Vater unbekannt
22.06.2008 22:11
Zitat von Ailidh:
Zitat von WhiteChocolate:
aber nun zur hilfe: also hier ist es so,dass du,wenn du nicht volljährig bist,das jgendamt di vormundschaft hat.sobald du 18 bist,ists automatisch nimmer so.bist du also vormund.wenn du den vater kennst und gibst unbekannt ein,ist es betrug.aber ich mein du bekommst kein unterhaltsvorschussgeld wenne unbekannten vater angibst.aber ich denke,selbst wenn er es wüsste und einklagen würde,würde es dafür eine sonderregelung geben un er würde keine rechte bekommen wegen den umständen
na gut..damit fällt das unbekannte ja weg. strafbar will ich mich sicherlich net machen.
ich hab nur so bammel davor, dass das ganze dann vor gericht kommen würde..und das würde es wohl zwangsläufig.
da ist meine info anders, einfach mal selber beim jugendamt info holen! ist denk ich am besten...
viel glück**
22.06.2008 22:12
Zitat von urmelausdemeis:
Mhh.... wie kann man denn den Vater nicht wissen???? Willst Du keinen Vater angeben oder weißt Du es wirklich nicht??
Falls Du den Vater wirklich nicht weißt, dann tust Du und vor allem Dein Kind mir einfach nur leid....
also das find ich echt anmassend...
hauptsache wir haben das recht andere zu verurteilen..u sind selber einfach nur makelos..
herzlichen glückwunsch auch!
22.06.2008 22:12
Zitat von urmelausdemeis:
Mhh.... wie kann man denn den Vater nicht wissen???? Willst Du keinen Vater angeben oder weißt Du es wirklich nicht??
Falls Du den Vater wirklich nicht weißt, dann tust Du und vor allem Dein Kind mir einfach nur leid....
lies doch bitte ersmal....das kind is aus ner vergewaltigung entstanden un sie möchte deswegen den vater nicht angeben....ich glaube,da braucht einem einer nicht so leid zu tun,wie du das meinst.
22.06.2008 22:15
Zitat von angela:
hallo!
ich werde den erzeuger auch nicht angeben u hab dafür zwar nicht so schmerzahfte, aber wohl sehr gute gründe..
ich hab mich bereits soweit informiert das 1. man keinen auf n deckel bekommt wenn der erzeuger sich beim jugendamt meldet ( wenn ich sage ich weiß es nicht, weil z.b ons, der dann aber denkt er wärs, kann ja keiner sagen ich hätte böswillig gehandelt!)
2. man aufjedenfall unterhaltsvorschuß bekommt, zwar wenig, aber immerhin leben wir noch in einem sozialstaat u alleinstehende mütter können ja nicht auch noch mit absoluter armut bestraft werden nur weil deren leben nicht so glatt abläuft wie es die gesellschaft gerne hätte..
ich denke nicht das genau das sooo selten passiert, tatsächlich sehe ich dieses tehma fast jeden tag bei oliver geißen diskutiert..
jeder frau in dieser situation sollte es, auch ohne verurteilt zu werden, selbst überlassen sein ob sie den potentiellen erzeuger in ihres u das leben des kindes läßt oder nicht, aus eigener erfahrung kann ich nur sagen, das bestimmt keine sich genau das gewünscht hat, der momment u dazu noch der rest des lebens schwerer sein wird wie "normal"...
mein respekt an ailidh , das sie die kraft hat das kind auszutragen u es lieben wird, trotz des krassen umstandes..
umgangsrecht hat dann der unterhaltszahler, mind. alle 2 wo für ein paar std unter der aufsicht der mutter u später des jugendamtes..
alles net so einfach...
danke angela..wirklich.
ich blick da wirklich net mehr durch..das is unglaublich was es da alles an regelungen und ausnahmen gibt usw.
also angenommen ich gebe ihn an, er zahlt logischerweise unterhalt..dann darf er alle 2 wochen das kind ein paar stunden sehen..unter meiner aufsicht? wenn ich ihm das zugestehen würde, wäre daran rechtlich dann eigentlich nix mehr zu rütteln oder? (wobei ich das wohl net werde..beim besten willen net.)
22.06.2008 22:16
Zitat von angela:
Zitat von Ailidh:
Zitat von WhiteChocolate:
aber nun zur hilfe: also hier ist es so,dass du,wenn du nicht volljährig bist,das jgendamt di vormundschaft hat.sobald du 18 bist,ists automatisch nimmer so.bist du also vormund.wenn du den vater kennst und gibst unbekannt ein,ist es betrug.aber ich mein du bekommst kein unterhaltsvorschussgeld wenne unbekannten vater angibst.aber ich denke,selbst wenn er es wüsste und einklagen würde,würde es dafür eine sonderregelung geben un er würde keine rechte bekommen wegen den umständen
na gut..damit fällt das unbekannte ja weg. strafbar will ich mich sicherlich net machen.
ich hab nur so bammel davor, dass das ganze dann vor gericht kommen würde..und das würde es wohl zwangsläufig.
da ist meine info anders, einfach mal selber beim jugendamt info holen! ist denk ich am besten...
viel glück**
jap denke ich auch.also ich weiss das nur so.kenne sowas aus bekanntenkreis,also nicht aus dem gleichen grund wie du,aber eben vater unbekannt,obwohl vbekannt etc.
22.06.2008 22:23
Zitat von Ailidh:
Zitat von angela:
hallo!
ich werde den erzeuger auch nicht angeben u hab dafür zwar nicht so schmerzahfte, aber wohl sehr gute gründe..
ich hab mich bereits soweit informiert das 1. man keinen auf n deckel bekommt wenn der erzeuger sich beim jugendamt meldet ( wenn ich sage ich weiß es nicht, weil z.b ons, der dann aber denkt er wärs, kann ja keiner sagen ich hätte böswillig gehandelt!)
2. man aufjedenfall unterhaltsvorschuß bekommt, zwar wenig, aber immerhin leben wir noch in einem sozialstaat u alleinstehende mütter können ja nicht auch noch mit absoluter armut bestraft werden nur weil deren leben nicht so glatt abläuft wie es die gesellschaft gerne hätte..
ich denke nicht das genau das sooo selten passiert, tatsächlich sehe ich dieses tehma fast jeden tag bei oliver geißen diskutiert..
jeder frau in dieser situation sollte es, auch ohne verurteilt zu werden, selbst überlassen sein ob sie den potentiellen erzeuger in ihres u das leben des kindes läßt oder nicht, aus eigener erfahrung kann ich nur sagen, das bestimmt keine sich genau das gewünscht hat, der momment u dazu noch der rest des lebens schwerer sein wird wie "normal"...
mein respekt an ailidh , das sie die kraft hat das kind auszutragen u es lieben wird, trotz des krassen umstandes..
umgangsrecht hat dann der unterhaltszahler, mind. alle 2 wo für ein paar std unter der aufsicht der mutter u später des jugendamtes..
alles net so einfach...
danke angela..wirklich.
ich blick da wirklich net mehr durch..das is unglaublich was es da alles an regelungen und ausnahmen gibt usw.
also angenommen ich gebe ihn an, er zahlt logischerweise unterhalt..dann darf er alle 2 wochen das kind ein paar stunden sehen..unter meiner aufsicht? wenn ich ihm das zugestehen würde, wäre daran rechtlich dann eigentlich nix mehr zu rütteln oder? (wobei ich das wohl net werde..beim besten willen net.)
genau, dem kind kann man nicht zumuten ohne die einzige vertraute person- näml du- einen fremden übergeben zu werden, denn alle 2 wo..das dauert ewig bis sich ein kind an so eine person gewöhnt!!
das ist das mindeste an umgangsrecht welches bei dir in frage käme, denk ich..also, wenn du eine längere bez o sogar ehe ähnliche verhältnisse hattest, ist die regelung wieder anders..
ich kann dich verstehen..
aber informiere dich noch mal selber, erzähl einfach genau was passiert ist u wie euer verhältniss war u ist, dann bekommst du sicher die richtigen aussagen!
laß dich nicht einschüchtern u überlege gut u genau was du tust, rückgängig machen kannst du es nicht..
du schaffst es auch so, ein paar euro mehr im monat
werden deinem kind keine harmonische kindheit ersetzen können..!
22.06.2008 22:25
werd mich dann mal die nächsten tage beim jugendamt kundig machen..
vielen dank ihr lieben für eure hilfreichen antworten!
vielen dank ihr lieben für eure hilfreichen antworten!
22.06.2008 22:30
Zitat von angela:
Zitat von Ailidh:
Zitat von angela:
hallo!
ich werde den erzeuger auch nicht angeben u hab dafür zwar nicht so schmerzahfte, aber wohl sehr gute gründe..
ich hab mich bereits soweit informiert das 1. man keinen auf n deckel bekommt wenn der erzeuger sich beim jugendamt meldet ( wenn ich sage ich weiß es nicht, weil z.b ons, der dann aber denkt er wärs, kann ja keiner sagen ich hätte böswillig gehandelt!)
2. man aufjedenfall unterhaltsvorschuß bekommt, zwar wenig, aber immerhin leben wir noch in einem sozialstaat u alleinstehende mütter können ja nicht auch noch mit absoluter armut bestraft werden nur weil deren leben nicht so glatt abläuft wie es die gesellschaft gerne hätte..
ich denke nicht das genau das sooo selten passiert, tatsächlich sehe ich dieses tehma fast jeden tag bei oliver geißen diskutiert..
jeder frau in dieser situation sollte es, auch ohne verurteilt zu werden, selbst überlassen sein ob sie den potentiellen erzeuger in ihres u das leben des kindes läßt oder nicht, aus eigener erfahrung kann ich nur sagen, das bestimmt keine sich genau das gewünscht hat, der momment u dazu noch der rest des lebens schwerer sein wird wie "normal"...
mein respekt an ailidh , das sie die kraft hat das kind auszutragen u es lieben wird, trotz des krassen umstandes..
umgangsrecht hat dann der unterhaltszahler, mind. alle 2 wo für ein paar std unter der aufsicht der mutter u später des jugendamtes..
alles net so einfach...
danke angela..wirklich.
ich blick da wirklich net mehr durch..das is unglaublich was es da alles an regelungen und ausnahmen gibt usw.
also angenommen ich gebe ihn an, er zahlt logischerweise unterhalt..dann darf er alle 2 wochen das kind ein paar stunden sehen..unter meiner aufsicht? wenn ich ihm das zugestehen würde, wäre daran rechtlich dann eigentlich nix mehr zu rütteln oder? (wobei ich das wohl net werde..beim besten willen net.)
genau, dem kind kann man nicht zumuten ohne die einzige vertraute person- näml du- einen fremden übergeben zu werden, denn alle 2 wo..das dauert ewig bis sich ein kind an so eine person gewöhnt!!
das ist das mindeste an umgangsrecht welches bei dir in frage käme, denk ich..also, wenn du eine längere bez o sogar ehe ähnliche verhältnisse hattest, ist die regelung wieder anders..
ich kann dich verstehen..
aber informiere dich noch mal selber, erzähl einfach genau was passiert ist u wie euer verhältniss war u ist, dann bekommst du sicher die richtigen aussagen!
laß dich nicht einschüchtern u überlege gut u genau was du tust, rückgängig machen kannst du es nicht..
du schaffst es auch so, ein paar euro mehr im monat
werden deinem kind keine harmonische kindheit ersetzen können..!
naja..waren logischerweise keine ehe ähnlichen verhältnisse und keine längere beziehung..
werd, wie gesagt, wohl nachfragen bzw. einen termin ausmachen.
vorher die atteste zusammensuchen und das ergebnis des ss testes damals trotzdem auch dazu packen und dann zum jugendamt tappen.
nochmal vielen dank.
22.06.2008 22:32
Hallo,
erstmal muß ich sagen, daß ich dich dafür bewundere, daß du das Thema hier so offen ansprichst auch wenn du erst nicht wolltest.
Ich finde es mutig und klasse von dir, daß du das Kind behalten möchest obwohl auf diesem Wege entstanden ist. Es wird sicher nicht leicht für dich, weil dich dein Kind bestimmt oft an das Geschehene erinnern wird.
Soweit ich weiß, gibt es bestimmte Sonderregelungen in deinem Fall, sollte der Vater Ansprüche an sein Kind stellen. Diese Sonderregelungen müssen aber durch ein Gerichtsverfahren und ein Gerichtsurteil abgeklärt werden.
Kenne nämlich so einen Fall aus meinem Bekanntenkreis.
erstmal muß ich sagen, daß ich dich dafür bewundere, daß du das Thema hier so offen ansprichst auch wenn du erst nicht wolltest.
Ich finde es mutig und klasse von dir, daß du das Kind behalten möchest obwohl auf diesem Wege entstanden ist. Es wird sicher nicht leicht für dich, weil dich dein Kind bestimmt oft an das Geschehene erinnern wird.
Soweit ich weiß, gibt es bestimmte Sonderregelungen in deinem Fall, sollte der Vater Ansprüche an sein Kind stellen. Diese Sonderregelungen müssen aber durch ein Gerichtsverfahren und ein Gerichtsurteil abgeklärt werden.
Kenne nämlich so einen Fall aus meinem Bekanntenkreis.
22.06.2008 22:34
Ja - vielleicht beim Jugendamt, oder wenn du es (zahlen) willst, einfach mal Rechtsbeistand beim Rechtanwalt holen (vielleicht hast du ja eine Rechtschutzversicherung?)
Ich wünsche dir und deinem Krümel alles Gute!
Ich wünsche dir und deinem Krümel alles Gute!
22.06.2008 22:47
Alleinerziehend mit Kerl oder ohne völlig egal,du gehst zum jugendamt und beantragst eine BEISTANDSCHAFT,die machen das dann mit dem unterhaltsvorschuss,dieser beträgt 127Euro,ALG2 und sozialamt,kindergeld und erziehungsgeld.Habe zu erst auch keinen vater angegeben,hatte aber andere gründe,habe mich darüber informiert beim Roten Kreuz Schwangerschaftsberatung,haben mir persönlch auch viel geholfen wegen ausstattung etc.und behörden gängen.Kann ich nur empfehlen.
Hoffe kannst etwas damit anfangen
liebe grüße
Hoffe kannst etwas damit anfangen
liebe grüße
22.06.2008 22:48
ich denke, bei diesen umständen würden jugendamt etc auf jeden fal auf deiner seite stehen.du brauchst keine angst zu haben.außerdem ist dieser mensch wohl unberechenbar und gewalttätig, was dem kind aus sicht des jugendamtes mit sicherheit nur schaden bringt.ich würde beim jugendamt deine situation erklären, damit du auf der sicheren seite stehst wenn du die karten auf den tisch legst.
und wenn du ihn nicht als vater angibst, was denke ich jeder verstehen kann, dann kann er dagegen auch nichts machen. ich denke nicht, dass er es rauskriegen wird?
ich wünsch dir alles gute und viel glück! und ich habe wirklich respekt vor dir! das so zu meistern wie du es getan hast, braucht jede menge mut und stärke!alles liebe jojo
und wenn du ihn nicht als vater angibst, was denke ich jeder verstehen kann, dann kann er dagegen auch nichts machen. ich denke nicht, dass er es rauskriegen wird?
ich wünsch dir alles gute und viel glück! und ich habe wirklich respekt vor dir! das so zu meistern wie du es getan hast, braucht jede menge mut und stärke!alles liebe jojo
22.06.2008 22:51
Zitat von pepper:
Alleinerziehend mit Kerl oder ohne völlig egal,du gehst zum jugendamt und beantragst eine BEISTANDSCHAFT,die machen das dann mit dem unterhaltsvorschuss,dieser beträgt 127Euro,ALG2 und sozialamt,kindergeld und erziehungsgeld.Habe zu erst auch keinen vater angegeben,hatte aber andere gründe,habe mich darüber informiert beim Roten Kreuz Schwangerschaftsberatung,haben mir persönlch auch viel geholfen wegen ausstattung etc.und behörden gängen.Kann ich nur empfehlen.
Hoffe kannst etwas damit anfangen
liebe grüße
hallo!
kannst du mr sagen wieviel geld du dann insgesamt hattest, am anfang?
danke!
23.06.2008 17:15
rechtsschutzversicherung hab ich..
pro familia oder eben jugendamt..wie's aussieht eher beides.
noch ewig mit meiner mutter darüber gesprochen und wird wohl werden.
aber ab und zu überkommt mich da ne totale panik
pro familia oder eben jugendamt..wie's aussieht eher beides.
noch ewig mit meiner mutter darüber gesprochen und wird wohl werden.
aber ab und zu überkommt mich da ne totale panik
23.06.2008 17:24
zum thema vormundschaft wurde schon alles wichtige gesagt, aber man kann eine beistandschaft beim jugendamt beantragen. die kümmern sich dann um wirklich alles wenn mal etwas passiert und man sich vorher um solche dinge nicht gekümmert hat.
ist eine gute sache, und soweit ich weiss(also zumindest ist das bei meiner mum mit den kindern so gewesen) stellt das jugendamt gleich eine beistandschaft aus, wenn du alleinerziehend bist und (ich meine) unter 25...aber ich kann mich auch täuschen......
ist eine gute sache, und soweit ich weiss(also zumindest ist das bei meiner mum mit den kindern so gewesen) stellt das jugendamt gleich eine beistandschaft aus, wenn du alleinerziehend bist und (ich meine) unter 25...aber ich kann mich auch täuschen......
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