Vater unbekannt
22.06.2008 21:42
also das finde ich nicht okay das du ihm das nicht sagen möchtst immerhin ist es auch sein kind
22.06.2008 21:43
Zitat von Nadine1983:
also das finde ich nicht okay das du ihm das nicht sagen möchtst immerhin ist es auch sein kind
hm..du kennst auch net die umstände unter denen das kind entstanden ist.
wenn du die kennen würdest, würdest du das wohl verstehen.
22.06.2008 21:46
ja kenn ich nicht
abr damit wir verstehen warum du ihn nicht als vater angeben willst
musst du schon mehr dazu schreiben wil sonst denken alleso wie ich
(denke ich mal)
abr damit wir verstehen warum du ihn nicht als vater angeben willst
musst du schon mehr dazu schreiben wil sonst denken alleso wie ich
(denke ich mal)
22.06.2008 21:49
Zitat von Nadine1983:
ja kenn ich nicht
abr damit wir verstehen warum du ihn nicht als vater angeben willst
musst du schon mehr dazu schreiben wil sonst denken alleso wie ich
(denke ich mal)
also gut..
das kind is aus na vergewaltigung raus entstanden.
logischerweise möchte ich net, dass er in irgendeiner form das sorgerecht hat oder das kind zu gesicht bekommt.
ich weiß jedoch, dass er darauf bestehen würde, wenn er davon erfahren würde.
jedoch wollte ich die frage einfach allgemein beantwortet haben. die situation in der es entstanden is, mal außer acht gelassen.
22.06.2008 21:52
wenn du das machst und er wirklich zu jugenamt geht bekommst du noch eine auf den sack wegen betrug und ich glaub wenn du keinen angibst bekommst auch kein Unterhaltsvorschuss.
edit auch wenn du ihn angibst wird er kein sorgerecht haben solange ihr nicht verheiratet seit oder du ihm das gemeinsamme gibst das sorgerecht hast am anfang nur du.
edit auch wenn du ihn angibst wird er kein sorgerecht haben solange ihr nicht verheiratet seit oder du ihm das gemeinsamme gibst das sorgerecht hast am anfang nur du.
22.06.2008 21:53
Zitat von Schuggel:
wenn du das machst und er wirklich zu jugenamt geht bekommst du noch eine auf den sack wegen betrug und ich glaub wenn du keinen angibst bekommst auch kein Unterhaltsvorschuss.
edit auch wenn du ihn angibst wird er kein sorgerecht haben solange ihr nicht verheiratet seit oder du ihm das gemeinsamme gibst das sorgerecht hast am anfang nur du.
kann er dann nix an rechten einklagen, wenn ich ihn angebe?
22.06.2008 21:54
ohh das tut mir echt leid
also das sorgerecht hast du
so ist es auch bei mir
dr vater von ilijas hab ich auch angegeben und er kümmert sich auch teilweise um sein kind naja wie auch immer aber ich habe das sorgerecht
also das sorgerecht hast du
so ist es auch bei mir
dr vater von ilijas hab ich auch angegeben und er kümmert sich auch teilweise um sein kind naja wie auch immer aber ich habe das sorgerecht
Zitat von Ailidh:
Zitat von Nadine1983:
ja kenn ich nicht
abr damit wir verstehen warum du ihn nicht als vater angeben willst
musst du schon mehr dazu schreiben wil sonst denken alleso wie ich
(denke ich mal)
also gut..
das kind is aus na vergewaltigung raus entstanden.
logischerweise möchte ich net, dass er in irgendeiner form das sorgerecht hat oder das kind zu gesicht bekommt.
ich weiß jedoch, dass er darauf bestehen würde, wenn er davon erfahren würde.
jedoch wollte ich die frage einfach allgemein beantwortet haben. die situation in der es entstanden is, mal außer acht gelassen.
22.06.2008 21:56
Zitat von Ailidh:
Zitat von Schuggel:
wenn du das machst und er wirklich zu jugenamt geht bekommst du noch eine auf den sack wegen betrug und ich glaub wenn du keinen angibst bekommst auch kein Unterhaltsvorschuss.
edit auch wenn du ihn angibst wird er kein sorgerecht haben solange ihr nicht verheiratet seit oder du ihm das gemeinsamme gibst das sorgerecht hast am anfang nur du.
kann er dann nix an rechten einklagen, wenn ich ihn angebe?
klar aknn er das muss aber nicht durch kommen damit hast du ihn angezeigt wegen der vergewaltigung
22.06.2008 21:56
ich kenne mich da zwar nicht aus, aber bei einer Vergewaltigung werden die bestimmt eine Sonderregelung haben.. ich würde da direkt in den zuständigen Stellen nachfragen und die Situation erklären..
vielleicht rufst du dort an und fragst erstmal anonym nach?
vielleicht rufst du dort an und fragst erstmal anonym nach?
22.06.2008 21:57
Zitat von JoelsMama:
Kannst du ich denn erst mal vorstellen!!!!
klar dass du direkt wieder rumpampen musst.kann man auch freundlich drauf hinweisen oder haste nur so ne schnauze am kopp? sorry,aber langsam werd ich bei deiner art echt rasend.kannst sowas doch auf nett sagen und nicht direkt so rumpampen oder?
22.06.2008 22:03
Zitat von Schuggel:
Zitat von Ailidh:
Zitat von Schuggel:
wenn du das machst und er wirklich zu jugenamt geht bekommst du noch eine auf den sack wegen betrug und ich glaub wenn du keinen angibst bekommst auch kein Unterhaltsvorschuss.
edit auch wenn du ihn angibst wird er kein sorgerecht haben solange ihr nicht verheiratet seit oder du ihm das gemeinsamme gibst das sorgerecht hast am anfang nur du.
kann er dann nix an rechten einklagen, wenn ich ihn angebe?
klar aknn er das muss aber nicht durch kommen damit hast du ihn angezeigt wegen der vergewaltigung
hab ich net. bzw. damals wars noch ne anzeige gegen unbekannt. also nix konkret gegen ihn..auf die gründe dafür will ich jetzt bitte net eingehn. da is sowieso soviel schief gelaufen..es wurd ein urinschwangerschaftstest gemacht, der negativ ausgefallen war (ja nee is klar..deshalb bin ich jetzt schwanger) und das attest des gynäkologen is schwammig, jedenfalls das, was mir damals gesagt wurde.
@curlymama: was sind denn da die zuständigen stellen? das jugendamt?
22.06.2008 22:06
aber nun zur hilfe: also hier ist es so,dass du,wenn du nicht volljährig bist,das jgendamt di vormundschaft hat.sobald du 18 bist,ists automatisch nimmer so.bist du also vormund.wenn du den vater kennst und gibst unbekannt ein,ist es betrug.aber ich mein du bekommst kein unterhaltsvorschussgeld wenne unbekannten vater angibst.aber ich denke,selbst wenn er es wüsste und einklagen würde,würde es dafür eine sonderregelung geben un er würde keine rechte bekommen wegen den umständen
22.06.2008 22:09
hallo!
ich werde den erzeuger auch nicht angeben u hab dafür zwar nicht so schmerzahfte, aber wohl sehr gute gründe..
ich hab mich bereits soweit informiert das 1. man keinen auf n deckel bekommt wenn der erzeuger sich beim jugendamt meldet ( wenn ich sage ich weiß es nicht, weil z.b ons, der dann aber denkt er wärs, kann ja keiner sagen ich hätte böswillig gehandelt!)
2. man aufjedenfall unterhaltsvorschuß bekommt, zwar wenig, aber immerhin leben wir noch in einem sozialstaat u alleinstehende mütter können ja nicht auch noch mit absoluter armut bestraft werden nur weil deren leben nicht so glatt abläuft wie es die gesellschaft gerne hätte..
ich denke nicht das genau das sooo selten passiert, tatsächlich sehe ich dieses tehma fast jeden tag bei oliver geißen diskutiert..
jeder frau in dieser situation sollte es, auch ohne verurteilt zu werden, selbst überlassen sein ob sie den potentiellen erzeuger in ihres u das leben des kindes läßt oder nicht, aus eigener erfahrung kann ich nur sagen, das bestimmt keine sich genau das gewünscht hat, der momment u dazu noch der rest des lebens schwerer sein wird wie "normal"...
mein respekt an ailidh , das sie die kraft hat das kind auszutragen u es lieben wird, trotz des krassen umstandes..
umgangsrecht hat dann der unterhaltszahler, mind. alle 2 wo für ein paar std unter der aufsicht der mutter u später des jugendamtes..
alles net so einfach...
ich werde den erzeuger auch nicht angeben u hab dafür zwar nicht so schmerzahfte, aber wohl sehr gute gründe..
ich hab mich bereits soweit informiert das 1. man keinen auf n deckel bekommt wenn der erzeuger sich beim jugendamt meldet ( wenn ich sage ich weiß es nicht, weil z.b ons, der dann aber denkt er wärs, kann ja keiner sagen ich hätte böswillig gehandelt!)
2. man aufjedenfall unterhaltsvorschuß bekommt, zwar wenig, aber immerhin leben wir noch in einem sozialstaat u alleinstehende mütter können ja nicht auch noch mit absoluter armut bestraft werden nur weil deren leben nicht so glatt abläuft wie es die gesellschaft gerne hätte..
ich denke nicht das genau das sooo selten passiert, tatsächlich sehe ich dieses tehma fast jeden tag bei oliver geißen diskutiert..
jeder frau in dieser situation sollte es, auch ohne verurteilt zu werden, selbst überlassen sein ob sie den potentiellen erzeuger in ihres u das leben des kindes läßt oder nicht, aus eigener erfahrung kann ich nur sagen, das bestimmt keine sich genau das gewünscht hat, der momment u dazu noch der rest des lebens schwerer sein wird wie "normal"...
mein respekt an ailidh , das sie die kraft hat das kind auszutragen u es lieben wird, trotz des krassen umstandes..
umgangsrecht hat dann der unterhaltszahler, mind. alle 2 wo für ein paar std unter der aufsicht der mutter u später des jugendamtes..
alles net so einfach...
22.06.2008 22:09
Zitat von WhiteChocolate:
aber nun zur hilfe: also hier ist es so,dass du,wenn du nicht volljährig bist,das jgendamt di vormundschaft hat.sobald du 18 bist,ists automatisch nimmer so.bist du also vormund.wenn du den vater kennst und gibst unbekannt ein,ist es betrug.aber ich mein du bekommst kein unterhaltsvorschussgeld wenne unbekannten vater angibst.aber ich denke,selbst wenn er es wüsste und einklagen würde,würde es dafür eine sonderregelung geben un er würde keine rechte bekommen wegen den umständen
na gut..damit fällt das unbekannte ja weg. strafbar will ich mich sicherlich net machen.
ich hab nur so bammel davor, dass das ganze dann vor gericht kommen würde..und das würde es wohl zwangsläufig.
22.06.2008 22:10
Mhh.... wie kann man denn den Vater nicht wissen???? Willst Du keinen Vater angeben oder weißt Du es wirklich nicht??
Falls Du den Vater wirklich nicht weißt, dann tust Du und vor allem Dein Kind mir einfach nur leid....
Falls Du den Vater wirklich nicht weißt, dann tust Du und vor allem Dein Kind mir einfach nur leid....
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