Mütter- und Schwangerenforum

1 Jahr Elternzeit

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CaroLove88
4406 Beiträge
18.06.2010 14:03
Meine Chefin hat eben angerufen und meinte ich hätte nach der Geburt meines Sohnen vorbeikommen müssen und unterschreiben,dass ich 1 Jahr Elternzeit nehme.
Nun ist ein Monat rum und ich soll das nu mal machen.Sie hat mit der Steuerberaterin gesprochen.
Ich fragte sie,was das genau ist(Formular) und was ich da unterschreiben soll wenn ich vorbei komme.Sie wusste es selber nicht. Meinte ich sei ja so ein "Internetfreak" und soll mal gucken was das sein soll??Hallo will die mich verarschen?? Sie weiß doch ,dass ich ein Jahr zu Hause bleibe. Muss sonst im Juli wieder kommen- laut Chefe???!!
Reg mich gerade wieder voll auf. Es läuft noch so darauf hinaus,dass ich am Schluss keinen Cent bekomme...

Weiß jemand von was die "Alte" labert`?
Wär euch sehr dankbar..
LeNiLu2012
5661 Beiträge
18.06.2010 14:07
Das kenn ich, bei mir war es auch so ich musste auch alles selber zusammensuchen antrag auf elternzeit und und und. Vllt meint dein chef den antrag auf elternzeit
ich hatte den
http://www.btz-schwerin.de/schwerin/modules/schwer in_download/files/92ebd9a56e9779a.pdf
Ashena
3398 Beiträge
18.06.2010 14:10
Ich hab keine Ahnung wovon deine Chefin da redet... du wirst ja direkt nach der Geburt eingereicht haben, dass du 1 Jahr zu Hause bleibst, oder? So wie ich das weiß reicht dieser Schrieb und dass man nochmal extra was unterschreiben muss ist mir nicht bekannt...
18.06.2010 14:16
mhhh. du bist ja nciht egrade nett zu deiner chefin. also von der wortwahl her mein ich
ansonsten musste cih ein schreiben an die landesschulbehörde schreiben das ich bis dann udn dann in elternzeit gehe(war a in ausbildung) bei der arbeit direkt habe cih ncihts unterschrieben müssen, die ahben mir geglaubt
udn sonst kam glaube cih von der kk noch so ein schrieben wo ich eintragen musste von wann bis wann
CaroLove88
4406 Beiträge
18.06.2010 14:19
Zitat von Claudia85:

Das kenn ich, bei mir war es auch so ich musste auch alles selber zusammensuchen antrag auf elternzeit und und und. Vllt meint dein chef den antrag auf elternzeit
ich hatte den
http://www.btz-schwerin.de/schwerin/modules/schwer in_download/files/92ebd9a56e9779a.pdf


Antrag auf Elterngeld vom Rathaus..bzw Standesamt habe ich soweit ausgefüllt. Da ist aber auch noch ein Wisch dabei den der Arbeitgeber ausfüllen muss...und weil der das net gebacken kriegt konnt ich den gesammten Teil noch nicht ausgefüllt wegschicken..Bis sich da mal was tut ist echt Weihnachten
CaroLove88
4406 Beiträge
18.06.2010 14:25
Ja ich bin stinksauer auf den Haufen.. wegen denen bekomm ich schon "wenn überhaupt mal" weniger Geld,weil die mir das falsche Gehalt auf die Abrechnung geschrieben haben und mir den Rest schwarz ausbezahlt. Das kann man nicht angeben fürs Elterngeld..und so fehlen wir schonmal über 500€ ...Super =) juhuuu...

Der Link von oben wird es vielleicht sein. Den füll ich jetzt aus und schicks hin. Allerdings bin ich ja eh schon zu spät dran:-/
LeNiLu2012
5661 Beiträge
18.06.2010 14:27
Zitat von CaroLove88:

Zitat von Claudia85:

Das kenn ich, bei mir war es auch so ich musste auch alles selber zusammensuchen antrag auf elternzeit und und und. Vllt meint dein chef den antrag auf elternzeit
ich hatte den
http://www.btz-schwerin.de/schwerin/modules/schwer in_download/files/92ebd9a56e9779a.pdf


Antrag auf Elterngeld vom Rathaus..bzw Standesamt habe ich soweit ausgefüllt. Da ist aber auch noch ein Wisch dabei den der Arbeitgeber ausfüllen muss...und weil der das net gebacken kriegt konnt ich den gesammten Teil noch nicht ausgefüllt wegschicken..Bis sich da mal was tut ist echt Weihnachten


das ist auch umständlich Ich hab NUR den zettel zwei mal fertig gemacht einmal für die und einmal für mich und damit hatte sich das. Wie verschieden das ist Die sollen schulungen für die chef´s zur Pflicht machen damit die mütter sich damit nicht rumnerven müssen
18.06.2010 16:00
ich musste extra ein schreiben unterschreiben das ich in elternzeit bin...
hatte man mir vorformuliert
alternativ hätte ich auch einen brief schicken können in dem ich das schreibe...
laeticia
5892 Beiträge
18.06.2010 20:20
naja dass du was extra unterschrieben musst, dass du 1 jahr zu hause bleibst ist doch klar. die chefin muss das doch schriftlich haben wie lange du weg bist?! nicht dass du dann plötzlich vor der tür stehst?! naja und das mit dem falschen gehalt, ist doch nicht nur ihre schuld oder? kein eAhnung ob ich dich richtig verstanden hab, aber du hast immer ein Teil deines Lohnes schwarz bekommen?! wenn ja dann kannst du dich deswegen jetzt net aufregen
Marja
6987 Beiträge
18.06.2010 23:10
Ja, der Antrag auf Elternzeit muss spätestens 6 Wochen vor Antritt schriftlich beim Arbeitgeber vorliegen.

Und für die Beantragung des Elterngeldes brauchst Du die letzten 13 Gehaltsabrechnungen und musst das Formular ausfüllen.
In diesem Formular gibt es einen Bereich, der vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Das sollte der aber schon hinbekommen, normalerweise.

Was die Höhe des Elterngeldes betrifft, kann natürlich nur das angerechnet werden, was auch auf der Lohnabrechnung steht.
Wenn Du Dich darauf einlässt, dass nur ein bestimmter Teil des Gehaltes ausgewiesen wird und der Rest schwarz bezahlt wird, dann ist das mal nicht das Problem Deiner Chefin, dass Dein Elterngeld nun geringer ausfällt.
Da hättest Du vielleicht bei den Gehaltsverhandlungen etwas vorausschauender denken sollen, bzw. Dich gar nicht erst auf so etwas einlassen sollen.

Silver1985
3558 Beiträge
18.06.2010 23:19
Also ich wusste bis zur Elternzeit auch nicht, dass der Arbeitgeben nochmal was schriftlich brauch. Hatte in meiner Schwangerschaft mündlich mitgeteilt, dass ich 1 Jahr Elternzeit nehme und als mein Sohn geboren uwrde, hab ich durch Zufall mal gelesen, dass ich das hätte schriftlicheinreichen müssen. Naja hab dann schriftlich ein Schreiben fertig gemacht von wann bis wann ich Elternzeit nehme und hab das zu meinem Arbeitgeber geschickt. Gab keine Probleme und wurde so genehmigt.
Marja
6987 Beiträge
18.06.2010 23:38
Zitat von Silver1985:

Also ich wusste bis zur Elternzeit auch nicht, dass der Arbeitgeben nochmal was schriftlich brauch. Hatte in meiner Schwangerschaft mündlich mitgeteilt, dass ich 1 Jahr Elternzeit nehme und als mein Sohn geboren uwrde, hab ich durch Zufall mal gelesen, dass ich das hätte schriftlicheinreichen müssen. Naja hab dann schriftlich ein Schreiben fertig gemacht von wann bis wann ich Elternzeit nehme und hab das zu meinem Arbeitgeber geschickt. Gab keine Probleme und wurde so genehmigt.


Ist ja auch absolut o.k. Nach der Geburt sind ja noch 8 Wochen Mutterschutz. Der Antrag beim AG muss 6 Wochen vor Antritt der Elternzeit vorliegen - also quasi spätestens zwei Wochen nach der Geburt des Kindes. Also gab es vermutlich auch gar keinen Grund für Probleme mit dem Antrag.

Ich denke, die meisten Arbeitgeber sind da auch nicht ganz so "streng" und kennen die Fristen vermutlich selbst nicht so 100%.
Abgesehen davon, hätten die ja auch nichts davon jemandem wegen Nichteinhaltung von Fristen eins reinzuwürgen und die Elternzeit abzulehnen. In der Regel planen die ja auch etwas längerfristig und hätten wohl eher Probleme, wenn die Elternzeit plötzlich doch nicht genommen werden würde
laeticia
5892 Beiträge
19.06.2010 08:09
Zitat von Silver1985:

Also ich wusste bis zur Elternzeit auch nicht, dass der Arbeitgeben nochmal was schriftlich brauch. Hatte in meiner Schwangerschaft mündlich mitgeteilt, dass ich 1 Jahr Elternzeit nehme und als mein Sohn geboren uwrde, hab ich durch Zufall mal gelesen, dass ich das hätte schriftlicheinreichen müssen. Naja hab dann schriftlich ein Schreiben fertig gemacht von wann bis wann ich Elternzeit nehme und hab das zu meinem Arbeitgeber geschickt. Gab keine Probleme und wurde so genehmigt.
also bei uns ist es so dass man ein schreiben bekommt sobald man die SS nachgewiesen hat mti ET und so. und in dem schreiben steht dann alles
laeticia
5892 Beiträge
19.06.2010 08:10
ja, und irgendwie müssen sie euch doch mitteilen wann ihr Mutterschutz habt, und das muss auch schriftlich sein. und bei uns steht halt in diesem schreiben alles weitere.
bea2521
4767 Beiträge
19.06.2010 08:15
Also wie redest du von deiner Chefin???? und was bitte ist an allem so schlimm daran? Ganz ehrlich, sowas finde ich wirklich daneben!

Was würdest du wohl machen wenn du in der Schweiz wohnen würdest und nach 14 Wochen wieder abeiten gehen müsstest, da dann schon der Mutterschaftsurlaub vorbei ist.

Boah ne, bei sowas krieg ich die Krise. Wegen etwas Formularen ausfüllen und unterschreiben....
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