwei Jahre aufteilen?
20.05.2013 19:05
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage.
Ab wann lohnt es sich das Elterngeld auf zwei Jahre zu splitten?
Oder ist es besser es in einem Jahr zu nehmen?
Wir verstehen die steuerlichen Vor-und Nachteile nicht.
Und dann habe ich noch eine Frage zu meinem Urlaubsanspruch.
Ich habe eine BV und Urlaub und Überstunden noch übrig.
Mein Arbeitgeber meinte, dass sie mir meinen Urlaub und die Überstunden nicht ausbezahlen können.
Ich habe gelesen, dass dieser nun ab er Elternzeit um 1/12 gekürzt wird? Habt ihr das auch schonmal gehört?
Dann bleibt ja nichts mehr übrig, wenn ich wieder zurück komme
Hoffe ihr habt einen Rat für mich.
Grüße
ich habe eine Frage.
Ab wann lohnt es sich das Elterngeld auf zwei Jahre zu splitten?
Oder ist es besser es in einem Jahr zu nehmen?
Wir verstehen die steuerlichen Vor-und Nachteile nicht.
Und dann habe ich noch eine Frage zu meinem Urlaubsanspruch.
Ich habe eine BV und Urlaub und Überstunden noch übrig.
Mein Arbeitgeber meinte, dass sie mir meinen Urlaub und die Überstunden nicht ausbezahlen können.
Ich habe gelesen, dass dieser nun ab er Elternzeit um 1/12 gekürzt wird? Habt ihr das auch schonmal gehört?
Dann bleibt ja nichts mehr übrig, wenn ich wieder zurück komme
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Hoffe ihr habt einen Rat für mich.
Grüße
20.05.2013 19:25
Hallo also wir haben uns das Elterngeld auf zwei Jahre einteilen lassen.
Ich find es Mus sich halt lohnen. Wenn ich zb nur 300 Euro Elterngeld bekommen würden ,würde ich nur ein Jahr nehmen.
Wie es mit Überstunden und Urlaub ist kann ich dir nicht sagen. Ich hab meine Überstunden ausbezahlt bekommen. Und da ich wusste das meine Chefin mich ab dem 6. Monat in berufverbot schickte,hab ich meinen Urlaub davor genommen
Ich find es Mus sich halt lohnen. Wenn ich zb nur 300 Euro Elterngeld bekommen würden ,würde ich nur ein Jahr nehmen.
Wie es mit Überstunden und Urlaub ist kann ich dir nicht sagen. Ich hab meine Überstunden ausbezahlt bekommen. Und da ich wusste das meine Chefin mich ab dem 6. Monat in berufverbot schickte,hab ich meinen Urlaub davor genommen
20.05.2013 19:31
Also er MUSS dir den Urlaub ausbezahlen! Wie das mit den Überstunden ist weiß ich nicht.
Ich habe damals n Antrag gestellt das mein Urlaub mit ins übernächste Jahr genommen werden konnte. War auch problemlos.
Ansonsten erkundige dich bei ner Gewerkschaft? In welcher Branche bist du?
Ich habe damals n Antrag gestellt das mein Urlaub mit ins übernächste Jahr genommen werden konnte. War auch problemlos.
Ansonsten erkundige dich bei ner Gewerkschaft? In welcher Branche bist du?
20.05.2013 19:32
ob man das elterngeld teilt kommt auch ein bischen darauf an, wielang man zuhause bleiben will.
wenn feststeht, dass man nach 1 jahr wieder arbeiten geht dann reicht das auszahlen auf 12 monate.
wenn man aber länger zuhause bleibt, dann ist es schon komfortabel wenn man 24 monate ausgezahlt bekommt. so hat man länger was davon und steht nicht plötzlich mit nur 1 gehalt da
wenn feststeht, dass man nach 1 jahr wieder arbeiten geht dann reicht das auszahlen auf 12 monate.
wenn man aber länger zuhause bleibt, dann ist es schon komfortabel wenn man 24 monate ausgezahlt bekommt. so hat man länger was davon und steht nicht plötzlich mit nur 1 gehalt da
20.05.2013 19:37
also komt drauf an was du verdienst habs mir auf 2 Jahre aufgeteilt naja bleibt nicht viel muss aber jeder selber wissen wie der Partner hald verdient?
also wa auch im BV und hatte noch Urlaub , laut Gesetz steht dir im BV der gesamte Urlaub zu genau so als wen du arbeiten würdest, wen du im Mutterschutz bist steht Dir ja auch der Urlaub zu.
Mein Chef hat auch gezigt aber er musste es mir ja ausbezahlen da kommt er nicht drum rum!! du kanst dir den Urlaub gesamt aufheben ja wen du nach der Elternzeit wider bei ihm anfängst dan kanst du den da nemen da geht auch!!
also wa auch im BV und hatte noch Urlaub , laut Gesetz steht dir im BV der gesamte Urlaub zu genau so als wen du arbeiten würdest, wen du im Mutterschutz bist steht Dir ja auch der Urlaub zu.
Mein Chef hat auch gezigt aber er musste es mir ja ausbezahlen da kommt er nicht drum rum!! du kanst dir den Urlaub gesamt aufheben ja wen du nach der Elternzeit wider bei ihm anfängst dan kanst du den da nemen da geht auch!!
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20.05.2013 19:39
Also einen Anspruch dass der Resturlaub dir ausbezahlt wird hast du nur, wenn du nach der Elternzeit dort keine Beschäftigung mehr aufnimmst. Dann muss AM ENDE der Elternzeit der Urlaub ausbezahlt werden.
20.05.2013 19:40
bei mir hatten sie vergessen den urlaub asuzubezahlen und deswegen hatte ich letztes jahr statt meiner 3 wochen gleich mal 7 wochen in 6 monaten arbeitszeit
fand ich nicht schlimm, so hatte ich mehr zeit für meine jana.
das elterngeld hab ich beim 1. kind 1 jahr genommen und beim zweiten werde ich es vermutlich auf zwei jahre aufteilen lassen weil ich auch 2 jahre elternzeit nehme.
der urlauibsanspruch bleibt bestehen bis nach deiner elternzeit, also maximal 3 jahre. danach muss er dann genommen werden sonst verfällt er ein jahr darauf.
wie das mit den überstunden ist weiß ich nicht.
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fand ich nicht schlimm, so hatte ich mehr zeit für meine jana.
das elterngeld hab ich beim 1. kind 1 jahr genommen und beim zweiten werde ich es vermutlich auf zwei jahre aufteilen lassen weil ich auch 2 jahre elternzeit nehme.
der urlauibsanspruch bleibt bestehen bis nach deiner elternzeit, also maximal 3 jahre. danach muss er dann genommen werden sonst verfällt er ein jahr darauf.
wie das mit den überstunden ist weiß ich nicht.
20.05.2013 19:59
ElternGeld auf ein Jahr da ich sonst meine Ausgaben hätte nicht zahlen können. Selbst das eine Jahr war knapp
20.05.2013 20:20
Ich mach Elterngeld auf 1Jahr, weil ich dann danach einem 400 Euro Job nachgehen kann, ohne dass ich denen darüber Rechenschaft ablegen muss, weil das das dem Elterngeld angerechnet wird.
20.05.2013 20:34
Ich nehme 1 Jahr und lass es mir auch so auszahlen.
Im Endeffekt hab ich ja so ode so nur 8,5 Monate Elternzeit
Im Endeffekt hab ich ja so ode so nur 8,5 Monate Elternzeit
20.05.2013 20:36
Zitat von drachenmama1984:
Ich mach Elterngeld auf 1Jahr, weil ich dann danach einem 400 Euro Job nachgehen kann, ohne dass ich denen darüber Rechenschaft ablegen muss, weil das das dem Elterngeld angerechnet wird.
Wenn man es sich splitten lässt wird das Elterngeld im 2 Jahr nicht an den Verdienst angerechnet.
20.05.2013 21:36
Zitat von drachenmama1984:
Ich mach Elterngeld auf 1Jahr, weil ich dann danach einem 400 Euro Job nachgehen kann, ohne dass ich denen darüber Rechenschaft ablegen muss, weil das das dem Elterngeld angerechnet wird.
Im zweiten Jahr wirds dir nicht angerechnet.
21.05.2013 07:04
Hallo
danke vorab schonmal für eure Antworten.
Ich tue mir irgendwie mit diesem Thema sehr schwer.
Also ich würde gerne 2 Jahre in Elternzeit gehen.
Nur wir verstehen das mit dem splitten nicht. Ab wann lohnt es sich denn 2 Jahre das Geld aufzuteilen. Man hat doch dann zu große steuerliche Abzüge oder nicht?
Vielleicht ging es jemanden von euch auch so?
Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe und ich einen 400 Job ab dem 2 Jahr annehmen würde, dann würde es keine Abzüge geben?
Wegen dem Urlaub meinte mein Arbeitgeber er kann ihn nicht ausbezahlen. Ich vermute mal, da ich nach den 2 Jahren wieder dort anfange. Überstunden genau so.
Ebenso habe ich gelesen, dass der Urlaub in der Elternzeit um 1/12 pro Monat gekürzt wird.
Wem ging es so?
Ich hoffe nochmal auf ganz viele hilfreiche Antworten, da dies überhaupt nicht mein Thema ist
Dankeeeee.
Grüße
danke vorab schonmal für eure Antworten.
Ich tue mir irgendwie mit diesem Thema sehr schwer.
Also ich würde gerne 2 Jahre in Elternzeit gehen.
Nur wir verstehen das mit dem splitten nicht. Ab wann lohnt es sich denn 2 Jahre das Geld aufzuteilen. Man hat doch dann zu große steuerliche Abzüge oder nicht?
Vielleicht ging es jemanden von euch auch so?
Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe und ich einen 400 Job ab dem 2 Jahr annehmen würde, dann würde es keine Abzüge geben?
Wegen dem Urlaub meinte mein Arbeitgeber er kann ihn nicht ausbezahlen. Ich vermute mal, da ich nach den 2 Jahren wieder dort anfange. Überstunden genau so.
Ebenso habe ich gelesen, dass der Urlaub in der Elternzeit um 1/12 pro Monat gekürzt wird.
Wem ging es so?
Ich hoffe nochmal auf ganz viele hilfreiche Antworten, da dies überhaupt nicht mein Thema ist
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/49.gif)
Dankeeeee.
Grüße
21.05.2013 08:30
Zitat von Mami26:
Hallo
danke vorab schonmal für eure Antworten.
Ich tue mir irgendwie mit diesem Thema sehr schwer.
Also ich würde gerne 2 Jahre in Elternzeit gehen.
Nur wir verstehen das mit dem splitten nicht. Ab wann lohnt es sich denn 2 Jahre das Geld aufzuteilen. Man hat doch dann zu große steuerliche Abzüge oder nicht?
Vielleicht ging es jemanden von euch auch so?
Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe und ich einen 400 Job ab dem 2 Jahr annehmen würde, dann würde es keine Abzüge geben?
Wegen dem Urlaub meinte mein Arbeitgeber er kann ihn nicht ausbezahlen. Ich vermute mal, da ich nach den 2 Jahren wieder dort anfange. Überstunden genau so.
Ebenso habe ich gelesen, dass der Urlaub in der Elternzeit um 1/12 pro Monat gekürzt wird.
Wem ging es so?
Ich hoffe nochmal auf ganz viele hilfreiche Antworten, da dies überhaupt nicht mein Thema ist![]()
Dankeeeee.
Grüße
du hast die gleichen steuerlichen abzüge. das elterngeld erhöhö lediglich dene steuersatz. und ob du nun 24 monate 300 oder 12 monate 600 bekommst (beispiel) kommt aufs selbe raus.
in der elternzeit hast du darkeinen urlaubsanspruch da die elternzeit ja quasi urlaub ist.
im mutterschutz hast du den selben anspruch wie vorher, nämlich pro monat 1/12 des jahresurlaubs. evtl hast du das nur falsch verstanden.
21.05.2013 11:10
Zitat von Saskia-HH:
Zitat von drachenmama1984:
Ich mach Elterngeld auf 1Jahr, weil ich dann danach einem 400 Euro Job nachgehen kann, ohne dass ich denen darüber Rechenschaft ablegen muss, weil das das dem Elterngeld angerechnet wird.
Wenn man es sich splitten lässt wird das Elterngeld im 2 Jahr nicht an den Verdienst angerechnet.
wurde es bei mir aber sehr wohl.
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