Mütter- und Schwangerenforum

Quarantäne Frage und Lohnfortzahlung?

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Caro34
84 Beiträge
20.02.2022 15:50
Hallo

Ich muss mal was fragen , meine 13. jährige Tochter hat sich eben positiv getestet .
Ich bin nur 2 mal geimpft , wie läuft das jetzt ab ? Muss ich auch in Quarantäne? Bekomme ich jetzt keinen Lohn mehr ?

Lg
JuRa1014
6200 Beiträge
20.02.2022 15:56
Zitat von Caro34:

Hallo

Ich muss mal was fragen , meine 13. jährige Tochter hat sich eben positiv getestet .
Ich bin nur 2 mal geimpft , wie läuft das jetzt ab ? Muss ich auch in Quarantäne? Bekomme ich jetzt keinen Lohn mehr ?

Lg
wie lange ist deine 2. Impfung denn her? Hier ist es so, dass du bis 3 Monate nach der 2. Impfung als vollständig geimpfte Person giltst und nicht in Quarantäne musst. Ist das nicht der Fall musst du in Quarantäne und bekommst auch kein Geld. Aber da würde ich mich erkundigen, wie die Regelungen in deinem Kreis sind.
Caro34
84 Beiträge
20.02.2022 16:00
Zitat von JuRa1014:

Zitat von Caro34:

Hallo

Ich muss mal was fragen , meine 13. jährige Tochter hat sich eben positiv getestet .
Ich bin nur 2 mal geimpft , wie läuft das jetzt ab ? Muss ich auch in Quarantäne? Bekomme ich jetzt keinen Lohn mehr ?

Lg
wie lange ist deine 2. Impfung denn her? Hier ist es so, dass du bis 3 Monate nach der 2. Impfung als vollständig geimpfte Person giltst und nicht in Quarantäne musst. Ist das nicht der Fall musst du in Quarantäne und bekommst auch kein Geld. Aber da würde ich mich erkundigen, wie die Regelungen in deinem Kreis sind.


Meine letzte Impfung ist 250 Tage her
Caro34
84 Beiträge
20.02.2022 16:02
Zitat von Caro34:

Zitat von JuRa1014:

Zitat von Caro34:

Hallo

Ich muss mal was fragen , meine 13. jährige Tochter hat sich eben positiv getestet .
Ich bin nur 2 mal geimpft , wie läuft das jetzt ab ? Muss ich auch in Quarantäne? Bekomme ich jetzt keinen Lohn mehr ?

Lg
wie lange ist deine 2. Impfung denn her? Hier ist es so, dass du bis 3 Monate nach der 2. Impfung als vollständig geimpfte Person giltst und nicht in Quarantäne musst. Ist das nicht der Fall musst du in Quarantäne und bekommst auch kein Geld. Aber da würde ich mich erkundigen, wie die Regelungen in deinem Kreis sind.


Meine letzte Impfung ist 250 Tage her


Und wenn ich jetzt selber Corona bekomme , bekomme ich dann auch kein Lohn ?
Wisu
5037 Beiträge
20.02.2022 16:11
Zitat von Caro34:

Zitat von Caro34:

Zitat von JuRa1014:

Zitat von Caro34:

Hallo

Ich muss mal was fragen , meine 13. jährige Tochter hat sich eben positiv getestet .
Ich bin nur 2 mal geimpft , wie läuft das jetzt ab ? Muss ich auch in Quarantäne? Bekomme ich jetzt keinen Lohn mehr ?

Lg
wie lange ist deine 2. Impfung denn her? Hier ist es so, dass du bis 3 Monate nach der 2. Impfung als vollständig geimpfte Person giltst und nicht in Quarantäne musst. Ist das nicht der Fall musst du in Quarantäne und bekommst auch kein Geld. Aber da würde ich mich erkundigen, wie die Regelungen in deinem Kreis sind.


Meine letzte Impfung ist 250 Tage her


Und wenn ich jetzt selber Corona bekomme , bekomme ich dann auch kein Lohn ?


Dann bist du krank und bekommst Geld.
In Quarantäne jedoch nicht
JuRa1014
6200 Beiträge
20.02.2022 16:18
Zitat von Wisu:

Zitat von Caro34:

Zitat von Caro34:

Zitat von JuRa1014:

...


Meine letzte Impfung ist 250 Tage her


Und wenn ich jetzt selber Corona bekomme , bekomme ich dann auch kein Lohn ?


Dann bist du krank und bekommst Geld.
In Quarantäne jedoch nicht
genau. Obwohl da wohl auch jedes Unternehmen versucht, zu schinschen. Meiner Kollegin, die ebenfalls ungeimpft in Quarantäne ist, wurde gesagt, im Falle einer Infektion gibt es für Leute aus Schleswig Holstein kein Geld. Ist aber nicht so
Seesternchen_2.0
9815 Beiträge
20.02.2022 17:04
Bist du zweimal geimpft und das ist länger als 90 tage her, musst du in Quarantäne. Man würde gerne §56 ziehen als Arbeitgeber , aber dies ist nicht möglich. Denn dazu gibt es keine gesetzesgrundlage. Man würde das gerne machen, und es gibt einige die dies machen, aber dagegen kann man angehen. Der AG bekommt das Gehalt während der Quarantäne wieder. Er muss nur ein Antrag stellen.

Bist du sebst erkrankt, gilt die Quarantänebescheinigung NICHT als AU. Du bist infiziert, aber nicht automatisch erkrankt. Da du zwei Mal geimpft bist, reicht die Absonderung. Bist du ungeimpft oder nur einmal geimpft benötigst du eine Krankmeldung um Lohn zu bekommen.

Also keine Sorgen, du bekommst trotzdem weiter Geld
Seesternchen_2.0
9815 Beiträge
20.02.2022 17:06
Zitat von JuRa1014:

Zitat von Wisu:

Zitat von Caro34:

Zitat von Caro34:

...


Und wenn ich jetzt selber Corona bekomme , bekomme ich dann auch kein Lohn ?


Dann bist du krank und bekommst Geld.
In Quarantäne jedoch nicht
genau. Obwohl da wohl auch jedes Unternehmen versucht, zu schinschen. Meiner Kollegin, die ebenfalls ungeimpft in Quarantäne ist, wurde gesagt, im Falle einer Infektion gibt es für Leute aus Schleswig Holstein kein Geld. Ist aber nicht so


Hat der AG recht! Eine Quarantänebescheinigung ist keine AU! Nur weil man positiv ist ist man nicht automatisch erkrankt. Ist man ungeimpft und in Quarantäne bekommt man kein Gehalt. Ist deutschlandweit so. Seht in §56 der Coronaschutzverordnung.
Wisu
5037 Beiträge
20.02.2022 17:10
Zitat von Seesternchen_2.0:

Bist du zweimal geimpft und das ist länger als 90 tage her, musst du in Quarantäne. Man würde gerne §56 ziehen als Arbeitgeber , aber dies ist nicht möglich. Denn dazu gibt es keine gesetzesgrundlage. Man würde das gerne machen, und es gibt einige die dies machen, aber dagegen kann man angehen. Der AG bekommt das Gehalt während der Quarantäne wieder. Er muss nur ein Antrag stellen.

Bist du sebst erkrankt, gilt die Quarantänebescheinigung NICHT als AU. Du bist infiziert, aber nicht automatisch erkrankt. Da du zwei Mal geimpft bist, reicht die Absonderung. Bist du ungeimpft oder nur einmal geimpft benötigst du eine Krankmeldung um Lohn zu bekommen.

Also keine Sorgen, du bekommst trotzdem weiter Geld


Also doch Lohn für "nur" doppelt geimpfte in Quarantäne wenn die zweite Impfung länger als 90 Tage her ist? Man zählt ja so als unvollständig geimpft oder sehe ich das falsch?
katti85
15108 Beiträge
20.02.2022 17:35
Kind ist Corona positiv. Alleinerziehende Mutter nicht geimpft.
Dann kann sie sich doch auf kindkrank melden, oder? Und würde trotzdem Geld bekommen
Seesternchen_2.0
9815 Beiträge
20.02.2022 18:15
Zitat von Wisu:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Bist du zweimal geimpft und das ist länger als 90 tage her, musst du in Quarantäne. Man würde gerne §56 ziehen als Arbeitgeber , aber dies ist nicht möglich. Denn dazu gibt es keine gesetzesgrundlage. Man würde das gerne machen, und es gibt einige die dies machen, aber dagegen kann man angehen. Der AG bekommt das Gehalt während der Quarantäne wieder. Er muss nur ein Antrag stellen.

Bist du sebst erkrankt, gilt die Quarantänebescheinigung NICHT als AU. Du bist infiziert, aber nicht automatisch erkrankt. Da du zwei Mal geimpft bist, reicht die Absonderung. Bist du ungeimpft oder nur einmal geimpft benötigst du eine Krankmeldung um Lohn zu bekommen.

Also keine Sorgen, du bekommst trotzdem weiter Geld


Also doch Lohn für "nur" doppelt geimpfte in Quarantäne wenn die zweite Impfung länger als 90 Tage her ist? Man zählt ja so als unvollständig geimpft oder sehe ich das falsch?


Ja. Denn die Boosterimpfung ist nur eine Empfehlung. Ich würde zwar sagen dass dies sich demnächst ändert, aber die pandemische Lage ist ausgelaufen, am 19.03 werden so gut wie alle Coronamaßnahmen fallen, da werden sie das mit der Boosterimpfung als pflichtimpfung um vollständig geimpft zu sein, nicht ins gesetz nehmen.
Seesternchen_2.0
9815 Beiträge
20.02.2022 18:16
Zitat von katti85:

Kind ist Corona positiv. Alleinerziehende Mutter nicht geimpft.
Dann kann sie sich doch auf kindkrank melden, oder? Und würde trotzdem Geld bekommen


Wenn das Kind unter 12 ist und der Kinderarzt sie krank schreibt, dann ja. Ansonsten bekommt sie kein Lohn.
KullerBienchen
2507 Beiträge
20.02.2022 18:19
Zitat von katti85:

Kind ist Corona positiv. Alleinerziehende Mutter nicht geimpft.
Dann kann sie sich doch auf kindkrank melden, oder? Und würde trotzdem Geld bekommen


Liegt da nicht auch die Grenze bei 12 Jahren?

NochOhne32
17976 Beiträge
20.02.2022 18:38
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Wisu:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Bist du zweimal geimpft und das ist länger als 90 tage her, musst du in Quarantäne. Man würde gerne §56 ziehen als Arbeitgeber , aber dies ist nicht möglich. Denn dazu gibt es keine gesetzesgrundlage. Man würde das gerne machen, und es gibt einige die dies machen, aber dagegen kann man angehen. Der AG bekommt das Gehalt während der Quarantäne wieder. Er muss nur ein Antrag stellen.

Bist du sebst erkrankt, gilt die Quarantänebescheinigung NICHT als AU. Du bist infiziert, aber nicht automatisch erkrankt. Da du zwei Mal geimpft bist, reicht die Absonderung. Bist du ungeimpft oder nur einmal geimpft benötigst du eine Krankmeldung um Lohn zu bekommen.

Also keine Sorgen, du bekommst trotzdem weiter Geld


Also doch Lohn für "nur" doppelt geimpfte in Quarantäne wenn die zweite Impfung länger als 90 Tage her ist? Man zählt ja so als unvollständig geimpft oder sehe ich das falsch?


Ja. Denn die Boosterimpfung ist nur eine Empfehlung. Ich würde zwar sagen dass dies sich demnächst ändert, aber die pandemische Lage ist ausgelaufen, am 19.03 werden so gut wie alle Coronamaßnahmen fallen, da werden sie das mit der Boosterimpfung als pflichtimpfung um vollständig geimpft zu sein, nicht ins gesetz nehmen.


so hat es mir unser Personaler auch gesagt.
vronibohni
1248 Beiträge
20.02.2022 19:59
Sprich doch mal mit deinem Hausarzt, er gibt dir bestimmt einen Krankenschein oder mit dem Kinderarzt, alles andere wäre ja unfair
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