zusammen ziehen unmöglich? hilfe
25.07.2015 22:46
da ich auf meine eigentliche frage keine antwort mehr bekomme
und ich mit den 2 tipps schon recht zufrieden bin schliesse ich hiermit das thema für mich ab .
ich danke euch dennoch das ihr versucht habt mir zu helfen
und ich teilweise nun noch weiter unten stecke als wie vorher , danke
lg
und ich mit den 2 tipps schon recht zufrieden bin schliesse ich hiermit das thema für mich ab .
ich danke euch dennoch das ihr versucht habt mir zu helfen
und ich teilweise nun noch weiter unten stecke als wie vorher , danke
lg
25.07.2015 23:00
1. Ich bin selber auch nur mit Hauptschulabschluss und hab gleich eine Ausbildung gefunden, das War nie ein problem.
6 Jahre nichts erreicht zuhaben sei es Ausbildung Technisch oder gleich Berufsleben is schon komisch.
Ich hab eine Hautkrankheit und geh trotzdem arbeiten.
2. Sorry aber scheiß auf denn Garten
3 find ich die ganze sache seltsam
6 Jahre nichts erreicht zuhaben sei es Ausbildung Technisch oder gleich Berufsleben is schon komisch.
Ich hab eine Hautkrankheit und geh trotzdem arbeiten.
2. Sorry aber scheiß auf denn Garten
3 find ich die ganze sache seltsam
25.07.2015 23:35
Zitat von Super_kind:
Zitat von Choco:
Zitat von Dreamgate:
Ich würde mit dem zusammen ziehen noch warten, denn ihr seid ja noch nicht lange zusammen
Achso: Wenn man zusammenzieht wenn man Hartz 4 bekommt, ist das erste Jahr quasi ein Probejahr, wenn ihr vorher noch nicht zusammen gelebt habt.
Das heißt ihr würdet beide das haben, was ihr vorher hattet...Du ALG II, er sein Gehalt und es würde nicht verrechnet werden.
Das wusste ich auch nicht, aber ich habe es letztens irgendwo gelesen...
allerdings muss man das wohl beim JC beantragen
Und ein Jahr ist ja wohl viel Zet, um einen Job zu finden oder?
Das scheint übrigens wirklich so zu stimmen :
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=3 12752&ccheck=1
Zitat:
Das erste Jahr nach dem Zusammenzug bilden Sie nach dem Gesetz keine Bedarfsgemeinschaft und Ihr Einkommen darf nicht angerechnet werden, soweit Sie kein gemeinsames Konto führen und kein Kind im Haushalt lebt.
Danach schon.
Die Bedingungen, wann Ihr Einkommen angerechnet werden darf, stehen hier:
§7 SGBII
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1.länger als ein Jahr zusammenleben,
2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
So ein (Sorry wenn ich das sage) müll hab ich noch nie gehört.
Was genau meinst du mit Müll? Also auf was beziehst du dich damit? Auf die Quelle?
26.07.2015 05:22
Zitat von Choco:
Zitat von Super_kind:
Zitat von Choco:
Zitat von Dreamgate:
Ich würde mit dem zusammen ziehen noch warten, denn ihr seid ja noch nicht lange zusammen
Achso: Wenn man zusammenzieht wenn man Hartz 4 bekommt, ist das erste Jahr quasi ein Probejahr, wenn ihr vorher noch nicht zusammen gelebt habt.
Das heißt ihr würdet beide das haben, was ihr vorher hattet...Du ALG II, er sein Gehalt und es würde nicht verrechnet werden.
Das wusste ich auch nicht, aber ich habe es letztens irgendwo gelesen...
allerdings muss man das wohl beim JC beantragen
Und ein Jahr ist ja wohl viel Zet, um einen Job zu finden oder?
Das scheint übrigens wirklich so zu stimmen :
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=3 12752&ccheck=1
Zitat:
Das erste Jahr nach dem Zusammenzug bilden Sie nach dem Gesetz keine Bedarfsgemeinschaft und Ihr Einkommen darf nicht angerechnet werden, soweit Sie kein gemeinsames Konto führen und kein Kind im Haushalt lebt.
Danach schon.
Die Bedingungen, wann Ihr Einkommen angerechnet werden darf, stehen hier:
§7 SGBII
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1.länger als ein Jahr zusammenleben,
2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
So ein (Sorry wenn ich das sage) müll hab ich noch nie gehört.
Was genau meinst du mit Müll? Also auf was beziehst du dich damit? Auf die Quelle?
Ja sorry die quelle.
Asche auf mein haupt
26.07.2015 07:13
Ich hab das von einer anderen Quelle, und das ist wirklich so...
26.07.2015 07:20
Zitat von Dreamgate:
Ich hab das von einer anderen Quelle, und das ist wirklich so...
Meine Frage welche quelle?
26.07.2015 07:22
Zitat von Super_kind:
Zitat von Dreamgate:
Ich hab das von einer anderen Quelle, und das ist wirklich so...
Meine Frage welche quelle?
Die Freundin von Schatz Schwester arbeitet bei Amt und hat es bestätigt.
26.07.2015 08:07
ich hab dies auch mal gehört und es stimmt wirklich,habe diesbezüglich beim amt gefragt, es heißt da einJahr auf Probe.
26.07.2015 10:18
Zitat von Hasi87:
da ich auf meine eigentliche frage keine antwort mehr bekomme
und ich mit den 2 tipps schon recht zufrieden bin schliesse ich hiermit das thema für mich ab .
ich danke euch dennoch das ihr versucht habt mir zu helfen
und ich teilweise nun noch weiter unten stecke als wie vorher , danke
lg
naja, die fragen nach der ausbildung und tipps dazu sind ernst gemeint.
wenn du an diesem punkt arbeitst, dich weiter bildest dann hast du auch bessere chancen auf dem arbeitsmarkt! kannst also eher mit deinem freund zusammen ziehen.
denn wenn du jetzt schon nix vorweisen kannst, seit 6 jahren suchst (wie alt bist du eigentlich? hast du direkt nach der schule nix gefunden?) dann wird es sehr sehr schwer aus dieser teufelsspirale rauszukommen! dazu muss man selber aktiv werden, sich weiterbilden, neue optionen/ausbildungen suchen - und sich nicht auf dem bisherigen stand ausruhen!
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