Mütter- und Schwangerenforum

wie ist das mit dem kindergeld fürs erste kind aus anderer Beziehung??

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Mondsüchtig
201 Beiträge
09.12.2011 20:31
Zitat von MamiFür2:

Zitat von MojaBrela:

Nix halbe halbe.
jedem Kind steht der Unterhalt nach der Düsseldorfer tabelle zu.


Das ist, sorry, einfach nur Quatsch! Der Mann hat eine Selbsterhaltungsgrenze! Wenn er nur 200Euro zahlen kann, dann kann er nur 200Euro zahlen. Wie soll denn das auf 2-3 Kinder funktionieren?! Das nennt sich Mangelfallberechnung!


also ich arbeite seit 12 Jahren beim Rechtsanwalt und ich kann dir sagen, dass jeden Kind der Mindestunterhalt zusteht. Sollte der Mann nicht leistungsfähig sein tritt das Jugendamt in Kraft (Unterhaltsvorschuss). Der Mann steht dann beim Jugendamt in der Kreide und muss dort mitteilen, ob sich seine Einkommensverhältnisse gebessert haben. Also z.B. bezahlt mein Ex 328 Euro Unterhalt an seinen Sohn, sollte er wenig Kohle haben und das Jugendamt eintreten würde ich nur 199 Mindestunterhalt bekommen
Mondsüchtig
201 Beiträge
09.12.2011 20:34
Zitat von Mondsüchtig:

Zitat von MamiFür2:

Zitat von MojaBrela:

Nix halbe halbe.
jedem Kind steht der Unterhalt nach der Düsseldorfer tabelle zu.


Das ist, sorry, einfach nur Quatsch! Der Mann hat eine Selbsterhaltungsgrenze! Wenn er nur 200Euro zahlen kann, dann kann er nur 200Euro zahlen. Wie soll denn das auf 2-3 Kinder funktionieren?! Das nennt sich Mangelfallberechnung!


also ich arbeite seit 12 Jahren beim Rechtsanwalt und ich kann dir sagen, dass jeden Kind der Mindestunterhalt zusteht. Sollte der Mann nicht leistungsfähig sein tritt das Jugendamt in Kraft (Unterhaltsvorschuss). Der Mann steht dann beim Jugendamt in der Kreide und muss dort mitteilen, ob sich seine Einkommensverhältnisse gebessert haben. Also z.B. bezahlt mein Ex 328 Euro Unterhalt an seinen Sohn, sollte er wenig Kohle haben und das Jugendamt eintreten würde ich nur 199 Mindestunterhalt bekommen


Der Selbstbehalt gilt bei Unterhalt für die Ex-Frau ! Wenn da kein Geld da ist bekommt sie auch keines .Aber es wäre ja schon unfair wenn die Kinder da nichts bekommen würden, deswegen tritt dann das JA in Kraft
09.12.2011 20:44
Zitat von Mondsüchtig:

Zitat von Mondsüchtig:

Zitat von MamiFür2:

Zitat von MojaBrela:

Nix halbe halbe.
jedem Kind steht der Unterhalt nach der Düsseldorfer tabelle zu.


Das ist, sorry, einfach nur Quatsch! Der Mann hat eine Selbsterhaltungsgrenze! Wenn er nur 200Euro zahlen kann, dann kann er nur 200Euro zahlen. Wie soll denn das auf 2-3 Kinder funktionieren?! Das nennt sich Mangelfallberechnung!


also ich arbeite seit 12 Jahren beim Rechtsanwalt und ich kann dir sagen, dass jeden Kind der Mindestunterhalt zusteht. Sollte der Mann nicht leistungsfähig sein tritt das Jugendamt in Kraft (Unterhaltsvorschuss). Der Mann steht dann beim Jugendamt in der Kreide und muss dort mitteilen, ob sich seine Einkommensverhältnisse gebessert haben. Also z.B. bezahlt mein Ex 328 Euro Unterhalt an seinen Sohn, sollte er wenig Kohle haben und das Jugendamt eintreten würde ich nur 199 Mindestunterhalt bekommen


Der Selbstbehalt gilt bei Unterhalt für die Ex-Frau ! Wenn da kein Geld da ist bekommt sie auch keines .Aber es wäre ja schon unfair wenn die Kinder da nichts bekommen würden, deswegen tritt dann das JA in Kraft


Der Selbsterhalt gilt auch bei Kindesunterhalt. Der Mann muss ja auch noch leben können.
Natürlich ist es ungerecht wenn der Mann nicht zahlen kann. Ab 12 Jahren gibts ja auch kein Unterhaltsvorschuss mehr. Wenn es bei dem Mann nichts zu holen gibt, dann gibt es nichts zu holen!

Ich wollte damit nur sagen, dass es Mangelfallberechnung gibt. Nicht jeder Mann kann für 2 Kinder jeweils das zahlen was pro Kind in der DD-Tabelle steht. Auch wenn es theoretisch dem Kind zusteht. Wir haben ja hier selbst den Fall!
mandy89
3474 Beiträge
09.12.2011 21:02
ist das vielleicht von bundesland zu bundesland verschieden?? ich find sowieso man sollte immer auch berechnen was denn auch die mutti für geldliche mittel hat.. die männer sind da oftmals echt arm drann..
NochOhne32
17976 Beiträge
09.12.2011 21:24
Unterhaltsfragen sind echt schwierig und am besten immer mit dem Anwalt zu klären.
.
In unserem Fall ist es z.B. so, dass wir KEINE Neuberechnung bekommen, obwohl mein Schatz mit dem Unterhalt für seine Tochter aus einer anderen Beziehung (14 Jahre) schon UNTER seinem Selbstbehalt von 950 € liegt!!! Und wir waren deshalb sogar beim Anwalt. Das Problem ist, dass mein Freund damals einen Unterhaltstitel unterschrieben hat. Und dieser Titel gilt leider auch dann noch, wenn ein zusätzlicher Unterhaltsanspruch entsteht und auch dann, wenn er mal arbeitslos werden sollte. Wir müssten, um den Unterhalt neu berechnen zu lassen, vor Gericht und den Titel für ungültig erklären lassen.
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Als Familie mit neuem Kind ist man (wenn man sich mit der Ex nicht gut versteht) der Arsch vom Dienst, denn leider gibt es kein Gesetz, welches eine automatische bzw. unkompliziertere Neuberechnung regelt.
ANJUKA
23753 Beiträge
09.12.2011 21:27
Ist der Mann zahlungsfähig, wirst du mit deinem kind zwar eingerechnet, ABER solltet ihr euch mal trennen, bekommt das älteste Kind als vorrang alles und der Rest geht an dich und dein Kind.
So isses bei mir...meine drei gehen leer aus, weil die Große meines Ex-Mannes alles bekommt was übern Strich ist...
vollzeitmama
11699 Beiträge
09.12.2011 21:53
Zitat von MamiFür2:

Zitat von anakey:

Zitat von MamiFür2:

Zitat von vollzeitmama:

Ich kenn mich jetzt aktuell nicht so gut aus. Dachte aber, dass es egal ist. Der Vater zahlt ja nach Tabelle je nach ALter des Kindes und seinem Einkommen. Also ich weiß, dass es so ist, das man den Betrag bei einem Kind einfach und bei zwei Kindern dann doppelt zahlt. (Wenn beide bei der Mutter leben).
Und daran, dass dein Mann/Freund der Vater ist, ändert ja die Geburt eures Kindes nichts.
Aber vielleicht kennst sich jemand besser aus.


Doch auch wenn die beiden zusammen wohnen, wird der Unterhalt geteilt. Auch dem Kind dass beim vater dann wohnt, hat Anspruch auf "Unterhalt". Es muss ja auch versorgt werden. Somit wird berechnet was ihr Partner verdient und was er leisten kann und dies wird durch zwei geteilt.

Wenn er zum Beispiel 400€ zahlen kann. Dann bekommt jedes Kind 200€.

naja...aber im großen u ganzen gehts schon nach tabelle...da wird nicht extra wirklich gerechnet...da wird die tabelle auf gemacht und da dann abgelesen.
und es ist wohl schon was anderes, wenn das kind im haushalt lebt. so jedenfalls meinte unser anwalt. denn er zahlt ja dem im haushalt lebenden Kind nicht direkt geld.


Jein! den Unterhalt kann man ebenso beim Jugendamt berechnen! Und da wird nicht zwingend nach DD-Tabelle gerechnet! Denn nicht jeder kann soviel zahlen, wie in dieser Tabelle steht! Mangelfall nennt sich das. Da wird berechnet wieviel der jenige Leisten kann und dann wird das durch 2 geteilt. Unterschiede gibts da eben beim Alter. Da können die Unterhaltsabgaben schon varieren.

Mein Freund hat auch noch ein Kind aus erster Beziehung. Wir haben auch eins zusammen und an beide Kinder zahlt er jeweils 120 Euro. Das heißt 240 kann er abgeben. Und wir leben auch zusammen und "dürfen" diese 120€ behalten. Die bleiben sozusagen in unserer Kasse! Und so kenne ich es nur aus meinem Verwandtenkreis. Sei denn man hat haufen Schotter auf dem Konto Der Mann hat ja eine Selbsterhaltungsgrenze.


Ok, das ist ja aber wirklich nicht viel. Ist es laut der Tabelle nicht 300 etwa?
vollzeitmama
11699 Beiträge
09.12.2011 21:54
Zitat von Mondsüchtig:

jedem Kind steht sein Unterhalt zu. Sollte der Mann nicht in der Lage sein diesen zu bezahlen, leistet das Jugendamt Unterhaltsvorschuss. Der Mann bleiben diesen Unterhalt dann dem Jugendamt schuldig und muss wenn er wieder flüssiger ist, diesen an das jugendamt zurück bezahlen.


Genau! So kenn ich es auch. Wenn der Mann arbeitslos ist, muss das Kind ja trotzdem was bekommen.
Hummers_Mami
26714 Beiträge
09.12.2011 21:56
"Eure" Kleine sollte nie vor "seiner" Kleinen aus der vorherigen Beziehung stehen Das Kind ist genauso viel Wert wie euer gemeinsames - also wie kommst du darauf, dass euer gemeinsames Kind mehr Geld verdient hat als sein Kind?
ANJUKA
23753 Beiträge
09.12.2011 21:56
Zitat von vollzeitmama:

Zitat von Mondsüchtig:

jedem Kind steht sein Unterhalt zu. Sollte der Mann nicht in der Lage sein diesen zu bezahlen, leistet das Jugendamt Unterhaltsvorschuss. Der Mann bleiben diesen Unterhalt dann dem Jugendamt schuldig und muss wenn er wieder flüssiger ist, diesen an das jugendamt zurück bezahlen.


Genau! So kenn ich es auch. Wenn der Mann arbeitslos ist, muss das Kind ja trotzdem was bekommen.
Mir hat man es so erklärt, wenn der Mann jedoch bei allem Mitarbeitet was das JA an Infos verlangt, liegt es im ermessen des Bearbeiters ob und wieviel zurück gezahlt werden muss.
Wäre wohl ne neue regelung oder so....
vollzeitmama
11699 Beiträge
09.12.2011 21:58
Zitat von ANJUKA:

Zitat von vollzeitmama:

Zitat von Mondsüchtig:

jedem Kind steht sein Unterhalt zu. Sollte der Mann nicht in der Lage sein diesen zu bezahlen, leistet das Jugendamt Unterhaltsvorschuss. Der Mann bleiben diesen Unterhalt dann dem Jugendamt schuldig und muss wenn er wieder flüssiger ist, diesen an das jugendamt zurück bezahlen.


Genau! So kenn ich es auch. Wenn der Mann arbeitslos ist, muss das Kind ja trotzdem was bekommen.
Mir hat man es so erklärt, wenn der Mann jedoch bei allem Mitarbeitet was das JA an Infos verlangt, liegt es im ermessen des Bearbeiters ob und wieviel zurück gezahlt werden muss.
Wäre wohl ne neue regelung oder so....


Ja, das kann sein. Meinte eigentlich eher, dass dann das Jugenamt den Rest übernimmt und nicht das Kind fast nichts bekommt.
09.12.2011 21:59
Zitat von Hummers_Mami:

"Eure" Kleine sollte nie vor "seiner" Kleinen aus der vorherigen Beziehung stehen Das Kind ist genauso viel Wert wie euer gemeinsames - also wie kommst du darauf, dass euer gemeinsames Kind mehr Geld verdient hat als sein Kind?

DANKE!!!! Ich habs mir auch gedacht... Warum sollten diese kinder weniger wert sein als das gemeinsame...
ANJUKA
23753 Beiträge
09.12.2011 22:01
Zitat von vollzeitmama:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von vollzeitmama:

Zitat von Mondsüchtig:

jedem Kind steht sein Unterhalt zu. Sollte der Mann nicht in der Lage sein diesen zu bezahlen, leistet das Jugendamt Unterhaltsvorschuss. Der Mann bleiben diesen Unterhalt dann dem Jugendamt schuldig und muss wenn er wieder flüssiger ist, diesen an das jugendamt zurück bezahlen.


Genau! So kenn ich es auch. Wenn der Mann arbeitslos ist, muss das Kind ja trotzdem was bekommen.
Mir hat man es so erklärt, wenn der Mann jedoch bei allem Mitarbeitet was das JA an Infos verlangt, liegt es im ermessen des Bearbeiters ob und wieviel zurück gezahlt werden muss.
Wäre wohl ne neue regelung oder so....


Ja, das kann sein. Meinte eigentlich eher, dass dann das Jugenamt den Rest übernimmt und nicht das Kind fast nichts bekommt.

Hm...ich bekomme au Unterhaltsvorschuss...mein Ex-Mann geht arbeiten, sein Selbstbehalt liegt bei 980€...sein Nettogehalt liegt bei ca 1300€....seine 9 Jährige Tochter bekommt die differenz ausgezahlt, sprich 320€ an Unterhalt und meine gehen leer aus.
Laut Aussagen meiner JA-Tante müsste mein Ex-Mann rund 2100-2500€ verdienen um seinen vier kids in voller Höhe Unterhalt zahlen zu können UND noch davon leben zu können...
ANJUKA
23753 Beiträge
09.12.2011 22:02
Zitat von sweety801:

Zitat von Hummers_Mami:

"Eure" Kleine sollte nie vor "seiner" Kleinen aus der vorherigen Beziehung stehen Das Kind ist genauso viel Wert wie euer gemeinsames - also wie kommst du darauf, dass euer gemeinsames Kind mehr Geld verdient hat als sein Kind?

DANKE!!!! Ich habs mir auch gedacht... Warum sollten diese kinder weniger wert sein als das gemeinsame...

"Früher" war es ja so das das jüngste das meiste bekam und das älteste dann zumeist leer ausging, je nach dem wieviel Geschwister vorhanden waren.
"Heut" ist es ja nu so, das zuerst das älteste in voller Höhe berechnet wird und wenn dann noch was übrig bleibt, wird es unter die restlichen Geschwister aufgeteilt...
09.12.2011 22:03
Zitat von ANJUKA:

Zitat von vollzeitmama:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von vollzeitmama:

Zitat von Mondsüchtig:

jedem Kind steht sein Unterhalt zu. Sollte der Mann nicht in der Lage sein diesen zu bezahlen, leistet das Jugendamt Unterhaltsvorschuss. Der Mann bleiben diesen Unterhalt dann dem Jugendamt schuldig und muss wenn er wieder flüssiger ist, diesen an das jugendamt zurück bezahlen.


Genau! So kenn ich es auch. Wenn der Mann arbeitslos ist, muss das Kind ja trotzdem was bekommen.
Mir hat man es so erklärt, wenn der Mann jedoch bei allem Mitarbeitet was das JA an Infos verlangt, liegt es im ermessen des Bearbeiters ob und wieviel zurück gezahlt werden muss.
Wäre wohl ne neue regelung oder so....


Ja, das kann sein. Meinte eigentlich eher, dass dann das Jugenamt den Rest übernimmt und nicht das Kind fast nichts bekommt.

Hm...ich bekomme au Unterhaltsvorschuss...mein Ex-Mann geht arbeiten, sein Selbstbehalt liegt bei 980€...sein Nettogehalt liegt bei ca 1300€....seine 9 Jährige Tochter bekommt die differenz ausgezahlt, sprich 320€ an Unterhalt und meine gehen leer aus.
Laut Aussagen meiner JA-Tante müsste mein Ex-Mann rund 2100-2500€ verdienen um seinen vier kids in voller Höhe Unterhalt zahlen zu können UND noch davon leben zu können...

Warum bekommt sie die differenz? Ist das net nach der düsseldorfer tabelle berechnet?
*
Mein Ex-Mann zahlt meinen beiden kindern den mindestunterhalt von 225 euro pro kind und mir noch aber jetzt wenn sein baby demnächst auf der welt ist wird mein unterhalt weniger weil er dann dem baby gegenüber auch zum unterhalt verpflichtet ist und da eben auch der mindestunterhalt angerechnet wird.
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