Mütter- und Schwangerenforum

Zwei Kinder, zwei Erwachsene & das Jobcenter :/

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FragenAusBerlin
15 Beiträge
31.01.2013 22:09
Hallo,

ich bin neu hier & hoffe ihr könnt mir helfen.

Mein Freund & ich haben zwei Kinder. Der große ist 2 Jahre jung & der kleine 7 Monate. Momentan wohnen wir noch nicht zusammen. Die Kids & ich haben momentan eine 2,5 Zimmer Wohnung die allerdings ziemlich klein ist. Nun möchten wir alle zusammen ziehen.
Ich hab nun folgende Fragen:

1. Wir haben eine Wohnung gefunden die sehr günstig, aber auch schön groß ist. Das einzige Problem ist die Heizung. Es ist eine Nachtspeicherheizung. Zahlt das JC diese Heizung trotzdem ?

2. Da mein Freund nun mit einzieht (wohnt momentan noch bei seinen Eltern) & er kaum Möbel hat würde ich gerne wissen, ob er zB Anspruch auf einen Kleiderschrank (etc) hat ?

3. Wie muss ich das machen mit der alten Wohnung ? Wegen den 3 Monaten.. zahlt das JC dann beide Mieten ?

4. Wie ist das mit dem Umzug ? Wird das Auto bezahlt das gemietet werden muss ?

5. Gibt es noch Dinge die ich beachten muss ?

Ich kenne mich da nicht aus & wäre auch echt froh wenn ich das JC nicht brauchen würde.. wir sind auf der Suche nach Arbeit, aber solange bleibt uns wohl nichts anderes. Es wäre wirklich schön wenn ihr mir ein bisschen weiterhelfen könntet.

Vielen Dank
31.01.2013 22:14
Wie groß ist eure jetzige Wohnung?wenn sie angemessen ist fürs Amt wird dem Unzug nicht zugestimmt und ihr müsst die Mietdifferenz selber tragen...
31.01.2013 22:15
...dann wird natürlich auch keine Kaution, doppelmiete, Umzugswagen bezahlt
31.01.2013 22:17
Und ich würde dir dringend von Nachtspeicheröfen abraten, hatte 4 Jahre eine Wohnung mit diesen Dingern, das ist der letzte Mist und wirklich sauteuer
Colli89
1506 Beiträge
31.01.2013 22:19
Die Doppelmiete wird natürlich nicht übernommen
pinkcat92
28484 Beiträge
31.01.2013 22:24
Zitat von FragenAusBerlin:

1. Wir haben eine Wohnung gefunden die sehr günstig, aber auch schön groß ist. Das einzige Problem ist die Heizung. Es ist eine Nachtspeicherheizung. Zahlt das JC diese Heizung trotzdem ? da würde ich mal nachfragen beim Amt.

2. Da mein Freund nun mit einzieht (wohnt momentan noch bei seinen Eltern) & er kaum Möbel hat würde ich gerne wissen, ob er zB Anspruch auf einen Kleiderschrank (etc) hat ? da er vorher keine eigene Wohnung hatte müsste ihm eigentlich Erstausstattung zustehen. wie es nun ist weil du mit einziehst weiß ich allerdings nicht.

3. Wie muss ich das machen mit der alten Wohnung ? Wegen den 3 Monaten.. zahlt das JC dann beide Mieten ? jc zahlt lediglich eine wohnung. ich denke man kann dann auch die 3 monate warten.

4. Wie ist das mit dem Umzug ? Wird das Auto bezahlt das gemietet werden muss ? der umzug wird gezahlt wenn er notwendig ist. zb umzug. wie es nun is wenn du angibst "du möchtest mit dem KV zusammenleben um ein geregeltes familienleben zuhaben" weiß ich nicht genau. würde ich auch nachfragen

5. Gibt es noch Dinge die ich beachten muss ? fällt mir grad nichts weiter zu ein

Ich kenne mich da nicht aus & wäre auch echt froh wenn ich das JC nicht brauchen würde.. wir sind auf der Suche nach Arbeit, aber solange bleibt uns wohl nichts anderes. Es wäre wirklich schön wenn ihr mir ein bisschen weiterhelfen könntet.

Vielen Dank
31.01.2013 22:25
Zitat von Colli89:

Die Doppelmiete wird natürlich nicht übernommen

Wenn das Jobcenter der Anmietung einer neuen Wohnung zustimmt z.b.zum 1.4.die alte aber erst zum 1.5 .gekündigt ist schon...
Colli89
1506 Beiträge
31.01.2013 22:26
Zitat von Saskia-HH:

Zitat von Colli89:

Die Doppelmiete wird natürlich nicht übernommen

Wenn das Jobcenter der Anmietung einer neuen Wohnung zustimmt z.b.zum 1.4.die alte aber erst zum 1.5 .gekündigt ist schon...


Nein. Dann muss die Differenz selbst getragen werden. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Kunde selber verantwortlich.
31.01.2013 22:29
Es kommt auf die qm der jetzigen Wohnung drauf an...wenn es nicht unter 55qm sind ist es z.b.hier in Hamburg für 4 Personen angemessen....Anrecht auf eigenes Zimmer hat ein Kind in der Regel nicht,bzw.könnte sich im Falle der TS eins teilen
FragenAusBerlin
15 Beiträge
31.01.2013 22:30
Zitat von Saskia-HH:

Wie groß ist eure jetzige Wohnung?wenn sie angemessen ist fürs Amt wird dem Unzug nicht zugestimmt und ihr müsst die Mietdifferenz selber tragen...



Die jetzige Wohnung hat ca. 55 bis 60 m².
Also für insgesamt 4 Personen zu wenig.
31.01.2013 22:31
Zitat von Colli89:

Zitat von Saskia-HH:

Zitat von Colli89:

Die Doppelmiete wird natürlich nicht übernommen

Wenn das Jobcenter der Anmietung einer neuen Wohnung zustimmt z.b.zum 1.4.die alte aber erst zum 1.5 .gekündigt ist schon...


Nein. Dann muss die Differenz selbst getragen werden. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Kunde selber verantwortlich.

Bei mir wurde es damals vor 8 Jahren übernommen Und ich habe auch extra nachgefragt, weil sich das überschneidet, die Sachbearbeiterin meinte sie hätte dem aber ja zugestimmt, dann würden sie das auch übernehmen
Putsch
26805 Beiträge
31.01.2013 22:31
Zitat von Colli89:

Zitat von Saskia-HH:

Zitat von Colli89:

Die Doppelmiete wird natürlich nicht übernommen

Wenn das Jobcenter der Anmietung einer neuen Wohnung zustimmt z.b.zum 1.4.die alte aber erst zum 1.5 .gekündigt ist schon...


Nein. Dann muss die Differenz selbst getragen werden. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Kunde selber verantwortlich.


Seltsam, mir wurde früher beim Umzug 1 Monat Doppelmiete gezahlt. Gab sogar ein Formular dafür.
FragenAusBerlin
15 Beiträge
31.01.2013 22:32
Zitat von Saskia-HH:

Es kommt auf die qm der jetzigen Wohnung drauf an...wenn es nicht unter 55qm sind ist es z.b.hier in Hamburg für 4 Personen angemessen....Anrecht auf eigenes Zimmer hat ein Kind in der Regel nicht,bzw.könnte sich im Falle der TS eins teilen


Die Kids haben zur Zeit ein Zimmer zusammen, aber dadurch hat der große Probleme beim Schlafen. Der kleine kommt Nachts immer noch & der große wird ganz oft wach in der Nacht.
Wir müssen den kleinen auch immer später hinlegen als den großen (abends), weil der kleine immer noch ein bisschen quängeld & das den großen schon nervt. :/
31.01.2013 22:33
Zitat von FragenAusBerlin:

Zitat von Saskia-HH:

Wie groß ist eure jetzige Wohnung?wenn sie angemessen ist fürs Amt wird dem Unzug nicht zugestimmt und ihr müsst die Mietdifferenz selber tragen...



Die jetzige Wohnung hat ca. 55 bis 60 m².
Also für insgesamt 4 Personen zu wenig.

Google mal die Fachanweisungen deiner Stadt, bei uns wären 55 qm und mehr für 4 Personen angemessen
31.01.2013 22:36
Zitat von FragenAusBerlin:

Zitat von Saskia-HH:

Es kommt auf die qm der jetzigen Wohnung drauf an...wenn es nicht unter 55qm sind ist es z.b.hier in Hamburg für 4 Personen angemessen....Anrecht auf eigenes Zimmer hat ein Kind in der Regel nicht,bzw.könnte sich im Falle der TS eins teilen


Die Kids haben zur Zeit ein Zimmer zusammen, aber dadurch hat der große Probleme beim Schlafen. Der kleine kommt Nachts immer noch & der große wird ganz oft wach in der Nacht.
Wir müssen den kleinen auch immer später hinlegen als den großen (abends), weil der kleine immer noch ein bisschen quängeld & das den großen schon nervt. :/

das interessiert die meistens aber nicht...habe das selber durch: ein Kinderzimmer,Kleinkind und Schulkind fast 6 Jahre auseinander...bin bis vors Sozialgericht und es wurde geurteilt das es zumutbar ist...
Vielleicht hast du ja nettere Sachbearbeiter
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