wie lange UVG?
23.01.2009 16:29
huhu mädels...
ich glaub ich bin jetz ganz blöd....
wie lange bekommt man den unterhaltsvorschuss vom jugendamt? nur 72 monate?? das hat mein ex grad behauptet und er hält daran fest das des der zuständige beim jugendamt gesagt hat!!ich kann des aber net recht glauben, weil ich mein er sucht immer arbeit hat dann mal au eine, nach kurzer zeit aber nimmer... ich mein er is doch VERPFLICHTET unterhalt zu zahlen oder net? wie is des dann wenn das jugendamt wirklich nur 72 monate zahlt? dann krieg ich ja nix von dem wenn der dann nimmer arbeiten geht oder sich nur arbeit sucht die am minimum is also unter 8 euro oder so? ich check des net... kanns mir jemand erklären der unterhalt bekommt?
danke schonmal
glg
ich glaub ich bin jetz ganz blöd....
wie lange bekommt man den unterhaltsvorschuss vom jugendamt? nur 72 monate?? das hat mein ex grad behauptet und er hält daran fest das des der zuständige beim jugendamt gesagt hat!!ich kann des aber net recht glauben, weil ich mein er sucht immer arbeit hat dann mal au eine, nach kurzer zeit aber nimmer... ich mein er is doch VERPFLICHTET unterhalt zu zahlen oder net? wie is des dann wenn das jugendamt wirklich nur 72 monate zahlt? dann krieg ich ja nix von dem wenn der dann nimmer arbeiten geht oder sich nur arbeit sucht die am minimum is also unter 8 euro oder so? ich check des net... kanns mir jemand erklären der unterhalt bekommt?
danke schonmal
glg
23.01.2009 16:39
das würd mich auch mal interessieren wie die das handhaben. und was ist wenn die es dann einstellen muss der dann nichts mehr zahlen?
23.01.2009 16:40
aso ok danke, hab au grad meine mum angerufen und die meinte des stimmt... naja aber der muss ja nach dene sehcs ahre dann nix mehr zahlen oder? aber der is doch verpflichtet ?
23.01.2009 16:42
also meine mum hats mir erklärt das. des die 72 monate sind er des aber dem jugendamt wieder zurückzahlen muss, wenn er des net macht wandert er in den knast! das weiss ich weil von meiner cousine der ex au net an jugendamt zurück gezahlt hat und eingesessen hat! und meinte tante meinte jetz wenns jugendamt ausgezahlt hat die 72 monate, bekomm ich nix mehr von dene und wenn mein ex keine arbeit hat usw. bekomm ich au nix mehr...
23.01.2009 16:42
danach musst du quasi Sozialhilfe für deine Kids beantragen. Und auch dieses muss er irgendwann zurückzahlen.
23.01.2009 16:42
also heisst des auf deutsch gesagt, das er sehcs jahre lang jugendamt zahlen lassen kann und dann schön ausm schneider is....
23.01.2009 16:43
Was braucht man alles vom Kindsvater um UHV zu beantragen ??
23.01.2009 16:44
Zitat von jungemama18:
also heisst des auf deutsch gesagt, das er sehcs jahre lang jugendamt zahlen lassen kann und dann schön ausm schneider is....
aus dem schneider ist er ja nicht er muss die ganzen 6 jahre UVG zurück zahlen
23.01.2009 16:45
Zitat von jacky1984:
Zitat von jungemama18:
also heisst des auf deutsch gesagt, das er sehcs jahre lang jugendamt zahlen lassen kann und dann schön ausm schneider is....
aus dem schneider ist er ja nicht er muss die ganzen 6 jahre UVG zurück zahlen
ja aber das macht er ja angeblich jetz scho nebenbei also jedenmonat dene was zahlen...hmm
23.01.2009 16:46
Zitat von jacky1984:
Zitat von jungemama18:
also heisst des auf deutsch gesagt, das er sehcs jahre lang jugendamt zahlen lassen kann und dann schön ausm schneider is....
aus dem schneider ist er ja nicht er muss die ganzen 6 jahre UVG zurück zahlen
Und wenn du vom Amt Geld bekommst für dein Kind, muss er das auch zurückzahlen...
23.01.2009 16:46
Zitat von Mummies-Sunshine:
Was braucht man alles vom Kindsvater um UHV zu beantragen ??
also wenn er arbeitet mus er seine ganzen einkommensbescheinigungen geben ich glaub die der letzten drei monate und halt so typische sachen
23.01.2009 16:47
Zitat von Marina1:
Zitat von jacky1984:
Zitat von jungemama18:
also heisst des auf deutsch gesagt, das er sehcs jahre lang jugendamt zahlen lassen kann und dann schön ausm schneider is....
aus dem schneider ist er ja nicht er muss die ganzen 6 jahre UVG zurück zahlen
Und wenn du vom Amt Geld bekommst für dein Kind, muss er das auch zurückzahlen...
achso ,also bekomm ich dann falls ich dann no vom amt lebe vom amt des geld was mir fehlt oder?
23.01.2009 16:47
Zitat von Mummies-Sunshine:
Was braucht man alles vom Kindsvater um UHV zu beantragen ??
die vaterschaftsanerkennung den rest macht das jugentamt du füllst da ein zettel aus, dass er nicht zahlt und alles was dir von ihm bekannt ist, name adresse und wohnort.
23.01.2009 16:48
Zitat von jungemama18:
Zitat von Mummies-Sunshine:
Was braucht man alles vom Kindsvater um UHV zu beantragen ??
also wenn er arbeitet mus er seine ganzen einkommensbescheinigungen geben ich glaub die der letzten drei monate und halt so typische sachen
Nee. Wenn er nicht Arbeitet ! Was dann?
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