Mütter- und Schwangerenforum

wie lange UVG?

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ChildrenSurprise
27325 Beiträge
23.01.2009 16:49
Zitat von jayme:
Zitat von Mummies-Sunshine:
Was braucht man alles vom Kindsvater um UHV zu beantragen ??


die vaterschaftsanerkennung den rest macht das jugentamt du füllst da ein zettel aus, dass er nicht zahlt und alles was dir von ihm bekannt ist, name adresse und wohnort.


Sonst nichts... ich dachte das wär mehr ...
jacky1984
2829 Beiträge
23.01.2009 16:49
Zitat von jungemama18:
Zitat von Marina1:
Zitat von jacky1984:
Zitat von jungemama18:
also heisst des auf deutsch gesagt, das er sehcs jahre lang jugendamt zahlen lassen kann und dann schön ausm schneider is....


aus dem schneider ist er ja nicht er muss die ganzen 6 jahre UVG zurück zahlen

Und wenn du vom Amt Geld bekommst für dein Kind, muss er das auch zurückzahlen...


achso ,also bekomm ich dann falls ich dann no vom amt lebe vom amt des geld was mir fehlt oder?


genau wenn UVG das geld einstellt nach 6 jahren , dann zahlt das amt dir das und das muss der kindsvater dann auch zurück zahlen
23.01.2009 16:50
Zitat von Mummies-Sunshine:
Zitat von jayme:
Zitat von Mummies-Sunshine:
Was braucht man alles vom Kindsvater um UHV zu beantragen ??


die vaterschaftsanerkennung den rest macht das jugentamt du füllst da ein zettel aus, dass er nicht zahlt und alles was dir von ihm bekannt ist, name adresse und wohnort.


Sonst nichts... ich dachte das wär mehr ...


ah ja stimmt das jugendamt wird sich telefonisch oder per brief bei ihm melden dann!!
23.01.2009 16:51
Zitat von jungemama18:
Zitat von Marina1:
Zitat von jacky1984:
Zitat von jungemama18:
also heisst des auf deutsch gesagt, das er sehcs jahre lang jugendamt zahlen lassen kann und dann schön ausm schneider is....


aus dem schneider ist er ja nicht er muss die ganzen 6 jahre UVG zurück zahlen

Und wenn du vom Amt Geld bekommst für dein Kind, muss er das auch zurückzahlen...


achso ,also bekomm ich dann falls ich dann no vom amt lebe vom amt des geld was mir fehlt oder?

Genau bei mir wars damals auch so 6 jahre waren um. ich dachte : Und nun? Bin dann zum Amt und hab von denen dann auch Geld für meinen Sohn bekommen.
23.01.2009 16:51
Zitat von jacky1984:
Zitat von jungemama18:
Zitat von Marina1:
Zitat von jacky1984:
Zitat von jungemama18:
also heisst des auf deutsch gesagt, das er sehcs jahre lang jugendamt zahlen lassen kann und dann schön ausm schneider is....


aus dem schneider ist er ja nicht er muss die ganzen 6 jahre UVG zurück zahlen

Und wenn du vom Amt Geld bekommst für dein Kind, muss er das auch zurückzahlen...


achso ,also bekomm ich dann falls ich dann no vom amt lebe vom amt des geld was mir fehlt oder?


genau wenn UVG das geld einstellt nach 6 jahren , dann zahlt das amt dir das und das muss der kindsvater dann auch zurück zahlen


na dann is er wirklich net ausm schneider, dachte 6 jahre lasst er jugendamt zahlen geht dann nimmer arbeiten und is ausm schneider, na wenns so is, weil der macht sichs manchmal einfach und weiss alles besser drum hab ich jetz hier nachgefragt!! danke schonmal
23.01.2009 16:51
Zitat von Mummies-Sunshine:
Zitat von jayme:
Zitat von Mummies-Sunshine:
Was braucht man alles vom Kindsvater um UHV zu beantragen ??


die vaterschaftsanerkennung den rest macht das jugentamt du füllst da ein zettel aus, dass er nicht zahlt und alles was dir von ihm bekannt ist, name adresse und wohnort.


Sonst nichts... ich dachte das wär mehr ...


also so wars bei mir, den rest da wird er ja angeschrieben, da hast du nichts mehr mit zu tun, dass muss er einreichen.
macht er das nicht, wird er auf eine bestimmte summe festgelegt.
die sind ja da um dir zu helfen.
du meinst vielleicht die beistandschaft vom jugendamt kann das sein?
du selbst brauchst natürich deinen personalausweis und die geburtsurkunde des kindes.
jacky1984
2829 Beiträge
23.01.2009 16:53
Zitat von jungemama18:
Zitat von jacky1984:
Zitat von jungemama18:
Zitat von Marina1:
Zitat von jacky1984:
Zitat von jungemama18:
also heisst des auf deutsch gesagt, das er sehcs jahre lang jugendamt zahlen lassen kann und dann schön ausm schneider is....


aus dem schneider ist er ja nicht er muss die ganzen 6 jahre UVG zurück zahlen

Und wenn du vom Amt Geld bekommst für dein Kind, muss er das auch zurückzahlen...


achso ,also bekomm ich dann falls ich dann no vom amt lebe vom amt des geld was mir fehlt oder?


genau wenn UVG das geld einstellt nach 6 jahren , dann zahlt das amt dir das und das muss der kindsvater dann auch zurück zahlen


na dann is er wirklich net ausm schneider, dachte 6 jahre lasst er jugendamt zahlen geht dann nimmer arbeiten und is ausm schneider, na wenns so is, weil der macht sichs manchmal einfach und weiss alles besser drum hab ich jetz hier nachgefragt!! danke schonmal


normalerweise bekommt er auch irgendwann einen gerichtstermin deswegen und wird aufgewordet arbeit zu suchen wenn nicht dann geht es ab hinter gittern
23.01.2009 16:58
Zitat von jacky1984:
Zitat von jungemama18:
Zitat von jacky1984:
Zitat von jungemama18:
Zitat von Marina1:
Zitat von jacky1984:
Zitat von jungemama18:
also heisst des auf deutsch gesagt, das er sehcs jahre lang jugendamt zahlen lassen kann und dann schön ausm schneider is....


aus dem schneider ist er ja nicht er muss die ganzen 6 jahre UVG zurück zahlen

Und wenn du vom Amt Geld bekommst für dein Kind, muss er das auch zurückzahlen...


achso ,also bekomm ich dann falls ich dann no vom amt lebe vom amt des geld was mir fehlt oder?


genau wenn UVG das geld einstellt nach 6 jahren , dann zahlt das amt dir das und das muss der kindsvater dann auch zurück zahlen


na dann is er wirklich net ausm schneider, dachte 6 jahre lasst er jugendamt zahlen geht dann nimmer arbeiten und is ausm schneider, na wenns so is, weil der macht sichs manchmal einfach und weiss alles besser drum hab ich jetz hier nachgefragt!! danke schonmal


normalerweise bekommt er auch irgendwann einen gerichtstermin deswegen und wird aufgewordet arbeit zu suchen wenn nicht dann geht es ab hinter gittern


jo der von meiner cousine is au gesessen
ChildrenSurprise
27325 Beiträge
23.01.2009 17:01
Zitat von jungemama18:
Zitat von jacky1984:
Zitat von jungemama18:
Zitat von jacky1984:
Zitat von jungemama18:
Zitat von Marina1:
Zitat von jacky1984:
Zitat von jungemama18:
also heisst des auf deutsch gesagt, das er sehcs jahre lang jugendamt zahlen lassen kann und dann schön ausm schneider is....


aus dem schneider ist er ja nicht er muss die ganzen 6 jahre UVG zurück zahlen

Und wenn du vom Amt Geld bekommst für dein Kind, muss er das auch zurückzahlen...


achso ,also bekomm ich dann falls ich dann no vom amt lebe vom amt des geld was mir fehlt oder?


genau wenn UVG das geld einstellt nach 6 jahren , dann zahlt das amt dir das und das muss der kindsvater dann auch zurück zahlen


na dann is er wirklich net ausm schneider, dachte 6 jahre lasst er jugendamt zahlen geht dann nimmer arbeiten und is ausm schneider, na wenns so is, weil der macht sichs manchmal einfach und weiss alles besser drum hab ich jetz hier nachgefragt!! danke schonmal


normalerweise bekommt er auch irgendwann einen gerichtstermin deswegen und wird aufgewordet arbeit zu suchen wenn nicht dann geht es ab hinter gittern


jo der von meiner cousine is au gesessen


Wie lange ?
23.01.2009 17:06
Zitat von Mummies-Sunshine:
Zitat von jungemama18:
Zitat von jacky1984:
Zitat von jungemama18:
Zitat von jacky1984:
Zitat von jungemama18:
Zitat von Marina1:
Zitat von jacky1984:
Zitat von jungemama18:
also heisst des auf deutsch gesagt, das er sehcs jahre lang jugendamt zahlen lassen kann und dann schön ausm schneider is....


aus dem schneider ist er ja nicht er muss die ganzen 6 jahre UVG zurück zahlen

Und wenn du vom Amt Geld bekommst für dein Kind, muss er das auch zurückzahlen...


achso ,also bekomm ich dann falls ich dann no vom amt lebe vom amt des geld was mir fehlt oder?


genau wenn UVG das geld einstellt nach 6 jahren , dann zahlt das amt dir das und das muss der kindsvater dann auch zurück zahlen


na dann is er wirklich net ausm schneider, dachte 6 jahre lasst er jugendamt zahlen geht dann nimmer arbeiten und is ausm schneider, na wenns so is, weil der macht sichs manchmal einfach und weiss alles besser drum hab ich jetz hier nachgefragt!! danke schonmal


normalerweise bekommt er auch irgendwann einen gerichtstermin deswegen und wird aufgewordet arbeit zu suchen wenn nicht dann geht es ab hinter gittern


jo der von meiner cousine is au gesessen


Wie lange ?


des weiss ich leider net, aber ich denke solange bis des abzahlt is oder?
ChildrenSurprise
27325 Beiträge
23.01.2009 17:22
Und was ist wenn jemand Krank ist und deswegen nie zahlen kann, muss der dann auch absitzen... ???
ChildrenSurprise
27325 Beiträge
23.01.2009 17:24
Zitat von jungemama18:
Zitat von Mummies-Sunshine:
Zitat von jungemama18:
Zitat von jacky1984:
Zitat von jungemama18:
Zitat von jacky1984:
Zitat von jungemama18:
Zitat von Marina1:
Zitat von jacky1984:
Zitat von jungemama18:
also heisst des auf deutsch gesagt, das er sehcs jahre lang jugendamt zahlen lassen kann und dann schön ausm schneider is....


aus dem schneider ist er ja nicht er muss die ganzen 6 jahre UVG zurück zahlen

Und wenn du vom Amt Geld bekommst für dein Kind, muss er das auch zurückzahlen...


achso ,also bekomm ich dann falls ich dann no vom amt lebe vom amt des geld was mir fehlt oder?


genau wenn UVG das geld einstellt nach 6 jahren , dann zahlt das amt dir das und das muss der kindsvater dann auch zurück zahlen


na dann is er wirklich net ausm schneider, dachte 6 jahre lasst er jugendamt zahlen geht dann nimmer arbeiten und is ausm schneider, na wenns so is, weil der macht sichs manchmal einfach und weiss alles besser drum hab ich jetz hier nachgefragt!! danke schonmal


normalerweise bekommt er auch irgendwann einen gerichtstermin deswegen und wird aufgewordet arbeit zu suchen wenn nicht dann geht es ab hinter gittern


jo der von meiner cousine is au gesessen


Wie lange ?


des weiss ich leider net, aber ich denke solange bis des abzahlt is oder?


Weiß nicht.
Oder er muss absitzen als Strafe, aber muss nachher trotzdem noch alles zurückzahlen kp
marlou
6375 Beiträge
23.01.2009 17:32
der kindsvater bekommt dann ab und an mal post, auf die er nicht reagiert (mein ex) nach den 72 monaten ist tatsächlich schluss... ich könnte auch hilfe beim amt beantragen, aber die werden mir dann erzählen, dass ich viel zu viel verdiene und ich will mich ja auch nicht nackisch machen vorm amt... ich könnte kinderzuschlag beantragen, aber auch da verdiene ich zuviel...

habe die beistandschaft beim JA beantragt und die nerven den Kindsvater natürlich schön, aber wo nichts ist - kann man auch nix holen... der lebt schön von hartz IV und säuft sich in den nächsten jahren hoffentlich tot... dann bekomm ich wenigsten halbwaisenrente...

ja, jetzt ist bald zwangsvollstreckung und da muss ich prozesskostenbeihilfe beantragen und wenn es dumm kommt, muss ich den ganzen mist bezahlen... muss mich aber nochmal genau informieren...

ist echt ungerecht, wir haben die arbeit, verlieren unsere nerven, müssen ständig alles teilen und bekommen graue haare und solche idioten kommen damit durch's leben...

aber dafür werden unsere "babys" uns immer mehr lieben, wie den vater!!!

so, das musste ich mal loswerden...
ChildrenSurprise
27325 Beiträge
23.01.2009 17:41
@enrikama. wie dämlich ist denn das, wenn man alles wieder zurück Zahlen muss, obwohl der Kindsvater dafür aufkommen muss ?
Dann braucht man eh kein UHV beantragen, wenn man das von vornerein weiß.

Und wenn man UHV beantragen MUSS, dann ist es wohl besser
das NIE auszugeben, da man ja eh alles wieder zurück zahlen muss.
man man ... *kopfschüttel*
marlou
6375 Beiträge
23.01.2009 17:49
Zitat von Mummies-Sunshine:
@enrikama. wie dämlich ist denn das, wenn man alles wieder zurück Zahlen muss, obwohl der Kindsvater dafür aufkommen muss ?
Dann braucht man eh kein UHV beantragen, wenn man das von vornerein weiß.

Und wenn man UHV beantragen MUSS, dann ist es wohl besser
das NIE auszugeben, da man ja eh alles wieder zurück zahlen muss.
man man ... *kopfschüttel*


nein, falsch ausgedrückt... ich muss die kosten für die zwangsvollstreckung evtl. zahlen... es geht ja jetzt vor's gericht, weil er auf nichts reagiert und das JA hat die zwangsvollstreckung eingeleitet.... da diese kosten aber nicht auch noch das JA übernehmen will, muss der gesetzl. vertreter (in dem falle ich) die kosten übernehmen... aber vorerst muss man prozesskostenbeihilfe beantragen... ja alles echt doof...
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