Mütter- und Schwangerenforum

Schwanger! Prüfung ablegen trotz Beschäftigungsverbot?

Gehe zu Seite:
Ladylikecroatia
88 Beiträge
05.02.2014 11:31
Habe gerade mit der IHk gesprochen und ich kann die Prüfung trozudem machen ! Yeah!
Maria85
2752 Beiträge
05.02.2014 11:32
Zitat von Ladylikecroatia:

Habe gerade mit der IHk gesprochen und ich kann die Prüfung trozudem machen ! Yeah!


Siehst du alles gut
Freut mich
Ladylikecroatia
88 Beiträge
05.02.2014 11:36
Zitat von Maria85:

Zitat von Ladylikecroatia:

Habe gerade mit der IHk gesprochen und ich kann die Prüfung trozudem machen ! Yeah!


Siehst du alles gut
Freut mich


Danke dir
Maria85
2752 Beiträge
05.02.2014 11:38
Bitte
milalala1982
1866 Beiträge
05.02.2014 11:39
Zitat von Ladylikecroatia:

Guten morgen.

Ich habe mir das ganz anders vorgestellt!
Ich habe noch 4 Monate und dann ist meine Ausbildung im Einzelhandel vorbei! Unser Baby war geplant. Die Arbeit wurde auch in Kenntnis gesetzt aber es interessiert dort niemanden! Ich muss trotzdem bis 22 Uhr arbeiten und ebenfalls trotzdem alles schwere schleppen, weißgott bin ich nicht aus Zucker und packe auch gern an aber unter solchen Umständen nicht. Sie behandeln mich wie den letzten Menschen und und erschrecken mich dort auch ständig mit Absicht.

Wie ist das denn wenn der Arzt mir ein Beschäftigungsverbot erteilt, kann ich meine Prüfung bei der IHK trozudem ablegen? Zur Schule kann ich ja gehen! Mein Zeugnis weist auch einen 2er Durchschnitt auf. Wäre das möglich? Wisst ihr davon etwas?

Danke erstmal!
LG


Ja ich ging auchnoch zur Schule (Ausbildung zurAltenpflegerin) trotz BV und hab meine Prüfungen gemacht
05.02.2014 11:55
Zitat von Ladylikecroatia:

Guten morgen.

Ich habe mir das ganz anders vorgestellt!
Ich habe noch 4 Monate und dann ist meine Ausbildung im Einzelhandel vorbei! Unser Baby war geplant. Die Arbeit wurde auch in Kenntnis gesetzt aber es interessiert dort niemanden! Ich muss trotzdem bis 22 Uhr arbeiten und ebenfalls trotzdem alles schwere schleppen, weißgott bin ich nicht aus Zucker und packe auch gern an aber unter solchen Umständen nicht. Sie behandeln mich wie den letzten Menschen und und erschrecken mich dort auch ständig mit Absicht.

Wie ist das denn wenn der Arzt mir ein Beschäftigungsverbot erteilt, kann ich meine Prüfung bei der IHK trozudem ablegen? Zur Schule kann ich ja gehen! Mein Zeugnis weist auch einen 2er Durchschnitt auf. Wäre das möglich? Wisst ihr davon etwas?

Danke erstmal!
LG


ganz ehrlich ich würde um 8 uhr immer gehen. Das was dein chef macht ist eine sauerrei. Und ich wirds gleich mal der kammer melden zumal deine ss muss auch gemeldet werden also normal macht der chef das bei so einer behörde.
...Teufelchen...
2672 Beiträge
05.02.2014 11:59
im BV darf man es nicht! hatte es selbst! nicht mal zur schule durfte ich. alles mit frauenarzt und ihk abgesprochen
Ladylikecroatia
88 Beiträge
05.02.2014 12:00
Zitat von ...Teufelchen...:

im BV darf man es nicht! hatte es selbst! nicht mal zur schule durfte ich. alles mit frauenarzt und ihk abgesprochen


ich hatte ja zum Glück eben mit denen Tele und sie meinte das es kein Problem wäre und locker geht, weil mir darunter kein Nachteil entstehen soll!
05.02.2014 12:20
Also wenn die von der IHK das so sagen, dann wird das auch stimmen. Ich hatte das damals auch, allerdings in der Ausbildung zur Erzieherin. Ich habe BV für einen bestimmten Bereich bekommen und durfte somit an Studientagen und der Prüfung teilnehmen. Es kommt immer darauf an, welche Art von BV man hat - ob man überhaupt nichts mehr machen darf oder nur teilweise ein Verbot erhält.
Mir stellt sich allerdings die Frage, wie du ein BV bekommen willst? Meines Wissens kann dir kein FA eins ausstellen, weil du sonst zu lang arbeiten oder zu schwer heben etc. musst! Da muss sich auf der Arbeit was ändern, aber BV bekommt man dadurch glaube ich nicht...
Ladylikecroatia
88 Beiträge
05.02.2014 12:54
Zitat von LinaPra:

Also wenn die von der IHK das so sagen, dann wird das auch stimmen. Ich hatte das damals auch, allerdings in der Ausbildung zur Erzieherin. Ich habe BV für einen bestimmten Bereich bekommen und durfte somit an Studientagen und der Prüfung teilnehmen. Es kommt immer darauf an, welche Art von BV man hat - ob man überhaupt nichts mehr machen darf oder nur teilweise ein Verbot erhält.
Mir stellt sich allerdings die Frage, wie du ein BV bekommen willst? Meines Wissens kann dir kein FA eins ausstellen, weil du sonst zu lang arbeiten oder zu schwer heben etc. musst! Da muss sich auf der Arbeit was ändern, aber BV bekommt man dadurch glaube ich nicht...


Naja habe dadurch schon sehr große Rückenschmerzen ebenfalls die Schulter ist betroffen...
http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/beschaefti gungsverbot-schwangerschaft.html?page=1

Wird ja der Arzt sehen was er sagt. Werde hier dann mal Bescheid geben!
05.02.2014 13:17
Huhu
Ich hab meine Prüfung im November abgelegt und hatte bei der IHK angerufen, ob man trotz BV die Prüfung mitschreiben darf. Falls du schon zur Prüfung eingeladen bist, darfst du teilnehmen. Falls nicht, dürftest du es eigentlich nicht, aber die meinten zu mir, dass das schon so viele einfach gemacht haben, ohne Bescheid zu geben. Von daher denke ich, dass es geht. Normalerweise darfst du es nicht (sofern du die Einladung noch nicht hast), da du ja die Berufserfahrung brauchst. Es scheint die aber auch nicht sonderlich zu jucken, da bei den ganzen, die es einfach verheimlicht haben, nichts passiert ist. Es liegt also bei dir. Ruf trotzdem mal bei denen an. Das kann nicht schaden.
Chiquita00
1756 Beiträge
05.02.2014 13:33
Ein Beschäftigungsverbot kann durch den Frauenarzt, durch den Arbeitgeber oder auch durch das Amt (Gewerbeaufsichtsamt?) ausgesprochen werden. Letzteres va, wenn im Betrieb nicht gewährleistet ist, dass das Mutterschutzgesetz eingehalten werden kann. War bei einer Freundin von mir (in einer Arztpraxis) der Fall. Außerdem kann ein Beschäftigungsverbot auch nur für bestimmte Bereiche oder eine Dauer ausgesprochen werden, also dass man zB noch 4 Stunden täglich arbeiten kann. Und es gibt schon welche, die wegen schweren Tragens ein Beschäftigungsverbot bekommen haben. Liegt allerdings auch am Arzt, inwieweit er sich traut, das Gesetz auszulegen bzw zu "dehnen".
Vielleicht wäre ja ein eingeschränktes BEschäftigungsverbot was für dich? Also wo genau drinsteht, dass du zB in die Schule (im Sitzen arbeiten) darfst, aber nicht mehr Stehen/Tragen ect? Dann bist du nicht ganz so eingeschränkt.
Ladylikecroatia
88 Beiträge
05.02.2014 13:45
Zitat von Lina123:

Huhu
Ich hab meine Prüfung im November abgelegt und hatte bei der IHK angerufen, ob man trotz BV die Prüfung mitschreiben darf. Falls du schon zur Prüfung eingeladen bist, darfst du teilnehmen. Falls nicht, dürftest du es eigentlich nicht, aber die meinten zu mir, dass das schon so viele einfach gemacht haben, ohne Bescheid zu geben. Von daher denke ich, dass es geht. Normalerweise darfst du es nicht (sofern du die Einladung noch nicht hast), da du ja die Berufserfahrung brauchst. Es scheint die aber auch nicht sonderlich zu jucken, da bei den ganzen, die es einfach verheimlicht haben, nichts passiert ist. Es liegt also bei dir. Ruf trotzdem mal bei denen an. Das kann nicht schaden.


Letzte Woche ging der Brief raus. Die Anmeldung ist erledigt.
Phai
1397 Beiträge
05.02.2014 14:38
huhu
ich hab alle meine Prüfungen in der Altenpflege mit BV gemacht. schriftlich, praktisch und mündlich. ich hatte im Mai ca. mein BV bekommen, nachdem ich meine letzten Vortest praktisch abgelegt hatte. danach war ich dann nur noch in der Schule und hab dann im Juni / Juli meine Prüfungen gemacht. im August kam die Kleine zur Welt.

dass du trotzdem schleppen und nach 20 Uhr noch arbeiten sollst, ist verboten! check das lieber ab, bevor du dir ein BV holst. ändert sich nichts, würde ich auch auf eines zurückgreifen!
milalala1982
1866 Beiträge
05.02.2014 14:41
Zitat von Ladylikecroatia:

Zitat von ...Teufelchen...:

im BV darf man es nicht! hatte es selbst! nicht mal zur schule durfte ich. alles mit frauenarzt und ihk abgesprochen


ich hatte ja zum Glück eben mit denen Tele und sie meinte das es kein Problem wäre und locker geht, weil mir darunter kein Nachteil entstehen soll!


Ich durfte auch normal zur Schule und den Prüfungen
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt