Mütter- und Schwangerenforum

Vielleicht ein Anwalt anwesend???

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nicole21-08
827 Beiträge
13.12.2011 11:54
Hallo,
erstmal zu meinem Anliegen. Ich habe dieses Jahr von meinem Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld bekommen und möchte nun wissen ob das rechtmäßig in Ordnung ist oder ob ich Anspruch darauf habe.
Zur Situation:
Ich habe meine Ausbildung im August 2007 bei meinem Arbeitgeber angefangen und wurde mit abgeschlossener Ausbildung im Sommer 2010 auch übernommen. Ich habe 2007, 2008, 2009 und 2010 Weihnachtsgeld bekommen. Es wurde immer im November ausgezahlt.
Im Mai 2011 habe ich von der SS erfahren und seit Juli 2011 hatte ich ein Beschäftigungsverbot, so dass ich nicht gearbeitet habe. Am 11.11.11 fing dann mein Mutterschutz an.
So, ich hoffe ich habe alles so beschrieben, dass mir jemand helfen kann...
Lexi
20499 Beiträge
13.12.2011 11:55
ist weihnachtsgeld nicht ne freiwillige sache ?
also ich hab 2007/2008/2009/2010 auch weihnachtsgeld bekommen...2011 bin ich im Juni in Mutterschutz gegangen und hab für dieses Jahr auch kein Weihnachtsgeld bekommen....wäre zwar schön gewesen aber so ist das halt nun...
Lila17
11967 Beiträge
13.12.2011 11:56
Steht das Weihnachtsgeld als Leistung in deinem Vertrag?
Ella-Bella
2901 Beiträge
13.12.2011 11:58
13.12.2011 11:58
Ne freiwillige Leistung echt?

Also hier in Österreich ist es Pflicht und normal müsstest du den aliquoten Anteil bekommen, das heißt wenn du zb. von Jänner - Juni gearbeitet hast bekommst du mit dem letzten Gehalt auch den Anteil an Urlaubs und Weihnachtsgeld. Wie gesagt, so ist es in Ö, wie es in D ist weiß ich leider nicht.
13.12.2011 11:59
Du gehst doch nicht mehr arbeiten seit einem halben Jahr, warum soll der AG dir Weihnachtsgeld zahlen. Weihnachtsgeld ist ne Freiwillige zahlung
nicole21-08
827 Beiträge
13.12.2011 12:03
Zitat von Krümelchen223:

Du gehst doch nicht mehr arbeiten seit einem halben Jahr, warum soll der AG dir Weihnachtsgeld zahlen. Weihnachtsgeld ist ne Freiwillige zahlung


Das war ja meine Frage... Ich sage ja nicht, dass ich Anspruch darauf habe! Ich kenne mich damit nur nicht aus und auch meine Kollegin meinte ich soll mich mal genauer erkundigen.

Danke euch erstmal für eure Antworten!!!
13.12.2011 12:03
Zitat von Tamara101:

Ne freiwillige Leistung echt?

Also hier in Österreich ist es Pflicht und normal müsstest du den aliquoten Anteil bekommen, das heißt wenn du zb. von Jänner - Juni gearbeitet hast bekommst du mit dem letzten Gehalt auch den Anteil an Urlaubs und Weihnachtsgeld. Wie gesagt, so ist es in Ö, wie es in D ist weiß ich leider nicht.

Ja, in deutschland ist es freiwillig wenn es nicht im vertrag steht

@TS: wenn, hättest du allenfalls und höchstens auf die hälfte anspruch, da der rest nicht gearbeitet wurde...
sofern es nicht in deinem vertrag steht, wirst du keinen fixen anspruch drauf haben
13.12.2011 12:06
es ist ne freiwillige leistung, aber da er es dir schon mehrmals gezahlt hat müsste er es dir jetzt auch zahlen.
"es ist eine betrieblichen Übung", d.h. mindestens dreimalige Zahlung des Weihnachtsgeldes"
wenn der arbeitgeber allerdings jedes mal schriftlich festhält das es nur unter vorbehalt ist, also weil er es will und nicht als grundsätzliche regelkeit angesehen werden soll, dann muss er es dir nicht mehr zahlen auch wenn du es vorher immer bekommen hast.
"Ein solcher Vorbehalt muss jedem einzelnen Arbeitnehmer gegenüber schriftlich und zwar vor oder zusammen mit der Zahlung des Weihnachtsgeldes erfolgen."
.
hast du was schriftliches bekommen?
Es gilt zudem immer noch die Gleichbehandlung. Das heißt nur weil du im Mutterschutz bist, heißt es nicht das er dir das nicht zahlen muss.
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Er muss dir kein Weihnachtsgeld zahlen aber nur, wenn das vorher schriftlich vereinbart wird! bei dir gilt meiner meinung nach die betriebliche übung(mindestens dreimalige Zahlung des Weihnachtsgeldes erfolgt).
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Frag doch mal beim Arbeiterschutzbund nach. Die kennen sich damit aus
13.12.2011 12:09
aber doch nicht, wenn man seit einen halben jahr nicht arbeiten geht
13.12.2011 12:09
Das ist doch Freiwillig!
Lila17
11967 Beiträge
13.12.2011 12:10
Zitat von Krümelchen223:

aber doch nicht, wenn man seit einen halben jahr nicht arbeiten geht


Sie ist doch nicht gekündigt. Wenn es im Vertrag als Leistung steht, sollte es auch gezahlt werden. Wenn es nicht geregelt ist, wird sie wohl keinen Anspruch haben.
13.12.2011 12:12
Zitat von Krümelchen223:

aber doch nicht, wenn man seit einen halben jahr nicht arbeiten geht

sie steht noch im arbeitsverhältnis..
naja gut ihr wisst es ja alle.
TS, wie gesagt, ich würde den arbeiterschutzbund kontaktieren, die wissen was zu tun ist!
nicole21-08
827 Beiträge
13.12.2011 12:13
Ich habe leider meinen Vertrag im Moment nicht zur Hand... Der ist noch gut eingepackt im Umzugskarton...
Aber ich werde ihn mal raus suchen und nach schauen.
Danke euch für eure Antworten!!!
13.12.2011 12:31
Das Geld steht dir zu!
Ist bei mir ähnlich gewesen wie bei dir und ich habe es bekommen.
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