Mütter- und Schwangerenforum

Vorgehen einer Frauenärztin korrekt?

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Marf
28752 Beiträge
26.09.2016 21:15
Zitat von jenjae:

Zitat von Marf:

Zitat von jenjae:

Also wir brauchen bei unseren Patienten bei jedem noch so kleinen Kontakt mit anderen Ärzten und Praxen eine Schweigepflichtsentbindung.
Wenn jetzt eine Ärztin noch Teilzeit in einer anderen Praxis arbeiten würde, gäbe ihr das ja auch nicht das Recht, Dinge aus ihrer Praxis dort weiterzugeben. Von daher sehe ich dich da schon irgendwie im Recht.

Im KH werden Patientendaten bei jeder Übergabe weitergegeben.Anders wäre der Ablauf nicht möglich.Und natürlich werden die Fälle besprochen.
Bei sehr vielen Diagnosen geht ein Ärzteforum voraus ,damit Fehler und mögliche Therapien aus verschiedenen Blickwinkel und Bereichen erörtert werden.Das ist für Ärzte sowie Patient eine Sicherheit.


Ich arbeite selbst quasi in einem Krankenhaus. Genau genommen in einer psychiatrischen Tagesklinik.
Da ich vorher fast 10 Jahre in einer hiesigen psychiatrischen Praxis gearbeitet habe, kenne ich natürlich auch viele Patienten aus Praxiszeiten.
Wenn ich da jetzt erzählen würde "ach der Herr Müller, den kenne ich. Der hatte 2010 einen Suizidversuch begangen!" dann kann der Herr Müller mich dafür auch Belangen.

Ich weiß, ich bin jetzt nicht, wie die Ärztin im Fall der TS bei beiden Arbeitgebern angestellt, aber es ist doch ähnlich. Ich darf Informationen aus einer anderen Praxis einfach nicht weitergeben, auch wenn es bei der Diagnosestellung helfen würde.

Schon klar,aber hier arbeiten beide auf derselben Station.Sie schrieb ja das er da irgendwie der Leitende war.
Und da finde ich dieses Vorgehen normal.
Ich glaub das die TS so versucht das Ganze zu verarbeiten.
Lillifee0909215
59 Beiträge
26.09.2016 21:18
Also bei meiner Frauenärztin in der Praxis ist es so, dass die die ersten Termine nach positiven Schwangerschaftstest auch relativ spät vergeben, einfach mit der Begründung, dass man so früh eh noch nichts sieht und dann nur Rätselraten hat. Das war bei meiner ersten Schwangerschaft schon so (da war ich in der 8 SSW) und bei meiner jetzigen Schwangerschaft (da war ich in der 7 SSW). Und ich muss sagen, dass ich dieses Vorgehen auch nicht schlimm finde.

26.09.2016 23:45
Zitat von Bex83:

Zwecks terminvergabe, hmm blöd aber ok

Zu dem verlust, mein beileid.

Zur Absprache, indiskutabel- sie DARF mit niemanden reden ohne dein Einverständnis! Fakt! Und das hat sie gebrochen, ehrlich gesagt finde ich gehört dies der Ärztekammer gemeldet.
Zudem, wenn sie sich tatsächlich sooo gut mit allem fühlt, warum bwschwert sie sich oder 'bespricht' es mit einem Dritten?


Ich weiß ja nicht wie bewandert du beruflich mit der Schweigepflicht bist, aber du bist da ziemlich auf dem Holzweg. Bei deiner Auslegung der Schweigepflicht könnte man ja nicht mal mehr eine Ober- oder Chefarztvisite auf Station machen. Ganz zu schweigen von interdisziplinären Therapiegesprächen. Oder einfach nur so lapidar Diagnostiken wie Röntgen, Ultraschall, die von den jeweiligen Spezialisten ausgewertet werden - da werden ja vorher die Beschwerden beschrieben, damit der auswerten Arzt weiß worauf er besonders achten sollte/muss. Ich glaube viele würden sich bedanken, wenn sie erstmal 20 000 Einverständniserklärungen unterschreiben müssten bevor irgendwas getan wird.
Daisy1990
14 Beiträge
27.09.2016 08:56
Hallo miteinand!
Hier mal ein LInk zum Thema mit dem Gesetz!
Schweigepflicht - gesetzliche Regelung und Kommentare

Dort steht auch:
Zitat:
Die ärztliche Schweigepflicht ist grundsätzlich
auch gegenüber anderen Ärzten zu beachten
soev
7350 Beiträge
27.09.2016 15:19
Ich würde jetzt auch sagen, dass der Austausch der Ärzte ok war, da beide Ärzte an dem Fall arbeiteten.
Anders wäre es, wenn die Ärztin etwas erzählt hätte, das nur ihrer Praxis beträfe. Also z.B dass die Threadstellerin vor drei Jahren einen Pilz hatte. Versteht ihr, was ich meine?
Aber die beiden behandelnden Ärzte haben sich über ihre gemeinsame Patientin ausgetauscht. Das möchte ich doch sogar in gewisser Weise, denn 2 Köpfe denken besser als einer.
Bex83
4636 Beiträge
28.09.2016 15:17
Zitat von Obsidian:

Zitat von jenjae:

Also wir brauchen bei unseren Patienten bei jedem noch so kleinen Kontakt mit anderen Ärzten und Praxen eine Schweigepflichtsentbindung.
Wenn jetzt eine Ärztin noch Teilzeit in einer anderen Praxis arbeiten würde, gäbe ihr das ja auch nicht das Recht, Dinge aus ihrer Praxis dort weiterzugeben. Von daher sehe ich dich da schon irgendwie im Recht.


In diesem Fall aber waren beide Ärzte behandelnde Gynäkologen der TS bei der gleichen Diagnose Im Grunde war das nichts anderes als eine Patientenbesprechung nur zusätzlich mit den Infos, die eine der Beteiligten noch aus der Praxis mitgebracht hatte.

Welche genau eben deswegen nicht ausgetauscht werden dürfen, frag doch bei Ärztekammer nach
Bex83
4636 Beiträge
28.09.2016 15:24
Zitat von nyckelpiga:

Zitat von Bex83:

Zwecks terminvergabe, hmm blöd aber ok

Zu dem verlust, mein beileid.

Zur Absprache, indiskutabel- sie DARF mit niemanden reden ohne dein Einverständnis! Fakt! Und das hat sie gebrochen, ehrlich gesagt finde ich gehört dies der Ärztekammer gemeldet.
Zudem, wenn sie sich tatsächlich sooo gut mit allem fühlt, warum bwschwert sie sich oder 'bespricht' es mit einem Dritten?


Ich weiß ja nicht wie bewandert du beruflich mit der Schweigepflicht bist, aber du bist da ziemlich auf dem Holzweg. da verweise ich auch dich an die Ärztekammer, krankenkase etc... und dann wirstdu sehen wer auf dem Holzweg ist Bei deiner Auslegung der Schweigepflicht könnte man ja nicht mal mehr eine Ober- oder Chefarztvisite auf Station machen. Das ist etwas andres, da hast du mit dem KrankenhausVertrag eben genau dem zugesagt Ganz zu schweigen von interdisziplinären Therapiegesprächen. Oder einfach nur so lapidar Diagnostiken wie Röntgen, Ultraschall, die von den jeweiligen Spezialisten ausgewertet werden - da werden ja vorher die Beschwerden beschrieben, damit der auswerten Arzt weiß worauf er besonders achten sollte/muss. Ich glaube viele würden sich bedanken, wenn sie erstmal 20 000 Einverständniserklärungen unterschreiben müssten bevor irgendwas getan wird.
Bex83
4636 Beiträge
28.09.2016 15:27
Zitat von soev:

Ich würde jetzt auch sagen, dass der Austausch der Ärzte ok war, da beide Ärzte an dem Fall arbeiteten.
Anders wäre es, wenn die Ärztin etwas erzählt hätte, das nur ihrer Praxis beträfe. Also z.B dass die Threadstellerin vor drei Jahren einen Pilz hatte. Versteht ihr, was ich meine?
Aber die beiden behandelnden Ärzte haben sich über ihre gemeinsame Patientin ausgetauscht. Das möchte ich doch sogar in gewisser Weise, denn 2 Köpfe denken besser als einer.

Nein die fa hat ihrem Chef von etwas aus ihrer praxis berichtet und welcher dummer chef ist das, dass er das noch offen anspricht u somit seine angestellte Ärztin in Gefahr bringt? Oder war das gewollt von ihm ?
Obsidian
15967 Beiträge
28.09.2016 15:51
Zitat von Bex83:

Zitat von Obsidian:

Zitat von jenjae:

Also wir brauchen bei unseren Patienten bei jedem noch so kleinen Kontakt mit anderen Ärzten und Praxen eine Schweigepflichtsentbindung.
Wenn jetzt eine Ärztin noch Teilzeit in einer anderen Praxis arbeiten würde, gäbe ihr das ja auch nicht das Recht, Dinge aus ihrer Praxis dort weiterzugeben. Von daher sehe ich dich da schon irgendwie im Recht.


In diesem Fall aber waren beide Ärzte behandelnde Gynäkologen der TS bei der gleichen Diagnose Im Grunde war das nichts anderes als eine Patientenbesprechung nur zusätzlich mit den Infos, die eine der Beteiligten noch aus der Praxis mitgebracht hatte.

Welche genau eben deswegen nicht ausgetauscht werden dürfen, frag doch bei Ärztekammer nach


Genau weswegen bitte?
AngiMaus92
363 Beiträge
01.10.2016 22:18
Ganz einfach, jeder der im Krankenhaus aufgenommen wird unterschreibt am Empfang immer die gleichen Zettel .
Meistens Nadelstichverletzungen, denn den allgemeinen Behandlungsvertrag und ja auch die Schweigepflichtentbindung. Es steht immer die Frage drauf ob sich Hausarzt oder Facharzt Befunde anfordern darf. Ob schriftlich oder mündlich ist piep egal. Und ja auch diese Zettel unterschreibt jeder, der eine bei der Aufnahme der andere spätestens einen Tag nach der Not Op.
Wenn man vom Krankenhaus zum FA geschickt wird und der dann da Sitz von Tüten und Blasen keine Ahnung hat, wird auch gemeckert. Die Ärzte hätten sich ja schließlich telefonisch unterhalten können.
Also wenn du der Ärztin rechtlich ans Bein pinkeln möchtest, wird das nix. Du warst nämlich nicht gezwungen diesen späten Termin anzunehmen. Anstatt im Nachhinein drüber zu meckern, hättest du gleich was sagen sollen.
Ansonsten kannst du dich ja was sie Nachsorge angeht absolut nicht beschweren.
Dein Verlust ist schlimm, verarbeite ihn. Aber nicht auf die Art und Weise.
NadineW
2760 Beiträge
01.10.2016 22:56
Es tut mir leid, dass du das durchmachen musstest

Zu der Schweigepflicht kann ich nicht viel sagen.. aber es kann ja so viele Gründe geben, wie der Chefarzt davon erfahren hat. Vielleicht hat sie auch nur erzählt, das sich eine Patientin bei ihr beschwert hat, die gerade eine Not-OP wg einer Eileiterschwangerschaft hatte und sie sich nun Gedanken gemacht hat, ob sie das weiter so handhaben soll und der Chefarzt hat sich das dann selbst zusammen gereimt?

Was den späten Termin angeht.. Ich habe am Tag nach dem positiven Test angerufen, sollte dann zum Test vorbei kommen. Damit wurde die Schwangerschaft sozusagen bestätigt. Dann bekam ich einen Termin 4 Wochen später. Sie meinten, sie geben den ersten US-Termin erst bei 8+0, weil man vorher das Herzchen ja noch nicht unbedingt sieht und man sich sonst nur Sorgen macht. Ich sollte mich aber sofort melden, wenn ich Blutungen oder Schmerzen bekommen sollte.
Beim US wurde dann festgestellt, dass ich schon bei 11+1 bin, aber das was ja nicht so schlimm.

Ich kann verstehen, dass es dir schlecht geht und du eine "Erklärung" haben möchtest, wie das passieren konnte, aber es hilft doch nicht Ich wünsche euch, dass ihr bald wieder schwanger sein dürft und alles gut geht.
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