die Oma vom nicht-kümmernden-Vater will umgang->Problem
09.08.2012 13:21
Hallo an alle,
vlt kann mir mal einer nen Rat geben.
Meine große Tochter ist am Montag 6 geworden, Ihr leiblicher Vater kümmert sich seid Anfang 2011 nicht mehr um Sie. Dazu muss ich sagen das sie sich auch nicht für ihn interesiert. letztens ist er an ihr vorbeigegangen und sie hat ein Flüchtiges Hallo gesagt und ist auch weiter gegangen. mittlerweile hat sie eine kleine Schwester bekommen. Ihr Vater hat nach horen und sagen auch noch ein Kind bekommen. Ich habe keine Adresse oder Telefonnummer mehr. Interessiert auch nciht wirklich. Er sollte auch eigentlich 41 Euro Unterhalt zahlen den Rest hätte ich als Vorschuss bekommen. Da weigert er sich...
Nun zum eigentlichen Problem.
Seine Mutter und ich werden uns nicht ganz grün. letzztes Jahr zu Ihren Geburtstag hat Sie angerufen und um ein wiedersehen zwsichen Ihr und meiner großen gebeten. bin ja kein unmensch und habe zugestimmt. sie haben Sich im August gesehen und ich hatte sogar erlaubt das sie zu Ihren Onkels geburtstag kann. das selbe zu Weihnachten und sogar im Januar. Nach jeden treffen zwischen denen gab es immer wieder ärger zwischen ihr und mir. meine große wurde sogar "ausgefragt" wie es ist bei uns und meinen freund mit dem ich seid über 3 Jahren zusammen bin, zudem Sie auch Papa sagt und ihn auch voll und ganz so ansieht. nun ja seid meiner letzten schwangerschaft habe ichsehr viel mit vergesslichkeit zu kämpfen ich vergesse sehr viel, aber nicht meine kinder.
im Januar gab es sogar mein einen Anruf von Ihr wenn ich mich nicht melde muss Sie wohl mal das Jugendamt einschalten. am Montag bekam ich denn einen Anruf von Ihr auf meinen AB mit der nachricht: "Hallo Frau ... hier, schön dank das ich meine Enkeltochter sehen durfte, ich warte seid Ostern auf einen Anruf von Dir aber ich werde denn wohl ma andere Schritte einleiten müssen. tschüss"
Was soll ich davon halten?
Kann mir einer sagen ob sie in der hinsicht auf meine Tochter Rechte hat?
Danke für eure Beiträge.
vlt kann mir mal einer nen Rat geben.
Meine große Tochter ist am Montag 6 geworden, Ihr leiblicher Vater kümmert sich seid Anfang 2011 nicht mehr um Sie. Dazu muss ich sagen das sie sich auch nicht für ihn interesiert. letztens ist er an ihr vorbeigegangen und sie hat ein Flüchtiges Hallo gesagt und ist auch weiter gegangen. mittlerweile hat sie eine kleine Schwester bekommen. Ihr Vater hat nach horen und sagen auch noch ein Kind bekommen. Ich habe keine Adresse oder Telefonnummer mehr. Interessiert auch nciht wirklich. Er sollte auch eigentlich 41 Euro Unterhalt zahlen den Rest hätte ich als Vorschuss bekommen. Da weigert er sich...
Nun zum eigentlichen Problem.
Seine Mutter und ich werden uns nicht ganz grün. letzztes Jahr zu Ihren Geburtstag hat Sie angerufen und um ein wiedersehen zwsichen Ihr und meiner großen gebeten. bin ja kein unmensch und habe zugestimmt. sie haben Sich im August gesehen und ich hatte sogar erlaubt das sie zu Ihren Onkels geburtstag kann. das selbe zu Weihnachten und sogar im Januar. Nach jeden treffen zwischen denen gab es immer wieder ärger zwischen ihr und mir. meine große wurde sogar "ausgefragt" wie es ist bei uns und meinen freund mit dem ich seid über 3 Jahren zusammen bin, zudem Sie auch Papa sagt und ihn auch voll und ganz so ansieht. nun ja seid meiner letzten schwangerschaft habe ichsehr viel mit vergesslichkeit zu kämpfen ich vergesse sehr viel, aber nicht meine kinder.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/159.gif)
Was soll ich davon halten?
Kann mir einer sagen ob sie in der hinsicht auf meine Tochter Rechte hat?
Danke für eure Beiträge.
09.08.2012 13:27
http://www.lawyers-poppe.de/publikationen_details. php?Kunde=405&Modul=13&Art=0&ID=303&am p;GID=118
Ich denke, dass du da nichts zu befürchten hast. Zumal zwischen deiner Tochter und den Großeltern auch keine Bindung besteht. Was sagt denn die Kurze dazu? Will sie zu Oma?
Ich denke, dass du da nichts zu befürchten hast. Zumal zwischen deiner Tochter und den Großeltern auch keine Bindung besteht. Was sagt denn die Kurze dazu? Will sie zu Oma?
09.08.2012 13:30
auch omas haben ein besuchsrecht und können diese einklagen. und sie scheint deiner tochter nicht zu schaden, auch das ausfragen ist höchstens unangenehm aber kein grund den umgang zu verbieten.
klär das mit ihr. sag das du ihr ja nix verbietest aber auch noch ein eigenes leben hast. macht feste termine und halte dich dran.
klär das mit ihr. sag das du ihr ja nix verbietest aber auch noch ein eigenes leben hast. macht feste termine und halte dich dran.
09.08.2012 13:38
Hallo,
ich arbeite in der Rechtsbranche und kann dir sagen, dass die Oma (und auch andere Familienangehörige) ein Recht auf Umgang haben. Hierbei kommt es aber ausschließlich auf das Wohl des Kindes an, und nicht auf persönliche Belange der Eltern / der Oma.
Ob der Vater deiner Tochter sich kümmert spielt hierbei absolut keine Rolle.
Ich kann dir nur raten, einige dich mit ihr. Denn wenns vors Familiengericht geht wird deine Tochter da mit reingezogen, vom Richter befragt usw. Und das sollte man nach Möglichkeit vermeiden.
Liebe Grüße.
ich arbeite in der Rechtsbranche und kann dir sagen, dass die Oma (und auch andere Familienangehörige) ein Recht auf Umgang haben. Hierbei kommt es aber ausschließlich auf das Wohl des Kindes an, und nicht auf persönliche Belange der Eltern / der Oma.
Ob der Vater deiner Tochter sich kümmert spielt hierbei absolut keine Rolle.
Ich kann dir nur raten, einige dich mit ihr. Denn wenns vors Familiengericht geht wird deine Tochter da mit reingezogen, vom Richter befragt usw. Und das sollte man nach Möglichkeit vermeiden.
Liebe Grüße.
09.08.2012 13:39
Zitat von anibaS:
http://www.lawyers-poppe.de/publikationen_details. php?Kunde=405&Modul=13&Art=0&ID=303&am p;GID=118
Ich denke, dass du da nichts zu befürchten hast. Zumal zwischen deiner Tochter und den Großeltern auch keine Bindung besteht. Was sagt denn die Kurze dazu? Will sie zu Oma?
Interessanter Link, hab ihn mir mal angeschaut. Total verständlich, was die da sagen - warum auch für Großeltern zu denen keine Beziehung besteht ein Umgangsrecht?! Ich denke auch, sie kann Dir/Euch gar nix!
Weiß Sie denn eigentlich, daß ihr Sohn nichtmal zahlt? Er verletzt also, wenn ich es richtig verstehe auch seine Unterhaltspflicht? Wenn Sie es weiß, finde ich anstandshalber könnte die das zahlen, wenn ihr Dein Kind soviel bedeutet....(allerdings sieht es dann mit dem Umgangsrecht ja vielleicht wieder anders aus).
Könnte auch sein, daß sie ein Vorzeige-Enkelkind will - für Familienfeiern und so (wie Du schreibst).
Auf jeden Fall toitoitoi!
09.08.2012 13:44
als sie noch regelmässig bei ihren Vater war, war es mal soweit das sie nicht mehr zu ihm wollte weil sie immer zu Oma MUSSTE. seiddem ist das theater das er sie nicht mehr sieht. sie fragt nicht, nicht nach oma oder ihren vater nach keinen...
09.08.2012 13:47
Ja Omas und Opas ein Umgangsrecht.
Wünschen die Eltern dies aber nicht, können die Großeltern es vor Gericht gegebenfalls einklagen. Allerdings und diese Information ist sehr wichtig, MÜSSEN die Großeltern nachweisen das, das Kind eine Bindung zu ihnen hat, sowie in der Nachweispflicht sind das dieser Umgang für das Kind sinnvoll ist.
Das heißt also, ist die Kleine zu Jung um eine Bindung zu Oma oder Opa zu haben, oder möchte nicht zu Opa/Oma, dann haben sie keinen Anspruch auf ein Umgang mit dem Kind.
Aber auch wenn wegen dem Umgangs ständig Streit unter den Partein herrscht, kann das Umgangsrecht vom Gericht abgelehnt werden. Das Kind müsste dies Austragen, was ja nicht gerade zum Wohle des Kindes wäre...
Sie wird es also nicht leicht haben, wenn keine gute Beziehung zwischen deiner Tochter und ihr herrscht
Ich kann aus Erfahrung sprechen.
Meine Schwiegermutter, wollte nämlich auch ein Umgangsrecht über Jugendamt einfordern. Was aber niemand durchgekommen wäre, da die unseren Sohn das letzte mal sah da war er gerade etwa 3 Monate alt. Nach diversen Vorfällen (die nicht ohne waren), haben wir keinen Kontakt mehr zu ihr (mittlerweile fast 11 Monate her).
Nachdem sie uns darüber in Kenntnis gesetzt hatte, das sie einen Anwalt konsultiert hätte, mit dem sie übers JA ein Umgangsrecht einklagen möchte (Sie hat gar nicht das Geld sich einen zu leisten, sie ist in der Privatinsolvenz). Haben wir einen Anwalt aus dem Bekanntenkreis darauf angesprochen und ich muss sagen er war köstlich amüsiert, da sie damit eben niemand durchkommen wird. "Es ist lächerlich was sie da veranstaltet"
Wünschen die Eltern dies aber nicht, können die Großeltern es vor Gericht gegebenfalls einklagen. Allerdings und diese Information ist sehr wichtig, MÜSSEN die Großeltern nachweisen das, das Kind eine Bindung zu ihnen hat, sowie in der Nachweispflicht sind das dieser Umgang für das Kind sinnvoll ist.
Das heißt also, ist die Kleine zu Jung um eine Bindung zu Oma oder Opa zu haben, oder möchte nicht zu Opa/Oma, dann haben sie keinen Anspruch auf ein Umgang mit dem Kind.
Aber auch wenn wegen dem Umgangs ständig Streit unter den Partein herrscht, kann das Umgangsrecht vom Gericht abgelehnt werden. Das Kind müsste dies Austragen, was ja nicht gerade zum Wohle des Kindes wäre...
Sie wird es also nicht leicht haben, wenn keine gute Beziehung zwischen deiner Tochter und ihr herrscht
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/159.gif)
Ich kann aus Erfahrung sprechen.
Meine Schwiegermutter, wollte nämlich auch ein Umgangsrecht über Jugendamt einfordern. Was aber niemand durchgekommen wäre, da die unseren Sohn das letzte mal sah da war er gerade etwa 3 Monate alt. Nach diversen Vorfällen (die nicht ohne waren), haben wir keinen Kontakt mehr zu ihr (mittlerweile fast 11 Monate her).
Nachdem sie uns darüber in Kenntnis gesetzt hatte, das sie einen Anwalt konsultiert hätte, mit dem sie übers JA ein Umgangsrecht einklagen möchte (Sie hat gar nicht das Geld sich einen zu leisten, sie ist in der Privatinsolvenz). Haben wir einen Anwalt aus dem Bekanntenkreis darauf angesprochen und ich muss sagen er war köstlich amüsiert, da sie damit eben niemand durchkommen wird. "Es ist lächerlich was sie da veranstaltet"
09.08.2012 13:47
sie hat auch selber keine Tochter nur 3 Söhne. der mittlere hat wohl auch nur ein oder zwei söhne wie ich weiss und ihr vater hat wohl auch jetzt einen sohn bekommen. also ist sie nach meinen wissen die einzige weibliche nachkomme...
09.08.2012 13:59
Ich denke mal das sie keine Bindung mit ihr hat. damals als ich meine Große gefragt hatte ob sie hin möchte hat sie immer gebeten da nicht schlafen zu müssen und das ich bitte auch da bleibe. einmal war es soweit das ich vor der Tür stand ( ich betrete ihre Wohnung nicht...), meine große war neben uns beim anziehen da ich sie abholen wollte, fing sie ein streitthema an wobei es auch um meinen freund ging und einer von denen der meinung ist das sie nur einen vater haben kann und das andere ist nciht ihr vater und schon gar nicht ihr papa... auf eine art war ich regelrecht sprachlos wie man soetwas sagen kann...
09.08.2012 15:29
großeltern haben erstmal ein umgangsrecht,und das ist gut so.denn sie sind in den wenigsten fällen schuld an der trennung der eltern.
und zum thema ausfragen.wenn meine kinder da waren frag ich doch auch ...was sie gemacht haben,ob sie bei oma waren,was es zu essen gab ,wie mein "altes" haus jetzt aussieht,wo papa im urlaub war.....was ist daran schlimm ? umgedreht können sie das auch gern fragen.
und zum thema ausfragen.wenn meine kinder da waren frag ich doch auch ...was sie gemacht haben,ob sie bei oma waren,was es zu essen gab ,wie mein "altes" haus jetzt aussieht,wo papa im urlaub war.....was ist daran schlimm ? umgedreht können sie das auch gern fragen.
09.08.2012 15:33
Zitat von LeonieAnna:hat sie ja eigentlich recht.egal wie der kontakt ist,sie hat einen vater.
Ich denke mal das sie keine Bindung mit ihr hat. damals als ich meine Große gefragt hatte ob sie hin möchte hat sie immer gebeten da nicht schlafen zu müssen und das ich bitte auch da bleibe. einmal war es soweit das ich vor der Tür stand ( ich betrete ihre Wohnung nicht...), meine große war neben uns beim anziehen da ich sie abholen wollte, fing sie ein streitthema an wobei es auch um meinen freund ging und einer von denen der meinung ist das sie nur einen vater haben kann und das andere ist nciht ihr vater und schon gar nicht ihr papa... auf eine art war ich regelrecht sprachlos wie man soetwas sagen kann...
ich würde mir nie anmaßen,egal wie der kontakt zu meinem exmann ist,ihn zu "verleugnen" und mein kind zu einem anderen mann papa sagen zu lassen.
aber da du eh schon nicht gut auf seine mutter zu sprechen bist,kann das mit euch auch gar nichts werden.
09.08.2012 15:37
es ging eher schon in die richtung beim ausfragen, ob wir uns richtig um sie kümmern, schlagen, wie mein freund sie bestraft und ähnliches. ich will sie ihr nicht vorenthalten oder ähnliches nur sehe ich es so dass sie dort eh nicht gerne hingeht nur wenn ich da bleibe. das mache ich aber nicht, auch nicht zur liebe zu meinen kind. wir hatten immer ein recht gutes verhältniss bis wir uns getrennt haben. klar kann sie da nix für. aber ist es zum wohl meines kindes wenn sie hin muss obwohl sie nicht will????
09.08.2012 15:40
Zitat von imo2009:
Zitat von LeonieAnna:hat sie ja eigentlich recht.egal wie der kontakt ist,sie hat einen vater.
Ich denke mal das sie keine Bindung mit ihr hat. damals als ich meine Große gefragt hatte ob sie hin möchte hat sie immer gebeten da nicht schlafen zu müssen und das ich bitte auch da bleibe. einmal war es soweit das ich vor der Tür stand ( ich betrete ihre Wohnung nicht...), meine große war neben uns beim anziehen da ich sie abholen wollte, fing sie ein streitthema an wobei es auch um meinen freund ging und einer von denen der meinung ist das sie nur einen vater haben kann und das andere ist nciht ihr vater und schon gar nicht ihr papa... auf eine art war ich regelrecht sprachlos wie man soetwas sagen kann...
ich würde mir nie anmaßen,egal wie der kontakt zu meinem exmann ist,ihn zu "verleugnen" und mein kind zu einem anderen mann papa sagen zu lassen.
aber da du eh schon nicht gut auf seine mutter zu sprechen bist,kann das mit euch auch gar nichts werden.
ich verleugne doch nciht Ihren Vater!!!! das hat sie ganz alleine von sich ausgemacht soll ich ihr verbieten zu meinen freund PAPA zu sagen?
09.08.2012 16:06
Zitat von LeonieAnna:seit ihr schon von geburt an zusammen ? hast du mit dem vater zusammengelebt ? ich bin und bleibe auch der meinung,das ein kind nie zu jemand einfach so papa sagt.....
Zitat von imo2009:
Zitat von LeonieAnna:hat sie ja eigentlich recht.egal wie der kontakt ist,sie hat einen vater.
Ich denke mal das sie keine Bindung mit ihr hat. damals als ich meine Große gefragt hatte ob sie hin möchte hat sie immer gebeten da nicht schlafen zu müssen und das ich bitte auch da bleibe. einmal war es soweit das ich vor der Tür stand ( ich betrete ihre Wohnung nicht...), meine große war neben uns beim anziehen da ich sie abholen wollte, fing sie ein streitthema an wobei es auch um meinen freund ging und einer von denen der meinung ist das sie nur einen vater haben kann und das andere ist nciht ihr vater und schon gar nicht ihr papa... auf eine art war ich regelrecht sprachlos wie man soetwas sagen kann...
ich würde mir nie anmaßen,egal wie der kontakt zu meinem exmann ist,ihn zu "verleugnen" und mein kind zu einem anderen mann papa sagen zu lassen.
aber da du eh schon nicht gut auf seine mutter zu sprechen bist,kann das mit euch auch gar nichts werden.
ich verleugne doch nciht Ihren Vater!!!! das hat sie ganz alleine von sich ausgemacht soll ich ihr verbieten zu meinen freund PAPA zu sagen?
09.08.2012 16:11
wir haben uns getrennt als sie 5 monate alt war. und seid drei jahren bin ich mit meinen freund zusammen. da ist es wohl ihr gutes recht ihn als Papa anzusehen. sie selber sagt das sie 2 Papas hat. und das ist föllig in ordnung.
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