*allerliebste Hibblerinnen* Hibbeln für Okt/Nov/Dez 2012
18.02.2012 21:23
Ich nehme immer noch brav meine Globulis
Bri: fängst du jetzt auch damit an?
Oder nur den Tee?
Schoki süchtig bin ich eigentlich auch immer sieht man an der waage mit meinem Ü100 aber wenn ich ss bin will ich nix süßes
Bri: fängst du jetzt auch damit an?
Oder nur den Tee?
Schoki süchtig bin ich eigentlich auch immer sieht man an der waage mit meinem Ü100 aber wenn ich ss bin will ich nix süßes
18.02.2012 21:24
Zitat von Leseratte-Brianna:
Zitat von Raupinchen:
Zitat von Leseratte-Brianna:
Zitat von Raupinchen:
Zitat von Leseratte-Brianna:
narpf...ich wollte doch mit dem Tee anfangen wenn die mens kommt...
jetzt ist die SB wieder weg....menno kann sich mein Körper mal entscheiden.....arrhhhhhhhhhhhhhhhggggggg
Ich habe himbi in der ersten Zyklushälfte und Fraunmantel ab Es aber mittlerweile habe ich aufgehört weil man es in der schwangerschaft nicht trinken soll...aber da ich ja diesbezüglich nichts weiß....
ja dann würde ich ihn auch nicht trinken....das problem wenn die mens nicht richtig da ist trau ich mich nicht mit dem Tee anzufangen
mit himbi kannste ruhig schon anfangen würde ich sagen. Nur frauennantel nicht in der ss weil wehenauslösend und solche dinge
also hbimbi ist eigentlich immer gut
echt ok
Dann mach ich mir morgen früh mal ne Kanne
hier noch mal ein LInk. Vielleicht irre mich auch, weil es gibt da auch irgendwie viele meinungen
http://www.wunschkinder.net/aktuell/die-haeufigste n-suchbegriffe/frauenmanteltee-und-himbeerblaetter tee-189/
18.02.2012 21:27
Zitat von Raupinchen:
Zitat von Leseratte-Brianna:
Zitat von Raupinchen:
Zitat von Leseratte-Brianna:
Zitat von Raupinchen:
Zitat von Leseratte-Brianna:
narpf...ich wollte doch mit dem Tee anfangen wenn die mens kommt...
jetzt ist die SB wieder weg....menno kann sich mein Körper mal entscheiden.....arrhhhhhhhhhhhhhhhggggggg
Ich habe himbi in der ersten Zyklushälfte und Fraunmantel ab Es aber mittlerweile habe ich aufgehört weil man es in der schwangerschaft nicht trinken soll...aber da ich ja diesbezüglich nichts weiß....
ja dann würde ich ihn auch nicht trinken....das problem wenn die mens nicht richtig da ist trau ich mich nicht mit dem Tee anzufangen
mit himbi kannste ruhig schon anfangen würde ich sagen. Nur frauennantel nicht in der ss weil wehenauslösend und solche dinge
also hbimbi ist eigentlich immer gut
echt ok
Dann mach ich mir morgen früh mal ne Kanne
hier noch mal ein LInk. Vielleicht irre mich auch, weil es gibt da auch irgendwie viele meinungen
http://www.wunschkinder.net/aktuell/die-haeufigste n-suchbegriffe/frauenmanteltee-und-himbeerblaetter tee-189/
Danke
18.02.2012 21:30
hiermit kündige ich den zwischen uns bestehenden Mietvertrag über die Wohnung in der Walserstraße 10, 823777 Penzberg, zum 01.10.2012, wegen Eigenbedarfs.
Da ich mit meiner Lebensgefährtin und Tochter zusammen in die Wohnung ziehen möchte.
Hilfsweise erkläre ich hiermit die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Sie haben das Recht der Kündigung zu widersprechen. Ich weise Sie daraufhin, dass der Widerspruch laut Gesetz spätestens 3 Monate vor Ende der Mietzeit eingegangen sein muss. Im Falle eines Widerspruchs sind die Gründe umgehend schriftlich mitzuteilen.
Einer Fortsetzung des Mietgebrauchs widerspreche ich sicherheitshalber schon im Voraus.
Die Wohnung ist Vertragsgemäß und in ordentlichem Zustand zu übergeben. Bitte setzten Sie sich wegen eines Übergabetermins mit mir in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
mädels meint ich das kann man so lassen?
Das ist die kündigung für die jetztigen mieter in der wohung
Da ich mit meiner Lebensgefährtin und Tochter zusammen in die Wohnung ziehen möchte.
Hilfsweise erkläre ich hiermit die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Sie haben das Recht der Kündigung zu widersprechen. Ich weise Sie daraufhin, dass der Widerspruch laut Gesetz spätestens 3 Monate vor Ende der Mietzeit eingegangen sein muss. Im Falle eines Widerspruchs sind die Gründe umgehend schriftlich mitzuteilen.
Einer Fortsetzung des Mietgebrauchs widerspreche ich sicherheitshalber schon im Voraus.
Die Wohnung ist Vertragsgemäß und in ordentlichem Zustand zu übergeben. Bitte setzten Sie sich wegen eines Übergabetermins mit mir in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
mädels meint ich das kann man so lassen?
Das ist die kündigung für die jetztigen mieter in der wohung
18.02.2012 21:37
Zitat von BabyBlueEyes:
hiermit kündige ich den zwischen uns bestehenden Mietvertrag über die Wohnung in der Walserstraße 10, 823777 Penzberg, zum 01.10.2012, wegen Eigenbedarfs.
Da ich mit meiner Lebensgefährtin und Tochter zusammen in die Wohnung ziehen möchte.
Hilfsweise erkläre ich hiermit die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Sie haben das Recht der Kündigung zu widersprechen. Ich weise Sie daraufhin, dass der Widerspruch laut Gesetz spätestens 3 Monate vor Ende der Mietzeit eingegangen sein muss. Im Falle eines Widerspruchs sind die Gründe umgehend schriftlich mitzuteilen.
Einer Fortsetzung des Mietgebrauchs widerspreche ich sicherheitshalber schon im Voraus.
Die Wohnung ist Vertragsgemäß und in ordentlichem Zustand zu übergeben. Bitte setzten Sie sich wegen eines Übergabetermins mit mir in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
mädels meint ich das kann man so lassen?
Das ist die kündigung für die jetztigen mieter in der wohung
Ich würde die Mietparteien einfügen d.h. hiermit kündigen yir Herr XY Ihnen, Familie YZ zum Datum X, die Ihen überlassene Wohnung in der Adresse XYZ wegen eigenbedarfs. Ich werde mit meiner Lebensgefährtin und deren Tochter....
18.02.2012 21:38
Zitat von Raupinchen:
Zitat von BabyBlueEyes:
hiermit kündige ich den zwischen uns bestehenden Mietvertrag über die Wohnung in der Walserstraße 10, 823777 Penzberg, zum 01.10.2012, wegen Eigenbedarfs.
Da ich mit meiner Lebensgefährtin und Tochter zusammen in die Wohnung ziehen möchte.
Hilfsweise erkläre ich hiermit die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Sie haben das Recht der Kündigung zu widersprechen. Ich weise Sie daraufhin, dass der Widerspruch laut Gesetz spätestens 3 Monate vor Ende der Mietzeit eingegangen sein muss. Im Falle eines Widerspruchs sind die Gründe umgehend schriftlich mitzuteilen.
Einer Fortsetzung des Mietgebrauchs widerspreche ich sicherheitshalber schon im Voraus.
Die Wohnung ist Vertragsgemäß und in ordentlichem Zustand zu übergeben. Bitte setzten Sie sich wegen eines Übergabetermins mit mir in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
mädels meint ich das kann man so lassen?
Das ist die kündigung für die jetztigen mieter in der wohung
Ich würde die Mietparteien einfügen d.h. hiermit kündigen yir Herr XY Ihnen, Familie YZ zum Datum X, die Ihen überlassene Wohnung in der Adresse XYZ wegen eigenbedarfs. Ich werde mit meiner Lebensgefährtin und deren Tochter....
Genau so, das sollte dann passen.
18.02.2012 21:39
Gut danke geändert sonst kann man es lassen oder?
Ich finde das zum 01. märz dann 6 monate kündigungfrist ist bei mir augsut bei schatzy september
Ich finde das zum 01. märz dann 6 monate kündigungfrist ist bei mir augsut bei schatzy september
18.02.2012 21:39
Zitat von Raupinchen:
Zitat von BabyBlueEyes:
hiermit kündige ich den zwischen uns bestehenden Mietvertrag über die Wohnung in der Walserstraße 10, 823777 Penzberg, zum 01.10.2012, wegen Eigenbedarfs.
Da ich mit meiner Lebensgefährtin und Tochter zusammen in die Wohnung ziehen möchte.
Hilfsweise erkläre ich hiermit die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Sie haben das Recht der Kündigung zu widersprechen. Ich weise Sie daraufhin, dass der Widerspruch laut Gesetz spätestens 3 Monate vor Ende der Mietzeit eingegangen sein muss. Im Falle eines Widerspruchs sind die Gründe umgehend schriftlich mitzuteilen.
Einer Fortsetzung des Mietgebrauchs widerspreche ich sicherheitshalber schon im Voraus.
Die Wohnung ist Vertragsgemäß und in ordentlichem Zustand zu übergeben. Bitte setzten Sie sich wegen eines Übergabetermins mit mir in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
mädels meint ich das kann man so lassen?
Das ist die kündigung für die jetztigen mieter in der wohung
Ich würde die Mietparteien einfügen d.h. hiermit kündigen yir Herr XY Ihnen, Familie YZ zum Datum X, die Ihen überlassene Wohnung in der Adresse XYZ wegen eigenbedarfs. Ich werde mit meiner Lebensgefährtin und deren Tochter....
bzw: hiermit kündige ich, Herr XY, .....
Aber noch ne Frage: er darf zwar widerspruch einlegen aber gleichzeitig widersprecht ihr der Fortsetzung ....da macht keinen sinn, ich bin studierte Philologin und nicht Juristin *g*
18.02.2012 21:42
Zitat von BabyBlueEyes:
Gut danke geändert sonst kann man es lassen oder?
Ich finde das zum 01. märz dann 6 monate kündigungfrist ist bei mir augsut bei schatzy september
laut fingerzählung wohl 1. September
18.02.2012 21:42
Wieso wir ziehen eben in die eigentswohnung die schatzy und seinem bruder gehört
18.02.2012 21:46
oder soll ich das weg lassen?
"Einer Fortsetzung des Mietgebrauchs widerspreche ich sicherheitshalber schon im Voraus."
"Einer Fortsetzung des Mietgebrauchs widerspreche ich sicherheitshalber schon im Voraus."
18.02.2012 21:47
Zitat von BabyBlueEyes:
oder soll ich das weg lassen?
"Einer Fortsetzung des Mietgebrauchs widerspreche ich sicherheitshalber schon im Voraus."
Für meinen Geschmack widerspricht es sich mit den Rechjt auf Widerspruch. Vielleicht fineste eine bessere formulierung wenn du googlest
18.02.2012 21:48
Ich kann es auch einfach weg lassen ich habe bis jetzt nie sowas geschrieben
18.02.2012 21:50
Zitat von BabyBlueEyes:
Ich kann es auch einfach weg lassen ich habe bis jetzt nie sowas geschrieben
oder weg lassen. ist auch eine möglichkeit.
aber vielleicht kannste mal googlen ob bei anmeldeung von eigenbedarf überhaupt ein widerspruchsrecht besteht...sonst hat sich da ja auch erübrigt.
18.02.2012 21:52
Ja besteht haben ich habe schon gelesen und mein papa vermietet selber wohnung nur den kann ich selber nicht fragen der arbeitet heute nacht
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