•••• die Junis kommen - Junibabys 2016 ••••
11.03.2016 09:05
Zitat von babycakes:
Wir haben gestern überraschend einen Anruf von der Genetikerin erhalten.
Sie hat selbst nochmal die entsprechenden Gene, die für die Fehlbildung an Händen und Füßen verantwortlich sind untersucht. Das hat ein bisschen länger gedauert. Und sie sagt es ist alles in Ordnung! Heißt also unsere Tochter wird keine geistige Behinderung haben, die mit der Fehlbildung zusammen hängt.![]()
Ich bin so happy und hab erstmal Rotz und Wasser geheult. Jetzt müssen wir nur noch die Nachsorge beim Ultraschall-Spezialisten überstehen. Der wollte ja noch mal das Wachstum des Gehirns überprüfen. Aber mit dem Hintergrund denke ich, wird alles im Rahmen sein. Die Abweichung war ja beim letzten Termin auch ok.![]()
Oh, das sind ja super tolle Nachrichten.
Da freu ich mich wahnsinnig für euch

11.03.2016 09:10
Super, banycakes, das freut mich
Bahi, ich bin schon seit Wochen - nein was sage ich - seit Monaten ständig so müde. manchmal schlafe ich schon um 19 Uhr. Oder einmal kurz vor Weihnachten...
da habe ich extra recherchiert, wann Disneys "eine weihnachtsgeschichte" kommt, hab mir kinderpunsch besorgt und mir was leckeres zu essen gemacht und um 20:30 Uhr, 15 Minuten nach Filmbeginn - schnarch
Ach und wenn ich mich jedes Mal schämen würde, weil mein Freund mich im Schlaf sabbern sehen hat, würde ich aus dem schämen nicht mehr raus kommen

Bahi, ich bin schon seit Wochen - nein was sage ich - seit Monaten ständig so müde. manchmal schlafe ich schon um 19 Uhr. Oder einmal kurz vor Weihnachten...


Ach und wenn ich mich jedes Mal schämen würde, weil mein Freund mich im Schlaf sabbern sehen hat, würde ich aus dem schämen nicht mehr raus kommen

11.03.2016 09:25
Zitat von babycakes:
Wir haben gestern überraschend einen Anruf von der Genetikerin erhalten.
Sie hat selbst nochmal die entsprechenden Gene, die für die Fehlbildung an Händen und Füßen verantwortlich sind untersucht. Das hat ein bisschen länger gedauert. Und sie sagt es ist alles in Ordnung! Heißt also unsere Tochter wird keine geistige Behinderung haben, die mit der Fehlbildung zusammen hängt.![]()
Ich bin so happy und hab erstmal Rotz und Wasser geheult. Jetzt müssen wir nur noch die Nachsorge beim Ultraschall-Spezialisten überstehen. Der wollte ja noch mal das Wachstum des Gehirns überprüfen. Aber mit dem Hintergrund denke ich, wird alles im Rahmen sein. Die Abweichung war ja beim letzten Termin auch ok.![]()
Super, das freut mich für Dich

11.03.2016 10:07
Mal ne Frage, wer muss den Mutterschutz melden. Ich oder der Arbeitgeber?
Ich frag die ganze Zeit die Personalerin, was jetzt los ist ob sie es schon klären konnte. Personal wird bei uns außerhalb gemacht und ich hab immer noch keine Info.
Das kotzt mich so an.
Ich frag die ganze Zeit die Personalerin, was jetzt los ist ob sie es schon klären konnte. Personal wird bei uns außerhalb gemacht und ich hab immer noch keine Info.
Das kotzt mich so an.
11.03.2016 10:18
du musst das bei der Krankenkasse melden um mutterschaftsgeld zu bekommen. das geht mit nem Wisch von Arzt. ich bekomme den in der 33. Woche. Vorher geht wohl nicht. laut Krankenkasse machen die das dann mit dem Arbeitgeber ab mit dem Zuschuss, soweit der ET von diesem Wisch nicht von dem abweicht was auf dem Attest damals stand.
11.03.2016 10:19
Zitat von saskiaalexandra:
Zitat von babycakes:
Wir haben gestern überraschend einen Anruf von der Genetikerin erhalten.
Sie hat selbst nochmal die entsprechenden Gene, die für die Fehlbildung an Händen und Füßen verantwortlich sind untersucht. Das hat ein bisschen länger gedauert. Und sie sagt es ist alles in Ordnung! Heißt also unsere Tochter wird keine geistige Behinderung haben, die mit der Fehlbildung zusammen hängt.![]()
Ich bin so happy und hab erstmal Rotz und Wasser geheult. Jetzt müssen wir nur noch die Nachsorge beim Ultraschall-Spezialisten überstehen. Der wollte ja noch mal das Wachstum des Gehirns überprüfen. Aber mit dem Hintergrund denke ich, wird alles im Rahmen sein. Die Abweichung war ja beim letzten Termin auch ok.![]()
Super, das freut mich für Dich![]()
Dem schließe ich mich an...schön das alles gut ist



11.03.2016 10:20
ich hab wieder so schlecht geträumt. dann bin ich aufgewacht und musste weinen und hab direkt nachgeschaut ob Mieze zuhause ist. das war um 3.30 Uhr. natürlich kam sie erst um 5 nach Hause. es ging in dem Traum um sie. hatte so Angst. Schei*nacht.
11.03.2016 11:00
Zitat von zuppilini:
du musst das bei der Krankenkasse melden um mutterschaftsgeld zu bekommen. das geht mit nem Wisch von Arzt. ich bekomme den in der 33. Woche. Vorher geht wohl nicht. laut Krankenkasse machen die das dann mit dem Arbeitgeber ab mit dem Zuschuss, soweit der ET von diesem Wisch nicht von dem abweicht was auf dem Attest damals stand.
Also ich hab den Wisch schon und auch schon abgegeben. Seit 2 Wochen. Diese 7 Wochen vor ET als Stichdatum gibt es nicht mehr.
Und bei dem Wisch ist auch ne Ausfertigung für den AG, wo der entsprechende ET aufgeführt ist.
Elternzeit sollte man spätestens 7 Wochen vorher anmelden.
11.03.2016 11:02
Zitat von Enfelchen:
Zitat von zuppilini:
du musst das bei der Krankenkasse melden um mutterschaftsgeld zu bekommen. das geht mit nem Wisch von Arzt. ich bekomme den in der 33. Woche. Vorher geht wohl nicht. laut Krankenkasse machen die das dann mit dem Arbeitgeber ab mit dem Zuschuss, soweit der ET von diesem Wisch nicht von dem abweicht was auf dem Attest damals stand.
Also ich hab den Wisch schon und auch schon abgegeben. Seit 2 Wochen. Diese 7 Wochen vor ET als Stichdatum gibt es nicht mehr.
Und bei dem Wisch ist auch ne Ausfertigung für den AG, wo der entsprechende ET aufgeführt ist.
Elternzeit sollte man spätestens 7 Wochen vorher anmelden.
ich hab den wisch auch schoin längst bekommen und in der arbeit abgegeben.
11.03.2016 11:04
Zitat von Enfelchen:
Zitat von zuppilini:
du musst das bei der Krankenkasse melden um mutterschaftsgeld zu bekommen. das geht mit nem Wisch von Arzt. ich bekomme den in der 33. Woche. Vorher geht wohl nicht. laut Krankenkasse machen die das dann mit dem Arbeitgeber ab mit dem Zuschuss, soweit der ET von diesem Wisch nicht von dem abweicht was auf dem Attest damals stand.
Also ich hab den Wisch schon und auch schon abgegeben. Seit 2 Wochen. Diese 7 Wochen vor ET als Stichdatum gibt es nicht mehr.
Und bei dem Wisch ist auch ne Ausfertigung für den AG, wo der entsprechende ET aufgeführt ist.
Elternzeit sollte man spätestens 7 Wochen vorher anmelden.
hm, auf dem Wisch steht festgedruckt drauf, dass der innerhalb von 7 Wochen vor et ausgefüllt werden darf. hat mir die Arzthelferin extra gezeigt. langt ja auch dicke bei mir. AG hab ich gerade nochmal angerufen, der braucht keinen.
11.03.2016 11:09
Zitat von zuppilini:
Zitat von Enfelchen:
Zitat von zuppilini:
du musst das bei der Krankenkasse melden um mutterschaftsgeld zu bekommen. das geht mit nem Wisch von Arzt. ich bekomme den in der 33. Woche. Vorher geht wohl nicht. laut Krankenkasse machen die das dann mit dem Arbeitgeber ab mit dem Zuschuss, soweit der ET von diesem Wisch nicht von dem abweicht was auf dem Attest damals stand.
Also ich hab den Wisch schon und auch schon abgegeben. Seit 2 Wochen. Diese 7 Wochen vor ET als Stichdatum gibt es nicht mehr.
Und bei dem Wisch ist auch ne Ausfertigung für den AG, wo der entsprechende ET aufgeführt ist.
Elternzeit sollte man spätestens 7 Wochen vorher anmelden.
hm, auf dem Wisch steht festgedruckt drauf, dass der innerhalb von 7 Wochen vor et ausgefüllt werden darf. hat mir die Arzthelferin extra gezeigt. langt ja auch dicke bei mir. AG hab ich gerade nochmal angerufen, der braucht keinen.
Ja, das war auch mal so. Vor 2 Jahren, bei meiner ersten SS, definitv noch. Wurde aber aufgehoben. Meine Arzthelferin sagte mir das auch so. Da ich aber eh zur KK musste, habe ich da nachgefragt und die sagten mir, dass es das mit den 7 Wochen nicht mehr gibt.
11.03.2016 11:11
Zitat von Enfelchen:
Zitat von zuppilini:
Zitat von Enfelchen:
Zitat von zuppilini:
du musst das bei der Krankenkasse melden um mutterschaftsgeld zu bekommen. das geht mit nem Wisch von Arzt. ich bekomme den in der 33. Woche. Vorher geht wohl nicht. laut Krankenkasse machen die das dann mit dem Arbeitgeber ab mit dem Zuschuss, soweit der ET von diesem Wisch nicht von dem abweicht was auf dem Attest damals stand.
Also ich hab den Wisch schon und auch schon abgegeben. Seit 2 Wochen. Diese 7 Wochen vor ET als Stichdatum gibt es nicht mehr.
Und bei dem Wisch ist auch ne Ausfertigung für den AG, wo der entsprechende ET aufgeführt ist.
Elternzeit sollte man spätestens 7 Wochen vorher anmelden.
hm, auf dem Wisch steht festgedruckt drauf, dass der innerhalb von 7 Wochen vor et ausgefüllt werden darf. hat mir die Arzthelferin extra gezeigt. langt ja auch dicke bei mir. AG hab ich gerade nochmal angerufen, der braucht keinen.
Ja, das war auch mal so. Vor 2 Jahren, bei meiner ersten SS, definitv noch. Wurde aber aufgehoben. Meine Arzthelferin sagte mir das auch so. Da ich aber eh zur KK musste, habe ich da nachgefragt und die sagten mir, dass es das mit den 7 Wochen nicht mehr gibt.
hab ich auch gerade gelesen. ist mir aber echt egal. hab eh keinen Termin mehr vor der 33. Woche. dann haben die aber echt alte Formulare

11.03.2016 11:15
Ich habe schon im november mein Beschäftigungsverbot der Krankenkasse abgegeben. Da steht auch der voraussichtliche et drauf. Reicht das dann? Oder muss ich noch was hinschicken?
Wegen elternzeit, ich hatte meine chefin gefragt wie das jetzt abläuft ob wir uns jetzt schon zusammen setzen.und dann meinte sie , nein, bekommen sie erstmal ihr kind und dann bekomme sie einen zettel zum ausfüllen, bzgl. Der elternzeit. Und den soll ich ihr dann zukommen lassen.
Wegen elternzeit, ich hatte meine chefin gefragt wie das jetzt abläuft ob wir uns jetzt schon zusammen setzen.und dann meinte sie , nein, bekommen sie erstmal ihr kind und dann bekomme sie einen zettel zum ausfüllen, bzgl. Der elternzeit. Und den soll ich ihr dann zukommen lassen.
11.03.2016 11:24
Zitat von eisköngin:
Ich habe schon im november mein Beschäftigungsverbot der Krankenkasse abgegeben. Da steht auch der voraussichtliche et drauf. Reicht das dann? Oder muss ich noch was hinschicken?
Wegen elternzeit, ich hatte meine chefin gefragt wie das jetzt abläuft ob wir uns jetzt schon zusammen setzen.und dann meinte sie , nein, bekommen sie erstmal ihr kind und dann bekomme sie einen zettel zum ausfüllen, bzgl. Der elternzeit. Und den soll ich ihr dann zukommen lassen.
Ich glaube nicht, dass das reicht. Ich hatte auch ein BV und habe den Wisch trotzdem abgeben müssen.
Geht ja um das Mutterschaftsgeld und beim BV darum, dass der AG die Beträge da irgendwie mit ihn regeln kann.
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