Mütter- und Schwangerenforum

Quarantäne Frage und Lohnfortzahlung?

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Seesternchen_2.0
9772 Beiträge
20.02.2022 20:47
Zitat von vronibohni:

Sprich doch mal mit deinem Hausarzt, er gibt dir bestimmt einen Krankenschein oder mit dem Kinderarzt, alles andere wäre ja unfair


Der Kinderarzt nutzt nichts, da das Kind 13 ist.

Und was ist unfair, wenn sie nun in Quarantäne geht und trotzdem lohn bekommt.
22.02.2022 09:28
Generell gilt der Entfall der Lohnfortzahlung nur bei Personen, die ungeimpft und nicht genesen sind. Der Genesenenstatus kann, anders als eine Impfung, ablaufen.

Da du eine vollständige Impfung hast, kann dein Arbeitgeber dir den Lohn nicht enthalten. Er kann sich den Ausfall durch den Bund erstatten lassen.

Die Quarantäneregelung ist gesondert zu betrachten und hat mit Lohnfortzahlung zunächst nichts zu tun.

Es stimmt, dass eine Anordnung keine AU ist, relevant ist dies aber nur beim AG, der an unterscheidlicher Stelle Ausgleich beantragen muss. Ein AG kann sich nicht über eine behördliche Anordnung hinweg setzen.

Wisu
5009 Beiträge
22.02.2022 10:01
Zitat von Babyboy2020:

Generell gilt der Entfall der Lohnfortzahlung nur bei Personen, die ungeimpft und nicht genesen sind. Der Genesenenstatus kann, anders als eine Impfung, ablaufen.

Da du eine vollständige Impfung hast, kann dein Arbeitgeber dir den Lohn nicht enthalten. Er kann sich den Ausfall durch den Bund erstatten lassen.

Die Quarantäneregelung ist gesondert zu betrachten und hat mit Lohnfortzahlung zunächst nichts zu tun.

Es stimmt, dass eine Anordnung keine AU ist, relevant ist dies aber nur beim AG, der an unterscheidlicher Stelle Ausgleich beantragen muss. Ein AG kann sich nicht über eine behördliche Anordnung hinweg setzen.


Aber doppelt geimpft gilt doch nur für neun Monate und läuft dann ja sozusagen auch ab. Und danach gilt man als ungeimpft!!!

Ich habe mich die Tage dumm und dusselig gesucht und nur Artikel darüber gefunden,dass es angedacht war,nur doppelt geimpften,deren Impfung länger zurück liegt als 90 tage,keinen Lohn zu zahlen.
Was offizielles habe ich nicht gefunden.

Von wegen impft euch und ihr bekommt eure Freiheiten zurück....
MickeyMaus
1322 Beiträge
22.02.2022 12:22
Wir bzw die Kinder sind seit dem Wochenende in Quarantäne

Also bei uns musste niemand außer die positiven in Quarantäne (die kleine haben wir aber unmittelbar nach dem großen positiv getestet) . Kontaktpersonen wollte das gesundheitsamt nicht wissen , hatte ja 2 anrufe von denen und hab extra nachgefragt , selbst unser impfstatus war denen egal (wir sind aber geboostert) wir hätten selbst ungeimpft rausgedurft , die kleine musste offizell erst am nächsten tag in Quarantäne als sie selbst positiv wurde und die große darf offiziell ganz normal raus und in kita (ist aber abgemeldet)

22.02.2022 12:57
Zitat von Wisu:

Zitat von Babyboy2020:

Generell gilt der Entfall der Lohnfortzahlung nur bei Personen, die ungeimpft und nicht genesen sind. Der Genesenenstatus kann, anders als eine Impfung, ablaufen.

Da du eine vollständige Impfung hast, kann dein Arbeitgeber dir den Lohn nicht enthalten. Er kann sich den Ausfall durch den Bund erstatten lassen.

Die Quarantäneregelung ist gesondert zu betrachten und hat mit Lohnfortzahlung zunächst nichts zu tun.

Es stimmt, dass eine Anordnung keine AU ist, relevant ist dies aber nur beim AG, der an unterscheidlicher Stelle Ausgleich beantragen muss. Ein AG kann sich nicht über eine behördliche Anordnung hinweg setzen.


Aber doppelt geimpft gilt doch nur für neun Monate und läuft dann ja sozusagen auch ab. Und danach gilt man als ungeimpft!!!

Ich habe mich die Tage dumm und dusselig gesucht und nur Artikel darüber gefunden,dass es angedacht war,nur doppelt geimpften,deren Impfung länger zurück liegt als 90 tage,keinen Lohn zu zahlen.
Was offizielles habe ich nicht gefunden.

Von wegen impft euch und ihr bekommt eure Freiheiten zurück....


Das sind Falschinformationen.

In Deutschland läuft die Impfung (noch) nicht nach einer gewissen Zeit ab, dasist eine Regelung des Reiseverkehrs bzw. der EU für Reisen in der EU. Relevant wird es hier also nur, wenn man ins Ausland reisen möchte. Für das Arbeitsrecht ist das "egal", was z.B. für Ein- und Ausreisen erforderlich ist.

In Deutschland fällt man bei einer vollständigen Impfung (ohne Booster) weiterhin ohne Ablaufdatum unter die 2G-Regelung.

Es gilt also noch immer "lasst euch impfen und ihr seid frei".
22.02.2022 13:28
Zitat von Babyboy2020:

Zitat von Wisu:

Zitat von Babyboy2020:

Generell gilt der Entfall der Lohnfortzahlung nur bei Personen, die ungeimpft und nicht genesen sind. Der Genesenenstatus kann, anders als eine Impfung, ablaufen.

Da du eine vollständige Impfung hast, kann dein Arbeitgeber dir den Lohn nicht enthalten. Er kann sich den Ausfall durch den Bund erstatten lassen.

Die Quarantäneregelung ist gesondert zu betrachten und hat mit Lohnfortzahlung zunächst nichts zu tun.

Es stimmt, dass eine Anordnung keine AU ist, relevant ist dies aber nur beim AG, der an unterscheidlicher Stelle Ausgleich beantragen muss. Ein AG kann sich nicht über eine behördliche Anordnung hinweg setzen.


Aber doppelt geimpft gilt doch nur für neun Monate und läuft dann ja sozusagen auch ab. Und danach gilt man als ungeimpft!!!

Ich habe mich die Tage dumm und dusselig gesucht und nur Artikel darüber gefunden,dass es angedacht war,nur doppelt geimpften,deren Impfung länger zurück liegt als 90 tage,keinen Lohn zu zahlen.
Was offizielles habe ich nicht gefunden.

Von wegen impft euch und ihr bekommt eure Freiheiten zurück....


Das sind Falschinformationen.

In Deutschland läuft die Impfung (noch) nicht nach einer gewissen Zeit ab, dasist eine Regelung des Reiseverkehrs bzw. der EU für Reisen in der EU. Relevant wird es hier also nur, wenn man ins Ausland reisen möchte. Für das Arbeitsrecht ist das "egal", was z.B. für Ein- und Ausreisen erforderlich ist.

In Deutschland fällt man bei einer vollständigen Impfung (ohne Booster) weiterhin ohne Ablaufdatum unter die 2G-Regelung.

Es gilt also noch immer "lasst euch impfen und ihr seid frei".


Das stimmt so aber nicht, man gilt vielleicht nicht als ungeimpft wenn man nicht geboostert ist, aber nach einer bestimmten Zeit muss man dann noch einen Test vorweisen.

Kann aber natürlich auch wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, hier in Baden-Württemberg ist man bei 2g+ nur ausgenommen wenn man entweder geboostert ist oder glaube die Zweit Impfung nicht länger als 3 Monate zurück liegt.
23.02.2022 08:44
Zitat von stech09:

Zitat von Babyboy2020:

Zitat von Wisu:

Zitat von Babyboy2020:

Generell gilt der Entfall der Lohnfortzahlung nur bei Personen, die ungeimpft und nicht genesen sind. Der Genesenenstatus kann, anders als eine Impfung, ablaufen.

Da du eine vollständige Impfung hast, kann dein Arbeitgeber dir den Lohn nicht enthalten. Er kann sich den Ausfall durch den Bund erstatten lassen.

Die Quarantäneregelung ist gesondert zu betrachten und hat mit Lohnfortzahlung zunächst nichts zu tun.

Es stimmt, dass eine Anordnung keine AU ist, relevant ist dies aber nur beim AG, der an unterscheidlicher Stelle Ausgleich beantragen muss. Ein AG kann sich nicht über eine behördliche Anordnung hinweg setzen.


Aber doppelt geimpft gilt doch nur für neun Monate und läuft dann ja sozusagen auch ab. Und danach gilt man als ungeimpft!!!

Ich habe mich die Tage dumm und dusselig gesucht und nur Artikel darüber gefunden,dass es angedacht war,nur doppelt geimpften,deren Impfung länger zurück liegt als 90 tage,keinen Lohn zu zahlen.
Was offizielles habe ich nicht gefunden.

Von wegen impft euch und ihr bekommt eure Freiheiten zurück....


Das sind Falschinformationen.

In Deutschland läuft die Impfung (noch) nicht nach einer gewissen Zeit ab, dasist eine Regelung des Reiseverkehrs bzw. der EU für Reisen in der EU. Relevant wird es hier also nur, wenn man ins Ausland reisen möchte. Für das Arbeitsrecht ist das "egal", was z.B. für Ein- und Ausreisen erforderlich ist.

In Deutschland fällt man bei einer vollständigen Impfung (ohne Booster) weiterhin ohne Ablaufdatum unter die 2G-Regelung.

Es gilt also noch immer "lasst euch impfen und ihr seid frei".


Das stimmt so aber nicht, man gilt vielleicht nicht als ungeimpft wenn man nicht geboostert ist, aber nach einer bestimmten Zeit muss man dann noch einen Test vorweisen.

Kann aber natürlich auch wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, hier in Baden-Württemberg ist man bei 2g+ nur ausgenommen wenn man entweder geboostert ist oder glaube die Zweit Impfung nicht länger als 3 Monate zurück liegt.


Ich habe gar nicht von 2Gplus gesprochen? Nur von 2G?

Bei 2Gplus ist man als vollständig Geimpfter natürlich nicht mit in der Ausnahme. Man ist aber weiterhin vollständig geimpft (2G). Egal, wie lange dies her ist. Man kann das plus also durch Test oder Booster erlangen. Es würde ja noch weniger Sinn machen, wenn die Impfung auslaufen würde, dann könnte man nämlich gar nicht mehr an 2G/2Gplus teilnehmen, dann dürfte man nämlich gar nichts mehr (wenn überhaupt mit Test 3G).

Das greift aber nicht im Arbeitsrecht, dort gilt 3G. Und bei der Lohnfortzahlung ist die einzige Möglichkeit der Einstellung von Lohnfortzahlung dann gegeben, wenn man ungeimpt und ungenesen ist. Zudem nur, wenn man nur als Kontaktperson in Quarantäne muss.

Ist man als Ungeimpfter selbst Infizierter, wird Lohn weiter gezahlt.

Die Rechtsgrundlage für keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte ist § 56 Absatz 1 Satz 4 IfSG
"Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, oder durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können."
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html

Zirkonia85
2079 Beiträge
23.02.2022 09:04
Zitat von MickeyMaus:

Wir bzw die Kinder sind seit dem Wochenende in Quarantäne

Also bei uns musste niemand außer die positiven in Quarantäne (die kleine haben wir aber unmittelbar nach dem großen positiv getestet) . Kontaktpersonen wollte das gesundheitsamt nicht wissen , hatte ja 2 anrufe von denen und hab extra nachgefragt , selbst unser impfstatus war denen egal (wir sind aber geboostert) wir hätten selbst ungeimpft rausgedurft , die kleine musste offizell erst am nächsten tag in Quarantäne als sie selbst positiv wurde und die große darf offiziell ganz normal raus und in kita (ist aber abgemeldet)

Das kann aber nicht richtig sein. Die kleine müsste auch in Quarantäne und darf nicht in die Kita. Den gleichen Fall hatten wir gestern. Und das Gesundheitsamt verwies auf die aktuellen Bestimmungen. Wenn ein haushaltsangehöriger infiziert ist müssen ungeimpfte in Quarantäne auch wenn sie negativ sind. Nur die geimpften negativen Eltern dürfen raus.
Zirkonia85
2079 Beiträge
23.02.2022 09:05
Die große meine ich als das Kita kind
MickeyMaus
1322 Beiträge
23.02.2022 09:53
Zitat von Zirkonia85:

Zitat von MickeyMaus:

Wir bzw die Kinder sind seit dem Wochenende in Quarantäne

Also bei uns musste niemand außer die positiven in Quarantäne (die kleine haben wir aber unmittelbar nach dem großen positiv getestet) . Kontaktpersonen wollte das gesundheitsamt nicht wissen , hatte ja 2 anrufe von denen und hab extra nachgefragt , selbst unser impfstatus war denen egal (wir sind aber geboostert) wir hätten selbst ungeimpft rausgedurft , die kleine musste offizell erst am nächsten tag in Quarantäne als sie selbst positiv wurde und die große darf offiziell ganz normal raus und in kita (ist aber abgemeldet)

Das kann aber nicht richtig sein. Die kleine müsste auch in Quarantäne und darf nicht in die Kita. Den gleichen Fall hatten wir gestern. Und das Gesundheitsamt verwies auf die aktuellen Bestimmungen. Wenn ein haushaltsangehöriger infiziert ist müssen ungeimpfte in Quarantäne auch wenn sie negativ sind. Nur die geimpften negativen Eltern dürfen raus.


Ja mir kam das ja auch falsch vor aber nö , alle beide Mitarbeiter haben das so gesagt und Kontaktpersonen waren egal und es wurde nur gesagt das nur beide Positiven Kinder in Quarantäne müssen, die große zählt nur teilweise zum haushalt (stiefkind) sie war aber freitag-sonntag hier als beide positiv getestet wurden ,zählt halt trotzdem nicht .
NochOhne32
17960 Beiträge
25.02.2022 06:52
Zitat von MickeyMaus:

Zitat von Zirkonia85:

Zitat von MickeyMaus:

Wir bzw die Kinder sind seit dem Wochenende in Quarantäne

Also bei uns musste niemand außer die positiven in Quarantäne (die kleine haben wir aber unmittelbar nach dem großen positiv getestet) . Kontaktpersonen wollte das gesundheitsamt nicht wissen , hatte ja 2 anrufe von denen und hab extra nachgefragt , selbst unser impfstatus war denen egal (wir sind aber geboostert) wir hätten selbst ungeimpft rausgedurft , die kleine musste offizell erst am nächsten tag in Quarantäne als sie selbst positiv wurde und die große darf offiziell ganz normal raus und in kita (ist aber abgemeldet)

Das kann aber nicht richtig sein. Die kleine müsste auch in Quarantäne und darf nicht in die Kita. Den gleichen Fall hatten wir gestern. Und das Gesundheitsamt verwies auf die aktuellen Bestimmungen. Wenn ein haushaltsangehöriger infiziert ist müssen ungeimpfte in Quarantäne auch wenn sie negativ sind. Nur die geimpften negativen Eltern dürfen raus.


Ja mir kam das ja auch falsch vor aber nö , alle beide Mitarbeiter haben das so gesagt und Kontaktpersonen waren egal und es wurde nur gesagt das nur beide Positiven Kinder in Quarantäne müssen, die große zählt nur teilweise zum haushalt (stiefkind) sie war aber freitag-sonntag hier als beide positiv getestet wurden ,zählt halt trotzdem nicht .


Da würde ich nochmals auf der Seite deiner Stadt/Gemeinde nachschauen. Oft werden die Gesundheitsämter von der Bundeswehr unterstützt und die haben leider keine richtige Schulung bekommen.
MaraSven
2733 Beiträge
25.02.2022 07:04
Wir waren jetzt vom 1.2.-14.2. in Quarantäne…

Ich hätte nicht in Quarantäne gehen müssen, weil geboostert. Mein Schwager und mein Partner mussten, trotz negativem Test, in Quarantäne… weil Kontaktperson und die letzte Impfung liegt mehr als 90 Tage zurück.
Da wir dann aber alle positiv waren, hatte sich das eh erledigt gehabt…
KullerBienchen
2486 Beiträge
25.02.2022 07:26
Zitat von stech09:

Zitat von Babyboy2020:

Zitat von Wisu:

Zitat von Babyboy2020:

Generell gilt der Entfall der Lohnfortzahlung nur bei Personen, die ungeimpft und nicht genesen sind. Der Genesenenstatus kann, anders als eine Impfung, ablaufen.

Da du eine vollständige Impfung hast, kann dein Arbeitgeber dir den Lohn nicht enthalten. Er kann sich den Ausfall durch den Bund erstatten lassen.

Die Quarantäneregelung ist gesondert zu betrachten und hat mit Lohnfortzahlung zunächst nichts zu tun.

Es stimmt, dass eine Anordnung keine AU ist, relevant ist dies aber nur beim AG, der an unterscheidlicher Stelle Ausgleich beantragen muss. Ein AG kann sich nicht über eine behördliche Anordnung hinweg setzen.


Aber doppelt geimpft gilt doch nur für neun Monate und läuft dann ja sozusagen auch ab. Und danach gilt man als ungeimpft!!!

Ich habe mich die Tage dumm und dusselig gesucht und nur Artikel darüber gefunden,dass es angedacht war,nur doppelt geimpften,deren Impfung länger zurück liegt als 90 tage,keinen Lohn zu zahlen.
Was offizielles habe ich nicht gefunden.

Von wegen impft euch und ihr bekommt eure Freiheiten zurück....


Das sind Falschinformationen.

In Deutschland läuft die Impfung (noch) nicht nach einer gewissen Zeit ab, dasist eine Regelung des Reiseverkehrs bzw. der EU für Reisen in der EU. Relevant wird es hier also nur, wenn man ins Ausland reisen möchte. Für das Arbeitsrecht ist das "egal", was z.B. für Ein- und Ausreisen erforderlich ist.

In Deutschland fällt man bei einer vollständigen Impfung (ohne Booster) weiterhin ohne Ablaufdatum unter die 2G-Regelung.

Es gilt also noch immer "lasst euch impfen und ihr seid frei".


Das stimmt so aber nicht, man gilt vielleicht nicht als ungeimpft wenn man nicht geboostert ist, aber nach einer bestimmten Zeit muss man dann noch einen Test vorweisen.

Kann aber natürlich auch wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, hier in Baden-Württemberg ist man bei 2g+ nur ausgenommen wenn man entweder geboostert ist oder glaube die Zweit Impfung nicht länger als 3 Monate zurück liegt.


Vollständig geimpft in BW bist du mit 2 Impfdosen egal wann, 1x geimpft + genesen und 1× JJ + 1x mnra

Zeitpunkt der Impfung ist egal, die haben zur Kontrolle aktuell kein Ablaufdatum. Andres sieht nur genesen aus oder im Reiseverkehr.

Bei 2g+ war genesen, geboostert oder 2. Impfung nicht länger wie 6 Monate, sonst zusätzlich Test.
Wisu
5009 Beiträge
25.02.2022 07:42
Also nochmal zusammengefasst:
Aktuelle bekommt man ohne Booster trotzdem Geld wenn man in Quarantäne ist. Egal wie lange die zweite Impfung zurück liegt?
Die zweite Impfung "läuft nur ab" wenn man die 2G Regeln betrachtet?

Ist das so richtig?
KullerBienchen
2486 Beiträge
25.02.2022 16:22
Zitat von Wisu:

Also nochmal zusammengefasst:
Aktuelle bekommt man ohne Booster trotzdem Geld wenn man in Quarantäne ist. Egal wie lange die zweite Impfung zurück liegt?
Die zweite Impfung "läuft nur ab" wenn man die 2G Regeln betrachtet?

Ist das so richtig?


Ablaufen tut die beim Reisen in der EU und bei 2g+ brauchst zusätzlich einen Test.

Geld gibt es in der Quarantäne, egal ob 2 oder 3 Fach geimpft.
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