Wir müssen Steuern nachzahlen wegen dem Elterngeld
16.02.2009 11:19
Zitat von DanyD.:
Bei mir wäre es ja dann so:
Habe bis April gearbeitet, dann BV und im August kamen die zwillinge.
Und von August an habe ich dann habes Elterngeld (weil ich es ja auf 2 Jahre zahlen lasse) bezogen.
Aber mein Einkommen wäre ja dann definitiv höher als das Elterngeld. und das ist doch gut oder?
Und was wenn wir dieses Jahr heiraten, macht das dann Probleme?
hmm ich versuch es nochmal zu erklären
Ich hab jetzt keine Steuertabelle parat, daher bitte nicht auf den genauen Prozentsatz des Steuersatzes achten)
Allgemein:
Je höher das Jahreseinkommen ist desto höher der Steuersatz, das heisst z. B. : dein Verdienst 10 000 € (10 000 € hat einen Steuersatz: von 15%)+ Elterngeld 5.000€ = 15.000 € (15.000 € hat einen Steuersatz von 18 %)
Gesamtbetrag 15.000 € (da das Elterngeld nicht der Steuer unterliegt - 5000 € Elterngeld = 10. 000 €, aber durch den Progressionsvorbehalt werden von den 10. 000 € nicht der normale Steuersatz von 15% abgezogen, sondern der von 18%)
Alsooo wenn ihr nicht verheiratet seit 2008:
Dein Jahreseinkommen (Steuersatz von 15%) + Elterngeld= Gesamtbetrag (Steuersatz 18%) wird von deinem Jahreseinkommen 18 % abgezogen anstatt 15%.
Von deimem Freund das Jahreseinkommen (Steuersatz 15 %)
Wenn ihr verheiratet seit im Jahr 2009:
du gehst da ja nicht arbeiten sondern beziehst das ganze Jahr Elterngeld!?
Einkommen deines Mannes(15 % Steuersatz) + dein Elterngeld= Gesamtbetrag (Steuersatz 18%) wird von deinem Jahreseinkommen 18 % abgezogen anstatt 15%.
Also ist es belanglos ob ihr heiratet oder nicht. Ich hoffe du verstehst meine Aufstellung
16.02.2009 11:30
Es ist nicht belanglos ob man heiratet oder nicht. Wenn man verheiratet ist wird für die Steuer EIN Gemeinsames Einkommen berechnet und damit wird der Steuersatz höher. oder etwa nicht?
16.02.2009 11:30
Zitat von DanyD.:
Jetzt bin ich total verdrreht...was ist denn nun wenn wir dieses Jahr heiraten?? macht das mehr arbeit bzw. müssten wir dieses Jahr nachzahlen?
Kapier nichts mehr
Ihr könnt heiraten, das spielt keine Rolle. Man kann wenn man verheiratet ist, die Steuererklärung zusammen veranlagen oder getrennt
16.02.2009 11:31
Zitat von littledani:
Es ist nicht belanglos ob man heiratet oder nicht. Wenn man verheiratet ist wird für die Steuer EIN Gemeinsames Einkommen berechnet und damit wird der Steuersatz höher. oder etwa nicht?
Nein man kann auch getrennt veranlagen.
16.02.2009 11:38
Zitat von bAbYkUh:
Soo ich erklär das nochmal auf deutsch
Euer Mann verdient z. B. 50 000 € im Jahr (Steuersatz 26 Prozent) und ihr bekommt 50 000 € Elterngeld im Jahr, das macht insgesamt ein verdienst von 100 000 € (Steuersatz 34%) Da das Elterngeld nicht der Steuer unterliegt wird es nicht mit angerechnet also wird der Steuersatz von den 50 000 € berechnet die euer Mann verdient, aber durch den Progressionsvorbehalt wird nicht der Steuersatz von den 26 % angerechnet sondern der von 34 %.
Cool, Danke, endlich hab ich das mal verstanden!!! Bist Du Steuerberaterin? Aber im Prinzip müssten das doch weniger Steuern sein, als zu dem zeitpunkt, als ich noch selbst gearbeitet habe, oder?
LG
16.02.2009 11:38
Zitat von tresi:
Zitat von bAbYkUh:
Soo ich erklär das nochmal auf deutsch
Euer Mann verdient z. B. 50 000 € im Jahr (Steuersatz 26 Prozent) und ihr bekommt 50 000 € Elterngeld im Jahr, das macht insgesamt ein verdienst von 100 000 € (Steuersatz 34%) Da das Elterngeld nicht der Steuer unterliegt wird es nicht mit angerechnet also wird der Steuersatz von den 50 000 € berechnet die euer Mann verdient, aber durch den Progressionsvorbehalt wird nicht der Steuersatz von den 26 % angerechnet sondern der von 34 %.
Cool, Danke, endlich hab ich das mal verstanden!!! Bist Du Steuerberaterin?
Nein Steuerfachangestellte bis zum Steuerberater dauert das noch ganze 10 Jahre
16.02.2009 11:39
Zitat von Leene75:
Zitat von maria1408:
bei mir isses wie bei DanyD . ich hab war ab Juni zuhause ( krankgeschrieben ) und am 15.08. kam lara . das elterngeld bekomme ich auch 2 jahre lang nicht grad viel...was will ich da nachzahlen ?!
aber Du bist noch nicht verheiratet richtig?
Nein ! aber littledani meinte doch das sie mehr nachzahlen hätte müssen wenn sie net verheiratet ist
normal tut man doch steuern sparen wenn ma liiert ist?!
16.02.2009 11:39
Zitat von bAbYkUh:
Zitat von littledani:
Es ist nicht belanglos ob man heiratet oder nicht. Wenn man verheiratet ist wird für die Steuer EIN Gemeinsames Einkommen berechnet und damit wird der Steuersatz höher. oder etwa nicht?
Nein man kann auch getrennt veranlagen.
Wäre das empfehlenswert? Bisher hatten wir immer gemeinsame Veranlagung...
16.02.2009 11:42
wir wollten eigentlich dieses jahr steuererklärung machen wege der pendlerpauschale auch rückwirkend für 2007 da ich nen arbeitsweg von 35 km hatte also 1fahrt ..sonst wären es 70 ...
aber wenn ich dann noch nachzahlen muss..na prima
ich hab leider auch keinen steuerberater, warum auch .
aber wenn ich dann noch nachzahlen muss..na prima
ich hab leider auch keinen steuerberater, warum auch .
16.02.2009 11:42
Zitat von tresi:
Zitat von bAbYkUh:
Zitat von littledani:
Es ist nicht belanglos ob man heiratet oder nicht. Wenn man verheiratet ist wird für die Steuer EIN Gemeinsames Einkommen berechnet und damit wird der Steuersatz höher. oder etwa nicht?
Nein man kann auch getrennt veranlagen.
Wäre das empfehlenswert? Bisher hatten wir immer gemeinsame Veranlagung...
Eine gemeinsame Veranlagung ist in den meisten Fällen immer besser. Das müsste man dann mal gegen rechnen.
16.02.2009 11:45
Zitat von maria1408:
Zitat von Leene75:
Zitat von maria1408:
bei mir isses wie bei DanyD . ich hab war ab Juni zuhause ( krankgeschrieben ) und am 15.08. kam lara . das elterngeld bekomme ich auch 2 jahre lang nicht grad viel...was will ich da nachzahlen ?!
aber Du bist noch nicht verheiratet richtig?
Nein ! aber littledani meinte doch das sie mehr nachzahlen hätte müssen wenn sie net verheiratet ist
normal tut man doch steuern sparen wenn ma liiert ist?!
Naja es kommt drauf an. Man spart nur durch die Steuerklassen wenn man verheiratet ist und wenn beide Steuerklasse nummer 4 haben dann spart man auch nicht umbedingt. Es kommt halt immer auf die Zahlen an. Das kann man leider nie verallgemeinern
16.02.2009 11:48
also,wenn ich das jetzt richtig im inet gelesen habe,musst du nichts zurück zahlen,wenn du ein ganzes jahr das elterngeld erhalten hast. gehst du aber zwischedrinne arbeiten,dann musst du die steuern zahlen. und wenn man 1 1/2 jahre daheim ist,hat amn ein gesamtes jahr nur elterngeld und somit auch keine steuern zum zurück zahlen.
nur dann erst wieder,wenn man nach dem anderen halben jahr arbeiten gehen tut.
so ahb ich es verstanden.
nur dann erst wieder,wenn man nach dem anderen halben jahr arbeiten gehen tut.
so ahb ich es verstanden.
16.02.2009 12:00
Zitat von kittymaus:
also,wenn ich das jetzt richtig im inet gelesen habe,musst du nichts zurück zahlen,wenn du ein ganzes jahr das elterngeld erhalten hast. gehst du aber zwischedrinne arbeiten,dann musst du die steuern zahlen. und wenn man 1 1/2 jahre daheim ist,hat amn ein gesamtes jahr nur elterngeld und somit auch keine steuern zum zurück zahlen.
nur dann erst wieder,wenn man nach dem anderen halben jahr arbeiten gehen tut.
so ahb ich es verstanden.
Wenn man verheiratet ist und die Frau hat das ganze Jahr Elterngeld bezogen und der Mann hat gearbeitet ist es besser wenn man getrennte Veranlagung macht, da dadurch nicht der höhere Steuersatz vom Einkommen abgezogen wird.
16.02.2009 12:04
Zitat von bAbYkUh:
Aus jedem Einkommen ergibt sich ein durchschnittlicher Steuersatz. Für die Berechnung wird an dieser Stelle jedoch nicht allein das steuerpflichtige Einkommen herangezogen, sondern zusätzlich diejenigen Einnahmen, die gesetzlich nicht versteuert werden müssen, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
In einem konkreten Beispiel, bei dem die steuerpflichtigen Einnahmen 50.000 Euro (Steuersatz 26 Prozent) und die Einnahmen aus Progressionsvorbehalt noch einmal 50.000 Euro betragen, erhöht sich der Steuersatz laut Steuertabelle auf 34 Prozent, da ihm insgesamt 100.000 Euro zugrunde liegen. Angewandt wird dieser Satz jedoch nur auf die tatsächlich zu versteuernden 50.000 Euro. Diese werden jedoch nicht mit dem Steuersatz von 50.000 Euro (26%), sondern mit dem Steuersatz von 100.000 Euro (34%) versteuert.
Genau genommen entfallen also - wie gesagt, rein rechnerisch - auf das steuerfreie Einkommen mit Progressionsvorbehalt 8 Prozent Steuern.
Unsere Steuerberaterin
16.02.2009 12:14
Zitat von bAbYkUh:
Zitat von kittymaus:
also,wenn ich das jetzt richtig im inet gelesen habe,musst du nichts zurück zahlen,wenn du ein ganzes jahr das elterngeld erhalten hast. gehst du aber zwischedrinne arbeiten,dann musst du die steuern zahlen. und wenn man 1 1/2 jahre daheim ist,hat amn ein gesamtes jahr nur elterngeld und somit auch keine steuern zum zurück zahlen.
nur dann erst wieder,wenn man nach dem anderen halben jahr arbeiten gehen tut.
so ahb ich es verstanden.
Wenn man verheiratet ist und die Frau hat das ganze Jahr Elterngeld bezogen und der Mann hat gearbeitet ist es besser wenn man getrennte Veranlagung macht, da dadurch nicht der höhere Steuersatz vom Einkommen abgezogen wird.
Also das hieß es zu mir aber anders...naja ich warte ab..ist doch klar, dass da was "versteuert" wird. Ich sage nochmal, wir können alle froh sein, dass wir die Möglichkeit haben daheim zu bleiben und dabei noch Geld zu bekommen...
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