Die Dezemberlies 2013 stehen in den Startlöchern <3
23.04.2013 20:42
tapa, bitte die liste nicht einfahc kopieren, sondern den beitrag zitieren/beantworten, sonst sind jegliche formatierungen, also farbliche kennzeichnungen und fette schrift und so verschwunden
23.04.2013 20:42
Zitat von Nessja:
Zitat von littleStar89:
Zitat von Nessja:
Zitat von littleStar89:
hallo mädels,
schaue mal wieder rein. die letzen 2 tage gings übelkeitstechnisch einfach nicht
ich war heut beim fa. alles super entwickelt. eindeutiger herzschlag und alles so wie es sein soll
oh wie schön glückwunsch
Oh du arme mit Übelkeit echt so ein Problem?
danke süße! ich finds immernoch zu geil, dass du nun auch hier kugelst
übelkeit kenne ich ja schon von meienr 1. ss hoffentlich gehts diesmal nach den 12 wochen weg ich schaff das nicht nochmal bis dezember
Oh je ich drücke die Daumen.
Ja ich glaube es immer noch nicht ganz deswegen gab es heute einen zweiten Test der sofort Positive war
ich freue mich so woher weisst du wie weit du bist?
23.04.2013 20:43
Zitat von Punnika:
Unser hat schon immer solange geschlafen
Der und weniger schlaf niemals. Am anfang stillen windel schlafen 5h dann wieder das gleiche den ganzen tag über. Bis Abends 20h ins bett bis morgens 7h und dann wieder alle 5h das gleiche
Und mittagsschlaf geht bei ihm nix unter 2 stunden,wenn ich ihn wecke schaut der mich an und sagt mama geh und dreht sich wieder um XD
dann habt ihr aber ein pfegeleichtes kind doer? also mit meienr maus waren die ersten 4 monate horror (zumindest was das schreien und stillen betrug)
23.04.2013 20:48
Zitat von Niji:
klar deine meinung, aber fällt man nicht sofort mit feststellugn der schwangerschaft ins mutterschutzgesetz? und da gehört ja auch das BV rein.
ich habe eben nochmal nachgelesen udn du hast recht den ersten beitrag kann amn, wenn mans drauf anlegt natürlich so verstehen, aber ich habe dazu ja noch weitere geschrieben, aus welchen klar hervorgeht, dass es keinesfalls um notwendige fälle geht.
Ja, dass ist richtig, Du bist als Schwangere besonders vom Gesetz her geschützt, aber ein BV fällt da nicht mit rein. Das ist immer individuell und wird meist vom Arzt ausgesprochen, wenn das Leben des Kindes in Gefahr ist bei weiterer Ausübung der Tätigkeit. In ganz seltenen Fällen kann ein BV auch direkt vom AG ausgesprochen werden, dass allerdings kommt wirklich selten vor.
Die gesetzliche Mutterschutzfrist, an die sich auch jeder AG halten muss beginnt 6 Wochen vor der Endbindung und endet 8 Wochen nach dieser! Wobei man die 6 Wochen vorher nicht unbedingt einhalten muss, wenn man sich gut fühlt, dann kann man auch in dieser Zeit noch arbeiten gehen allerdings besteht nach der Geburt ein absolutes Beschäftigungsverbot da muss man definitiv zu Hause bleiben!
23.04.2013 20:52
Zitat von Ninchen30:
Zitat von Niji:
klar deine meinung, aber fällt man nicht sofort mit feststellugn der schwangerschaft ins mutterschutzgesetz? und da gehört ja auch das BV rein.
ich habe eben nochmal nachgelesen udn du hast recht den ersten beitrag kann amn, wenn mans drauf anlegt natürlich so verstehen, aber ich habe dazu ja noch weitere geschrieben, aus welchen klar hervorgeht, dass es keinesfalls um notwendige fälle geht.
Ja, dass ist richtig, Du bist als Schwangere besonders vom Gesetz her geschützt, aber ein BV fällt da nicht mit rein. Das ist immer individuell und wird meist vom Arzt ausgesprochen, wenn das Leben des Kindes in Gefahr ist bei weiterer Ausübung der Tätigkeit. In ganz seltenen Fällen kann ein BV auch direkt vom AG ausgesprochen werden, dass allerdings kommt wirklich selten vor.
Die gesetzliche Mutterschutzfrist, an die sich auch jeder AG halten muss beginnt 6 Wochen vor der Endbindung und endet 8 Wochen nach dieser! Wobei man die 6 Wochen vorher nicht unbedingt einhalten muss, wenn man sich gut fühlt, dann kann man auch in dieser Zeit noch arbeiten gehen allerdings besteht nach der Geburt ein absolutes Beschäftigungsverbot da muss man definitiv zu Hause bleiben !
das das BV meist vom FA und in einigen Fällen vom AG kommt wusste ich, aber das das nicht in dem Gesetz mit veranlagt ist, wo die deutschen doch jeden Pups in irgendwelchen gesetzen stehen haben, wundert mich ein wenig.
mh da hab ich dann wohl dagegen verstoßen...
aber für studenten zählt das ja irgendwie anscheinend nicht. man kann sich zwar beurlauben lassen, darf aber dennoch leistungen erbringen.
23.04.2013 20:58
Zitat von Niji:
Zitat von Ninchen30:
Zitat von Niji:
klar deine meinung, aber fällt man nicht sofort mit feststellugn der schwangerschaft ins mutterschutzgesetz? und da gehört ja auch das BV rein.
ich habe eben nochmal nachgelesen udn du hast recht den ersten beitrag kann amn, wenn mans drauf anlegt natürlich so verstehen, aber ich habe dazu ja noch weitere geschrieben, aus welchen klar hervorgeht, dass es keinesfalls um notwendige fälle geht.
Ja, dass ist richtig, Du bist als Schwangere besonders vom Gesetz her geschützt, aber ein BV fällt da nicht mit rein. Das ist immer individuell und wird meist vom Arzt ausgesprochen, wenn das Leben des Kindes in Gefahr ist bei weiterer Ausübung der Tätigkeit. In ganz seltenen Fällen kann ein BV auch direkt vom AG ausgesprochen werden, dass allerdings kommt wirklich selten vor.
Die gesetzliche Mutterschutzfrist, an die sich auch jeder AG halten muss beginnt 6 Wochen vor der Endbindung und endet 8 Wochen nach dieser! Wobei man die 6 Wochen vorher nicht unbedingt einhalten muss, wenn man sich gut fühlt, dann kann man auch in dieser Zeit noch arbeiten gehen allerdings besteht nach der Geburt ein absolutes Beschäftigungsverbot da muss man definitiv zu Hause bleiben !
das das BV meist vom FA und in einigen Fällen vom AG kommt wusste ich, aber das das nicht in dem Gesetz mit veranlagt ist, wo die deutschen doch jeden Pups in irgendwelchen gesetzen stehen haben, wundert mich ein wenig.
mh da hab ich dann wohl dagegen verstoßen...
aber für studenten zählt das ja irgendwie anscheinend nicht. man kann sich zwar beurlauben lassen, darf aber dennoch leistungen erbringen.
Doch doch im Muschugesetz stehen die verschiedenen Beschäftigungsverbote, die es gibt schon mit drin, also auf dem Zettel vom Arzt steht dann auch immer drauf, um welches BV es sich handelt mit dem entsprechenden Paragraphen dahinter. Es gibt ja bei den BVs auch wieder noch Unterschiede!
Ich hatte das so verstanden, dass Du die Mutterschutzfrist ansich meinst und nicht das Mutterschutzgesetz!
23.04.2013 21:00
Zitat von Ninchen30:
Zitat von Niji:
Zitat von Ninchen30:
Zitat von Niji:
klar deine meinung, aber fällt man nicht sofort mit feststellugn der schwangerschaft ins mutterschutzgesetz? und da gehört ja auch das BV rein.
ich habe eben nochmal nachgelesen udn du hast recht den ersten beitrag kann amn, wenn mans drauf anlegt natürlich so verstehen, aber ich habe dazu ja noch weitere geschrieben, aus welchen klar hervorgeht, dass es keinesfalls um notwendige fälle geht.
Ja, dass ist richtig, Du bist als Schwangere besonders vom Gesetz her geschützt, aber ein BV fällt da nicht mit rein. Das ist immer individuell und wird meist vom Arzt ausgesprochen, wenn das Leben des Kindes in Gefahr ist bei weiterer Ausübung der Tätigkeit. In ganz seltenen Fällen kann ein BV auch direkt vom AG ausgesprochen werden, dass allerdings kommt wirklich selten vor.
Die gesetzliche Mutterschutzfrist, an die sich auch jeder AG halten muss beginnt 6 Wochen vor der Endbindung und endet 8 Wochen nach dieser! Wobei man die 6 Wochen vorher nicht unbedingt einhalten muss, wenn man sich gut fühlt, dann kann man auch in dieser Zeit noch arbeiten gehen allerdings besteht nach der Geburt ein absolutes Beschäftigungsverbot da muss man definitiv zu Hause bleiben !
das das BV meist vom FA und in einigen Fällen vom AG kommt wusste ich, aber das das nicht in dem Gesetz mit veranlagt ist, wo die deutschen doch jeden Pups in irgendwelchen gesetzen stehen haben, wundert mich ein wenig.
mh da hab ich dann wohl dagegen verstoßen...
aber für studenten zählt das ja irgendwie anscheinend nicht. man kann sich zwar beurlauben lassen, darf aber dennoch leistungen erbringen.
Doch doch im Muschugesetz stehen die verschiedenen Beschäftigungsverbote, die es gibt schon mit drin, also auf dem Zettel vom Arzt steht dann auch immer drauf, um welches BV es sich handelt mit dem entsprechenden Paragraphen dahinter. Es gibt ja bei den BVs auch wieder noch Unterschiede!
Ich hatte das so verstanden, dass Du die Mutterschutzfrist ansich meinst und nicht das Mutterschutzgesetz!
Erkundige Dich doch nochmal lieber, denn warum solltest Du da als Student nicht mit drunter fallen, denn immerhin entbindest Du ja auch wie jede andere Schwangere und warum sollten dann für Dich nicht die gleichen Gesetze gelten fände ich etwas blöde muss ich sagen.
23.04.2013 21:03
nene ich meinte das gesetz, hab ich aber echt nich geschrieben hab eben nochma geschaut. man mag es mir verzeihen ich bin schon den ganzen tag müde und war den ganzen tag an der uni
23.04.2013 21:03
23.04.2013 21:05
Zitat von Niji:
tapa, bitte die liste nicht einfahc kopieren, sondern den beitrag zitieren/beantworten, sonst sind jegliche formatierungen, also farbliche kennzeichnungen und fette schrift und so verschwunden
uppps sorry ja habe es eben gesehen :S war keine Absicht.
23.04.2013 21:05
Zitat von Niji:
nene ich meinte das gesetz, hab ich aber echt nich geschrieben hab eben nochma geschaut. man mag es mir verzeihen ich bin schon den ganzen tag müde und war den ganzen tag an der uni
Ist ja nicht schlimm haben wir ja klären können alles gut
Das kenne ich mit der Müdigkeit liege seit 19 uhr schon im Bett!
23.04.2013 21:07
Zitat von anja1181:
Zitat von Niji:
klar deine meinung, aber fällt man nicht sofort mit feststellugn der schwangerschaft ins mutterschutzgesetz? und da gehört ja auch das BV rein.
ich habe eben nochmal nachgelesen udn du hast recht den ersten beitrag kann amn, wenn mans drauf anlegt natürlich so verstehen, aber ich habe dazu ja noch weitere geschrieben, aus welchen klar hervorgeht, dass es keinesfalls um notwendige fälle geht.
Die gesetzliche Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor und endet 8 Wochen nach der Geburt ...bei Mehrlingen beträgt die Frist nach der Geburt sogar 12 Wochen.
Sie meint das Mutterschutzgesetz Das beginnt direkt mit Beginn der Schwangerschaft
23.04.2013 21:17
Zitat von Putsch:
Zitat von anja1181:
Zitat von Niji:
klar deine meinung, aber fällt man nicht sofort mit feststellugn der schwangerschaft ins mutterschutzgesetz? und da gehört ja auch das BV rein.
ich habe eben nochmal nachgelesen udn du hast recht den ersten beitrag kann amn, wenn mans drauf anlegt natürlich so verstehen, aber ich habe dazu ja noch weitere geschrieben, aus welchen klar hervorgeht, dass es keinesfalls um notwendige fälle geht.
Die gesetzliche Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor und endet 8 Wochen nach der Geburt ...bei Mehrlingen beträgt die Frist nach der Geburt sogar 12 Wochen.
Sie meint das Mutterschutzgesetz Das beginnt direkt mit Beginn der Schwangerschaft
okayyyy..zu früh geklugscheißt ( tolles Wort..ich weiß ).
23.04.2013 21:18
Zitat von littleStar89:
Zitat von Nessja:
Zitat von littleStar89:
Zitat von Nessja:
...
danke süße! ich finds immernoch zu geil, dass du nun auch hier kugelst
übelkeit kenne ich ja schon von meienr 1. ss hoffentlich gehts diesmal nach den 12 wochen weg ich schaff das nicht nochmal bis dezember
Oh je ich drücke die Daumen.
Ja ich glaube es immer noch nicht ganz deswegen gab es heute einen zweiten Test der sofort Positive war
ich freue mich so woher weisst du wie weit du bist?
gehe von meiner Letzten Regel aus und davon wann mein Mann und ich zusammen waren lach das war nicht so oft und es kommt nur ein Zeitpunkt in frage lach
23.04.2013 21:20
ah okay. wenn man nicht gezielt versucht schwanger zu werden, weiß man manchmal ja nicht so genau wann die letze mens war, deshalb frag ich
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