Mütter- und Schwangerenforum

Caros ppp-Hibbel- und Kugelrunde (privat, positiv, phänomenal )

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dkaddl
14462 Beiträge
12.06.2014 11:17
Was beantragst?
12.06.2014 11:25
was?
dkaddl
14462 Beiträge
12.06.2014 11:30
wie lange zu hause bleiben meinte ich. sorry war ein bisschen wenig Text.
12.06.2014 11:31
nach jetzigem Stand bleibe ich 2 Jahre zuhause und mein Mann dann im Anschluss 2 Monate.
Und ich arbeite dann 60%, also 3 volle Tage
dkaddl
14462 Beiträge
12.06.2014 11:33
Achso nimmt ihr Elternzeit nacheinander und nicht zusammen? Nach der Geburt nimmt er dann Urlaub oder?
dkaddl
14462 Beiträge
12.06.2014 11:35
Gisou wie war eigentlich euer Wochenende?
12.06.2014 11:40
Ja er nimmt dann 2 Wochen Urlaub.
Nein nehmen nicht zusammen, da er meint (und da muss ich ihm auch recht geben), dass er dem Kind nicht beim Schlafen zugucken muss. Wenn es 2 ist, kann er dann auch was mit ihm/ihr unternehmen.
Aber kann auch sein, dass sich das noch ändert und er vielleicht einen Monat schon früher nimmt oder so
dkaddl
14462 Beiträge
12.06.2014 11:58
Ich finde das sieht jeder anders. Der eine Mann will am Anfang jede Sekunde sein Baby mitbekommen, der andere möchte lieber später daheim bleiben. Ich verstehe beides ist ja ok und kann jeder machen wie er will. Allein die Möglichkeit der Elternzeit für Männer finde ich super!
12.06.2014 12:42
Ja genau
ich überlass ihm das, wie er das gerne hätte.
Meine Bedingung war nur, dass er nach der Geburt mind. 2 Wochen zuhause ist
bambi86
2570 Beiträge
12.06.2014 13:21
Zitat von Bommel90:

jap mir geht es gut, danke der Nachfrage

so heute hab ich viele Fragen

1.
Steuerklassen/Kinderfreibetrag:
sagt mal wechselt ihr nach der Geburt in die Steurrklasse 5?
Da ist doch dann der Kinderfreibetrag automatisch beim Mann komplett eingetragen oder muss man das dann trotzdem noch beantragen?

2.
MuSchu-Geld:
Ich muss doch nur in der 34. ssw die Bescheinigung über den VET zur Krankenkasse schicken und bekomm dann automatisch das Geld von denen und den Zuschuss vom AG.

3.
Elterngeld:
das beantrage ich ja auch direkt nach der Geburt. Da braucht man ja den Antrag, die Geburtsurkunde und eine Bescheinigung übder die Zahlung des Muschu-Geldes und eine Bescheinigung des AG's dass er das bezuschusst hat.
Kann man die Bescheinigungen auch schon irgendwie vor der Geburt bekommen (bekommt man die automatisch?), sonst wird das ja total stressig oder langt da auch ein Kontoauszug oder so?

Ahhh bin froh, wenn das alles erledigt ist
oder mach ich es komplizierter als es ist?


1) ja wir wechseln nach der geburt in 3 und 5, du musst es extra beantragen, weil du ja auch ein halbes kind draufschreiben lassen kannst.
2) nicht ganz, meine KK wollte noch einen antrag ausgefüllt haben, den hat aber unsere steuerberaterin ausgefüllt und weggeechickt. Das formular hab ich von deren internetseite.

3) elterngeldantrag brauchst die urkunde, ob man noch ne beschenigung brauche weiss ich nicht, soweit schlau gemacht hab ich mich noch nicht

4) Vaterzeit wurde mir gesagt, dass der mann die 2 monate innerhalb des 1ten lebensjwhres genommen haben muss oder den 13 und 14blebensmonat nehmen kann sonst verfällt es. Er MUSS auch 2 monate nehmen, wie er sich die aufteilt egal, aber er kann nicht nur einen Monat nehmen sonst hat er keinen anspruch. Mein Mann wird den 1ten und 4ten Lebensmonat nehmen. So wurde mir dass beim amt erklärt habe da mal angerufen
12.06.2014 13:27
danke
aber dass der Mann die Elternzeit innerhalb des 1. Jahres nehmen muss, stimmt so glaub ich nicht
kiwi-83
15211 Beiträge
12.06.2014 14:04
Hallo Mädels

Ich melde mich auch mal wieder

Zum Thema Elternzeit des Mannes kann ich nur sagen, das man da viele Sachen beachten sollte... z.b. hatte mein Mann vor erst eine Woche Urlaub nach der Geburt zu nehmen und dann direkt 4 Wochen Elternzeit! Das geht, aber dann wird ihm Geld abgezogen weil die immer nach Lebensmonaten rechnen! Also wird Pascal direkt nach der Geburt 4 Wochen Elternzeit nehmen und evtl. noch eine Woche Urlaub dran hängen... wenn der kleine 1 Jahr wird nimmt er die restlichen 4 Wochen Der Mann muss nur mindestens 7 Wochen vorm VET beim AG die Elternzeit schriftlich bekannt geben das ist wichtig, weil die sonst Nein sagen können das es nicht geht!
Ob man Elternzeit als Mann noch nach den 1. Lebensjahr bzw. nach 2 Jahren noch nehmen kann weiß ich nicht!

Mein Mann und ich haben uns vor Wochen schon mal dran gesetzte um den Elterngeldantrag für mich aus zu füllen aber da lagen die nerven blank. Ich mach das gleich mal am PC und bei fragen ruf ich die Elterngeldstelle an...

Ich hoffe es geht euch allen gut Mädels
bambi86
2570 Beiträge
12.06.2014 17:53
Mir wurde dass so von der elterngeldstelle erklärt
Jupp hab auch gehört man soll von den Lebensmonaten ausgehen

ich werd auch elterngeld für 2 jahre beantragen, werd aber wohl nach 1 1/2 jahren wieder arbeiten gehen, dann wird mir nichts anferechnet bzw gekürzt
Gisou
10626 Beiträge
12.06.2014 22:27
Zitat von Bommel90:

etwas schlauer bin ich jetzt schon

hatte gerade in Gespräch mit meinem Chef über die Dauer der Elternzeit und über meine Vorstellungen danach.
Er hat alles so hingenommen


Sehr gut!

Obwohl ich die Anträge alle schon durch hab, weiß ich kaum noch wann ich welche Bescheinigung wo bekommen hab! Hab wohl alles verdrängt!
Gisou
10626 Beiträge
12.06.2014 22:34
Zitat von dkaddl:

Gisou wie war eigentlich euer Wochenende?


Oh Mist....verdrängt!

Ich machs kurz: tagsüber war soweit alles ok, abends hab ich zwischen 2 und 4 Stunden gebraucht damit Timmy schläft. Mein Mann hatte gar keine Chance! Freitag Abend war ich schon so von der doofen Ollen gefrustet die schwanger ist. Bis zum Abend durft ich ihre Story dass die SS nicht geplant war bestimmt 10mal anhören! Sie hat ja immer ach so toll verhütet und ups plötzlich schwanger! Jedem, wirklich jedem hat sie es erzählt! Samstag abend hat die mich so mit ihrem rücksichtslosen Verhalten auf die Palme gebracht, dass alles zu spät war. Ende vom Lied: SIE ist plärrend abgeschwirrt und konnts gar nicht verstehen dass mir alle recht gegeben haben!
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