Mütter- und Schwangerenforum

Welche Versicherung zahlt?

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Mama2015
784 Beiträge
17.02.2015 21:28
Hallo,

Meine Tochter hat heute ihre Zimmertür so zugeschlagen das wir jetzt nen Schaden haben.

Wir wohnen in einem neuen Haus zur Miete.

Welcher Versicherung können wir das melden?oder überhaupt einer?

Danke
  • Hausrat   12.12%

  • Haftpflicht   87.88%

Abgegebene Stimmen:
33

Skyla
1476 Beiträge
17.02.2015 21:30
eure haftpflich weil es eigentum des vermieters ist.
hausrat ist das was umkippt wenn man das haus auf den kopf stellt...
Lealein
10277 Beiträge
17.02.2015 21:32
Hausrat schon mal dreimal nicht, weil die Türzarge nicht zum "Hausrat" gehört.
'
Wir mussten mal unsere Tür aufbrechen (Kind hatte sich eingeschlossen) und es wurde von unserer Haftpflicht übernommen. Natürlich war die Tür eine Alte, dessen Maßen gar nicht mehr verwendet werden und die Zarge "saniert" werden musste. Der Spaß hätte uns etwas mehr als 300 Euro gekostet. Ein Hoch auf die Haftpflicht!
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
17.02.2015 21:32
Boah, is ja krass. Wie geht denn sowas? Bei uns sind ja auch schonmal Türen zugeknallt worden, aber sowas is hier nie passiert.
Mama2015
784 Beiträge
17.02.2015 21:35
Zitat von BlödmannVomDienst:

Boah, is ja krass. Wie geht denn sowas? Bei uns sind ja auch schonmal Türen zugeknallt worden, aber sowas is hier nie passiert.


Ja das habe ich mich au gefragt. Vor allem in dem alter!!!! Aber anscheinend halten dienten net viel aus...
Annausdo
9281 Beiträge
17.02.2015 21:40
Zitat von Skyla:

eure haftpflich weil es eigentum des vermieters ist.
hausrat ist das was umkippt wenn man das haus auf den kopf stellt...

das ist die geilste erklärung die ich je gelesen hab
17.02.2015 21:45
Haftpflichtversicherung
Da es um Eigentum des Vermieter -also eines Dritten- geht.
Wenn es euer eigenes Haus wäre , würde es keine Versicherung übernehmen. Die Hausrat und auch Wohngebäudeversicherung zahlt nur bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel bzw bei Hausrat auch bei Einbruch Diebstahl.
-Brünni88
23365 Beiträge
17.02.2015 21:53
Zitat von Annausdo:

Zitat von Skyla:

eure haftpflich weil es eigentum des vermieters ist.
hausrat ist das was umkippt wenn man das haus auf den kopf stellt...

das ist die geilste erklärung die ich je gelesen hab

so hat mein versicherungsmann mir das in etwa auch erklärt.

er sagte alls was raus fällt wenn man die wohnung auf die seite kippt

Te: das zahlt die haftpflicht in der regel.

Pakuna
7800 Beiträge
17.02.2015 22:17
Zitat von Annausdo:

Zitat von Skyla:

eure haftpflich weil es eigentum des vermieters ist.
hausrat ist das was umkippt wenn man das haus auf den kopf stellt...

das ist die geilste erklärung die ich je gelesen hab


Stimmt aber Ich bin ursprünglich vom Fach und habe es genauso gelernt

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass überhaupt keine Versicherung dafür aufkommt. Leihe/Mieten/Pachten ist ausgeschlossen. Kann aber sein, dass Ihr eine Extraklausel habt.
Nathalie83
674 Beiträge
17.02.2015 22:39
...ich hätte jetzt auch gesagt, dass das gar keine Versicherung zahlt, weil es EURE Tochter im von EUCH gemieteten Haus war. Die Haftpflicht würde meines Wissens nur zahlen, wenn eure Tochter bei Nachbarn was kaputt gemacht hätte oder eben ein Nachbarskind bei euch (bzw auch in dem Fall nur, wenn es eine Art "Unfall" war., bei vorsätzlicher Zerstörung zahlt ohnehin keine Versicherung). Aber so...
Aber vielleicht meldet sich eine der Rechtsexpertinnen hier aus dem Forum noch zu Wort
-Brünni88
23365 Beiträge
17.02.2015 22:51
Meine Versicherung würde es zahlen, Hat sie schon mal beim Türgriff von der balkontür aber das macht nicht jede Versicherung...

Setzte dich mit deinem Berater in Verbindung und frag einfach
17.02.2015 23:27
Zitat von Nathalie83:

...ich hätte jetzt auch gesagt, dass das gar keine Versicherung zahlt, weil es EURE Tochter im von EUCH gemieteten Haus war. Die Haftpflicht würde meines Wissens nur zahlen, wenn eure Tochter bei Nachbarn was kaputt gemacht hätte oder eben ein Nachbarskind bei euch (bzw auch in dem Fall nur, wenn es eine Art "Unfall" war., bei vorsätzlicher Zerstörung zahlt ohnehin keine Versicherung). Aber so...
Aber vielleicht meldet sich eine der Rechtsexpertinnen hier aus dem Forum noch zu Wort

Die Tür ist Eigentum des Vermieters, damit zahlt die Versicherung.
17.02.2015 23:33
Zitat von schlumpfling81:

Zitat von Nathalie83:

...ich hätte jetzt auch gesagt, dass das gar keine Versicherung zahlt, weil es EURE Tochter im von EUCH gemieteten Haus war. Die Haftpflicht würde meines Wissens nur zahlen, wenn eure Tochter bei Nachbarn was kaputt gemacht hätte oder eben ein Nachbarskind bei euch (bzw auch in dem Fall nur, wenn es eine Art "Unfall" war., bei vorsätzlicher Zerstörung zahlt ohnehin keine Versicherung). Aber so...
Aber vielleicht meldet sich eine der Rechtsexpertinnen hier aus dem Forum noch zu Wort

Die Tür ist Eigentum des Vermieters, damit zahlt die Versicherung.
Bei "mutwilliger Zerstörung" gibt es Einzelfallentscheidungen. Bei einem Kind reden wir aber nicht von mutwilliger Zerstörung.
Hatte schon den konkreten Fall auf dem Tisch, dass ein Familienvater die Tür einer Ferienwohnung eingetreten hat weil er dachte seine Schwangere Frau liegt ohnmächtig dahinter. Die Gute war gerade mit dem Hund draußen. Die Tür wurde bezahlt.
Nathalie83
674 Beiträge
17.02.2015 23:37
Zitat von schlumpfling81:

Zitat von schlumpfling81:

Zitat von Nathalie83:

...ich hätte jetzt auch gesagt, dass das gar keine Versicherung zahlt, weil es EURE Tochter im von EUCH gemieteten Haus war. Die Haftpflicht würde meines Wissens nur zahlen, wenn eure Tochter bei Nachbarn was kaputt gemacht hätte oder eben ein Nachbarskind bei euch (bzw auch in dem Fall nur, wenn es eine Art "Unfall" war., bei vorsätzlicher Zerstörung zahlt ohnehin keine Versicherung). Aber so...
Aber vielleicht meldet sich eine der Rechtsexpertinnen hier aus dem Forum noch zu Wort

Die Tür ist Eigentum des Vermieters, damit zahlt die Versicherung.
Bei "mutwilliger Zerstörung" gibt es Einzelfallentscheidungen. Bei einem Kind reden wir aber nicht von mutwilliger Zerstörung.
Hatte schon den konkreten Fall auf dem Tisch, dass ein Familienvater die Tür einer Ferienwohnung eingetreten hat weil er dachte seine Schwangere Frau liegt ohnmächtig dahinter. Die Gute war gerade mit dem Hund draußen. Die Tür wurde bezahlt.


In dem Fall doppelt Glück gehabt

Hab gerade auch nochmal gegoogelt, weil ich's gar nicht glauben konnte, aber im Regelfall zahlt's wohl die Haftpflicht. Gut zu wissen!
18.02.2015 00:05
Zitat von Nathalie83:

Zitat von schlumpfling81:

Zitat von schlumpfling81:

Zitat von Nathalie83:

...ich hätte jetzt auch gesagt, dass das gar keine Versicherung zahlt, weil es EURE Tochter im von EUCH gemieteten Haus war. Die Haftpflicht würde meines Wissens nur zahlen, wenn eure Tochter bei Nachbarn was kaputt gemacht hätte oder eben ein Nachbarskind bei euch (bzw auch in dem Fall nur, wenn es eine Art "Unfall" war., bei vorsätzlicher Zerstörung zahlt ohnehin keine Versicherung). Aber so...
Aber vielleicht meldet sich eine der Rechtsexpertinnen hier aus dem Forum noch zu Wort

Die Tür ist Eigentum des Vermieters, damit zahlt die Versicherung.
Bei "mutwilliger Zerstörung" gibt es Einzelfallentscheidungen. Bei einem Kind reden wir aber nicht von mutwilliger Zerstörung.
Hatte schon den konkreten Fall auf dem Tisch, dass ein Familienvater die Tür einer Ferienwohnung eingetreten hat weil er dachte seine Schwangere Frau liegt ohnmächtig dahinter. Die Gute war gerade mit dem Hund draußen. Die Tür wurde bezahlt.


In dem Fall doppelt Glück gehabt

Hab gerade auch nochmal gegoogelt, weil ich's gar nicht glauben konnte, aber im Regelfall zahlt's wohl die Haftpflicht. Gut zu wissen!

Allerdings
Er hatte solch eine Panik, dass er sich nicht einmal gewundert hat warum sein Hund nicht bellt.
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