Wir müssen Steuern nachzahlen wegen dem Elterngeld
16.02.2009 10:43
Zitat von DanyD.:
Zitat von littledani:
Wir bekommen GSD nur weniger zurück, weil wir ja dadurch das wir dieses Jahr geheiratet haben viel zu viel bezahlt haben aber ma eben 500 Euro wären bei uns auch nicht gegangen!
Ich kapiere nichts mehr grad...ich werde ja jetzt och bald heiraten, also ist 2008 unverheiratet zu ende gegangen... bei dir ja auch. und da musstet ihr nachzahlen hilfe
Das Elterngeld was du letztes jahr bekommen hast wird auf das was du im letzten Jahr verdient hast bevor du in Mutterschutz gegangen bist drauf gerechnet, da wird n Strich drunter gemacht und dann die wird die Steuer neu berechnet. So hab ich das verstanden!
16.02.2009 10:44
Zitat von bAbYkUh:
Das Elterngeld unterliegt nicht der Steuer sondern dem Progressionsvorbehalt
Ja und?
Also ich habe gerade verstanden, dass dieser Vorbehalt ist, weil die anderen Arbeiter sich beschwert haben, weil Familien mit Elterngeld Vorteile hätten. Aber mein Elterngeld ist nicht wirklich gleich viel bzw. mehr zu meinem Lohn vor der Elternzeit ...
16.02.2009 10:46
Zitat von DanyD.:
Zitat von bAbYkUh:
Falls jemand fragen hat, ich stehe gerne zur Verfügung.
Ich bin Steuerfachangestellte
Das ist doch mal klasse.
Also, wie funktioniert das Ganze hier nun...Wir sind noch nicht verheiratet und somit beide in Steuerklasse 1. Also haben wir doch für 2008 nichts zu befürchten, oder?
Werden aber nun bald heiraten. Gibt das dann Probleme für 2009? Meine Steuerberaterin meinte, dass es günstig wäre zu heiraten wenn ich noch elterngeld beziehe, da dies für die Steuern unerheblich ist... kapiere grad nüscht mehr
Alsooo, wenn ihr nicht verheiratet seit, werdet ihr auch nicht zusammen veranlagt. Das heisst du gibst eine Steuererklärung ab und dein Freund auch also 2 Stück. Da euer Einkommen nicht zusammen gerechnet wird, da ihr nicht verheiratet seit, müsst ihr auch nichts nachzahlen.
16.02.2009 10:46
hier das habe ich gerade gefunden:
Steuern und Sozialabgaben: Das Elterngeld ist zwar steuerfrei und sozialabgabenfrei. Allerdings unterliegt es bei der Berechnung des Steuersatzes für Einkommensteuer dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Elterngeld wird zu dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und auf der so erhöhten Einkommensbasis wird der Steuersatz für die Einkommensteuer ermittelt. Dieser Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet. Damit wird das Elterngeld zur Ermittlung der Höhe des Steuersatzes mit einbezogen.
Weil das Elterngeld steuerlich als Lohnersatz und nicht als Sozialleistung angesehen wird, greift der Progressionsvorbehalt. Es gibt politische Bestrebungen, dass der Sockelbetrag von 300 Euro hiervon ausgenommen werden soll. Dies würde bedeuten, dass nur der Teil des Elterngeldes dem steuerlichen Progressionsvorbehalt unterliegt, der den Sockelbetrag von 300 Euro überschreitet. Ob es zu einer solchen Gesetzesänderung kommen sollte, bleibt abzuwarten.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. hat die steuerliche Auswirkung des Elterngeldes beispielhaft berechnet: Ein Ehepaar erhält am 2. Januar 2007 Nachwuchs. Die Mutter verdiente im Jahr 2006 30.000 Euro brutto, die sie in der Steuerklasse IV versteuert hat und erhält nun Elterngeld in Höhe von 1.000 Euro pro Monat bzw. 12.000 Euro im Jahr 2007. Der Ehemann hatte im Jahr 2007 einen Bruttojahresverdienst von 30.000 Euro und wechselte nach der Geburt des Kindes von der Steuerklasse IV in die Steuerklasse III. Würde das Elterngeld nicht zur Berechnung der Steuerbelastung herangezogen, so müsste er 1.550 Euro Steuern für 2007 zahlen. Das entspricht einem Durchschnittssteuersatz von 6,5 Prozent. Wird das Elterngeld jedoch wie vorgesehen unter Progressionsvorbehalt hinzugezogen, erhöht sich der Durchschnittssteuersatz nahezu auf 12,4 Prozent. Die Steuerbelastung würde auf 2.930 Euro steigen. Die steuerliche Mehrbelastung würde 1.380 Euro betragen.
Je höher das Nettogehalt in den letzten 12 Monaten vor der Geburt eines Kindes ist, desto höher ist der Anspruch auf Elterngeld. Wird also ein Kind erwartet, sollte der Elternteil, der das Kind nach der Geburt betreut, so früh wie möglich die Steuerklasse III wählen, raten die Experten der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. und weisen darauf hin, dass ein Wechsel der Steuerklasse problemlos auch mitten im Jahr möglich sei. Durch den Bezug von höherem Elterngeld könne der steuerliche Nachteil des Progressionsvorbehaltes ausgeglichen werden. Trotzdem sollte ein solcher Wechsel gut überlegt werden, weil derjenige mit der Steuerklasse V weniger Anspruch auf eventuelles Kranken- oder Arbeitslosengeld hat. Denn auch für diese Lohnersatzleistungen ist der Nettolohn maßgebend
Steuern und Sozialabgaben: Das Elterngeld ist zwar steuerfrei und sozialabgabenfrei. Allerdings unterliegt es bei der Berechnung des Steuersatzes für Einkommensteuer dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Elterngeld wird zu dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und auf der so erhöhten Einkommensbasis wird der Steuersatz für die Einkommensteuer ermittelt. Dieser Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet. Damit wird das Elterngeld zur Ermittlung der Höhe des Steuersatzes mit einbezogen.
Weil das Elterngeld steuerlich als Lohnersatz und nicht als Sozialleistung angesehen wird, greift der Progressionsvorbehalt. Es gibt politische Bestrebungen, dass der Sockelbetrag von 300 Euro hiervon ausgenommen werden soll. Dies würde bedeuten, dass nur der Teil des Elterngeldes dem steuerlichen Progressionsvorbehalt unterliegt, der den Sockelbetrag von 300 Euro überschreitet. Ob es zu einer solchen Gesetzesänderung kommen sollte, bleibt abzuwarten.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. hat die steuerliche Auswirkung des Elterngeldes beispielhaft berechnet: Ein Ehepaar erhält am 2. Januar 2007 Nachwuchs. Die Mutter verdiente im Jahr 2006 30.000 Euro brutto, die sie in der Steuerklasse IV versteuert hat und erhält nun Elterngeld in Höhe von 1.000 Euro pro Monat bzw. 12.000 Euro im Jahr 2007. Der Ehemann hatte im Jahr 2007 einen Bruttojahresverdienst von 30.000 Euro und wechselte nach der Geburt des Kindes von der Steuerklasse IV in die Steuerklasse III. Würde das Elterngeld nicht zur Berechnung der Steuerbelastung herangezogen, so müsste er 1.550 Euro Steuern für 2007 zahlen. Das entspricht einem Durchschnittssteuersatz von 6,5 Prozent. Wird das Elterngeld jedoch wie vorgesehen unter Progressionsvorbehalt hinzugezogen, erhöht sich der Durchschnittssteuersatz nahezu auf 12,4 Prozent. Die Steuerbelastung würde auf 2.930 Euro steigen. Die steuerliche Mehrbelastung würde 1.380 Euro betragen.
Je höher das Nettogehalt in den letzten 12 Monaten vor der Geburt eines Kindes ist, desto höher ist der Anspruch auf Elterngeld. Wird also ein Kind erwartet, sollte der Elternteil, der das Kind nach der Geburt betreut, so früh wie möglich die Steuerklasse III wählen, raten die Experten der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. und weisen darauf hin, dass ein Wechsel der Steuerklasse problemlos auch mitten im Jahr möglich sei. Durch den Bezug von höherem Elterngeld könne der steuerliche Nachteil des Progressionsvorbehaltes ausgeglichen werden. Trotzdem sollte ein solcher Wechsel gut überlegt werden, weil derjenige mit der Steuerklasse V weniger Anspruch auf eventuelles Kranken- oder Arbeitslosengeld hat. Denn auch für diese Lohnersatzleistungen ist der Nettolohn maßgebend
16.02.2009 10:48
Zitat von littledani:
Zitat von DanyD.:
Zitat von littledani:
Wir bekommen GSD nur weniger zurück, weil wir ja dadurch das wir dieses Jahr geheiratet haben viel zu viel bezahlt haben aber ma eben 500 Euro wären bei uns auch nicht gegangen!
Ich kapiere nichts mehr grad...ich werde ja jetzt och bald heiraten, also ist 2008 unverheiratet zu ende gegangen... bei dir ja auch. und da musstet ihr nachzahlen hilfe
Das Elterngeld was du letztes jahr bekommen hast wird auf das was du im letzten Jahr verdient hast bevor du in Mutterschutz gegangen bist drauf gerechnet, da wird n Strich drunter gemacht und dann die wird die Steuer neu berechnet. So hab ich das verstanden!
Okay, aber ich lasse mir mein Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen und habe somit erheblich weniger als ich vor dem Mutterschutz verdient habe. Also müsste ich doch unter meinem normalen Jahreseinkommen liegen, oder? und das ganze hat keine Bedeutung bei mir oder?
16.02.2009 10:49
Zitat von bAbYkUh:
Zitat von DanyD.:
Zitat von bAbYkUh:
Falls jemand fragen hat, ich stehe gerne zur Verfügung.
Ich bin Steuerfachangestellte
Das ist doch mal klasse.
Also, wie funktioniert das Ganze hier nun...Wir sind noch nicht verheiratet und somit beide in Steuerklasse 1. Also haben wir doch für 2008 nichts zu befürchten, oder?
Werden aber nun bald heiraten. Gibt das dann Probleme für 2009? Meine Steuerberaterin meinte, dass es günstig wäre zu heiraten wenn ich noch elterngeld beziehe, da dies für die Steuern unerheblich ist... kapiere grad nüscht mehr
Alsooo, wenn ihr nicht verheiratet seit, werdet ihr auch nicht zusammen veranlagt. Das heisst du gibst eine Steuererklärung ab und dein Freund auch also 2 Stück. Da euer Einkommen nicht zusammen gerechnet wird, da ihr nicht verheiratet seit, müsst ihr auch nichts nachzahlen.
Und wenn wir dieses Jahr (in ca. einem Monat) heiraten? Wie sieht das dann aus? Ist es richtig was meine Steuerberaterin sacht, dass es fürs Elterngeld und die steuerlichen Dinge egal ist, wenn wir heiraten?
16.02.2009 10:51
dann fällt auf jeden Fall geringer aus. Ich denke auch das du verschont bleibst. Also ich bin froh, dass wir bei Steuerberater waren.
16.02.2009 10:53
kommt es vielleicht auch drauf an was der mann im Jahr verdient???
16.02.2009 10:54
achso worauf es auch noch ankommt ist, ob der jenige der das Elterngeld bekommt in dem Jahr noch gearbeitet hat.
Beispiel:
Deine Babys sind im Juni 2008 auf die Welt gekommen, du hast davor die Monate noch gearbeitet. Also hast du im Jahr 2008 5 Monate gearbeitet und 7 Monate Elterngeld bezogen. Du hast dann in den 5 Monaten einen Gesamtverdienst von 10 000 € - und Elterngeld in den 7 Monaten von 5000 € bezogen. Gesamtbetrag 15 000€ (Steuersatz 20 %) und der wird dann von den 10 000 € abgezogen die du in den monaten verdient hast
Beispiel:
Deine Babys sind im Juni 2008 auf die Welt gekommen, du hast davor die Monate noch gearbeitet. Also hast du im Jahr 2008 5 Monate gearbeitet und 7 Monate Elterngeld bezogen. Du hast dann in den 5 Monaten einen Gesamtverdienst von 10 000 € - und Elterngeld in den 7 Monaten von 5000 € bezogen. Gesamtbetrag 15 000€ (Steuersatz 20 %) und der wird dann von den 10 000 € abgezogen die du in den monaten verdient hast
16.02.2009 10:59
Bei mir wäre es ja dann so:
Habe bis April gearbeitet, dann BV und im August kamen die zwillinge.
Und von August an habe ich dann habes Elterngeld (weil ich es ja auf 2 Jahre zahlen lasse) bezogen.
Aber mein Einkommen wäre ja dann definitiv höher als das Elterngeld. und das ist doch gut oder?
Und was wenn wir dieses Jahr heiraten, macht das dann Probleme?
Habe bis April gearbeitet, dann BV und im August kamen die zwillinge.
Und von August an habe ich dann habes Elterngeld (weil ich es ja auf 2 Jahre zahlen lasse) bezogen.
Aber mein Einkommen wäre ja dann definitiv höher als das Elterngeld. und das ist doch gut oder?
Und was wenn wir dieses Jahr heiraten, macht das dann Probleme?
16.02.2009 11:04
bei mir isses wie bei DanyD . ich hab war ab Juni zuhause ( krankgeschrieben ) und am 15.08. kam lara . das elterngeld bekomme ich auch 2 jahre lang nicht grad viel...was will ich da nachzahlen ?!
16.02.2009 11:06
Zitat von maria1408:
bei mir isses wie bei DanyD . ich hab war ab Juni zuhause ( krankgeschrieben ) und am 15.08. kam lara . das elterngeld bekomme ich auch 2 jahre lang nicht grad viel...was will ich da nachzahlen ?!
aber Du bist noch nicht verheiratet richtig?
16.02.2009 11:17
Jetzt bin ich total verdrreht...was ist denn nun wenn wir dieses Jahr heiraten?? macht das mehr arbeit bzw. müssten wir dieses Jahr nachzahlen?
Kapier nichts mehr
Kapier nichts mehr
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