Mütter- und Schwangerenforum

1 Jahr Elternzeit

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CaroLove88
4406 Beiträge
19.06.2010 08:28
Zitat von Marja:

Ja, der Antrag auf Elternzeit muss spätestens 6 Wochen vor Antritt schriftlich beim Arbeitgeber vorliegen.

Und für die Beantragung des Elterngeldes brauchst Du die letzten 13 Gehaltsabrechnungen und musst das Formular ausfüllen.
In diesem Formular gibt es einen Bereich, der vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Das sollte der aber schon hinbekommen, normalerweise.

Was die Höhe des Elterngeldes betrifft, kann natürlich nur das angerechnet werden, was auch auf der Lohnabrechnung steht.
Wenn Du Dich darauf einlässt, dass nur ein bestimmter Teil des Gehaltes ausgewiesen wird und der Rest schwarz bezahlt wird, dann ist das mal nicht das Problem Deiner Chefin, dass Dein Elterngeld nun geringer ausfällt.
Da hättest Du vielleicht bei den Gehaltsverhandlungen etwas vorausschauender denken sollen, bzw. Dich gar nicht erst auf so etwas einlassen sollen.

wegen der Abrechnungen hab ich schon so oft mit ihr darüber geredet.Das war vor einem Jahr,als ich meine Ausbildung beendet hatte und ja mehr Lohn bekam. Das vergaß meine Chefin Monate lang und zahlte mir den Rest dann irgendwann im September bar aus. Das ist der Teil der nicht auf der Abrechnung steht.Damals war mir das wurscht..wusste ja noch nicht dass ich schwanger bin Hab jetzt oft mit ihr geredet und sie meinte,sie spricht mit der Steuerberaterin. Man wird eine Lösung finden.
Mittlerweile hat das angeblich auch geklappt. Den Elterngeldwisch und den der der Arbeitgeber bekommt ist schon in Bearbeitung.aber dass ich ein Elternzeitformular beim A-Geber abgeben sollte,dass ist mir unbekannt. Ich habe jetzt einen Antrag auf Elternzeit online ausgedruckt. Hoffentlich wars das dann und es kommt nicht noch mehr
CaroLove88
4406 Beiträge
19.06.2010 08:33
Zitat von bea2521:

Also wie redest du von deiner Chefin???? und was bitte ist an allem so schlimm daran? Ganz ehrlich, sowas finde ich wirklich daneben!

Was würdest du wohl machen wenn du in der Schweiz wohnen würdest und nach 14 Wochen wieder abeiten gehen müsstest, da dann schon der Mutterschaftsurlaub vorbei ist.

Boah ne, bei sowas krieg ich die Krise. Wegen etwas Formularen ausfüllen und unterschreiben....


ja entschuldigung. du kennst die Vorgeschichte nicht. Das ist aber echt ne falsche Schlange ,glaube mir.
Es kommt hier gemein rüber,da geb ich dir Recht. Aber was ich all die Monate bei der durchmachen musste und wie sie auch meine Kolleginnen fix und fertig macht,dass möcht ich hier nicht mehr aufzählen. Bitte versteh auch mich.
Ich hab kein Problem damit diesen Zettel auszufüllen,aber wenn sie mir anruft und selber nicht weuß,was sie eigentlich will,da werd ich schon sauer. Dieses Formular steht im Internet, muss mir der A-geber 7 Wochen vorher aushändigen. Warum bekomm ich es dann nicht?Außerdem weiß sie ja,dass ich ein Jahr zu Hause bleibe. Stille schließlich.
CaroLove88
4406 Beiträge
19.06.2010 08:34
Zitat von Silver1985:

Also ich wusste bis zur Elternzeit auch nicht, dass der Arbeitgeben nochmal was schriftlich brauch. Hatte in meiner Schwangerschaft mündlich mitgeteilt, dass ich 1 Jahr Elternzeit nehme und als mein Sohn geboren uwrde, hab ich durch Zufall mal gelesen, dass ich das hätte schriftlicheinreichen müssen. Naja hab dann schriftlich ein Schreiben fertig gemacht von wann bis wann ich Elternzeit nehme und hab das zu meinem Arbeitgeber geschickt. Gab keine Probleme und wurde so genehmigt.


ich denke auch,dass es jetzt im Nachhinein kein Problem sein wird..und genauso wie bei dir ist es bei mir auch..
laeticia
5892 Beiträge
19.06.2010 08:45
Zitat von CaroLove88:

Zitat von bea2521:

Also wie redest du von deiner Chefin???? und was bitte ist an allem so schlimm daran? Ganz ehrlich, sowas finde ich wirklich daneben!

Was würdest du wohl machen wenn du in der Schweiz wohnen würdest und nach 14 Wochen wieder abeiten gehen müsstest, da dann schon der Mutterschaftsurlaub vorbei ist.

Boah ne, bei sowas krieg ich die Krise. Wegen etwas Formularen ausfüllen und unterschreiben....


ja entschuldigung. du kennst die Vorgeschichte nicht. Das ist aber echt ne falsche Schlange ,glaube mir.
Es kommt hier gemein rüber,da geb ich dir Recht. Aber was ich all die Monate bei der durchmachen musste und wie sie auch meine Kolleginnen fix und fertig macht,dass möcht ich hier nicht mehr aufzählen. Bitte versteh auch mich.
Ich hab kein Problem damit diesen Zettel auszufüllen,aber wenn sie mir anruft und selber nicht weuß,was sie eigentlich will,da werd ich schon sauer. Dieses Formular steht im Internet, muss mir der A-geber 7 Wochen vorher aushändigen. Warum bekomm ich es dann nicht? Außerdem weiß sie ja,dass ich ein Jahr zu Hause bleibe. Stille schließlich.
das ist aber keine selbstverständlichkeit Stillen heisst net zu hause bleiben, sie hätte ja denken können du kommst wieder? ich hab voll gestillt und blieb net zu hause.
CaroLove88
4406 Beiträge
19.06.2010 09:00
Zitat von laeticia:

Zitat von CaroLove88:

Zitat von bea2521:

Also wie redest du von deiner Chefin???? und was bitte ist an allem so schlimm daran? Ganz ehrlich, sowas finde ich wirklich daneben!

Was würdest du wohl machen wenn du in der Schweiz wohnen würdest und nach 14 Wochen wieder abeiten gehen müsstest, da dann schon der Mutterschaftsurlaub vorbei ist.

Boah ne, bei sowas krieg ich die Krise. Wegen etwas Formularen ausfüllen und unterschreiben....


ja entschuldigung. du kennst die Vorgeschichte nicht. Das ist aber echt ne falsche Schlange ,glaube mir.
Es kommt hier gemein rüber,da geb ich dir Recht. Aber was ich all die Monate bei der durchmachen musste und wie sie auch meine Kolleginnen fix und fertig macht,dass möcht ich hier nicht mehr aufzählen. Bitte versteh auch mich.
Ich hab kein Problem damit diesen Zettel auszufüllen,aber wenn sie mir anruft und selber nicht weuß,was sie eigentlich will,da werd ich schon sauer. Dieses Formular steht im Internet, muss mir der A-geber 7 Wochen vorher aushändigen. Warum bekomm ich es dann nicht? Außerdem weiß sie ja,dass ich ein Jahr zu Hause bleibe. Stille schließlich.
das ist aber keine selbstverständlichkeit Stillen heisst net zu hause bleiben, sie hätte ja denken können du kommst wieder? ich hab voll gestillt und blieb net zu hause.


ja ,habe aber mit ihr ausführlich darüber gesprochen. Sie weiß,dass ich ein Jahr zu Hause bleibe!Ist ja auch egal jetzt. Meine Frage war,was das für ein Antrag/Formular ist- nun weiß ich es.
Danke für eure Antworten!!!!
sunshineela
201 Beiträge
08.08.2010 07:18
Hallo,

also das ist wirklich totaler Quatsch
Nachdem Du wußtest das du schwanger bist hast Du Deinem Arbeitgeber darüber informiert. damit ist erstmal Dein Part erledigt und der AG muß nun alles weitere machen, wie Schreiben wegen Mutterschutz wann der beginnt und wie lange du Mutterschutz hast. Danach solltes Du ein Schreiben erhalten haben in dem steht, dass Dir nach der Geburt des Kindes Elternzeit zusteht. In diesem Schreiben müßte auch stehen, dass Du in einer bestimmten Frist den Arbeitgeber darüber informieren sollst, wie lange Du Elternzeit nimmst und wenn Du das gemacht hast ist das Thema für Dich erlefigt. Oder nimmst Du länger wie geplant Elternzeit und hast Deinen Arbeitgeber darüber noch nicht informiert?
CaroLove88
4406 Beiträge
08.08.2010 21:59
Zitat von sunshineela:

Hallo,

also das ist wirklich totaler Quatsch
Nachdem Du wußtest das du schwanger bist hast Du Deinem Arbeitgeber darüber informiert. damit ist erstmal Dein Part erledigt und der AG muß nun alles weitere machen, wie Schreiben wegen Mutterschutz wann der beginnt und wie lange du Mutterschutz hast. Danach solltes Du ein Schreiben erhalten haben in dem steht, dass Dir nach der Geburt des Kindes Elternzeit zusteht. In diesem Schreiben müßte auch stehen, dass Du in einer bestimmten Frist den Arbeitgeber darüber informieren sollst, wie lange Du Elternzeit nimmst und wenn Du das gemacht hast ist das Thema für Dich erlefigt. Oder nimmst Du länger wie geplant Elternzeit und hast Deinen Arbeitgeber darüber noch nicht informiert?


Diese Info habe ich leider nicht bekommen Zum Glück ist dieses Thema mittlerweile geklärt.Ich habe dieses Formular online ausgedruckt, ausgefüllt (1 Jahr) und es meiner Arbeitgeberin geschickt. die braucht das für die Steuerberaterin(??)...
Scheint so OK zu sein. Sie hat sich nicht mehr gemeldet...
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