Plötzlich Fernseher kaputt - Profis gesucht
21.04.2022 23:00
Zitat von Sahaty:
Hey ihr Lieben….
unser am 08.03.2021!! gekaufter Fernseher funktioniert plötzlich nicht mehr. Und der war ziemlich teuer
Wir kamen von der Arbeit und schalteten ihn an, vorher funktionierte er problemlos und nun geht nichts… Er geht an sich zwar an, man sieht zuerst auch alles ganz normal aber dann kommt zuerst ein pinkes Bild, dann wird es direkt schwarz und er startet sich wieder neu und das pausenlos.
Die gesetzliche Gewährleistung müsste ja theoretisch leisten, hoffe ich, aber weiß jemand woran es liegen könnte oder hat Tipps?
Das musst du aufjedenfall an den Verkäufer weiterleiten und ja Gewährleistung greift da. Das klingt nach einem Hardwarefehler da könnt ihr nichts machen.
Otto kümmert sich da gut, haben auch viel bestellt da und die waren immer super Kundenfreundlich. Die werden einen Ersatz liefern und den kaputten TV mitnehmen und an deren Lieferant das weiterleiten das tangiert euch dann peripher.
22.04.2022 06:37
Zitat von Yoshi2020:
Zitat von Sahaty:
Hey ihr Lieben….
unser am 08.03.2021!! gekaufter Fernseher funktioniert plötzlich nicht mehr. Und der war ziemlich teuer
Wir kamen von der Arbeit und schalteten ihn an, vorher funktionierte er problemlos und nun geht nichts… Er geht an sich zwar an, man sieht zuerst auch alles ganz normal aber dann kommt zuerst ein pinkes Bild, dann wird es direkt schwarz und er startet sich wieder neu und das pausenlos.
Die gesetzliche Gewährleistung müsste ja theoretisch leisten, hoffe ich, aber weiß jemand woran es liegen könnte oder hat Tipps?
Das musst du aufjedenfall an den Verkäufer weiterleiten und ja Gewährleistung greift da. Das klingt nach einem Hardwarefehler da könnt ihr nichts machen.
Otto kümmert sich da gut, haben auch viel bestellt da und die waren immer super Kundenfreundlich. Die werden einen Ersatz liefern und den kaputten TV mitnehmen und an deren Lieferant das weiterleiten das tangiert euch dann peripher.
Erstmal wird der Hersteller versuchen, den Fehler zu finden und zu reparieren. Direkt umtauschen eher weniger. Otto leitet solche Reklamation auch erstmal „nur“ an den Hersteller weiter. Daher ist es tatsächlich schneller, direkt zum Hersteller zu gehen. Wobei sich da aktuell für Geräte, angeschafft ab dem 01.01.2022, die Gesetzeslage geändert hat.
22.04.2022 07:01
Zitat von Yoshi2020:
Zitat von Sahaty:
Hey ihr Lieben….
unser am 08.03.2021!! gekaufter Fernseher funktioniert plötzlich nicht mehr. Und der war ziemlich teuer
Wir kamen von der Arbeit und schalteten ihn an, vorher funktionierte er problemlos und nun geht nichts… Er geht an sich zwar an, man sieht zuerst auch alles ganz normal aber dann kommt zuerst ein pinkes Bild, dann wird es direkt schwarz und er startet sich wieder neu und das pausenlos.
Die gesetzliche Gewährleistung müsste ja theoretisch leisten, hoffe ich, aber weiß jemand woran es liegen könnte oder hat Tipps?
Das musst du aufjedenfall an den Verkäufer weiterleiten und ja Gewährleistung greift da. Das klingt nach einem Hardwarefehler da könnt ihr nichts machen.
Otto kümmert sich da gut, haben auch viel bestellt da und die waren immer super Kundenfreundlich. Die werden einen Ersatz liefern und den kaputten TV mitnehmen und an deren Lieferant das weiterleiten das tangiert euch dann peripher.
Ich habe nicht direkt bei Otto bestellt, ein anderer Onlineshop aber ich hoffe dass es alles flott klappt
Danke
22.04.2022 07:06
Zitat von Traumtänzerin84:
Zitat von Ario:Warum kommentiert man dann?
Da kann ich leider nichts dazu beitragen, da wir keinen Fernseher haben.
Um darauf hinzuweisen, dass man als echter Gutmensch und tolle Mama, selbstverständlich keinen Fernseher zu haben hat.
Das ist der gleiche Effekt, wie die nervtötenden Veganer.
Zum eigentlichen problem: ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele onlineshops keinen Bock auf Reparatur haben und einem.einfach ein neues Gerät schicken. Icj drücke dir die Daumen, dass es reibungslos klappt.
22.04.2022 07:33
Zitat von Melly82:
Zitat von Traumtänzerin84:
Zitat von Ario:Warum kommentiert man dann?
Da kann ich leider nichts dazu beitragen, da wir keinen Fernseher haben.
Um darauf hinzuweisen, dass man als echter Gutmensch und tolle Mama, selbstverständlich keinen Fernseher zu haben hat.
Das ist der gleiche Effekt, wie die nervtötenden Veganer.
Zum eigentlichen problem: ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele onlineshops keinen Bock auf Reparatur haben und einem.einfach ein neues Gerät schicken. Icj drücke dir die Daumen, dass es reibungslos klappt.
Danke dir
22.04.2022 07:53
Liebe TE, das ist ärgerlich, aber kein Grund zur Sorge. Du musst dich nur an den Verkäufer wenden.
Gemäß Paragraph 437 ff. hast du den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Vielleicht hat der Verkäufer ja auch so eine Garantie gegeben?
So oder so, mach dir keine Gedanken, auch wenn er blöd kommt. Was mit Sicherheit nicht der Fall sein wird. Da der TV erst vor kurzem gekauft wurde, bist du auf der sicheren Seite. Der Verkäufer müsste dir im Zweifel erst beweisen, dass die Sache durch euch kaputt ging (477). Da das in den meisten Fällen ein zu hoher Aufwand bedeutet und hier eh keine Gefahr besteht, lehnt euch zurück und wartet auf die Reklamation.
Viel Erfolg!
Gemäß Paragraph 437 ff. hast du den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Vielleicht hat der Verkäufer ja auch so eine Garantie gegeben?
So oder so, mach dir keine Gedanken, auch wenn er blöd kommt. Was mit Sicherheit nicht der Fall sein wird. Da der TV erst vor kurzem gekauft wurde, bist du auf der sicheren Seite. Der Verkäufer müsste dir im Zweifel erst beweisen, dass die Sache durch euch kaputt ging (477). Da das in den meisten Fällen ein zu hoher Aufwand bedeutet und hier eh keine Gefahr besteht, lehnt euch zurück und wartet auf die Reklamation.
Viel Erfolg!
22.04.2022 08:02
Zitat von TipTap:
Liebe TE, das ist ärgerlich, aber kein Grund zur Sorge. Du musst dich nur an den Verkäufer wenden.
Gemäß Paragraph 437 ff. hast du den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Vielleicht hat der Verkäufer ja auch so eine Garantie gegeben?
So oder so, mach dir keine Gedanken, auch wenn er blöd kommt. Was mit Sicherheit nicht der Fall sein wird. Da der TV erst vor kurzem gekauft wurde, bist du auf der sicheren Seite. Der Verkäufer müsste dir im Zweifel erst beweisen, dass die Sache durch euch kaputt ging (477). Da das in den meisten Fällen ein zu hoher Aufwand bedeutet und hier eh keine Gefahr besteht, lehnt euch zurück und wartet auf die Reklamation.
Viel Erfolg!
Auf deren Website steht was von der gesetzlichen Gewährleistung, ja bin trotzdem immer etwas ängstlich was sowas an geht danke dir
22.04.2022 08:12
Zitat von TipTap:
Liebe TE, das ist ärgerlich, aber kein Grund zur Sorge. Du musst dich nur an den Verkäufer wenden.
Gemäß Paragraph 437 ff. hast du den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Vielleicht hat der Verkäufer ja auch so eine Garantie gegeben?
So oder so, mach dir keine Gedanken, auch wenn er blöd kommt. Was mit Sicherheit nicht der Fall sein wird. Da der TV erst vor kurzem gekauft wurde, bist du auf der sicheren Seite. Der Verkäufer müsste dir im Zweifel erst beweisen, dass die Sache durch euch kaputt ging (477). Da das in den meisten Fällen ein zu hoher Aufwand bedeutet und hier eh keine Gefahr besteht, lehnt euch zurück und wartet auf die Reklamation.
Viel Erfolg!
Stimmt nicht ganz Die Beweislast liegt hier schon beim Käufer. Aber ja, dennoch machen die Hersteller da in der Regel keinen Stress und bestehen nicht darauf.
22.04.2022 08:16
Ich habe es selbst und auch im Bekanntenkreis erlebt, dass es einfacher und unkomplizierter über den Händler geht.
Viele Hersteller haben entsprechend mit dem Händlern Vereinbarungen.
Somit verweisen viele Hersteller an den Händler und nur wenn es den nicht mehr gibt zum Beispiel übernimmt der Hersteller.
Viele Hersteller haben entsprechend mit dem Händlern Vereinbarungen.
Somit verweisen viele Hersteller an den Händler und nur wenn es den nicht mehr gibt zum Beispiel übernimmt der Hersteller.
22.04.2022 08:24
Zitat von kataleia:
Ich habe es selbst und auch im Bekanntenkreis erlebt, dass es einfacher und unkomplizierter über den Händler geht.
Viele Hersteller haben entsprechend mit dem Händlern Vereinbarungen.
Somit verweisen viele Hersteller an den Händler und nur wenn es den nicht mehr gibt zum Beispiel übernimmt der Hersteller.
Also wir sind ja ein Händler und wenn wir Reklamationen von Großgeräten erhalten, verweisen wir an den Hersteller. Wenn der Kunde das nicht will (was ok ist), übernehmen wir das und treten mit dem Hersteller in Kontakt. Wenn der nicht reparieren kann, erhalten wir ein Schreiben und tauschen dann das Gerät aus (oder nehmen einfach nur zurück).
Es gab allerdings eine Gesetzesänderung für Geräte, die seit 2022 gekauft wurden. Der Kunde entscheidet nun über die Art der Nacherfüllung (Umtausch, Reparatur…). Was ich leider nicht besonders nachhaltig finde, denn die meisten werden den bequemen Weg wählen. Ein Hoch auf die Wegschmeißkultur
Die Beweislastumkehr findet seit diesem Jahr erst nach 12 und nicht mehr nach 6 Monaten statt.
22.04.2022 08:25
Zitat von Pakuna:
Zitat von kataleia:
Ich habe es selbst und auch im Bekanntenkreis erlebt, dass es einfacher und unkomplizierter über den Händler geht.
Viele Hersteller haben entsprechend mit dem Händlern Vereinbarungen.
Somit verweisen viele Hersteller an den Händler und nur wenn es den nicht mehr gibt zum Beispiel übernimmt der Hersteller.
Also wir sind ja ein Händler und wenn wir Reklamationen von Großgeräten erhalten, verweisen wir an den Hersteller. Wenn der Kunde das nicht will (was ok ist), übernehmen wir das und treten mit dem Hersteller in Kontakt. Wenn der nicht reparieren kann, erhalten wir ein Schreiben und tauschen dann das Gerät aus (oder nehmen einfach nur zurück).
Es gab allerdings eine Gesetzesänderung für Geräte, die seit 2022 gekauft wurden. Der Kunde entscheidet nun über die Art der Nacherfüllung (Umtausch, Reparatur…). Was ich leider nicht besonders nachhaltig finde, denn die meisten werden den bequemen Weg wählen. Ein Hoch auf die Wegschmeißkultur
Die Beweislastumkehr findet seit diesem Jahr erst nach 12 und nicht mehr nach 6 Monaten statt.
Unser Fernseher ist ja von 2021
22.04.2022 08:29
Zitat von Sahaty:
Zitat von Pakuna:
Zitat von kataleia:
Ich habe es selbst und auch im Bekanntenkreis erlebt, dass es einfacher und unkomplizierter über den Händler geht.
Viele Hersteller haben entsprechend mit dem Händlern Vereinbarungen.
Somit verweisen viele Hersteller an den Händler und nur wenn es den nicht mehr gibt zum Beispiel übernimmt der Hersteller.
Also wir sind ja ein Händler und wenn wir Reklamationen von Großgeräten erhalten, verweisen wir an den Hersteller. Wenn der Kunde das nicht will (was ok ist), übernehmen wir das und treten mit dem Hersteller in Kontakt. Wenn der nicht reparieren kann, erhalten wir ein Schreiben und tauschen dann das Gerät aus (oder nehmen einfach nur zurück).
Es gab allerdings eine Gesetzesänderung für Geräte, die seit 2022 gekauft wurden. Der Kunde entscheidet nun über die Art der Nacherfüllung (Umtausch, Reparatur…). Was ich leider nicht besonders nachhaltig finde, denn die meisten werden den bequemen Weg wählen. Ein Hoch auf die Wegschmeißkultur
Die Beweislastumkehr findet seit diesem Jahr erst nach 12 und nicht mehr nach 6 Monaten statt.
Unser Fernseher ist ja von 2021
Ich weiß, deswegen habe ich es extra erwähnt.
Also meine Erfahrung als Händler (arbeite bei einem sehr großen Händler) ist, dass solche Reklae unkompliziert sind und da nicht tausend Fragen gestellt werden.
Sollte aber festgestellt werden, dass der Fernseher zB äußere Beschädigungen aufweist, was darauf hindeutet, dass er runtergefallen ist, greift die Beweislast und ihr könnt eben nicht nachweisen, dass der Mangel schon zum Kaufdatum bestanden hat.
Dennoch kenne ich es so, dass da sehr kulant gearbeitet wird.
22.04.2022 08:45
Gib doch mal Bescheid, was bei deiner Reklamation rausgekommen ist
22.04.2022 08:50
Zitat von Pakuna:
Zitat von Sahaty:
Zitat von Pakuna:
Zitat von kataleia:
Ich habe es selbst und auch im Bekanntenkreis erlebt, dass es einfacher und unkomplizierter über den Händler geht.
Viele Hersteller haben entsprechend mit dem Händlern Vereinbarungen.
Somit verweisen viele Hersteller an den Händler und nur wenn es den nicht mehr gibt zum Beispiel übernimmt der Hersteller.
Also wir sind ja ein Händler und wenn wir Reklamationen von Großgeräten erhalten, verweisen wir an den Hersteller. Wenn der Kunde das nicht will (was ok ist), übernehmen wir das und treten mit dem Hersteller in Kontakt. Wenn der nicht reparieren kann, erhalten wir ein Schreiben und tauschen dann das Gerät aus (oder nehmen einfach nur zurück).
Es gab allerdings eine Gesetzesänderung für Geräte, die seit 2022 gekauft wurden. Der Kunde entscheidet nun über die Art der Nacherfüllung (Umtausch, Reparatur…). Was ich leider nicht besonders nachhaltig finde, denn die meisten werden den bequemen Weg wählen. Ein Hoch auf die Wegschmeißkultur
Die Beweislastumkehr findet seit diesem Jahr erst nach 12 und nicht mehr nach 6 Monaten statt.
Unser Fernseher ist ja von 2021
Ich weiß, deswegen habe ich es extra erwähnt.
Also meine Erfahrung als Händler (arbeite bei einem sehr großen Händler) ist, dass solche Reklae unkompliziert sind und da nicht tausend Fragen gestellt werden.
Sollte aber festgestellt werden, dass der Fernseher zB äußere Beschädigungen aufweist, was darauf hindeutet, dass er runtergefallen ist, greift die Beweislast und ihr könnt eben nicht nachweisen, dass der Mangel schon zum Kaufdatum bestanden hat.
Dennoch kenne ich es so, dass da sehr kulant gearbeitet wird.
Es gibt keinen einzigen Schäden an unserem Fernsehen, der hat vorher auch noch super funktioniert, plötzlich gestern das
Ich gebe Bescheid, danke
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