Urlaubsauszahlung bei Kündigung?
18.10.2015 12:43
Hallo Ihr Lieben..
da ich mich nach nach meiner Elternzeit beruflich weiterbilden möchten und ich hier bestimmt nicht alleine damit bin, wollte ich mal fragen wie das abläuft..
kurzgeschichte: ich bin ende 2013 schwanger geworden und wurde gleich ins beschäftigungsverbot geschickt, dadurch hat sich natürlich ein haufen urlaub angesammelt, ein paar tage aus 2013 noch und natürlich für 2014
im juli kam unser sonnenschein zur welt und habe 2 jahre elternzeit beantragt.
2016 würde ich dann normalerweise meine stelle antreten wieder, jedoch möchte ich kündigen und stattdessen mich weiterqualifizieren und mich selbständig machen.
nun ist die frage, was passiert mit dem urlaub ? wegfallen kann er doch nicht oder? ich würde ihn gerne ausbezahlt bekommen, dass ich somit meine kosten abdecken kann wenn dann mein elterngeld wegfällt
wie war das bei euch?
Liebe grüße
da ich mich nach nach meiner Elternzeit beruflich weiterbilden möchten und ich hier bestimmt nicht alleine damit bin, wollte ich mal fragen wie das abläuft..
kurzgeschichte: ich bin ende 2013 schwanger geworden und wurde gleich ins beschäftigungsverbot geschickt, dadurch hat sich natürlich ein haufen urlaub angesammelt, ein paar tage aus 2013 noch und natürlich für 2014
im juli kam unser sonnenschein zur welt und habe 2 jahre elternzeit beantragt.
2016 würde ich dann normalerweise meine stelle antreten wieder, jedoch möchte ich kündigen und stattdessen mich weiterqualifizieren und mich selbständig machen.
nun ist die frage, was passiert mit dem urlaub ? wegfallen kann er doch nicht oder? ich würde ihn gerne ausbezahlt bekommen, dass ich somit meine kosten abdecken kann wenn dann mein elterngeld wegfällt
wie war das bei euch?
Liebe grüße
18.10.2015 12:47
Ich war in einer ähnlichen Situation und hätte theoretisch Anspruch auf Auszahlung des Urlaubs gehabt - so wird es bei Dir auch sein.
Ich hab allerdings drauf verzichtet, weil ich es befremdlich fand, Urlaubsanspruch, der im BV entsteht, auszahlen zu lassen.
Das musst Du aber selbst entscheiden. Ich hatte auch ein super Verhältnis zu meinem Arbeitgeber und wollte im Guten auseinandergehen. Viel Erfolg!
Ich hab allerdings drauf verzichtet, weil ich es befremdlich fand, Urlaubsanspruch, der im BV entsteht, auszahlen zu lassen.
Das musst Du aber selbst entscheiden. Ich hatte auch ein super Verhältnis zu meinem Arbeitgeber und wollte im Guten auseinandergehen. Viel Erfolg!
18.10.2015 13:18
Bekommt man in der Elternzeit überhaupt Urlaub? Ist das nicht nur für die Zeit des BV und Mutterschutzes?
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/110.gif)
18.10.2015 13:22
Zitat von JoNina89:
Bekommt man in der Elternzeit überhaupt Urlaub? Ist das nicht nur für die Zeit des BV und Mutterschutzes?![]()
Meint sie wohl auch, Schrieb ja 2013 und 2014.
@ts: du hast natürlich Anspruch drauf aber ich sehe es wie Café, ich könnte diese nicht einfordern, wenn ich monatelang nicht mehr arbeiten ging also im bv war. Du warst ja quasi die ganze Zeit zu Hause. Aber rechtlich stehen sie dir natürlich zu
18.10.2015 14:54
Naja aber rechtlich steht ihr die Auszahlung zu. Bevor sie sonst finanzielle Probleme bekommt oder ähnliches, würde ich auf dieses Geld nicht verzichten. Sie will es ja gerne für die Weiterbildung investieren. Ich find das nicht "befremdlich"
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18.10.2015 15:41
Ich würde mich da vorher rechtlich beraten lassen. Es gibt da , glaube ich, so eine Regelung, dass der Arbeitgeber auch die Möglichkeit gehabt haben muss, den urlaub zu ermöglichen. Wenn man z.B. Ein Jahr krank war, konnte man keinen Urlaub nehmen und bekommt dann auch keinen Urlaub gezahlt. Aber so 100% sicher bin ich mir nicht. Von daher: besser bei Leiten nachfragen, die rechtlich durchblicken.
18.10.2015 17:03
Meinen Urlaub von vor der Elternzeit musste ich direkt anschließend nehmen. Meine Ez verlängerte sich um diese Tage zuhause. Hätte ich ihn nicht direkt angehängt, wäre er verfallen. Soweit die Aussage meines Vorgesetzten.
Inwiefern sich ausbezahlter Urlaub mit potentiell folgender Unterstützung beißen kann, weiß ich nicht.
Ich bin zurück zum alten AG.
Inwiefern sich ausbezahlter Urlaub mit potentiell folgender Unterstützung beißen kann, weiß ich nicht.
Ich bin zurück zum alten AG.
18.10.2015 17:14
das ich kein urlaub in der elternzeit habe ist klar.. aber davor ja bis zur geburt
auch wenn ich im bv war, habe ich kein schlechtes gewissen wenn ich mir das auszahlen lassen würde. es ist die zeit wo ich mich weiterbilden möchte, was mir mein arbeitgeber nicht ermöglichen kann.
also wenn es mir zusteht, dann nehm ich das auch in anspruch.. und ich bin bestimmmt kein mensch der nur sein vorteil sieht
auch wenn ich im bv war, habe ich kein schlechtes gewissen wenn ich mir das auszahlen lassen würde. es ist die zeit wo ich mich weiterbilden möchte, was mir mein arbeitgeber nicht ermöglichen kann.
also wenn es mir zusteht, dann nehm ich das auch in anspruch.. und ich bin bestimmmt kein mensch der nur sein vorteil sieht
18.10.2015 18:41
Ich hatte das gleiche und habe das Geld NICHT ausbezahlt bekommen weil dies in meinem Vertrag stand das ich in solchen Fällen keinen Anspruch habe, ob das im Vertrag als nichtig angesehen werden konnte und ich rechtlch was hätte machen können weiß ich nicht . Aber auf so einen Gerichtskrieg hatte ich auch als Schwangere und mit Säugling keinen Nerv. Schau auch mal was in deinem Vertrag steht und wenn da steht das du in solchen Fällen keinen Anspruch hast musst du dich beim Anwalt informieren ob das rechtlich ist.
18.10.2015 19:16
§ 7 Bundesurlaubsgesetzt besagt, dass der Urlaubsanspruch abzugelten ist, wenn er aufgrund Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann.
Ganz einfache und eindeutige gesetzliche Lage.
Ganz einfache und eindeutige gesetzliche Lage.
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18.10.2015 19:47
Zitat von fantasy:
Ich hatte das gleiche und habe das Geld NICHT ausbezahlt bekommen weil dies in meinem Vertrag stand das ich in solchen Fällen keinen Anspruch habe, ob das im Vertrag als nichtig angesehen werden konnte und ich rechtlch was hätte machen können weiß ich nicht . Aber auf so einen Gerichtskrieg hatte ich auch als Schwangere und mit Säugling keinen Nerv. Schau auch mal was in deinem Vertrag steht und wenn da steht das du in solchen Fällen keinen Anspruch hast musst du dich beim Anwalt informieren ob das rechtlich ist.
Hättest du auf jeden Fall gegen Vorgehen können
Ein Arbeitsvertrag darf dich nicht schlechter stellen, als im Gesetz vorgesehen.
18.10.2015 20:11
bin ich ja mal sehr gespannt wie das bei mir ausgeht.. es ist ja noch ein wenig hin, aber mit meiner firma ist auch immer witzig...
18.10.2015 21:11
Ich bin beim großen ins BV gekommen, bevor ich meinen Urlaub antreten konnte. Unsere Personalerin hat sich mit mir abgesprochen, wie wir das halten wollen... und da unterschwellig allen klar war, dass ich eh nie wieder komme, haben sie angeboten, mir den Resturlaub auszuzahlen... habe ich dankend angenommen
vor dem Mutterschutz des kleinen habe ich dann unbezahten Urlaub genommen (musste eine paar tage überbrücken zwischen elternzeitende und Mutterschutz)
in der elternzeit vom lütten habe ich gekündigt (hatte ich beim einreichen der elternzeit auch schon angekündigt und abgesprochen) und drum gebeten, mir etwaigen durch mutterschutzzeiten entstandenen Urlaub auszuzahlen...wenn ich in mathe nicht komplett gepennt hab, war tatsächlich noch was bei
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/49.gif)
vor dem Mutterschutz des kleinen habe ich dann unbezahten Urlaub genommen (musste eine paar tage überbrücken zwischen elternzeitende und Mutterschutz)
in der elternzeit vom lütten habe ich gekündigt (hatte ich beim einreichen der elternzeit auch schon angekündigt und abgesprochen) und drum gebeten, mir etwaigen durch mutterschutzzeiten entstandenen Urlaub auszuzahlen...wenn ich in mathe nicht komplett gepennt hab, war tatsächlich noch was bei
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18.10.2015 21:31
Zitat von LoisLane:
Zitat von fantasy:
Ich hatte das gleiche und habe das Geld NICHT ausbezahlt bekommen weil dies in meinem Vertrag stand das ich in solchen Fällen keinen Anspruch habe, ob das im Vertrag als nichtig angesehen werden konnte und ich rechtlch was hätte machen können weiß ich nicht . Aber auf so einen Gerichtskrieg hatte ich auch als Schwangere und mit Säugling keinen Nerv. Schau auch mal was in deinem Vertrag steht und wenn da steht das du in solchen Fällen keinen Anspruch hast musst du dich beim Anwalt informieren ob das rechtlich ist.
Hättest du auf jeden Fall gegen Vorgehen können
Ein Arbeitsvertrag darf dich nicht schlechter stellen, als im Gesetz vorgesehen.
Ja das dachte ich mir , aber meine 1. Schwangerschaft war so schlimm und mit Krankenhausaufenthalten übersät das ich einfach keinen Nerv hatte mich damit zu plagen , zum Glück war das finanziell kein Problem.
19.10.2015 20:45
Zitat von fantasy:
Zitat von LoisLane:
Zitat von fantasy:
Ich hatte das gleiche und habe das Geld NICHT ausbezahlt bekommen weil dies in meinem Vertrag stand das ich in solchen Fällen keinen Anspruch habe, ob das im Vertrag als nichtig angesehen werden konnte und ich rechtlch was hätte machen können weiß ich nicht . Aber auf so einen Gerichtskrieg hatte ich auch als Schwangere und mit Säugling keinen Nerv. Schau auch mal was in deinem Vertrag steht und wenn da steht das du in solchen Fällen keinen Anspruch hast musst du dich beim Anwalt informieren ob das rechtlich ist.
Hättest du auf jeden Fall gegen Vorgehen können
Ein Arbeitsvertrag darf dich nicht schlechter stellen, als im Gesetz vorgesehen.
Ja das dachte ich mir , aber meine 1. Schwangerschaft war so schlimm und mit Krankenhausaufenthalten übersät das ich einfach keinen Nerv hatte mich damit zu plagen , zum Glück war das finanziell kein Problem.
Eigentlich finde ich es traurig, dass man als Mitarbeiter da bei manchen Firmen hinterher rennen muss.
Nicht jeder kennt sich ja im Arbeitsrecht aus oder hat ne Rechtschutzversicherung um gewisse Dinge mal prüfen zu lassen...
Der Arbeitgeber sollte doch schon Sorge dafür tragen, dass sein Mitarbeiter zu seinem Recht kommt...
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